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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FSK 18 Spiele bei Ebay kaufen strafbar?


Jhonny
2006-05-18, 02:15:04
Hallo,

mach ich mich als Käufer strafbar, wenn ich Spiele ab 18 bei Ebay kaufe? Es geht darum das die Spiele bei einer Grafikkarte dabei sind, die ich eigentlich kaufen wollte (mir gehts nur um die Graka). Sollte ich dem Verkäufer lieber schreiben dass ich die Spiele nicht will oder kann mir das egal sein!? Ich selbst bin über 18.

Shinjo
2006-05-18, 02:25:40
Du "darfst" spiele ab 18 kaufen, ABER der verkäufer darf dir KEINE spiele ab 18 verkaufen wenn du noch keine 18 bist.
Ich will wiederum auch nix falsches sagen aber das ist das was ich weiss oder denke zu wissen.

sChRaNzA
2006-05-18, 04:01:31
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft, noch überlassen oder sonstwie zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden es sei denn es werden Vorkehrungen getroffen um sicher zu stellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden.

Weiß jetzt nicht ob das passt, aber sind nicht die meisten ab 18 Spiele indiziert? :|


/edit: So, also wenn die Spiele rein ab 18 sind, ist es egal das sie verkauft werden / gekauft werden. ( solange verkäufer und käufer mindestens 18 sind)

Wenn sie allerdings indiziert sind weiß ich es nicht genau. :redface:

sei laut
2006-05-18, 06:37:18
Theoretisch hätten die Spiele schon längst rausgenommen werden müssen, da bei Ebay nur Sachen mit max. FSK: 16 verkauft werden dürfen (so stehts in ihren Bedingungen).
Wenn, dann bekommt der Verkäufer Probleme mit Ebay, nicht du, denke ich.

Blackland
2006-05-18, 06:57:43
Der Käufer hat den Nachweis zu erbringen, dass er das Alter erreicht hat - der Verkäufer hat dies zu prüfen.

Maximal verstößt hier der Verkäufer gegen die ebay-Verkaufsbestimmungen, aber auf keinen Fall gegen irgendwelche Gesetze (wenn er die Spiele als USK18 kennzeichnet).

Wahrscheinlich wird ebay das Angebot eh streichen.....

Elrood
2006-05-18, 07:17:43
sChRaNzA[/POST]']

Weiß jetzt nicht ob das passt, aber sind nicht die meisten ab 18 Spiele indiziert? :|


/edit: So, also wenn die Spiele rein ab 18 sind, ist es egal das sie verkauft werden / gekauft werden. ( solange verkäufer und käufer mindestens 18 sind)

Wenn sie allerdings indiziert sind weiß ich es nicht genau. :redface:

Da ist ein Unterschied zwischen Indizierung und USK 18!!

Indiziert werden eher volksverhetzende Spiele wie Nazi- oder wirklich sinnlos brutale Spiele. Wie zum Beispiel das gute alte Wings of Fury! (kein witz!)
Das wird durch die BPjM gesteuert.

USK 18, ist dagegen wiederum eine Empfehlung der USK, die die Jugendschutzbehörden der Länder als Grundlage nehmen zur Kennzeichnung.

Supa
2006-05-18, 08:19:25
muß man nicht 18 sein um sich bei ebay anmelden zu können?

Gast
2006-05-18, 08:22:02
Ich habe mal GTA San Andreas bei Ebay ersteigert, nachdem ich das SPiel bekommen hatte hat Ebay die Versteigerung rausgenommen, und mir geraten evtl. ein Anwalt zu nehmen...da war ich erstmal geschockt.

Aber das war wohl nur ein Standard-Spruch, den sie verschicken müssen.


Ano

urbi
2006-05-18, 09:49:18
Elrood[/POST]']Da ist ein Unterschied zwischen Indizierung und USK 18!!

Indiziert werden eher volksverhetzende Spiele wie Nazi- oder wirklich sinnlos brutale Spiele. Wie zum Beispiel das gute alte Wings of Fury! (kein witz!)
Das wird durch die BPjM gesteuert.

USK 18, ist dagegen wiederum eine Empfehlung der USK, die die Jugendschutzbehörden der Länder als Grundlage nehmen zur Kennzeichnung.

Ganz so stimmt das nicht.

AB 18: Das sind seit der Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes 2003 fast alle "brutalen" Spiele wo man auf Leute schiesst. Bluteffekte und so sind dann auch oft geduldet. (Far Cry dt. ohne Ragdoll, HL2)
Kauf, Besitz (ab 18) und Werbung sind erlaubt, das Verkaufen ohne einholen eines Altersnachweises aber nicht.

Indiziert: Seit 2003 alle Spiele wo die Gewalt klar "im Vordergrund steht". (z.B. sowas wie Soldier of Fortune, Far Cry mit Ragdoll usw.)
Kauf und Besitz (ab 18) sind erlaubt, Werbung und das Verkaufen ohne einholen eines Altersnachweises aber nicht.

Beschlagnahmt: Hierhin gehören die Nazi Spiele und einige Spiele mit exessiver Gewaltdarstellung oder der Möglichkeit der Gewaltausübung gegenüber nicht wehrhafter Personen. (z.B. WKII Shooter in der UK/US Version, Postal2, Manhunt)
Hier ist es Halbwissen: Kauf und Besitz (ab 18) sind erlaubt, Werbung, das öffentliche Zurschaustellen und der Verkauf (egal an wen, der kann auch 30 Jahre alt sein) verboten.

Delmond
2006-05-18, 10:27:24
urbi[/POST]']Ganz so stimmt das nicht.

AB 18: Das sind seit der Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes 2003 fast alle "brutalen" Spiele wo man auf Leute schiesst. Bluteffekte und so sind dann auch oft geduldet. (Far Cry dt. ohne Ragdoll, HL2)
Kauf, Besitz (ab 18) und Werbung sind erlaubt, das Verkaufen ohne einholen eines Altersnachweises aber nicht.

Indiziert: Seit 2003 alle Spiele wo die Gewalt klar "im Vordergrund steht". (z.B. sowas wie Soldier of Fortune, Far Cry mit Ragdoll usw.)
Kauf und Besitz (ab 18) sind erlaubt, Werbung und das Verkaufen ohne einholen eines Altersnachweises aber nicht.

Beschlagnahmt: Hierhin gehören die Nazi Spiele und einige Spiele mit exessiver Gewaltdarstellung oder der Möglichkeit der Gewaltausübung gegenüber nicht wehrhafter Personen. (z.B. WKII Shooter in der UK/US Version, Postal2, Manhunt)
Hier ist es Halbwissen: Kauf und Besitz (ab 18) sind erlaubt, Werbung, das öffentliche Zurschaustellen und der Verkauf (egal an wen, der kann auch 30 Jahre alt sein) verboten.
Generell soweit richtig, aber Postal 2 ist nicht beschlagnahmt. Insgesamt gibt es in Deutschland sowieso nur eine handvoll Spiele, die wegen §131 (unmenschliche Gewalttaten) beschlagnhamt wurden. Außer Manhunt und Mortal Kombat fällt mir auf Anhieb sonst auch keines ein.
Es gibt allerdings eine nicht unerhebliche Anzahl an Beschlagnahmungen auf Grund von §86a, §130, was den Tatbestand der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole bzw. Volksverhetzung erfüllt. So kommt es zu der absurden Erscheinung, dass Spiele wie "Commandos" in ihrer Originalversion auf der selben Liste stehen wie der "Anti-Neger-Test". :crazy2:

Atma
2006-05-18, 10:28:54
Supa[/POST]']muß man nicht 18 sein um sich bei ebay anmelden zu können?
Eigentlich schon ja aber wenn man unbedingt rein will bei ebay gibt man einfach nen anderes geburtsdatum an und schon hatt man uneingeschränkten zugriff.. machen viele so würde ich mal schätzen.

Elrood
2006-05-18, 10:33:31
Delmond[/POST]'] So kommt es zu der absurden Erscheinung, dass Spiele wie "Commandos" in ihrer Originalversion auf der selben Liste stehen wie der "Anti-Neger-Test". :crazy2:

oder Wings of Fury! ;D

Delmond
2006-05-18, 10:43:46
Elrood[/POST]']oder Wings of Fury! ;D
Wings of Fury ist meines Wissens nach nur indiziert, nicht beschlagnahmt. :confused:

http://www.bpjm.com/

Elrood
2006-05-18, 11:03:40
Delmond[/POST]']Wings of Fury ist meines Wissens nach nur indiziert, nicht beschlagnahmt. :confused:

http://www.bpjm.com/

Hab ich ja nie behauptet. Aber es steht auf der gleichen Liste wie "Anti-Neger-Test" oder Commandos.

P.S. und ich rede nicht von dieser BPjM.com seite, sondern der offiziellen BPjM Liste die es im Abo gibt.

P.P.S. sehe gerade was du meinst. Commandos wurde beschlagnahmt..hossa...das war mir neu.

Delmond
2006-05-18, 11:14:19
Elrood[/POST]']Hab ich ja nie behauptet. Aber es steht auf der gleichen Liste wie "Anti-Neger-Test" oder Commandos.

:| Wenn es auf der selben Liste wie die beiden oben genannten Spiele steht, dann ist es aber beschlagnahmt! Ich sprach von den Beschlagnahmungen gemäß §86a/130.
edit: Das hat sich jetzt ja geklärt.

PS. und ich rede nicht von dieser BPjM.com seite, sondern der offiziellen BPjM Liste die es im Abo gibt.
Soweit ich weiß ist die bpjm.com Seite nichts anderes als eine Digitalisierung des Bundesanzeigers der BPjM (natürlich nicht offiziell). Sicherlich ist es nicht auszuschließen, dass dort ein Fehler passieren kann, aber im Netz ist es die verlässlichste Quelle.
Hast du die BPjM-Aktuell denn im Abo und griffbereit?

defleppard78
2006-05-18, 11:21:26
Mal ne Frage am Rande:

Kann mir eigentlich jemand erklären warum z.B. Hakenkreuze bzw. Nazi Symbole in Computerspielen verboten, bei Filmen die aus dieser Zeit handeln aber erlaubt sind?

Wo ist da der Unterschied ob der Panzer aus dem 2. Weltkrieg nun im Computerspiel oder im Filn ne Hakenkreuzfahne hat?

Delmond
2006-05-18, 11:31:23
defleppard78[/POST]']Mal ne Frage am Rande:

Kann mir eigentlich jemand erklären warum z.B. Hakenkreuze bzw. Nazi Symbole in Computerspielen verboten, bei Filmen die aus dieser Zeit handeln aber erlaubt sind?

Wo ist da der Unterschied ob der Panzer aus dem 2. Weltkrieg nun im Computerspiel oder im Filn ne Hakenkreuzfahne hat?
Filme haben generell den Vorteil als Kunst angesehen zu werden. Und zu Zwecken der Bildung und in der Kunst ist die Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen geduldet.
Computerspiele werden allerdings anders eingestuft. Die Medienkompetenz ist leider in Deutschland immer noch so eingeschränkt, dass nicht erkannt wird, dass ein Computerspiel viel mehr sein kann als eine stumpfe Aneinanderreihung von Schießereien.

Ich gucke mal eben, ob ich dazu auch den passenden Gesetzestext finde.

edit: Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html

(1) Wer Propagandamittel

1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
[...]
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

illuminator
2006-05-18, 11:48:34
Du darfst bei eBay keine FSK18 Sachen verkaufen !

Habs selber schon mit FSK18 DVD's probiert (Horror, Porno). Die löschen sofort deine Auktionen und drohen dir deinen Account zu löschen, weil in den AGB steht, daß du es nicht darfst ;-)

Szudri
2006-05-18, 11:53:56
Elrood[/POST]']oder Wings of Fury! ;D War Wings Of Fury nicht das Flugzeugspiel wo man als Amerikaner im Pazifik die Japaner killte? Man man, das hab ich mit 10 Jahren schon gespielt, habs allerdings nie geschafft wieder auf diesen dummen Flugzeugträger zu landen :(

Und das ist indiziert.. soso :D

ps: hi Elrood ;)

Meat Lover
2006-05-18, 12:01:45
Ich habe importierte Spiele, die noch keine USK Freigabe erhalten haben und somit als USK ab 18 gelten dürften, problemlos bei ebay verkauft. Wie das?

das_Apo
2006-05-18, 12:02:49
Szudri[/POST]']War Wings Of Fury nicht das Flugzeugspiel wo man als Amerikaner im Pazifik die Japaner killte? Man man, das hab ich mit 10 Jahren schon gespielt, habs allerdings nie geschafft wieder auf diesen dummen Flugzeugträger zu landen :(


Ja genau, das war es. Hab es stundenlang auf meinem Amiga 500 gespielt und ich konnte irgendwann landen (Joystick gerade nach oben drücken für Landeanflug). :P ;)

Mal eine Frage zu FSK18 und Ebay.co.uk:
Wie schaut es aus, wenn ich mir beim englischen Ebay (ebay.co.uk) oder einem anderen ausländischen Ebay FSK18 oder indizierte (z. B. Quake) oder gar beschlagnahmte Software (z. B. Manhunt) ersteigere?

sChRaNzA
2006-05-18, 12:13:21
Elrood[/POST]']Da ist ein Unterschied zwischen Indizierung und USK 18!!

Indiziert werden eher volksverhetzende Spiele wie Nazi- oder wirklich sinnlos brutale Spiele. Wie zum Beispiel das gute alte Wings of Fury! (kein witz!)
Das wird durch die BPjM gesteuert.

USK 18, ist dagegen wiederum eine Empfehlung der USK, die die Jugendschutzbehörden der Länder als Grundlage nehmen zur Kennzeichnung.

Einen Unterschied gibt es da natürlich. Darum ja auch das ,, edit '' da drin. ;-)

Scrappy
2006-05-18, 12:14:02
das_Apo[/POST]']
Mal eine Frage zu FSK18 und Ebay.co.uk:
Wie schaut es aus, wenn ich mir beim englischen Ebay (ebay.co.uk) oder einem anderen ausländischen Ebay FSK18 oder indizierte (z. B. Quake) oder gar beschlagnahmte Software (z. B. Manhunt) ersteigere?

Bei indizierten Games ist das schlimmste, was dir passieren könnte, dass es vom Zoll konfisziert wird und du dein Geld zum Fenster rausschmeißt.
Bei einem beschlagnahmten Spiel machst du dich wohl strafbar, da der Erwerb ebenfalls unter Strafe steht
Alles natürlich nur unter der Voraussetzung, das die Herren vom Zoll gesteigertes Interesse an dem Päckchen zeigen

Delmond
2006-05-18, 12:19:38
Meat Lover[/POST]']Ich habe importierte Spiele, die noch keine USK Freigabe erhalten haben und somit als USK ab 18 gelten dürften, problemlos bei ebay verkauft. Wie das?
Entweder lag es daran, dass es einfach übersehen wurde (kommt desöfteren vor), oder dass es stillschweigend geduldet wird. Theoretisch dürfte ich Super Mario Brothers bei ebay auch nicht anbieten, da es keine USK Freigabe hat und somit automatisch ab 18 ist. Wäre ebay konsequent, müssten sie die Auktion löschen.

PS: Leute, werft doch bitte nicht ständig USK und FSK durcheinander.

sChRaNzA
2006-05-18, 12:31:06
Nur mal so:

USK - Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen.

FSK - Die Hauptaufgabe der FSK besteht in der Prüfung von Filmen, Videokassetten und sonstiger Medienträger (DVDs, Trailer, Werbefilme), die in der Bundesrepublik Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind.
Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.

Elrood
2006-05-18, 13:10:40
Delmond[/POST]']
Hast du die BPjM-Aktuell denn im Abo und griffbereit?

Ja hab ich. Wieso?

@Szudri: Hi Shakee ;)

Delmond
2006-05-19, 11:51:10
Elrood[/POST]']Ja hab ich. Wieso?

Hat sich eigentlich erledigt, weil wir bei Wings of Fury aneinander vorbeigeredet haben. ;)
Aber trotzdem würde mich generell interessieren, sind da nur die Neuindizierungen des Quartals enthalten, oder ist dort jeweils auch die komplette Liste aller Indizierungen mit abgedruckt?

Elrood
2006-05-19, 11:55:17
Delmond[/POST]']Hat sich eigentlich erledigt, weil wir bei Wings of Fury aneinander vorbeigeredet haben. ;)
Aber trotzdem würde mich generell interessieren, sind da nur die Neuindizierungen des Quartals enthalten, oder ist dort jeweils auch die komplette Liste aller Indizierungen mit abgedruckt?

Ja im vierteljährlichen katalog sind alle Indizierungen abgedruckt, und ab und an kommt ein Zettel rein mit brandaktuellen Indizierungen.

Chronicle
2006-05-19, 12:04:48
mal ne Frage: Ich hab gestern bei Karstadt Farcry gekauft.
Auf der Packung steht: Keine Jugendfreigabe
Ich selbst bin aber erst knapp 17 und sehe eigentlich auch nicht aus wie 18 oder älter. Was könnte da nun eigentlich auf die zukommen ?
Nicht das ich da was machen will aber nur aus reinem Interesse.
Zumal ich das Spiel 3 (!!) mal gekauft hab :biggrin:

deekey777
2006-05-19, 15:16:08
Chronicle[/POST]']mal ne Frage: Ich hab gestern bei Karstadt Farcry gekauft.
Auf der Packung steht: Keine Jugendfreigabe
Ich selbst bin aber erst knapp 17 und sehe eigentlich auch nicht aus wie 18 oder älter. Was könnte da nun eigentlich auf die zukommen ?
Nicht das ich da was machen will aber nur aus reinem Interesse.
Zumal ich das Spiel 3 (!!) mal gekauft hab :biggrin:

Auf dich kommt gar nichts zu, aber auf den Verkäufer, denn das ist ein Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz.
Da denke ich gleich an "Frontal 21", wo der Moderator meinte, dass man der Verkäuferin nicht zumuten darf, Gesetze zu achten, als diese an Vierzehnjährige "Doom 3" verkauft hatte, ohne nach dem Alter/Ausweis zu fragen.

Gast
2006-05-19, 15:17:33
Scrappy[/POST]']Bei einem beschlagnahmten Spiel machst du dich wohl strafbar, da der Erwerb ebenfalls unter Strafe stehtFalsch. Der Import/Erwerb steht nur unter Strafe, wenn er als Vorbereitungshandlung zum Vertrieb/Verkauf geschieht. Importe zum privaten Gebrauch sind nicht mit Strafe bedroht.