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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PS3 - kein Gebrauchtsspiele mehr?


Tomi
2006-05-30, 09:27:57
http://gamezone.de/news_detail.asp?nid=42788&sys=29

Sony hat mittlerweile dementiert, aber so ganz weit hergeholt ist es scheinbar nicht. Abgesehen davon, dass man damit die Second Hand Händler kaputtmacht, wäre für mich die Konsole bzw. Konsolen generell gestorben. Denn ich bin ausgemachter Second Hand Käufer, obwohl ich mir neue Spiele problemlos leisten könnte, aber nicht will. Und 60-70 Euro für ein Spiel...niemals.

In den Kommentaren schreibt noch einer es wäre möglich, die Spiele mit der Konsole zu "verdonglen", also das ein Spiel nur auf meiner Konsole läuft. Ist das möglichg? Damit wäre der Wiederverkauf gestorben.

TheCounter
2006-05-30, 10:56:43
Tomi[/POST]']In den Kommentaren schreibt noch einer es wäre möglich, die Spiele mit der Konsole zu "verdonglen", also das ein Spiel nur auf meiner Konsole läuft. Ist das möglichg? Damit wäre der Wiederverkauf gestorben.

Das ist nur Möglich wenn die PS3 auf BluRay Discs schreiben kann, also ein Brenner drin ist. Das ist aber nicht der Fall.

Und selbst wenn es irgendwie geht, dann wirds nicht lange dauern bis es ne Lösung für das Problem gibt (entweder Modchips oder man muss sein Spiel "fixen" + brennen).

So dumm ist Sony außerdem nicht, man wird seine Spiele auch auf anderen Konsolen zoggen können.

Hatake
2006-05-30, 11:45:34
Fake , wurde schon zig-mal dementiert von Sony.

Tomi
2006-05-30, 11:53:50
Aber meinste die Händler saugen sich das aus den Fingern, dass Sony bei ihnen angeklopft hat? Von MS oder Nintendo gesponsert? ;)

Mr.Postman
2006-05-30, 12:05:26
Ist zwar Quatsch, aber selbst wenn es so wäre
Dem Käufer eines PS3 Spiels sei es durch entsprechende Lizenzvorgaben lediglich erlaubt, dieses zu spielen, er dürfe es aber nicht weiterverkaufen.
Sowas ist in Deutschland anscheinend nicht durchzusetzen. Stichwort-->Erschöpfungsgrundsatz

Woddy
2006-05-30, 12:11:59
Wenn man jetzt noch das Wörtchen Onlinecontent einbring, siehts wieder anderes aus.
Denn man kann das komplette gekaufte Spiel schon nicht mehr weiterverkaufen.

Bei Arcade Spielen ist es ja schon so und sobald man die Spiele komplett auf eine große Festplatte ziehen kann, haben wir genau das.

Mr.Postman
2006-05-30, 12:15:32
Woddy[/POST]']Wenn man jetzt noch das Wörtchen Onlinecontent einbring, siehts wieder anderes aus.
Denn man kann das komplette gekaufte Spiel schon nicht mehr weiterverkaufen.
Da hast du leider recht. :(

EL_Mariachi
2006-05-30, 12:27:40
Mr.Postman[/POST]']
Sowas ist in Deutschland anscheinend nicht durchzusetzen. Stichwort-->Erschöpfungsgrundsatz

ach das brauch man nur richtig verpacken ...
... dann kann man auch bei uns alles durchsetzen .... DRM, Steam um nur mal ein paar Schlagworte in den Raum zu werfen.

Ich bin zwar noch überzeugt, daß Sony unmöglich so dumm sein kann, traue denen aber seit der Rootkit Aktion alles zu.



.

Woddy
2006-05-30, 12:36:03
EL_Mariachi[/POST]']
Ich bin zwar noch überzeugt, daß Sony unmöglich so dumm sein kann, traue denen aber seit der Rootkit Aktion alles zu..

Warum nur Sony, wenn sich das durchsetzt, machen das alle und erhöhen ihre Verkäufe auf einen Schlag gewaltig.

Denn auch Verleihen ist dann nicht mehr drin.

deekey777
2006-05-30, 14:02:14
Mr.Postman[/POST]']Ist zwar Quatsch, aber selbst wenn es so wäre

Sowas ist in Deutschland anscheinend nicht durchzusetzen. Stichwort-->Erschöpfungsgrundsatz
Der Erschöpfungsgrundsatz sagt aus, ab wann die Verbreitungsrechte für "geistiges Eigentum" verbraucht sind ("ab wann der Urheber nichts zu sagen hat").

Wenn auf der Verpackung oder in dem wirksam abgeschlossenen Nutzungsvertrag ausdrücklich steht, dass die Software nicht weiterveräußert werden darf, darf sie auch nicht weiterveräußert werden.

Mr.Postman
2006-05-30, 14:07:58
deekey777[/POST]']Wenn auf der Verpackung oder in dem wirksam abgeschlossenen Nutzungsvertrag ausdrücklich steht, dass die Software nicht weiterveräußert werden darf, darf sie auch nicht weiterveräußert werden.
Auf dieser Seite (http://www.irights.info/index.php?id=358) wird das anders beschrieben.

Beim Erschöpfungsgrundsatz handelt es sich um zwingendes Recht, das heißt er kann – zumindest durch Formular-Verträge (also AGB) – mit Verbrauchern weder verweigert noch eingeschränkt werden. So jedenfalls die herrschende Ansicht unter den Juristen; höchstgerichtliche Entscheidungen liegen bislang nicht vor. Steht also in den Lizenzbestimmungen für eine Software, dass man die Programmkopie nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverkaufen darf, ist diese Klausel im Zweifel unwirksam.

deekey777
2006-05-30, 14:31:19
Mr.Postman[/POST]']Auf dieser Seite (http://www.irights.info/index.php?id=358) wird das anders beschrieben.

Welchen Teil meinst du jetzt? Was auf der Verpackung steht, hat was mit dem Kaufvertrag selbst zu tun. Beim Recht auf Weiterveräußerung, das durch eine unwirksame Klausel des Nutzungsvertrags eingeschränkt wird, hast du höchst wahrscheinlich Recht.

Sehr interessanter Fall: http://www.flick-sass.de/erschoepfung_softwaredownload.html

Mr.Postman
2006-05-30, 14:37:58
deekey777[/POST]']Was auf der Verpackung steht, hat was mit dem Kaufvertrag selbst zu tun.
Nicht das ich das jetzt falsch verstehe. In wiefern haben Angaben zur Nutzung auf der Verpackung etwas mit dem Kaufvertrag zwischen mir und einem Händler zu tun?
Ich kaufe etwas vom Händler, danach geht ihm die Sache nichts mehr an, wohl aber den Hersteller. Und wenn der Hersteller in den Lizenzbestimmungen stehen hat, dass ich die Sache nicht weiterveräussern darf, dann ist diese Klausel unwirksam. Soweit ich das richtig verstanden habe.


Nanu, die Seite auf die ich verlinkt habe ist jetzt nicht mehr erreichbar. :confused:

deekey777
2006-05-30, 14:44:54
Mr.Postman[/POST]']Nicht das ich das jetzt falsch verstehe, in wiefern hat etwas von der Verpackung mit dem Kaufvertrag zwischen einem Händler und mir zu tun?
Weil der Kaufvertrag zw. dir und dem Händler zustande kommt und nicht zwischen dir und dem Urheber (Kaufvertrag != Nutzungsvertrag); ein Nutzungsvertrag wird zusammen mit dem Kaufvertrag in seltensten Fällen abgeschlossen. Beinahe alles, was auf der Verpackung steht, hat seine Wirkung.

Mr.Postman[/POST]']
Nanu, die Seite auf die ich verlinkt habe ist jetzt nicht mehr erreichbar. :confused:
Das gesamte 3DCF hat sich darauf gestürzt. X-D

Mr.Postman
2006-05-30, 14:48:02
Und auf der Verpackung stehen die Lizenzbestimmungen, oder? Und wenn diese den Weiterverkauf verbieten, darf ich trotzdem verkaufen, solange die Software nicht nur als Datenform existiert, sondern auch auf einem Datenträger wie CD/DVD. :confused:

deekey777
2006-05-30, 15:10:07
Mr.Postman[/POST]']Und auf der Verpackung stehen die Lizenzbestimmungen, oder? Und wenn diese den Weiterverkauf verbieten, darf ich trotzdem verkaufen, solange die Software nicht nur als Datenform existiert, sondern auch auf einem Datenträger wie CD/DVD. :confused:
Ich hätte mich deutlicher ausdrücken sollen, mein Fehler.
Die Lizenzbestimmungen sind kein Bestandteil des Kaufvertrages, das geht grundsätzlich nicht (nur wenn der Verkäufer = Urheber/Lizenzgeber ist und der Nutzungsvertrag mit oder neben dem Kaufvertrag geschlossen wird, besser gesagt, der Käufer erwirbt eine Lizenz bzw. ein Nutzungsrecht und so denn Lizenzbestimmungen unterliegt).
Aber wenn auf der Verpackung (siehe WoW oder Guild Wars) steht, dass das Spiel nicht weiterveräußert werden kann, nachdem zum darin enthalthaltenen CD-Key ein Account erstellt wurde, dann ist diese Einschränkung gültig: So lange das Account aktiv ist (CD-Key an das Account gebunden), darf das Spiel nicht weiterveräußert werden.
Auch darf man die Onlineaktivierung nicht knacken, wenn auf der Verpackung stand, dass das Produkt übers Internet aktiviert werden muss.

Andersrum kann man sich fragen, ob der Verkäufer überhaupt Kenntnis hat, was auf der Verpackung steht, und dazu steht.