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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Referat über das deutsche Steuersystem


Hansea7
2006-06-13, 20:10:59
Hallo,

ich habe ein kleines Problem, und zwar behandeln wir in der Berufsschule gerade das Thema Steuersystem. Nun machen wir in 2er Gruppen einzelne Referate. Leider ist das Thema nicht so einfach. Deswege hätte ich da ein paar Fragen an die Steuerkenner unter euch. ;)

1. Jemand hat 50.000 EUR Kapitalvermögen, kann dafür aber keinen Freistellungsauftrag stellen, da Limit überschritten. Ist es richtig, dass hierbei die Kapitalertragssteuer mit 30% und Soli mit 5,5% anfällt. Das würde bedeuten der Staat bekommt 35,5% der 50.000 EUR. Richtig?

2. Nun zur Körperschaftsteuer: Eine Kapitalgesellschaft erwirtschaftet einen Gewinn von 4 Millionen. Hier müsste ja die Körperschaftsteuer anfallen, diese liegt aktuell bei 25%. In diesem Fall müsste die Kapitalgesellschaft also 1 Million Steuern auf den Gewinn zahlen?

3. Kfz-Steuer zahlt man doch an die Gemeinde oder? Sorry, habe keine Auto!

Hoffe jemand kann mir helfen.

Vielen Dank schon mal im Voraus! ;)

The Company Man
2006-06-13, 20:35:47
zu. 1. Er muss den Soli von der Kapitalertragssteuer zahlen, das heißt
50000/100*30=15000=Kapitalertragssteuer
15000/100*5,5=825=Soli
15000+825=Zahlbetrag

zu 2. stimmt

zu 3. habe leider auch kein Auto

Hansea7
2006-06-13, 21:04:14
Besten Dank, du hast mir SEHR weitergeholfen! :up:

Jetzt suche ich nur noch einen der Kfz-Steuer zahlt. ;)

Hardwaretoaster
2006-06-13, 22:03:29
Zu 1. Sicher?? Gut, habe nicht soviel Kapital, aber bei der Deutung wäre das Vermögen ja quasi mit einer staatlichen Halbwertszeit versehen, was auch nicht zum NAmen passt: KapitalERTRAGSsteuer impliziert für mich, dass diese Steuer nur auf Erträge (z.B. Zinsen) nicht aber auf Vermögen anfällt.

Zu 3. Im "Die deutsche Demokratie" von Horst Pötzsch wird Kraftfahrzeugsteuer bei den Ländern geführt.

Gast
2006-06-13, 22:13:25
Theorie und Praxis waren schon immer verschiedene Dinge.

Also wenn ich 50000 Kapitalvermögen hätte, würde ich diese zuhause bunkern und somit auch nichts zahlen, kann eh keiner nachprüfen. ;-)

The Company Man
2006-06-13, 22:29:44
Hardwaretoaster[/POST]']Zu 1. Sicher?? Gut, habe nicht soviel Kapital, aber bei der Deutung wäre das Vermögen ja quasi mit einer staatlichen Halbwertszeit versehen, was auch nicht zum NAmen passt: KapitalERTRAGSsteuer impliziert für mich, dass diese Steuer nur auf Erträge (z.B. Zinsen) nicht aber auf Vermögen anfällt.


Ich habe das so gedeutet das die 50.000 Erträge sind und nicht das Geld das angelgt wurde.

Hansea7
2006-06-13, 22:43:06
The Company Man[/POST]']Ich habe das so gedeutet das die 50.000 Erträge sind und nicht das Geld das angelgt wurde.

Genau, so war es auch gemeint. Ich hätte da vielleicht einen kleineren Betrag wählen sollen. Wer hat denn schon so viel Erträge?! ;)

@Hardwaretoaster: Danke! :up:


Dann sind hiermit alle meine Fragen beantwortet! Danke euch...

Lord_ofThe_Shit
2006-06-13, 23:44:03
Hardwaretoaster[/POST]']

Zu 3. Im "Die deutsche Demokratie" von Horst Pötzsch wird Kraftfahrzeugsteuer bei den Ländern geführt.Richtig. Kfz Steuer geht an die Länder. Genau aus diesem Grund scheitert auch schon seit geraumer Zeit der Versuch, die Kfz Steuer abzuschaffen und stattdessen die Mineralölsteuer zu erhöhen, da die Mineralölsteuer an den Bund geht. ;)

Hardwaretoaster
2006-06-14, 11:49:14
Ok, dann fand' ich bloß die Formulierung nicht so neinleuchtend, aber jetzt sollte ja alles geklärt sein ;)

Föderalismus ist ja schön un gut, aber wenn er bei sowas endet...auf eine Einigung im dem Bereich können wir wohl lange warten...

lemonsoda
2006-06-14, 13:19:19
Kapitalertragssteuer ist nur auf bestimmte Kapitalerträge fällig, guggsdu hier:

http://www.aspect-online.de/prodinfo/abc_bank/kapitalertrag.htm

Ich fürchte, du meinst etwas ganz anderes, nämlich die Zinsabschlagssteuer.

http://easytrade.teledata.de/postbank2/index.html?mod=bl&id=824&letter=Z&page=1&s=0

Hier handelt es sich lediglich um einen pauschalen Vorwegabzug. Der Betrag der Kapitaleinkünfte ist in der Einkommenssteuererklärung anzugeben und wird dann zusammen mit den übrigen Einkünften dem entsprechenden Steuersatz unterworfen. Der vorweg abgezogene Betrag wird dann mit der Steuerschuld verrechnet.....