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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu einem Parkschild.....


Hamster
2006-05-17, 08:20:05
gegeben ist folgendes Schild:

http://img122.imageshack.us/img122/9966/schild4ba.jpg (http://imageshack.us)

(das unelserliche zwischen bewohner und frei soll "parkausweis nr. 2" heißen)

und angenommen ich verfüge über parkausweis nr 2, wie lange darf ich parken?

Tidus
2006-05-17, 08:22:35
Hamster[/POST]']gegeben ist folgendes Schild:

http://img122.imageshack.us/img122/9966/schild4ba.jpg (http://imageshack.us)

(das unelserliche zwischen bewohner und frei soll "parkausweis nr. 2" heißen)

und angenommen ich verfüge über parkausweis nr 2, wie lange darf ich parken?

Wenn du diesen ausweis nummer 2 hast, kannst du da parken, bis du schwarz wirst ;)

Hamster
2006-05-17, 08:29:09
Tidus[/POST]']Wenn du diesen ausweis nummer 2 hast, kannst du da parken, bis du schwarz wirst ;)

das denke ich auch, scheinen die politessen hier aber anders zu sehen......



jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. klar, einspruch einlegen. nur habe ich da schoneinmal schlechte erfahrungen mitgemacht, obowohl ich eindeutig im recht war. nur leider ist ab einem bestimmten punkt die verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt, so daß man lieber zahlt und sich damit jede menge ärger, streß und vorkosten spart.

nehme gerne tipps bezüglich des weiteren vorgehens an :)

Tidus
2006-05-17, 08:31:37
Hamster[/POST]']das denke ich auch, scheinen die politessen hier aber anders zu sehen......



jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. klar, einspruch einlegen. nur habe ich da schoneinmal schlechte erfahrungen mitgemacht, obowohl ich eindeutig im recht war. nur leider ist ab einem bestimmten punkt die verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt, so daß man lieber zahlt und sich damit jede menge ärger, streß und vorkosten spart.

nehme gerne tipps bezüglich des weiteren vorgehens an :)

Wie viel sollst du denn zahlen?

Kryp7on
2006-05-17, 08:47:35
lol, es ist ja nichtma eindeutig deklariert ob die Zeitangabe jetzt für 2 Std mit Parkscheibe oder das Parkverbot gelten

Tidus
2006-05-17, 08:50:56
Kryp7on[/POST]']lol, es ist ja nichtma eindeutig deklariert ob die Zeitangabe jetzt für 2 Std mit Parkscheibe oder das Parkverbot gelten

Na ja, immerhin steht dort eindeutig, dass man mit dem Parkausweis FREI parken darf, das heißt, solang man will.

Hamster
2006-05-17, 08:53:59
Tidus[/POST]']Wie viel sollst du denn zahlen?

hab noch kein bescheid, nur den üblichen blauen zettel an der windschutzscheibe.....

Schroeder
2006-05-17, 08:54:09
Tidus[/POST]']Na ja, immerhin steht dort eindeutig, dass man mit dem Parkausweis FREI parken darf, das heißt, solang man will.
Ich will dem Hamster um Himmels Willen nix unterstellen, evtl. hat die werte Politesse den Parkausweis nicht gesehen?

marci
2006-05-17, 08:57:16
LOL, wie geil ist das denn. Einerseits darf man da nicht parken und anderseits darf man das 2 Stunden Parken mit NR. 2. Der Schilderwald kennt halt keine Grenzen. ;D

Tidus
2006-05-17, 08:59:05
Schroeder[/POST]']Ich will dem Hamster um Himmels Willen nix unterstellen, evtl. hat die werte Politesse den Parkausweis nicht gesehen?

Naja, ich hab vorausgesetzt, dass man den Schein sichtbar anbringt ;)

Hamster
2006-05-17, 09:02:05
Tidus[/POST]']Naja, ich hab vorausgesetzt, dass man den Schein sichtbar anbringt ;)

ist er auch. habs photografisch festgehalten.

Tidus
2006-05-17, 09:09:17
Hamster[/POST]']ist er auch. habs photografisch festgehalten.

dann geh mit den Fotos (schild und auto) doch mal zur entsprechenden dienststelle und schildere die Sachlage...

Weiß aber nicht, ob das was bringt.

radi
2006-05-17, 09:10:06
also ich mach mal einen Lösungsvorschlag :D sehr geiles Schild btw :D

- Es gilt an Werktagen eingeschränktes Halteverbot von 9-20Uhr
- zw 20-9Uhr darf man mit Parkscheibe 2h parken
- hat man dagegen diesen Parkausweiß, braucht man die Scheibe nicht, und darf die ganze Nacht da stehen.

mii
2006-05-17, 09:10:55
Hamster[/POST]']
http://img122.imageshack.us/img122/9966/schild4ba.jpg (http://imageshack.us)
(das unelserliche zwischen bewohner und frei soll "parkausweis nr. 2" heißen)


Ich versuche das Schild mal komplett zu interpretieren:
- Parkverbot mo - fr 9 - 20 h
- Außerhalb dieser Zeit darf man 2 Stunden mit parkscheibe parken
- Bewohner dürfen außerhalb der Parkverbotszeit mit dem Parkausweis nr2 parken (?)

Würde bedeuten, das wenn innerhalb der Parkverbotszeit geparkt wird, wenns mit Ausweis ist, dann bekommt man knöllchen?


-

Tidus
2006-05-17, 09:11:20
radi[/POST]']also ich mach mal einen Lösungsvorschlag :D sehr geiles Schild btw :D

- Es gilt an Werktagen eingeschränktes Halteverbot von 9-20Uhr
- zw 20-9Uhr darf man mit Parkscheibe 2h parken
- hat man dagegen diesen Parkausweiß, braucht man die Scheibe nicht, und darf die ganze Nacht da stehen.

Sehe ich anders. Das wort "frei" befreit von den obigen einschränkungen.

radi
2006-05-17, 09:13:43
Tidus[/POST]']Sehe ich anders. Das wort "frei" befreit von den obigen einschränkungen.Scheinbar ja nicht *Schulterzuck*Die Schilder beziehen sich imo nur auf das genau oben drüber!

Tidus
2006-05-17, 09:14:35
radi[/POST]']Scheinbar ja nicht *Schulterzuck*

Schon seltsam, diese Angelegenheit :D

Ich würd ja eiskalt mit nem Foto zur Wache gehen und mir das Schild von denen mal erklären lassen X-D

radi
2006-05-17, 09:15:04
Tidus[/POST]']Schon seltsam, diese Angelegenheit :D

Ich würd ja eiskalt mit nem Foto zur Wache gehen und mir das Schild von denen mal erklären lassen X-Dedit von mir beachten ;)

Tidus
2006-05-17, 09:17:21
radi[/POST]']edit von mir beachten ;)

Das stand da noch nich, als ich schon wieder den neuen geschrieben hab :D

Das wusst ich nicht. Dann würd das Schild ja fast schon wieder Sinn machen X-D

radi
2006-05-17, 09:28:18
Tidus[/POST]']Das stand da noch nich, als ich schon wieder den neuen geschrieben hab :D

Das wusst ich nicht. Dann würd das Schild ja fast schon wieder Sinn machen X-D

Deswegen hab ich ja drauf hingewiesen ;) :D

Ich versuch immer oder eher meistens Sinn reinzubringen :ulol:

Die gelbe Eule
2006-05-17, 09:28:54
Hamster[/POST]']gegeben ist folgendes Schild:

http://img122.imageshack.us/img122/9966/schild4ba.jpg (http://imageshack.us)

(das unelserliche zwischen bewohner und frei soll "parkausweis nr. 2" heißen)

und angenommen ich verfüge über parkausweis nr 2, wie lange darf ich parken?

Komme aus dem Ordnungsamt, ist also ganz easy.

1. Schild: Eingeschränktes Halteverbot für alle (Zeichen 286)
2. Schild: Uhrzeit wann dieses eingeschränkte Halteverbot gilt
3. Schild: Wie lange Du in dieser Zeit "halten/parken" darfst. Parkscheibe außerhalb der angegebene Uhrzeit wäre auch sinnfrei, weil wer stellt alle 2 Stunden nachts die Parkscheibe um ;)
4. Schild: Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Mit anderen Worten, Du kannst mit dem Parkausweis dort rumstehen bis Dir Hörner wachsen ^^

radi
2006-05-17, 09:31:58
Die gelbe Eule[/POST]']Komme aus dem Ordnungsamt, ist also ganz easy.

1. Schild: Eingeschränktes Halteverbot für alle (Zeichen 286)
2. Schild: Uhrzeit wann dieses eingeschränkte Halteverbot gilt
3. Schild: Wie lange Du in dieser Zeit "halten/parken" darfst. Parkscheibe außerhalb der angegebene Uhrzeit wäre auch sinnfrei, weil wer stellt alle 2 Stunden nachts die Parkscheibe um ;)
4. Schild: Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Mit anderen Worten, Du kannst mit dem Parkausweis dort rumstehen bis Dir Hörner wachsen ^^also haben deine Kollegen sch***e gebaut, da er trotz Ausweises nen Ticket gekriegt hat... ?!

Irgendiwe gibt das so für mich keinen Sinn.

Tidus
2006-05-17, 09:39:40
radi[/POST]']Deswegen hab ich ja drauf hingewiesen ;) :D

Ich versuch immer oder eher meistens Sinn reinzubringen :ulol:

:ulol: klappt ja fast immer ;)

Tidus
2006-05-17, 09:40:44
Die gelbe Eule[/POST]']Komme aus dem Ordnungsamt, ist also ganz easy.

1. Schild: Eingeschränktes Halteverbot für alle (Zeichen 286)
2. Schild: Uhrzeit wann dieses eingeschränkte Halteverbot gilt
3. Schild: Wie lange Du in dieser Zeit "halten/parken" darfst. Parkscheibe außerhalb der angegebene Uhrzeit wäre auch sinnfrei, weil wer stellt alle 2 Stunden nachts die Parkscheibe um ;)
4. Schild: Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Mit anderen Worten, Du kannst mit dem Parkausweis dort rumstehen bis Dir Hörner wachsen ^^


Und warum bekam er dann trotz des Ausweises nen Ticket? dieser war auch gut zu sehen, laut seiner aussage.

_CaBaL_
2006-05-17, 09:52:27
ber Strassenschilder liest man doch von unten nach oben.


D.h. Anwohner mit Ausweis Nr.2 dürfen mit Parkscheibe 2h von 9-20 Uhr parken X-D

Mondenstein
2006-05-17, 10:45:51
jaja der schilderwahn....

hab da auch ne story aber leider keine bilder.


man nehme eine strasse

man nehme (weiss nicht mehr genau welche angaben aber machen wirs mal frei schnautze)

ein schild mit Tempo 100 http://www.harbeck.de/wcms/Clients/147200539081504/Images/134856200523081410.GIF

einige Meter dahinter ein Schild mit Tempo 80 und einem weissen Schild "bei Nässe" darunter.
http://homepage3.nifty.com/noerdlinger/images/speed_naesse.jpg

so nun bitte ich euch um erklärung was es heisst/bedeutet.

lösung:

Laut der zuständigen Behörde heisst diese Kombination.. 100 und ab dem 80er Schild eben 80 "IMMER". Das "Bei Nässe" Schild hat keinerlei Bezug auf den roten Kreis mit der dicken 80. Es bedeutet lediglich "vorsicht bei Nässe".
Das ist die Erklärung der Behörde zu der Schilderkombi und dem Knöllchen. Das war zumindest der letzte Stand den ich mitbekommen habe

rotkäppchen
2006-05-17, 11:08:20
wenn da steht bewohner ... frei dann können die nicht verlangen dass die die da wirklich wohnen ihr auto alle zwei stunden den platz wechseln lassen,...

aber wir sind ja in deutschland, da ist alles möglich. :mad:

bei uns im norden sind die politessen mehr als pingelig,...
stand mal am bhf und da ist mit parkscheibe eine stunde parken,...
und ich hatte dann meine scheibe eingestellt und bin dann bissel rumgelaufen,... und hatte da nen anderen wagen gesehen, der gerade mal so vielleicht 2 min über der zeit war der hatte schon nen zettel hängen, denn die politesse ging grade ihre runde,...

Plage
2006-05-17, 11:31:02
Mondenstein[/POST]']jaja der schilderwahn....

hab da auch ne story aber leider keine bilder.


man nehme eine strasse

man nehme (weiss nicht mehr genau welche angaben aber machen wirs mal frei schnautze)

ein schild mit Tempo 100 http://www.harbeck.de/wcms/Clients/147200539081504/Images/134856200523081410.GIF

einige Meter dahinter ein Schild mit Tempo 80 und einem weissen Schild "bei Nässe" darunter.
http://homepage3.nifty.com/noerdlinger/images/speed_naesse.jpg

so nun bitte ich euch um erklärung was es heisst/bedeutet.

lösung:

Laut der zuständigen Behörde heisst diese Kombination.. 100 und ab dem 80er Schild eben 80 "IMMER". Das "Bei Nässe" Schild hat keinerlei Bezug auf den roten Kreis mit der dicken 80. Es bedeutet lediglich "vorsicht bei Nässe".
Das ist die Erklärung der Behörde zu der Schilderkombi und dem Knöllchen. Das war zumindest der letzte Stand den ich mitbekommen habe

das ist definitiv falsch

das zusatzschild "bei nässe" bezieht sich immer auf das schild darüber, du darfst also bei nässe nur noch 80 fahren, ansonsten eben die 100.

wenn es nur vor glätte bei nässe warnen soll, müsste es diese kombi aufweisen:

http://www.loetschental.ch/files/UpTables/bilder/verkehrsschild-achtung.jpg
und jetzt darunter eben "bei nässe".

oder dieses:

http://www.opel-ellmann.de/images/schleudergefahr_online.gif

mit dem zusatz darunter "bei nässe"

Mondenstein
2006-05-17, 11:40:21
du... das ist mir bekannt, das ist den anwohnenr bekannt und auch sonst jedem.

nur eben den zuständigen behörden wohl nicht *g*

darum gings ja

Plage
2006-05-17, 11:54:17
Mondenstein[/POST]']du... das ist mir bekannt, das ist den anwohnenr bekannt und auch sonst jedem.

nur eben den zuständigen behörden wohl nicht *g*

darum gings ja
sowas kann doch nicht sein... wenn mich da jemand aus einem solchen grund blitzen würde, würde ich da aber stress machen! ^^

Stormtrooper
2006-05-17, 12:31:24
Mal ne andere Frage .. was wird dir eigentlich zur Last gelegt?

Hamster
2006-05-17, 12:37:58
Stormtrooper[/POST]']Mal ne andere Frage .. was wird dir eigentlich zur Last gelegt?

bisher nichts. hatte auch nur den obligatorischen hinweis am scheibenwischer.

könnte natürlich auch was anderes sein, aber da hu, tüv + reifen neu sind, bleibt eigentlich nur das parken...

darph
2006-05-17, 13:21:46
Die gelbe Eule[/POST]']Komme aus dem Ordnungsamt, ist also ganz easy.

1. Schild: Eingeschränktes Halteverbot für alle (Zeichen 286)
2. Schild: Uhrzeit wann dieses eingeschränkte Halteverbot gilt
3. Schild: Wie lange Du in dieser Zeit "halten/parken" darfst. Parkscheibe außerhalb der angegebene Uhrzeit wäre auch sinnfrei, weil wer stellt alle 2 Stunden nachts die Parkscheibe um ;)
4. Schild: Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Mit anderen Worten, Du kannst mit dem Parkausweis dort rumstehen bis Dir Hörner wachsen ^^Ehm.... zwei Stunden lang halten?

Wikipedia sagt: Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.
Also Parken generell überhaupt nicht, außer zum be-/entladen und halten höchstens drei Minuten.

Wenn das Uhrzeitschild in dieser Zeit gilt, dann ist das de facto kein Halteverbot mehr, auch kein eingeschränktes. Dann wäre das Schild falsch angebracht. Das kann eigentlich nur so interpretiert werden, daß generell ein Halteverbot besteht, nur Werktags darf dort zwei Stunden geparkt werden. Nachts hat die Straße frei zu sein. Von allem ausgenommen sind natürlich Anwohner.

Sinn und Zweck des Ganzen soll dann wohl sein, daß nach der Arbeitszeit Platz für die Anwohner ist, damit sie, wenn sie heim kommen, ihr Auto irgendwo hinstellen können. Während der Arbeitszeit sind aber eh alle unterwegs, eben bei der Arbeit, drum dürfen andere auch währenddessen dort für zwei Stunden parken.

stickedy
2006-05-17, 13:46:38
Hamster[/POST]']gegeben ist folgendes Schild:

http://img122.imageshack.us/img122/9966/schild4ba.jpg (http://imageshack.us)

Das wird in diese Land immer schlimmer mit der Bürokratie.
An sich ist es ja klar: Mo - Fr, 9 - 20 herrscht in der Zone das was landläufig als "Parkverbot" bezeichnet wird. d.h. man darf nicht länger als 3 Minuten anhalten bzw. sich außer Sichtweite des Autos begeben.

So, und dann kommt dieses tolle Parkscheibenschild, dass das Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt. So, nur wann? Zwischen 9 - 20 Uhr herrscht an Wochentagen ja Parkverbot, also warum sollte es dann plötzlich mit Parkscheibe erlaubt sein? Das wäre das falsche Verkehrszeichen, dieses wäre dafür passend:
http://www.wedaulink.de/markt/bilder_markt/parken_wedau.jpg

Aber außerhalb der Parkverbotszeit macht es nicht wirklich Sinn, die Parkezit auf zwei Stunden zu beschränken. Nun gut, was macht schon Sinn... Jedenfalls ist diese Variante dann die einzige logische. Und damit bezieht sich das "Einwohner...frei" auf die Parkscheibe. D.h. nachts und am Wochenende darf man mit Parkschein dort unbegrenzt lange parken, aber ab 9 hat man zu verschwinden... :rolleyes:

Sowas gibts nur in Deutschland. Bei uns in der Gegen gibts auch eine sehr interessante Durchfahrt-Verboten-Kombination. Da muss ich mal ein Bild machen und bei nächster Gelegenheit werd ich die Polizei mal fragen, was der Schwachsinn zu bedeuten hat.

Plage
2006-05-17, 15:20:50
ich hab hier auch mal ein lustiges schild gesehen, aber leider nicht fotografiert:

folgende kombination:

http://www.wdr5.de/lilipuz/wissenschaft/hexenkueche/media/hexenkueche_detail/pfeile2.jpg
http://img116.imageshack.us/img116/7141/straenbahn2ca.gif

wenn man das wörtlich nimmt, steht doch da: sie straßenbahn darf nur nach links oder rechts abbiegen.

dummerweise gingne die schienen nur geradeaus X-D

gemeint war: wenn man nach links abbiegt, sollte man auf die straßenbahn aufpassen.

Schnuddelbuddel
2006-05-17, 21:00:09
Mondenstein[/POST]']jaja der schilderwahn....

(...)

lösung:

Laut der zuständigen Behörde heisst diese Kombination.. 100 und ab dem 80er Schild eben 80 "IMMER". Das "Bei Nässe" Schild hat keinerlei Bezug auf den roten Kreis mit der dicken 80. Es bedeutet lediglich "vorsicht bei Nässe".
Das ist die Erklärung der Behörde zu der Schilderkombi und dem Knöllchen. Das war zumindest der letzte Stand den ich mitbekommen habeWenn es wirklich so sein würde, dann dürfte man bei uns auf der Autobahn nur 80 fahren. Es ist aber ganz klar 120 erlaubt.

Plage
2006-05-17, 22:08:48
Schnuddelbuddel[/POST]']Wenn es wirklich so sein würde, dann dürfte man bei uns auf der Autobahn nur 80 fahren. Es ist aber ganz klar 120 erlaubt.
wenn dem so wäre, wär ich auf nem bestimmten abschnitt der a9 in thüringen auch schon mal etwa 80 km/h zu schnell gefahren...

da steht nämlich "120 bei nässe" ^^

LOD
2006-05-19, 19:25:15
@ Alle : Wißt ihr eigentlich was soon Schild kostet ? Wir dürfen das mit unseren Steuergeldern bezahlen... Deutschland ist das einzige Land in Europa mit diesem irren Schilderwald der Millionen kostet !

@Gelbe Eule : Sag mal deinen schläfrigen Beamten Kollegen daß die endlich mal an diesem Schilderwald was ändern ... Nee geht ja nicht ... würdet ja an eurem eigenen Posten sägen... :wink:

r00t
2006-05-19, 21:03:07
ich mach auch zurzeit führerschein:

und dieses schild mit dem parken is für mich eigentlich eindeutig...durch das schild: "bewohner frei" kann man doch da parken so lange man will..für was is den das schild da?

auserdem :
wo liegt der sinn?

angenommen genau dieses "parken"schild steht in irgendeinem wohngebiet mit reihenhäusern ..man selber wohnt in so einem reihenhaus...ist also anlieger oder bewohner..und hat keine garage..und muss notgezwungen auf der straße parken...dann braucht man doch irgendwie so ein schild mit BEWOHNER FREI den wo sollten die den sonst parken?

zu @ tempo 80 bei nässe..

gut es kommt halt drauf an: war die fahrban wirklich 100% trocken? nich das es kurz zuvor wirklich leicht geregnet hat...weil dann können die bullen wirklich damit irgendwie durchkommen (wahrscheinlich^^)

wenn dann müssten sie das zusatzschild wech machen dann würden die 80kmh sinn ergeben!

auf der autobahn stehen auch oft so schilder ..und das macht keiner weils einfach logisch is ...wenn die fahrbahn nicht nass is fahr ich meine geschwindigkeit weiter^^

Paran
2006-05-19, 21:55:20
r00t[/POST]']
zu @ tempo 80 bei nässe..

gut es kommt halt drauf an: war die fahrban wirklich 100% trocken? nich das es kurz zuvor wirklich leicht geregnet hat...weil dann können die bullen wirklich damit irgendwie durchkommen (wahrscheinlich^^)

wenn dann müssten sie das zusatzschild wech machen dann würden die 80kmh sinn ergeben!

auf der autobahn stehen auch oft so schilder ..und das macht keiner weils einfach logisch is ...wenn die fahrbahn nicht nass is fahr ich meine geschwindigkeit weiter^^


Ich mache ja derzeit Fahrschule, und da hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass es da ein Gerichtsurteil gab, welches aussagt, dass schon Nieselregen reicht um als "Nässe" durchzugehen

darph
2006-05-19, 21:59:00
Ben Adeaphon Delat[/POST]']Ich mache ja derzeit Fahrschule, und da hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass es da ein Gerichtsurteil gab, welches aussagt, dass schon Nieselregen reicht um als "Nässe" durchzugehen Kannst du mal deinem Fahrlehrer das Schild da oben vorlegen und ihn nach seiner Interpretation fragen? :usweet:

Paran
2006-05-19, 23:41:44
darph[/POST]']Kannst du mal deinem Fahrlehrer das Schild da oben vorlegen und ihn nach seiner Interpretation fragen? :usweet:

Brauch ich ihm net vorlegen, dass kann ich dir auch so sagen :wink:

r00t
2006-05-20, 07:59:09
Ben Adeaphon Delat[/POST]']Ich mache ja derzeit Fahrschule, und da hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass es da ein Gerichtsurteil gab, welches aussagt, dass schon Nieselregen reicht um als "Nässe" durchzugehen

ja drum sag ich ja kaum hats ein bissl geregnet....kommen die bullen damit schon durch...

auch wenn keiner langsamer fährt..wenn es nur leicht nieselt und du auf der autobahn plötzlich 80 fährst nur weil da so ein schild is..die fahrn dir hinten so drauf^^

dbaj
2006-06-02, 14:28:04
Plage[/POST]']ich hab hier auch mal ein lustiges schild gesehen, aber leider nicht fotografiert:

folgende kombination:

http://www.wdr5.de/lilipuz/wissenschaft/hexenkueche/media/hexenkueche_detail/pfeile2.jpg
http://img116.imageshack.us/img116/7141/straenbahn2ca.gif

wenn man das wörtlich nimmt, steht doch da: sie straßenbahn darf nur nach links oder rechts abbiegen.

dummerweise gingne die schienen nur geradeaus X-D

gemeint war: wenn man nach links abbiegt, sollte man auf die straßenbahn aufpassen.

imho bedeutet die Schilderkombo, dass alle Fahrzeuge außer Straßenbahnen links oder rechts abbiegen müssen.
Straßenbahnen muss man immer beachten! ;) Sonst würden noch mehr solcher Schilder überall (sinnlos) stehen.