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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiberuf, Gewerbe oder was?


Berni
2006-05-28, 13:13:32
Hallo zusammen,
Also ich hab durch nen Freund die Möglichkeit bekommen, die Internetseiten einer Firma zu betreuen (neue Inhalte online stellen, allgemeine Pflege des Auftritts). Jetzt ist mir allerdings nicht ganz klar, wie das dann genau steuerlich ablaufen würde (bin Student). Muss ich hierzu ein Gewerbe anmelden oder wie läuft das genau (hab schon rumgegoogelt bin aber nicht wirklich zu nem Ergebnis gekommen)? Unter Umständen lohnt sich das dann ja gar nicht (kommt vielleicht auf 500€ im Jahr) wenn ich da nen riesen Aufwand mit Steuer, Buchführung etc. habe...kennt sich hier vielleicht jemand ein bisschen damit aus? Was müsste ich genau tun und ist das ein Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Butter
2006-05-28, 13:15:24
Bist du dann bei der Firma angestellt?

Berni
2006-05-28, 13:17:21
Nicht direkt. Es würde stundenweise berechnet und ich solle dann jeweils für die gebrachten Leistungen eine Rechnung ausstellen.

mad_marc
2006-05-28, 14:02:58
Gewerbe. Freiberuflich fällt raus, dass keine künstlerische Tätigkeit im Vordergrund steht.

Musst bei der Gemeinde ein Gewerbe anmelden, kostet ein paar Euro.
Bei der Buchführung ist nur eine Einnahme-Überschussrechnung notwendig, wo Du die die betrieblichen Einnahmen gegen die betrieblich veranlassten Ausgaben gegenrechnest.

Grundsätzlich bist Du nach §39 UStG als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer ausgeschlossen. Wenn der Leistungsempfänger vielleicht offen ausgewiesene USt/Mwst. auf den Rechnungen wünscht, solltest du dem folgen und über monatliche Voranmeldungen die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

/dev/NULL
2006-05-29, 12:07:54
Jep.
Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt zwischen 15 und 40€.
Wenn Du weniger als 15000(?)€ Gewinn im Jahr machst mußt Du nur ne EÜR machen, das ist relativ easy, wenn Du sonstwas Verdienst kann es sich lohnen auf das Gewerbe Kosten wie Computer, Telefon etc. zu schreiben, UStVA nußt Du machen wenn Du umsatzsteuer ausweisen willst. Normalerweise hilft aber auch dein Finanzamt, wenn Du da nachfragst.
Ne UmsatzsteuerVoranmeldung ist mit Elster relativ einfach: gucken was Du an Umsatzsteuer bekommen hast und was Du bezahlt hast, das trägst Du jeweils ein und Du bekommst halt Umsatzsteuer erstattet oder mußt bezahlen.
Generell ist es kein Weltuntergang und nicht soo kompliziert, aber Du mußt Dir auch bewußt sein das da Verantwortung mitkommt, so mußt Du z.B. Rechnungen und Co für 10 Jahre aufbewahren.

drmaniac
2006-05-29, 15:41:30
schau mal hier

http://powerforen.de/forum/showthread.php?t=138114&highlight=freiberufler


cu

littlejam
2006-05-29, 17:09:48
Um mich selber mal zu zitieren:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=3930175&postcount=22

Es kostet kein Geld, da man sich nicht selbstständig macht oder n Gewerbeschein holt.
Die bloße Anzeige auf Betriebsaufnahme mit der einhergehenden Steuernummer berechtigt zum Rechnung schreiben.
Am Ende des Jahres muss dann eine Steuererklärung gemacht werden und evtl. Steuern nachgezahlt werden, wenn der Umsatz über 17.000 Euro lag.

Ansonsten befolge die Hinweise aus dem Link und alles ist gut :)
Habs selber schon gemacht.

*edit:
Es ist auch nicht verkehrt, jemanden zu fragen, der sich damit auskennt. Die beim Finanzamt sind eigentlich nett und helfen gerne - auch telefonisch oder E-Mailisch - weiter.

Gruß

Berni
2006-05-29, 22:17:53
Danke euch allen für die Antworten!

/dev/NULL
2006-05-30, 12:43:31
@liitlejam: also ich mußte auch für eine nebentätige Selbsstandigkeit 40€ abdrücken.
Die Gewerbeanmeldung mußt Du ja so oder so schreiben, und das kostet dann.. ein paar Sachen die man beachten muß: wer handel mit gebrauchten EDV und Computerteilen o.ä.) als Gewerbe anmelden will muß nen Führungszeugnis vorlegen, bei Neuwaren braucht man das nicht.

Ob man als Händler auch nen eintrag im Handelsregister braucht weiß ich nicht.

Aber wie gesagt: nachfragen!

littlejam
2006-05-30, 14:06:04
/dev/NULL[/POST]']@liitlejam: also ich mußte auch für eine nebentätige Selbsstandigkeit 40€ abdrücken.
Die Gewerbeanmeldung mußt Du ja so oder so schreiben, und das kostet dann.. ein paar Sachen die man beachten muß: wer handel mit gebrauchten EDV und Computerteilen o.ä.) als Gewerbe anmelden will muß nen Führungszeugnis vorlegen, bei Neuwaren braucht man das nicht.

Ob man als Händler auch nen eintrag im Handelsregister braucht weiß ich nicht.

Aber wie gesagt: nachfragen!
Nein, man braucht eben keinen Gewerbeschein (bzw. Berni braucht keinen).
Es reicht das Formular "Anzeige auf Betriebsaufnahme" auszufüllen und einzureichen.
Frag mich nicht, nach dem Unterschied, Geld kostet die Anzeige keine.

[wichtiger teil]
Man bekommt dann eine Steuernummer, die man dann zukünftig auf Rechnungen angibt mit dem "wegen §19UStG bla rharbarber" zusammen.
[/wichtiger teil]

Man ist de facto nicht selbstständig, darf aber Leistung in Rechnung stellen und muss einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, wo dann Einkünfte über 17-irgendwas-tausend Umsatz-versteuert werden. Ansonsten wird das Einkommen ganz normal zu dem Jahreseinkommen gezählt und dann dementsprechend versteuert.

So hats damals die Finanzamtsbeamtin mit mir* ausgekaspert und bei der Steuererklärung gab es bisher auch keine Probleme.
Fachmänner mögen steuerliche Fehler verzeihen und korrigieren.

*ich hab das für meine Freundin geklärt

Gruß

Blackland
2006-06-01, 09:09:58
littlejam[/POST]']
[wichtiger teil]
Man bekommt dann eine Steuernummer, die man dann zukünftig auf Rechnungen angibt mit dem "wegen §19UStG bla rharbarber" zusammen.
[/wichtiger teil]
Sofern man schon eine Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) gemacht hat, hat man diese Steuernummer bereits. Diese kann dann dafür auch verwendet werden. Das nötige Formular für die ESt-Erklärung ist "G" - Gewerbe.

Handelt man mit umsatzsterurpflichtigen Sachen oder stellt umsatzsterurpflichtigen Arbeitslohn, dann benötigt man (in der Regel) eine neue Steuernummer. Diese beantragt man mit einem Formular beim Finanzamt. WICHTIG: Versteuerung nach vereinnahmten Entgelt!!!! ankreuzen.

Macht man den Fehler und kreuzt "nach vereinbarten Entgelten" an, so wird die Steuer bereits bei Rechnungsstellung (nicht Zahlungseingang) fällig! Unangenehm, wenn man das Geld dann nicht hat ;) .

Auf jeden Fall rate ich auch zu einem Termin im Finanzamt. Die Kollegen dort MÜSSEN den/die Steuerzahler nach aktueller Rechtslage bestens (kostenfrei) beraten. Was sie in der Regel auch tun.