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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : geschäftsidee, was nun?


Thwarn
2006-05-03, 20:02:21
Hallo,
also ich habe eine geschäftsidee es geht um eine art "einrichtungsgegenstand". ich habe sie bereits in kleinster auflage im bekanntenkreis ausprobiert und sie stieß auf reißenden absatz.
sie ist reltiv einfach und von jedem tischler zu produzieren.
leider habe ich nicht das startkapital um mich damit selbstständig zu machen.
was würdet ihr vorschlagen, was ich tun sollte? möbelfirmen anschreiben und mich dort mit der idee vorstellen? einen kleinkredit aufnehemn (welches risiko ich eigentlich nicht gern eingehen möchte, da ich zur zeit kein festes gehalt habe, da schüler)? dann gibts ja auch noch diese venture kapital gesellschaften....

also was würdet ihr vorschlagen? wie würdet ihr vorgehen?

gruß thwarn

Plutos
2006-05-03, 20:28:00
Kollegen/Mitgründer suchen, Businessplan erstellen und damit Kapital einholen gehen, bei Banken oder eben evtl. auch Venture Capital. Ohne tragfähigen Businessplan kriegst du von niemandem auch nur nen Kronkorken.

Black-Scorpion
2006-05-03, 20:41:19
Zu anderen Firmen gehen ist dabei eine äußert schlecht Idee.
Wenn du deine Idee nicht geschützt (Gebrauchsmuster) hast, bauen die anderen Firmen das schneller nach und vermarkten es wie du bei der Bank bist. ;)

Zesotu
2006-05-03, 20:43:28
- Patentieren lassen
- Hersteller suchen und abklären wie gross der Herstellungspreis ist und wie lange die Herstellung dauert. Danach Prototypen herstellen lassen
- Mit dem Muster in zahlreiche Möbelgeschäfte gehen, das Produkt vorstellen und mögliche Bestellungen aufnehmen. Versuch mit den Bestellungen die kosten der 1. Produktion zu decken.
- Auf die Bank gehen, die Bestellungen und Produktionsofferten vorlegen und schon hast du deinen Kredit.

Fatality
2006-05-03, 20:43:51
patent?

Hesky
2006-05-03, 21:22:06
Wie wärs erstmal mit nem Online Shop?

Marbleearth
2006-05-03, 21:25:38
und wer baut das Zeug?

Gunaldo
2006-05-03, 21:29:38
patent dürfte auch ausfallen wegen der kosten.
ich denke die beste idee ist der angesprochene business plan um geldgeber überzeugen zu können oder ein teilhaber als geldgeber aus dem bekanntenkreis oä.

Butter
2006-05-03, 21:31:32
Geh doch mal zur Sparkasse, andere Banken geben weniger schnell Kredite.

Thwarn
2006-05-03, 22:16:10
erstmal vielen dank für eure schnellen beiträge.

also, dass mir das mit dem ideen klau passieren könnte, daran hab ich auch schon gedacht. so wie ich das sehe, ist es besser die sache selber durchzuziehen.
was ich bisher gemacht hab ist folgendes:

-prototypen hergestellt und im bekanntenkreis vorgestellt.
konnte bereits 6 stück zum einkaufspreis wieder verkaufen.

als nächstes:

-patent? ich hab gehört das, dass eine sehr lange und kostenaufwendige sache ist, lasse mich aber gerne vom gegenteil überzeugen :)

-onlineshop und die damit verbundene gründung eines gewerbes.

im notfall setz ich mich halt im jibi an die kasse um an geld zu kommen.

gruß thwarn

Zesotu
2006-05-03, 22:50:20
Bezüglich Patent

Was ist patentierbar?
Die Erfindung muss drei Kriterien erfüllen, um patentfähig zu sein:

Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss gewerbsmässig nutzbar, tatsächlich realisierbar und die Realisierung wiederholbar sein.

Neuheit: Eine Erfindung ist dann neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Zum Stand der Technik gehört grundsätzlich Wissen, das vor dem Datum der Anmeldung der Öffentlichkeit in irgendeiner Form (z.B. schriftliche Beschreibung, öffentlicher Vortrag, Hörfunksendung) zugänglich war – und zwar irgendwo auf der Welt. Um zu beurteilen, ob eine Erfindung neu ist, muss sie mit dem weltweiten Stand der Technik verglichen werden.

Wichtig: Erst anmelden, dann reden
Eine Erfindung, die vor der ersten Anmeldung bereits irgendwo und in irgendeiner Form bekannt gemacht wurde, ist nicht mehr patentfähig. Publizieren Sie also nichts über Ihre Erfindung und sprechen Sie nicht öffentlich darüber, bevor Sie Ihre Erfindung zum Patent angemeldet haben.

Auch das Verhandeln mit allfälligen Vertragspartnern stellt ein Risiko dar.
Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung darf sich (für den Fachmann) nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Unerwartete Eigenschaften von Produkten oder überraschende Effekte durch Verfahren sind Hinweise darauf, dass dieses Kriterium erfüllt ist. Auch dann, wenn eine Lösung ein Vorurteil überwindet - «auf diese Weise geht es ja sowieso nicht» - oder einen längst gehegten Wunsch erfüllt, kann erfinderische Tätigkeit vorliegen.

tatarus
2006-05-03, 23:06:49
Ein Einrichtungsgegenstand ist sicher nicht patentierbar. Er wäre nur als Geschmacksmuster schützbar. Ist es allerdings irgendein technischer Verbesserungsvorschlag oder besitzt irgendeine neue Funktion, dann wäre er es schon.

Da du ihn allerdings schon im Bekanntenkreis ausprobiert/herumgezeigt hast und ich mal davon ausgehe, dass du vorher keinen vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet hast, ist er nach dem Patentrecht schon nicht mehr neu und daher nicht patentierbar.

Das wäre für einen Schüler ohne Kapital sowieso zu teuer. Du brauchst einen Anwalt, musst die Gebühr für die Patentanmeldung (deutschland-, europa- oder weltweit) sowie die Jahresgebühr für das Patent und bei einem erfolgreichen Produkt musst du auch noch die Kosten für Anwälte, die du bei den ganzen Nichtigkeitsklagen, die dann sicher kommen, benötigst, bezahlen.
Mal ganz abgesehen davon, dass du das ganze auch noch produzieren, bewerben und vertreiben musst, was auch nicht ganz umsonst ist.

In deiner Situation kannst du eigentlich nicht viel machen. Ohne gewerblichen Schutz darf das jeder Tischler, der das einmal gesehen hat, nachmachen.