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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ROFL Telekom


BlackArchon
2006-05-08, 13:45:23
Gerade bekam ich einen Anruf von der Telekom. Die wollen mich kostenfrei von DSL 1000 auf DSL 2000 umstellen (weil ich so ein langjähriger Kunde bin... blablubb). Na das finde ich doch super! War die DSL-Leitung dank Flatrate schon jetzt manchmal fast rot glühend, wird sie in Zukunft noch mehr beansprucht werden. :devil:

Merkor
2006-05-08, 13:47:48
Du meinst kostenfrei ohne Wechselgebühr. Die höhere Grundgebühr "darfst" du schon entrichten. Das freut Marketing-Leute, wenn sie sehen, dass Leute so einfach einzuwickeln sind. Solche Aktionen gibt es offiziell alle paar Wochen und dann auch mit kostenlosem WLAN-Router...

alpha-centauri
2006-05-08, 14:07:02
und 2 jahresvertrag mit fussfesseln.

BlackArchon
2006-05-08, 14:21:34
Merkor[/POST]']Du meinst kostenfrei ohne Wechselgebühr. Die höhere Grundgebühr "darfst" du schon entrichten. Das freut Marketing-Leute, wenn sie sehen, dass Leute so einfach einzuwickeln sind. Solche Aktionen gibt es offiziell alle paar Wochen und dann auch mit kostenlosem WLAN-Router...Die gute Frau sagte mir, dass die höhere Grundgebühr durch eine monatliche Gutschrift beim alten Betrag bleibt.

Außerdem ist das kein Risiko für mich, ich bekomme ja vorher noch den neuen Vertrag zugeschickt, von dem ich binnen 14 Tage zurücktreten kann, sollte ich einen Haken entdecken.

Tomi
2006-05-08, 14:32:28
BlackArchon[/POST]']Die gute Frau sagte mir, dass die höhere Grundgebühr durch eine monatliche Gutschrift beim alten Betrag bleibt.
Das wäre aber sehr neu. Sicher dass Du das richtig verstanden hast? Die Vorgehensweise ist nämlich eine andere...zunächst werden Dir auf der kommenden Rechnung 49,95 Euro Wechselgebühr berechnet, die dann so Gott will bereits im nächsten Monat wieder gutgeschrieben werden. Manchmal dauert das aber auch 2-3 Rechnungen. Die höhere Grundgebühr von 19,99 Euro zu 16,99 Euro bleibt davon unberührt.

BlackArchon[/POST]']Außerdem ist das kein Risiko für mich, ich bekomme ja vorher noch den neuen Vertrag zugeschickt, von dem ich binnen 14 Tage zurücktreten kann, sollte ich einen Haken entdecken.
Nich der bei der Telekom. Die haben nämlich einen geilen Passus in den DSL AGB. Sinngemäß heißt es dort, dass die 14 Tage lt. FAG nicht gelten, wenn Du zugestimmt hast, dass die Telekom den Auftrag vor Ablauf der 14 Tage ausführt. Das heißt auf deutsch...sollte die Schaltung ausgehend von heute vor dem 22.05. erfolgen, hast Du kein Widerspruchsrecht. :D Oder anders ausgedrückt...Du hättest sie anweisen müssen, frühestens am 23.05. zu schalten...also nach Ablauf der 14 Tage.

Senfgnu
2006-05-08, 14:34:23
ob der Passus einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist eine andere Frage

Mike1
2006-05-08, 14:37:55
Telekomm trau ich´s ohne weiteres zu, das sie versuchen dich mit allen mitteln einfach um den finger zu wickeln
also sei vorsichtig, telekom zählt bei meiner schlecht-liste zu den unfairsten und gerissensten firmen

Tomi
2006-05-08, 14:38:18
Hält er...die Frage ist nur, ob die Telekom darüber vorher hätte informieren müssen.

Der Punkt ist ja der...mit der Zustimmung zur Auftragsabwicklung vor Ablauf der 14 Tage sagt man im Prinzip "alles paletti, ich brauche die 14 Tage nicht, weil ich garantiert zufrieden bin". Das ist denk ich rechtens. Aber über diesen Passus an sich hätte die T-COM vorher informieren müssen. Das steht nämlich erst in der Schalttermin-Bestätigung und da isses fast zu spät.

rudirüssel
2006-05-08, 15:14:46
Die Telekom schließt auch Verträge am Telefon ab!!! Achtung. Meistens Lockangebote.

Skorpion
2006-05-08, 15:34:42
Der gute, weise und alte Mann da oben hat Recht.

Auf der Rechnung steht dann, die Grundgebühr von DSL 2k und die 5€ oder so die sich zu DSL 1k Unterscheiden werden gutgeschrieben (quasi brauch man nicht zahlen).

Und Umstellung muss man auch nicht zahlen.

Kurgan
2006-05-08, 15:53:17
Tomi[/POST]']Hält er...die Frage ist nur, ob die Telekom darüber vorher hätte informieren müssen.

Der Punkt ist ja der...mit der Zustimmung zur Auftragsabwicklung vor Ablauf der 14 Tage sagt man im Prinzip "alles paletti, ich brauche die 14 Tage nicht, weil ich garantiert zufrieden bin". Das ist denk ich rechtens. Aber über diesen Passus an sich hätte die T-COM vorher informieren müssen. Das steht nämlich erst in der Schalttermin-Bestätigung und da isses fast zu spät.
das bezweifle ich aber mal ganz stark. im gegentum, die 14 tage dürfte imho erst nach der anschaltung zählen, da vorher ein begutachten ja nicht möglich ist.

wenn das so gehen würde wie du schreibst, könnte ja jeder händler mit einer simplen klausel die 14-tage-regelung mit warenanahme für erledigt erklären.

AtTheDriveIn
2006-05-08, 16:05:35
Tomi[/POST]']
Nich der bei der Telekom. Die haben nämlich einen geilen Passus in den DSL AGB. Sinngemäß heißt es dort, dass die 14 Tage lt. FAG nicht gelten, wenn Du zugestimmt hast, dass die Telekom den Auftrag vor Ablauf der 14 Tage ausführt. Das heißt auf deutsch...sollte die Schaltung ausgehend von heute vor dem 22.05. erfolgen, hast Du kein Widerspruchsrecht. :D Oder anders ausgedrückt...Du hättest sie anweisen müssen, frühestens am 23.05. zu schalten...also nach Ablauf der 14 Tage.

Bei Haustürgeschäften hat man unabhängig vom FAG 14Tage Widerrufsrecht nach §355

Senfgnu
2006-05-08, 18:15:58
AtTheDriveIn[/POST]']Bei Haustürgeschäften hat man unabhängig vom FAG 14Tage Widerrufsrecht nach §355

was eventuell auch daran liegen könnte, dass es kein FAG gibt...schon seit 4 Jahren nicht mehr ;)