Morgaine
2006-05-29, 06:03:53
Ich bin in einem Board Co Admin und hier stellt sich zur Zeit die Frage ob eine distanzierung reicht.
Hier mal als Beispiel die des 3DCenters:
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
Nun weiss ich von einem Freund das dies auch nach hinten losgehn kann ..
Hier die Erklärung von einem Spezialisten, der sich damit auskennt:
Warum das Setzen dieses Disclaimers nicht nur Stuß, sondern auch gefährlich ist will ich hier mal erklären.
Vorneweg: Derartige sog. Haftungsfreizeichnungsklauseln, im Internet-Jargon "Disclaimer" genannt, zeugen davon, daß der Urheber das betreffende Urteil des Landgerichts Hamburg nicht verstanden, es, aller Wahrscheinlichkeit nach, noch nicht einmal gelesen hat.
Denn in diesem Urteil stellt das Landgericht Hamburg eindeutig fest, daß die beanstandeten Internet-Seiten des Verurteilten eine derartige Haftungsfreizeichnungsklausel enthalten. Weiterhin führt es aus, daß eine solche Klausel mit einer pauschalen Distanzierung von sämtlichen Links eben gerade keinen Freibrief für die Aufnahme beliebiger Links darstellt.
Im Urteil steht folgendes:
"Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme."[...] "Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."
Aha, der Webmaster hatte einen Disclaimer! Und was macht das LG Hamburg? Es nimmt den Disclaimer, dreht ihn durch den Wolf und begründet die Verurteilung u.a. mit dem Vorhandensein des Disclaimers. Das Gericht ging nämlich davon aus, daß dieser Disclaimer nur einen Zweck verfolgte: Ungestraft Links setzen zu können - und zwar zu Seiten mit beleidigendem Inhalt (das gilt natürlich auch für illegale Inhalte, das LG hatte aber über eine "Beleidung per Link" zu entscheiden).
Jetzt meine Frage reicht ein "Disclaimer" oder ist es wie er sagt Stuß ?
Hier mal als Beispiel die des 3DCenters:
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
Nun weiss ich von einem Freund das dies auch nach hinten losgehn kann ..
Hier die Erklärung von einem Spezialisten, der sich damit auskennt:
Warum das Setzen dieses Disclaimers nicht nur Stuß, sondern auch gefährlich ist will ich hier mal erklären.
Vorneweg: Derartige sog. Haftungsfreizeichnungsklauseln, im Internet-Jargon "Disclaimer" genannt, zeugen davon, daß der Urheber das betreffende Urteil des Landgerichts Hamburg nicht verstanden, es, aller Wahrscheinlichkeit nach, noch nicht einmal gelesen hat.
Denn in diesem Urteil stellt das Landgericht Hamburg eindeutig fest, daß die beanstandeten Internet-Seiten des Verurteilten eine derartige Haftungsfreizeichnungsklausel enthalten. Weiterhin führt es aus, daß eine solche Klausel mit einer pauschalen Distanzierung von sämtlichen Links eben gerade keinen Freibrief für die Aufnahme beliebiger Links darstellt.
Im Urteil steht folgendes:
"Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme."[...] "Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."
Aha, der Webmaster hatte einen Disclaimer! Und was macht das LG Hamburg? Es nimmt den Disclaimer, dreht ihn durch den Wolf und begründet die Verurteilung u.a. mit dem Vorhandensein des Disclaimers. Das Gericht ging nämlich davon aus, daß dieser Disclaimer nur einen Zweck verfolgte: Ungestraft Links setzen zu können - und zwar zu Seiten mit beleidigendem Inhalt (das gilt natürlich auch für illegale Inhalte, das LG hatte aber über eine "Beleidung per Link" zu entscheiden).
Jetzt meine Frage reicht ein "Disclaimer" oder ist es wie er sagt Stuß ?