DeusExMachina
2006-06-05, 19:51:20
Hallo,
ich habe eine kleine Frage bezüglich des Medienrechts, da ich einfach keine klaren Richtlinen dazu finde:
Es geht um nicht komerzielle Videos, die ich bei YouTube hochladen möchte, deren Inhalt aber mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt ist. Die Vorführung im Internet ist eine öffentliche Vorführung, der Vertrieb aber nicht komerziell. YouTube bietet auch nicht die Möglichkeit an, das Video herunterzuladen. Muß ich jetzt für jedes Stück Gema abdrücken, oder nicht? Daran scheiden sich im Moment die Geister.
Beispielsweise gibt es auch folgenden Paragraphen:
§ 57 Urheberrecht
Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Andererseits gibt es auch "Musik im Hintergrund", für welche die GEMA gerne 50% der üblichen Gebüren hätte, aber nicht angibt, wie es sich bei nichtkomerziellen Veröffentlichungen verhält. Die GEMA äußert sich dazu so:
"Die Musik steht i.d.R. im Hintergrund, wenn sie zur Untermalung von Präsentationen, Filmen, Informationen u.Ä. genutzt wird. Sofern die Musik lediglich im Hintergrund läuft, reduziert sich die Vergütung um 50%.Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen unter:
www.gema.de/media/de/herstellen/gema_infoblatt_filmvideo.pdf"
Nur um die ganze Sache kurz zu halten, würde ich mich freuen, wenn mir jemand klar sagen könnte, was Sache ist. Vermutungen helfen mir leider nicht weiter.
ich habe eine kleine Frage bezüglich des Medienrechts, da ich einfach keine klaren Richtlinen dazu finde:
Es geht um nicht komerzielle Videos, die ich bei YouTube hochladen möchte, deren Inhalt aber mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt ist. Die Vorführung im Internet ist eine öffentliche Vorführung, der Vertrieb aber nicht komerziell. YouTube bietet auch nicht die Möglichkeit an, das Video herunterzuladen. Muß ich jetzt für jedes Stück Gema abdrücken, oder nicht? Daran scheiden sich im Moment die Geister.
Beispielsweise gibt es auch folgenden Paragraphen:
§ 57 Urheberrecht
Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Andererseits gibt es auch "Musik im Hintergrund", für welche die GEMA gerne 50% der üblichen Gebüren hätte, aber nicht angibt, wie es sich bei nichtkomerziellen Veröffentlichungen verhält. Die GEMA äußert sich dazu so:
"Die Musik steht i.d.R. im Hintergrund, wenn sie zur Untermalung von Präsentationen, Filmen, Informationen u.Ä. genutzt wird. Sofern die Musik lediglich im Hintergrund läuft, reduziert sich die Vergütung um 50%.Bitte lesen Sie auch unsere detaillierten Informationen unter:
www.gema.de/media/de/herstellen/gema_infoblatt_filmvideo.pdf"
Nur um die ganze Sache kurz zu halten, würde ich mich freuen, wenn mir jemand klar sagen könnte, was Sache ist. Vermutungen helfen mir leider nicht weiter.