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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik in nicht komerziellen Videos


DeusExMachina
2006-06-05, 19:51:20
Hallo,

ich habe eine kleine Frage bezüglich des Medienrechts, da ich einfach keine klaren Richtlinen dazu finde:


Es geht um nicht komerzielle Videos, die ich bei YouTube hochladen möchte, deren Inhalt aber mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt ist. Die Vorführung im Internet ist eine öffentliche Vorführung, der Vertrieb aber nicht komerziell. YouTube bietet auch nicht die Möglichkeit an, das Video herunterzuladen. Muß ich jetzt für jedes Stück Gema abdrücken, oder nicht? Daran scheiden sich im Moment die Geister.

Beispielsweise gibt es auch folgenden Paragraphen:

§ 57 Urheberrecht

Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.


Andererseits gibt es auch "Musik im Hintergrund", für welche die GEMA gerne 50% der üblichen Gebüren hätte, aber nicht angibt, wie es sich bei nichtkomerziellen Veröffentlichungen verhält. Die GEMA äußert sich dazu so:

"Die Musik steht i.d.R. im Hintergrund, wenn sie zur Untermalung von Präsentationen, Filmen, Informationen u.Ä. genutzt wird. Sofern die Musik lediglich im Hintergrund läuft, reduziert sich die Vergütung um 50%.Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen unter:
www.gema.de/media/de/herstellen/gema_infoblatt_filmvideo.pdf"



Nur um die ganze Sache kurz zu halten, würde ich mich freuen, wenn mir jemand klar sagen könnte, was Sache ist. Vermutungen helfen mir leider nicht weiter.

Mark
2006-06-05, 20:44:49
fakt ist: es ist beides richtig - eine rechtliche grauzone
ich hab mich damals schon wegen einem filmprojekt schaulgemacht bzw schlaumachen müssen.

jedoch: wo kein kläger da auch kein richter, und selbst wenn wird vermutlich nichts passieren

DeusExMachina
2006-06-05, 20:50:25
ja,...ich habe auch schon mehrheitlich versucht mir Klarheit diesbezüglich zu beschaffen. Ich persönlich bin ein Kontrollfreak und würde diesbezüglich einfach gerne auf der sicheren Seite sein. Zum einen ist YouTube in den USA angesiedelt, zum anderen übertragen sie die Verantwortung verständlicherweise auf die jeweiligen Nutzer. Ich habe hier nur noch einige alte Filmchen, die ich gerne hochladen würde, und es liegt mir fern dafür sehr viel Geld an die GEMA abdrücken zu müssen. Bei der GEMA frage ich ganz sicher nicht an, die wollen eh immert erst einmal Dein Geld ;)


(ist ja auch nicht so, als ob hunderttausende meine Videos sehen wollten)


edit: auch gibt's es da in den USA diesen "Fair Use"-Artikel (http://www.copyright.gov/fls/fl102.html)

Es stört mich, daß in diesem Bereich alles so dehnbar und grau ist, und es einfach keine wirklich klaren Richtlinien gibt.

looking glass
2006-06-05, 21:31:45
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20820/1.html


Scheint der Gema egal zu sein, ob nichtkomerziell oder nicht.

DeusExMachina
2006-06-05, 21:43:53
kurz gesagt: die spinnen doch :crazy2:


andererseits ist das aber wieder eine andere Sachlage, da die Beitreiber der Seite belangt werden, und nicht die Ersteller der Videos. Trotzdem ist dieses Vorgehen höchst zweifelhaft und einfach nur typisch Deutsch!


edit: Auf Planet-Videos.com ist davon aber nichts mehr zu entdecken, würde mich interessieren, wie sich da geeinigt wurde.