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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sollte ich mich arbeitslos melden?


Senior Sanchez
2006-06-07, 20:55:21
Hallo,

Also eins vorweg: Ja ich habe schon beim Arbeitsamt angerufen, aber so wirklich Plan scheinen die auch nicht zu haben.

Aber nun zu meinem konkreten Fall:

Am 31.08. werde ich (bin 20 Jahre alt) mit dem Zivildienst fertig und ich beginne höchstwahrscheinlich am 1. Oktober mein Studium.
Nun habe ich gelesen, dass ich, sofern ich keinen Job nach dem Zivi-Dienst antrete, mich arbeitslos melden müsse. Nur wirklich arbeitssuchend wäre ich ja dann nicht, sodass es irgendwo blödsinnig ist, sich für einen Monat arbeitslos zu melden. Allerdings, so meinte die Dame am Telefon vom Arbeitsamt, würde mir dadurch später bei der Rentenberechnung ein Monat rausfallen. Wie es mit dem Kindergeld aussieht weiß ich noch nicht, da die Familienkasse heute zu hatte.

Das wäre natürlich scheiße.

Was die Sache jetzt aber noch lustiger macht ist, dass ich seit etwa 2 Jahren für ein Unternehmen auf Minijob-Basis arbeite (ich habe vorher schon bei nem anderen Unternehmen gearbeitet). Dies mache ich auch jetzt gerade, neben dem Zivi.

Der Arbeitsvertrag dort ist unbefristet und umfasst 30 Stunden im Monat. Da ich unter den 400 € Brutto Lohn liege, zählt es ja als geringfügige Beschäftigung und der Arbeitgeber führt ja somit eigentlich auch einen SV- und Rentenanteil ab.

Aus meiner logischen Sicht würde das bedeuten, dass ich mich doch eigentlich überhaupt nicht arbeitslos melden kann, weil ich ja doch einen gültigen Arbeitsvertrag habe.


Weiß da jetzt jemand näher Bescheid wie ich mich verhalten sollte? Aufs Arbeitsamt kann man sich wie gesagt nicht verlassen, da erzählt jeder etwas anderes.

maximAL
2006-06-07, 21:03:03
wie das mit deiner aktuellen beschäftigung aussieht weiss ich nicht, aber wenns wirklich nur um einen monat geht,dann pfeiff aufs arbeitsamt, müssen tust du nämlich gar nichts. der eine monat rentenbeitrag dürfte wie wir alle wissen eh nichts wert sein und womöglich gehen die dir noch mit irgendwelchem schwachsinn (jobangebote, bewerbungen, bewerbungstraining (!)...) auf die ketten.

Senior Sanchez
2006-06-07, 21:12:55
maximAL[/POST]']wie das mit deiner aktuellen beschäftigung aussieht weiss ich nicht, aber wenns wirklich nur um einen monat geht,dann pfeiff aufs arbeitsamt, müssen tust du nämlich gar nichts. der eine monat rentenbeitrag dürfte wie wir alle wissen eh nichts wert sein und womöglich gehen die dir noch mit irgendwelchem schwachsinn (jobangebote, bewerbungen, bewerbungstraining (!)...) auf die ketten.

Naja, das wird für die Rente nix ausmachen, aber was ist wenn das entscheidend fürs Kindergeld ist, dass ich mich arbeitslos melde?

Mr.Postman
2006-06-07, 21:35:25
Senior Sanchez[/POST]']Naja, das wird für die Rente nix ausmachen, aber was ist wenn das entscheidend fürs Kindergeld ist, dass ich mich arbeitslos melde?
Tja, der Monat fehlt dann. Ergo -> kein Geld :wink:

Senior Sanchez
2006-06-07, 21:37:28
Mr.Postman[/POST]']Tja, der Monat fehlt dann. Ergo -> kein Geld :wink:

Es ist dann aber ansich Bullshit.
Und ein Monat kein Kindergeld würde mich dann schon jucken.

LarsVegas
2006-06-07, 22:00:35
"arbeitslos" ist was anderes als arbeitsuchend. der sachbearbeiter kann dich auf arbeitslos schlüsseln, dann bist du zwar gemeldet, kriegst aber keine stellen angeboten. evtl. kriegste auch ein paar kröten, würd aber nicht drauf wetten. zumindest hilfst du dann die statistik "ehrlich" zu halten ;).

Majorana
2006-06-07, 22:08:17
Bin auch 1 Monat arbeitslos im August. Hätte mir auch egal sein können aber ich hab mich nun mal trotzdem angemeldet, was solls. Bzw. was heisst angemeldet, die haben mir so ein kack Formular in die Hände gedrückt und dann rufen die freundlicherweise nächste Woche noch mal an. Das ist echt dumm. Wozu das ganze wg. 1 Monat....? Und dann noch alles ankreuzen "Was man sich wünscht zu arbeiten".. absolut unsinnig. Das steht ja eh schon fest, Vertrag ist unterschrieben.
Da hätten die sich auch was anderes einfallen lassen können.

rotkäppchen
2006-06-07, 22:11:31
du musst dich da eigentlich beim AA melden, bekommst aber keine leistung gut geschrieben...

king musste sich dem arbeitsmarkt zur verfügung melden....

Senior Sanchez
2006-06-07, 22:16:57
Hmm, diese Unterscheidung zwischen arbeitslos und arbeitssuchend kannte ich gar nicht bzw. ich wusste gar nicht dass das einen Unterschied macht.

Die Frage ist nun aber ob ich mich nun beim AA melden muss und mich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stellen muss.
Weil ich habe ja ansich einen Arbeitsvertrag und somit kann ich doch paradoxerweise gar nicht arbeitslos/-suchend sein, oder?

rotkäppchen
2006-06-07, 22:20:03
Senior Sanchez[/POST]']Hmm, diese Unterscheidung zwischen arbeitslos und arbeitssuchend kannte ich gar nicht bzw. ich wusste gar nicht dass das einen Unterschied macht.

Die Frage ist nun aber ob ich mich nun beim AA melden muss und mich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stellen muss.
Weil ich habe ja ansich einen Arbeitsvertrag und somit kann ich doch paradoxerweise gar nicht arbeitslos/-suchend sein, oder?

für diesen zeitraum zwischen ziviende und anfang der arbeit musst du dich eigentlich, bürokratie lebe hoch, beim AA melden,...
geh da am besten persönlich hin und frag nach....
und lass dir das wenn nötig schriftlich geben, falls die sagen, dass du das nicht brauchst, das melden.

Majorana
2006-06-07, 22:20:03
Senior Sanchez[/POST]']Hmm, diese Unterscheidung zwischen arbeitslos und arbeitssuchend kannte ich gar nicht bzw. ich wusste gar nicht dass das einen Unterschied macht.

Die Frage ist nun aber ob ich mich nun beim AA melden muss und mich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stellen muss.
Weil ich habe ja ansich einen Arbeitsvertrag und somit kann ich doch paradoxerweise gar nicht arbeitslos/-suchend sein, oder?

Genau das ist der Punkt, an den ich auch gerade gedacht habe. Auf diesem Anmeldeformular muss man ja allerhand preisgeben und so, was man halt vorher gemacht hat und was man anstreben möchte, und halt wie lange (Arbeitszeit).
Das ist unsinnig für Leute wie du und ich, deren Zukunft ja ohnehin nicht in den Sternen steht und die dann mal eben für 4 Wochen zuhause bleiben und halt n bisschen Kohle versuchen zu bekommen.
Aber vielleicht wissen die anderen mehr, obs da jetzt einen Unterschied gibt ist mir auch neu :rolleyes:

N8

edit: Die brauchen gar nicht erst ankommen mit irgendwelchen Vorschlägen die ich in den 4 Wochen machen kann/soll/darf e.t.c.

rotkäppchen
2006-06-07, 22:21:23
Majorana[/POST]']Genau das ist der Punkt, an den ich auch gerade gedacht habe. Auf diesem Anmeldeformular muss man ja allerhand preisgeben und so, was man halt vorher gemacht hat und was man anstreben möchte, und halt wie lange (Arbeitszeit).
Das ist unsinnig für Leute wie du und ich, deren Zukunft ja ohnehin nicht in den Sternen steht und die dann mal eben für 4 Wochen zuhause bleiben und halt n bisschen Kohle versuchen zu bekommen.
Aber vielleicht wissen die anderen mehr, obs da jetzt einen Unterschied gibt ist mir auch neu :rolleyes:

N8

wenn man zwischen bund/zivi und dem zeitpunkt des anfanges des arbeitsverhältnisses oder auch azubiverhältn. oder studium oder sowas, da hat man eben nach bund/zivi keinen leistungsanspruch.

Black-Scorpion
2006-06-07, 22:22:13
Geh zum AA und kläre das dort.
Das größere Problem wäre nämlich die Krankenversicherung und nicht der eine Monat Rentenzahlung.

Majorana
2006-06-07, 22:23:02
theshadowoflight[/POST]']wenn man zwischen bund/zivi und dem zeitpunkt des anfanges des arbeitsverhältnisses oder auch azubiverhältn. oder studium oder sowas, da hat man eben nach bund/zivi keinen leistungsanspruch.

Ja, aber dann doch, weil man als Zivi eh keine Steuern zahlt u.s.w. wie z.B. als richtiger AN oder Azubi oder?

rotkäppchen
2006-06-07, 22:27:14
Majorana[/POST]']Ja, aber dann doch, weil man als Zivi eh keine Steuern zahlt u.s.w. wie z.B. als richtiger AN oder Azubi oder?

ja nach der lehre arbeitslos und aber zb nen monat später schon wieder ne festanstellung/neue lehre/job eben, dann MUSS man sich da melden, innerhalb einer woche nach kündigung eigentlich,... bzw. wenn man weiß wann prüfung ist und so, dann eben,... dann bekommt man für die zeit wo man eben keine arbeit hat geld.

Senior Sanchez
2006-06-07, 22:42:55
Anonym_001[/POST]']Geh zum AA und kläre das dort.
Das größere Problem wäre nämlich die Krankenversicherung und nicht der eine Monat Rentenzahlung.

Krankenversicherung wird schon geklärt. Die weiß schon Bescheid und das wird auch noch abgeklärt.

@theshadowflight

Da haste was missverstanden ;)
Ende August ist Zivi-Ende, Anfang Oktober geht mein Studium los
Den Arbeitsvertrag den ich habe, der läuft bereits seit August 2004! Ich gehe da jeden Monat hin und leiste meine 30 Stunden. Der Vertrag ist nicht befristet.

Das ist ja das paradoxe für mich. Ich kann mich ja doch eigentlich gar nicht arbeitslos melden.

Marbleearth
2006-06-08, 01:08:41
also bei mir war es so, dass man nach dem Abi, wenn man wusste, dass man innerhalb der nächsten 3 Monate eine BEschäftigung anstrebt (Studium, Arbeitsvertrag/FSJ,usw) muss man sich NICHT arbeitslos/-suchend melden.

Die haben bei uns extra einen Flyer ausgehangen, weil es bei mir auch noch 2 Monate waren bis mein FSJ begann bin ich eben zum AA.

Könnte sein, dass es bei dir ähnlich ist.

rotkäppchen
2006-06-08, 01:31:49
wenn du dann quasi durch diesen vertrag in nem arbeitsverhältnis bist, dann brauchst du dich eigentlich nicht arbeitslos melden,... ;)

stimmt dann habe ich da was falsch verstanden. ;)

pippo
2006-06-08, 10:01:39
Natürlich sollte man sich auf alle Fälle arbeitslos melden und wenn man im Arbeitsamt sagt, dass im Oktober das Studium beginnt, kriegt man auch keine Stellen vermittelt. Der Arbeitgeber eines Minijobs zahlt im übrigen weder Renten- noch Krankenversicherung.

Durch den Minijob wird man zwar nicht mehr das volle Arbeitslosengeld bekommen, aber immerhin noch einen Teil. Im Endeffekt also hergeschenktes Geld

Senior Sanchez
2006-06-08, 16:10:33
pippo[/POST]']Natürlich sollte man sich auf alle Fälle arbeitslos melden und wenn man im Arbeitsamt sagt, dass im Oktober das Studium beginnt, kriegt man auch keine Stellen vermittelt. Der Arbeitgeber eines Minijobs zahlt im übrigen weder Renten- noch Krankenversicherung.

Durch den Minijob wird man zwar nicht mehr das volle Arbeitslosengeld bekommen, aber immerhin noch einen Teil. Im Endeffekt also hergeschenktes Geld

Ich weiß, nicht die ultimative Quelle, aber wikipedia sagt was anderes zu der Versicherungssache: http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob

Naja, aber meine Frage ist auch ob ich mich denn überhaupt arbeitslos melden KANN. Nicht dass die mir nachher noch Betrug anhängen wollen.

pippo
2006-06-08, 17:10:37
Seltsam. Also ich hab 2 Minijobs. Beim 1. musste ich noch nie Angaben zur Krankenvericherung machen, und beim 2. nur, wenn sich mal wieder soviel angesammelt hat, dass ich wieder 1 Monat als voll beschäftigt gemeldet werde.
Mir wurde jeweils gesagt, dass ich mich selbst um die Krankenversicherung kümmern müsste.

Den Minijob musst du natürlich beim Arbeitsamt mit angeben, das ist schon klar ;)