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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf mich die Polizei so einfach durchsuchen?


Schnappi
2006-04-27, 18:24:26
Hallo.

Darf mich die Polizei so einfach durchsuchen, wenn ich nichts gemacht habe?
Also Durchsuchung auf Waffen oder Ähnliches..

Und wenn nein, dürfte sie das wenn ich als Minderjähriger nach 22:00 auf der Straße bin und sie mich aufgabeln?

Wie siehts aus?

Gruß

Senfgnu
2006-04-27, 18:30:01
ich wüsste nicht, dass sie das ohne Grund darf.
im zweiten Fall weiß ich ja nichtmal, dass es verboten ist, unter 18 auf der Straße zu sein...

Ladyzhave
2006-04-27, 18:30:34
Hallo.

Darf mich die Polizei so einfach durchsuchen, wenn ich nichts gemacht habe?
Also Durchsuchung auf Waffen oder Ähnliches..

Und wenn nein, dürfte sie das wenn ich als Minderjähriger nach 22:00 auf der Straße bin und sie mich aufgabeln?

Wie siehts aus?

Gruß

Vielleicht fragst du lieber hier nach:
http://forum.jurathek.de/search.php

Dar1gaaz
2006-04-27, 18:32:31
wenn du nach 22 Uhr als unter 18 jähriger auf der Straße bist, ist Sense!

Und deine Eltern müssen bezahlen

PHuV
2006-04-27, 18:32:51
Hallo.

Darf mich die Polizei so einfach durchsuchen, wenn ich nichts gemacht habe?
Also Durchsuchung auf Waffen oder Ähnliches..


Ja!


Und wenn nein, dürfte sie das wenn ich als Minderjähriger nach 22:00 auf der Straße bin und sie mich aufgabeln?


Ja!


Gruß

MarcWessels
2006-04-27, 18:34:31
Ganz besonders beliebt dabei ist der Gummihandschuh. :D

cr33per
2006-04-27, 18:42:29
wenn du nach 22 Uhr als unter 18 jähriger auf der Straße bist, ist Sense!

Und deine Eltern müssen bezahlen

Ist soweit ich weiß nicht richtig. Mit 16 und unter 18 darf man bis 24.00 auf der Straße sein. Unter 16 würde die Aussage stimmen

TomatoJoe
2006-04-27, 18:50:57
ich weiss nichtmal ob irgendwo steht, dass man als unter 18 jähriger oder sogar als unter 16 jähriger irgendwann nicht mehr draussen sein darf. in einer kneipe oder bei einer veranstaltung darf man über 16 jedoch unter 18 aber bis 24uhr bleiben.

vor einigen wochen/monaten gab es so eine diskussion aber schon einmal. geht halt mal suchen.

nun zu deiner frage schnappi. die wurde auch erst letztens her gestellt und ja sie dürfen jeden auf der straße durchsuchen. such auch einfach mal im forum... der thread ist glaube ich wenige wochen alt

JuNkEE
2006-04-27, 18:53:12
Ich wär mir nicht so sicher, ob eine grundlose Durchsuchung rechtens ist. Meiner Meinung nach, ist es bei der Personendurchsuchung genauso wie bei einer Alkoholkontrolle beim Autofahren.
Grundlos darf diese nicht erfolgen, ist jedoch schon zu einer Art Routine geworden, sodass der Grund welcher zu jener Kontrolle geführt hat schon garnicht mehr hinterfragt wird. Selbst wenn man Beweise/Zeugen für die Widerlegung des Verdachts vom Polizisten hat, kann sich sehr schnell ein anderer Grund für die Kontrolle finden lassen.

Urion
2006-04-27, 19:06:03
wenn du nach 22 Uhr als unter 18 jähriger auf der Straße bist, ist Sense!

Und deine Eltern müssen bezahlen


1. Sagt zwar jeder aber ich kann keinen §§ im JuSchG dazu finden

2. totaler Quatsch

onkel2003
2006-04-27, 19:07:52
bis 16 darf man bis 22 uhr in der öffentlichkeit sein, ab 16 bis 18 bis 24 uhr.
mit einwilligung der eltern und begleitung einer aufsichtsperson auch über 24 uhr.

und nein die polizei darf dich nicht ohne grund durchsuchen, wieso auch.
dies ist mehr oder weniger einer hausdurchsuchung gleich.


nur wenn sie doch machen, bringt es ein wenig, den sie würden es als Gefahr im Verzuge auslegen.

elektrischer Ziegenbock
2006-04-27, 19:10:30
THEORETISCH dürfte sogar ein 14jähriger nachts um 3 auf der Straße rum laufen. Aber da greift dann wieder die Aufsichtspflicht usw.

Wenn also ein 14jähriger oder so um 3 von der Polizei aufgegriffen wird, darf die einen nach eigenem Ermessen nach Hause schicken/heimfahren bzw. die Eltern informieren, ob die überhaupt wissen, dass ihr Sohn draußen rumrennt.

Eine generelle Altersgrenze/Ausgangssperre gibt es aber meines Wissens nicht

Urion
2006-04-27, 19:15:22
THEORETISCH dürfte sogar ein 14jähriger nachts um 3 auf der Straße rum laufen. Aber da greift dann wieder die Aufsichtspflicht usw.

Wenn also ein 14jähriger oder so um 3 von der Polizei aufgegriffen wird, darf die einen nach eigenem Ermessen nach Hause schicken/heimfahren bzw. die Eltern informieren, ob die überhaupt wissen, dass ihr Sohn draußen rumrennt.

Eine generelle Altersgrenze/Ausgangssperre gibt es aber meines Wissens nicht

mein ich aber auch, nur für Tanzveranstaltungen, Gastätten etc.


Durschsuchen können sie dich praktisch immer, ein Verdacht reicht aus und den können sie immer "vortäuschen"

onkel2003
2006-04-27, 19:17:03
THEORETISCH dürfte sogar ein 14jähriger nachts um 3 auf der Straße rum laufen. Aber da greift dann wieder die Aufsichtspflicht usw.

Wenn also ein 14jähriger oder so um 3 von der Polizei aufgegriffen wird, darf die einen nach eigenem Ermessen nach Hause schicken/heimfahren bzw. die Eltern informieren, ob die überhaupt wissen, dass ihr Sohn draußen rumrennt.

Eine generelle Altersgrenze/Ausgangssperre gibt es aber meines Wissens nicht

doch gibt es.
ab 22 uhr bzw 16 bis 18 jahre bis 24 uhr.
drüber nur mit aufsichtsperson, diese aufsichtsperson bestimmt der, der die erziehungsberechtigung hat, bzw jugendhilfe kann dies auch sein, oder personen die dafür arbeiten.

Urion
2006-04-27, 19:19:12
doch gibt es.
ab 22 uhr bzw 16 bis 18 jahre bis 24 uhr.
drüber nur mit aufsichtsperson, diese aufsichtsperson bestimmt der, der die erziehungsberechtigung hat, bzw jugendhilfe kann dies auch sein, oder personen die dafür arbeiten.

Quelle? §?
Lass uns an deinem Wissen teilhaben, wenn du es begründen kannst.

onkel2003
2006-04-27, 19:23:08
Quelle? §?
Lass uns an deinem Wissen teilhaben, wenn du es begründen kannst.

Jugendschutz in der Öffentlichkeit

ab §4

patermatrix
2006-04-27, 19:24:59
Hallo.

Darf mich die Polizei so einfach durchsuchen, wenn ich nichts gemacht habe?
Also Durchsuchung auf Waffen oder Ähnliches..

Schnappi kifft und hat Angst! X-D

Schnappi
2006-04-27, 19:33:41
Schnappi kifft und hat Angst! X-D
Nein, Schnappi hat ne G36, tötet Menschen und hat Angst erwischt zu werden.

_Gast
2006-04-27, 19:36:45
Jugendschutz in der Öffentlichkeit

ab §4§ 4 Gaststätten
§ 5 Tanzveranstaltungen
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
§ 8 Jugendgefährdende Orte
§ 9 Alkoholische Getränke
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

Wo denn genau? Ich finde da einfach nichts!

onkel2003
2006-04-27, 19:40:50
§ 4 Gaststätten
§ 5 Tanzveranstaltungen
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
§ 8 Jugendgefährdende Orte
§ 9 Alkoholische Getränke
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

Wo denn genau? Ich finde da einfach nichts!

Jugendschutz :wink:

Dar1gaaz
2006-04-27, 19:45:00
Nein du musst nach 22 Uhr wenn du zwischen 16 und 18 bist in nem Haus sein

sei laut
2006-04-27, 19:45:01
Edit: @_Gast. Wie wärs mit besser nachlesen? Das ganze sieht so aus:

"Abschnitt 2: Jugendschutz in der Öffentlichkeit

§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden."

....

http://fkj.de/uploads/media/12_juristisches.doc

onkel2003
2006-04-27, 19:54:12
Edit: @_Gast. Wie wärs mit besser nachlesen? Das ganze sieht so aus:

"Abschnitt 2: Jugendschutz in der Öffentlichkeit

§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden."

....

http://fkj.de/uploads/media/12_juristisches.doc

wobei es allerding völlig bescheuert ist das ein kind mit 13 die ganze nacht durch die stadt laufen darf alleine, ein 16 jähriger aber nicht um 1 uhr in einer disco sein darf alleine.

aber irgend wo stand mal es soll neues gesetz kommen, das kinder nicht mehr ab der zeit x alleine draussen sein dürfen.

TomatoJoe
2006-04-27, 20:01:35
Nein du musst nach 22 Uhr wenn du zwischen 16 und 18 bist in nem Haus sein
was soll der bullshit?

onkel2003
2006-04-27, 20:06:27
was soll der bullshit?

so ein bullshit ist das garnicht.

laut recht darf man zwar so wie es aussieht auf der strasse sein.
aber die aufsichtsflicht der eltern, wird verletzt.
das ganz kann man jetzt biegen, und drehn wie man will, letztentlich bleibt es so auf der strasse dürfen sie sein, welche eltern machen dies aber, und verletzen dann die aufsichtsflicht.
den dann heist es eltern haften für ihre kinder. :wink:

ilPatrino
2006-04-27, 20:08:04
aber irgend wo stand mal es soll neues gesetz kommen, das kinder nicht mehr ab der zeit x alleine draussen sein dürfen.

ja, das hatten einige bayrische spinner mal angedacht. war aber nur der versuch, sich im sommerloch zu profilieren.

ansonsten isses bullshit, jugendlichen nachts ne generelle ausgehsperre verpassen zu wollen...

onkel2003
2006-04-27, 20:11:43
ja, das hatten einige bayrische spinner mal angedacht. war aber nur der versuch, sich im sommerloch zu profilieren.

ansonsten isses bullshit, jugendlichen nachts ne generelle ausgehsperre verpassen zu wollen...

bei jugendlichen geb ich dir recht, bei kindern sehe ich es anders, ich möchte nicht dran denken wieviele eltern, nachts ihre kinder zum kippenautomat schicken, weil sie vor lauter alk nicht mehr aussen sessel kommen.

bei kindern solte man schon so eine zeit fest machen, allerdings nicht 20 uhr oder so, da grade in sommer noch tag hell ist.
irgend wo gegen dämmerung oder so.

ShadowXX
2006-04-27, 20:13:06
so ein bullshit ist das garnicht.

laut recht darf man zwar so wie es aussieht auf der strasse sein.
aber die aufsichtsflicht der eltern, wird verletzt.
das ganz kann man jetzt biegen, und drehn wie man will, letztentlich bleibt es so auf der strasse dürfen sie sein, welche eltern machen dies aber, und verletzen dann die aufsichtsflicht.
den dann heist es eltern haften für ihre kinder. :wink:
Alle Eltern, die Ihre 16-18 Jährigens Freitags und Samstags in die Disco lassen......die müssen nämlich auch noch irgendwie nach Hause kommen.

Machen wohl also allerhand Eltern......

TomatoJoe
2006-04-27, 20:13:42
so ein bullshit ist das garnicht.

laut recht darf man zwar so wie es aussieht auf der strasse sein.
aber die aufsichtsflicht der eltern, wird verletzt.
das ganz kann man jetzt biegen, und drehn wie man will, letztentlich bleibt es so auf der strasse dürfen sie sein, welche eltern machen dies aber, und verletzen dann die aufsichtsflicht.
den dann heist es eltern haften für ihre kinder. :wink:

aber dennoch wird dir jeder 16 jährige sagen können, dass er auf jedem fest bzw in jeder disco in die er kommt bis 24 uhr bleiben darf.

und nochmal zu der polizei. vllt dürften sie rein rechtlich ohne verdacht niemand kontrollieren aber sie könnens trotzdem ;) dann sagen sie halt sie hatten den verdacht bla bla... gegen die (drecks)bullen kommt man eh nicht an!

Mr.Postman
2006-04-27, 20:20:10
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden."
Wie siehts denn nun mit einer Ausgangssperre aus? Bis jetzt wurde nur belegt, dass Jugendliche sich nicht nach 24:00 Uhr in Kneipen und Co. aufhalten dürfen. Daraus lässt sich nicht schliessen, dass sie sich nicht nach 24:00 Uhr ausserhalb einer Unterkunft bewegen dürfen.

onkel2003
2006-04-27, 20:24:47
Wie siehts denn nun mit einer Ausgangssperre aus? Bis jetzt wurde nur belegt, dass Jugendliche sich nicht nach 24:00 Uhr in Kneipen und Co. aufhalten dürfen. Daraus lässt sich nicht schliessen, dass sie sich nicht nach 24:00 Uhr ausserhalb einer Unterkunft bewegen dürfen.

das ist ja das tolle ;D
du darfst in keiner disco, aber du darfst mit 10 jahren die ganze nacht duch die gegen laufen :cool:

onkel2003
2006-04-27, 20:47:36
kommsiche sache.
jugendgesetz unterscheidet zwischen den orten
§ 4 Gaststätten
§ 5 Tanzveranstaltungen
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
§ 8 Jugendgefährdende Orte
§ 9 Alkoholische Getränke
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

aber nicht beim öffentlichem Raum.

öffentlichem Raum ist u.a die strasse, die Bahn (Zug) in den fall kein öffentlichem Raum ist zwar für jeden öffentlich aber nur gegen bezahlung.


verstehe ich das jetzt richtig.
freundin ist bei freund will nach hause um 1 Uhr nachts.

er darf nach hause laufen, da es kein gesetz gibt, was es verbietet das er um 1 uhr auf der strasse ist.

mit den zug darf nicht gefahren werden da es in sinne ja kein öffentlicher Raum ist weil man bezahlen muss.

laufen ok, zug fahren nein ?
so richtig ?

sei laut
2006-04-27, 20:48:15
Wie siehts denn nun mit einer Ausgangssperre aus? Bis jetzt wurde nur belegt, dass Jugendliche sich nicht nach 24:00 Uhr in Kneipen und Co. aufhalten dürfen. Daraus lässt sich nicht schliessen, dass sie sich nicht nach 24:00 Uhr ausserhalb einer Unterkunft bewegen dürfen.

Wie Onkel schon sagte, eine Ausgangssperre gibts hierzulande laut dem Gesetzestext nicht, egal, wie alt man ist.

ilPatrino
2006-04-27, 21:03:51
laufen ok, zug fahren nein ?
so richtig ?

solange die züge nicht als jugendgefährdende orte angesehen werden, ist der zug absolut ok...

hör doch auf mit der haarspalterei, veranstaltungen sind verboten, rumlaufen/fahren ist ok. so isses nu mal

huha
2006-04-27, 21:25:56
[Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.


...das gilt übrigens auch für Kinder oder für sonstwen. Eine Sperrstunde gibt's in Deutschland nicht, daher darf sich jeder auf der Straße rumtreiben, wann und solange er will.

-huha

drmaniac
2006-04-27, 22:01:30
naja, aber das Grundgesetz kennt doch auch Außnahmen von vielen §en...

StefanV
2006-04-27, 23:10:34
Natürlich darf dich die Polizei 'mal eben' durchsuchen, hast halt verdächtig ausgeschaut ;)

Heimatsuchender
2006-04-29, 23:09:35
Schnappi[/POST]']Hallo.

Darf mich die Polizei so einfach durchsuchen, wenn ich nichts gemacht habe?
Also Durchsuchung auf Waffen oder Ähnliches..

Und wenn nein, dürfte sie das wenn ich als Minderjähriger nach 22:00 auf der Straße bin und sie mich aufgabeln?

Wie siehts aus?

Gruß



Die duerfen das. Das ist mir bereits ein paar mal passiert. Besonders toll ist das, wenn man von der Arbeit kommt und seinen Zug/Bus erreichen will. :mad:
Ansonsten schau mal hier:
http://forge.fh-potsdam.de/~Sozwes/projekte/steffan/infoblatt_spi/infoblatt_14.pdf
Da steht noch einiges.

tobife

drmaniac
2006-04-30, 15:23:51
die arbeiten ja auch mit Tricks ;)

z.B. bei der "Allgemeinen Verkehrskontrolle" wenn die Frage nach dem Verbandskasten und Warndreieck kommt... das liegt ja quasi IMMER im Kofferraum und da dürfen die sonst nicht reinschauen...

Ich hatte meines bei meinem zweiten Auto hinter dem Rücksitz des Beifahrers (neu gekauft und noch nicht weggepackt)... und bei einer Kontrolle hab ich es denen von da auch gereicht... :D Sie haben dann gefragt, ob ich es nicht... nein, ich wollte nicht ;) ätsch hehehe

aix
2006-04-30, 16:02:18
drmaniac[/POST]']die arbeiten ja auch mit Tricks ;)

z.B. bei der "Allgemeinen Verkehrskontrolle" wenn die Frage nach dem Verbandskasten und Warndreieck kommt... das liegt ja quasi IMMER im Kofferraum und da dürfen die sonst nicht reinschauen...


oder sie sagen: "drogenkontrolle" und nehmen dir den gesamten wagen auseinander -.-

ist mir schon einige male (3-4) passiert, obwohl erst seit einem jahr führerschein...
die jungs fahren echt auf klischees ab....eher altes auto...zu lange haare...
-> DROOOOGEN!
(und nein, sie haben nie was gefunden ;D )

superdash
2006-04-30, 16:40:57
Ausgangssperre - wär ja noch schöner. Irgendeine Verantwortung sollte auch bei den Eltern liegen und das ist imho auch sinnvoll: Wenn aufm Land ein 16 jähriger um 1 Uhr noch eine Runde spazieren geht ist das doch vollkommen in Ordnung. Wohingegen das in einem "Problemviertel" in der Stadt nicht sonderlich klug ist.

Es ist also durchaus sinnvoll wenn sowas im Aufgabenbereich der Eltern liegt, da es wie gesagt sowieso schon lokale Unterschiede gibt die ein deutchlandweites Gesetz recht unsinnig machen würde.

MfG

Superdash

Achja: Ich bin weit über 18.

Stirling
2006-04-30, 17:09:11
Selbst wenn sie es nicht dürften, was willst du dagegen machen?