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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wichsen @ balkon vs. fotos in der stadt .....


Gast
2006-06-15, 03:12:33
hey ma ne etwas andere frage an euch ....

über was müsste man sich mehr sorgen machen...

wenn jemand sich um 3 uhr nachts aufn balkon setzt und sich friedlich einen runter holt ...
oder wenn man mit digicam in der stadt fotos von fremden weibern macht die man geil findet ???

discutiere gerade mit nem bekannten ...

was meint ihr ????

dildo4u
2006-06-15, 03:14:24
[x]Alkoholkonsum einstellen und schlafen gehn.

Gast
2006-06-15, 03:20:05
hey das war ernst gemeint :D

bin nicht betrunken :P

Oberon
2006-06-15, 03:22:45
Was meinst du mit mehr Sorgen machen? Ob man annehmen muss, dass man pervers ist? Meinst du das?

Gast
2006-06-15, 03:33:16
pervers is relativ ....
darüber kann man streiten..

meine frage is was ihr, "krasser" finden würdet ? :D

Oberon
2006-06-15, 03:37:46
Gast[/POST]']
meine frage is was ihr, "krasser" finden würdet ? :D
Ich denke, das hängt davon ab, wieviele Leute dir zuschauen, wenn du auf dem Balkon zugange bist :wink:
Aber wildfremde Frauen einfach so aus Geilheit abzulichten, ist zwar auch nicht die feine englische Art, wird aber wohl von vielen Männern nich kritisiert werden. Ich würds mich nich trauen...

Gast
2006-06-15, 03:46:50
zugucken tut natürlich keiner um 3 uhr in der nacht....
is ja dunkel :D

denk ich zumindest .... lol

aber die sache die mein bekannter macht find ich irgentwie krasser ....

irgentwelche weiber fotografieren ? hmm ka ..

alkorithmus
2006-06-15, 09:13:13
ICh habe auch einen in der Klasse der mich ständig anschuppst wenn er tolle Mädchen/Frauen sieht und ich soll die doch fotografieren.
Das nervt.

Und was das Wixen auf dem Balkon angeht.
Ich nenne das künstlerische Freiheit :D

sei laut
2006-06-15, 09:19:13
Die Fotos sind eine Straftat (er hat die Frauen nicht von in Kenntnis gesetzt), das wichsen auf dem Balkon nicht.

Ich würde das ähnlich sehen. Ich meine, stellt euch vor, jemand knippst eure Freundin. Gut, man kann sich fragen, wie sie sich angestellt hat, damit es ihm möglich war, sie so zu knipsen, dennoch..

Freakazoid
2006-06-15, 09:25:25
[x] Fotos vom Balkon aus schießen und dann einen wichsen!

Bandit_SlySnake
2006-06-15, 09:26:59
seiLaut[/POST]']Die Fotos sind eine Straftat (er hat die Frauen nicht von in Kenntnis gesetzt), das wichsen auf dem Balkon nicht.


Wenn die Fotos für den "Eigengebrauch" sind ist es keine Straftat, ich denke mal er will die Fotos nicht veröffentlichen, oder fragst du im Urlaub jedem der am Strand langgeht ob du mal den Strand fotografieren dürftest.

Balkonwichser vs. Papierrubbler

Schwere Entscheidung, würde sagen ihr beide solltet euch mal eine Freundin anschaffen. ;D

-Sly

sei laut
2006-06-15, 09:30:58
Ists nicht völlig egal, ob er die veröffentlicht oder nicht?

Es ist hier wohl eher so, wo kein Kläger ist, da auch keine Anzeige. Daher wird es nicht bestraft.

Spasstiger
2006-06-15, 09:40:33
[x] Zu den Nachbarn aufn Balkon rüberwichsen.

lemonsoda
2006-06-15, 09:41:13
Gast[/POST]']hey das war ernst gemeint :D

bin nicht betrunken :P

[x] in diesem Fall gleich die Onkels in Weiß mit den Turnschuhen rufen!

Bandit_SlySnake
2006-06-15, 09:41:46
seiLaut[/POST]']Ists nicht völlig egal, ob er die veröffentlicht oder nicht?

Es ist hier wohl eher so, wo kein Kläger ist, da auch keine Anzeige. Daher wird es nicht bestraft.

Kommt eben auf den Zweck der Fotografie an, ist sie für privat ist es generell legal, kommerziell hingegen "kann" es wa kosten.

Sonst würde der Staat sicherlich noch auf die idee kommen auf Filme, Speicherkarten und so weiter eine Sondersteuer einzuführen, weil damit die Möglichkeit besteht öffentliche Gebäude und Personen zu fotografieren. :| ;D

-Sly

Mondenstein
2006-06-15, 09:49:00
Bandit_SlySnake[/POST]']Kommt eben auf den Zweck der Fotografie an, ist sie für privat ist es generell legal, kommerziell hingegen "kann" es wa kosten.

Sonst würde der Staat sicherlich noch auf die idee kommen auf Filme, Speicherkarten und so weiter eine Sondersteuer einzuführen, weil damit die Möglichkeit besteht öffentliche Gebäude und Personen zu fotografieren. :| ;D

-Sly

sobald fotos so erstelt sind dass sie eine person ausdrücklich hervorheben (shice deutsch) muss die einwilligung vorliegen !

sei laut
2006-06-15, 09:58:36
Bandit_SlySnake[/POST]']Sonst würde der Staat sicherlich noch auf die idee kommen auf Filme, Speicherkarten und so weiter eine Sondersteuer einzuführen, weil damit die Möglichkeit besteht öffentliche Gebäude und Personen zu fotografieren. :| ;D

-Sly

Verstehe ich nicht.. eine Sache ist keine Person. Was hat das damit zutun? :|

Und puh, gut, dass das einer bestätigt. Ich war mir zwar sicher, hätte den Paragraphen aber niemals gefunden. :D

ilPatrino
2006-06-15, 09:59:38
seiLaut[/POST]']Die Fotos sind eine Straftat (er hat die Frauen nicht von in Kenntnis gesetzt)

ich glaube nicht, er darf sie nur nicht veröffentlichen

das wichsen auf dem Balkon nicht.

[x] sich nachts auf dem balkon zu den bildern einen wichsen, die man tagsüber geschossen hat. mach aber wenigstens das licht aus, sonst könnte es peinlich werden

Mondenstein[/POST]']sobald fotos so erstelt sind dass sie eine person ausdrücklich hervorheben (shice deutsch) muss die einwilligung vorliegen !
gilt imho streng genommen nur für die veröffentlichung. wenn die bilder nicht veröffentlicht werden, ists egal.
will er die bilder veröffentlichen oder sogar verkaufen, braucht er die einwilligung der abgebildeten person.

Bandit_SlySnake
2006-06-15, 10:02:52
Mondenstein[/POST]']sobald fotos so erstelt sind dass sie eine person ausdrücklich hervorheben (shice deutsch) muss die einwilligung vorliegen !
Ja da geb ich dir recht, wenn nur die Person auf dem Foto ist und absolut nichts anderes, dann ist es "ausdrücklich hervorgehoben", wobei dann die Einwilligung geholt werden muss.

näheres:
http://www.law-blog.de/category/fotorecht/

Interessant wäre es wenn man es mit diesem vergleicht: ;D

Das gilt auch dann, wenn das Interesse des Publikums schlicht aus einem gewissen Unterhaltungswert des Geschehens herrührt.

-Sly

SKYNET
2006-06-15, 10:18:36
Mondenstein[/POST]']sobald fotos so erstelt sind dass sie eine person ausdrücklich hervorheben (shice deutsch) muss die einwilligung vorliegen !

nö, wäre ja noch schöner...

excoutor
2006-06-15, 10:51:22
hast du nachts 3 uhr nix zu tun außer dir ein zuschleudern? oO

radi
2006-06-15, 10:52:36
seiLaut[/POST]']Die Fotos sind eine Straftat (er hat die Frauen nicht von in Kenntnis gesetzt), das wichsen auf dem Balkon nicht.

Ich würde das ähnlich sehen. Ich meine, stellt euch vor, jemand knippst eure Freundin. Gut, man kann sich fragen, wie sie sich angestellt hat, damit es ihm möglich war, sie so zu knipsen, dennoch..
So lang er die Fotos für sich behält ist das doch nicht verboten... Als ob man ne Reisegruppe jedesmal Fragen müsste ob man sie fotografieren darf wenn sie bei den Sehenswürdigkeiten ständig ins Bild laufen.

TheGamer
2006-06-15, 11:30:56
Bandit_SlySnake[/POST]']Wenn die Fotos für den "Eigengebrauch" sind ist es keine Straftat, ich denke mal er will die Fotos nicht veröffentlichen, oder fragst du im Urlaub jedem der am Strand langgeht ob du mal den Strand fotografieren dürftest.

Balkonwichser vs. Papierrubbler

Schwere Entscheidung, würde sagen ihr beide solltet euch mal eine Freundin anschaffen. ;D

-Sly

Mal eine dumme Frage

2 Szenarien:

1. Jemand arbeitet bei Werbeagentur macht Fotos fuer eine Hotellkette (ua auch den Strand) muss der jeden Fragen auf dem Strand ob er darf, ist ja nicht mehr fuer privaten Gebrauch.

2. TV Sender macht Sendung ueber Copacabana (letztens gesehen), filmt den Strand dun zegts dann Millionen Leuten im Fernsehen. Muss der Fragen?

Wie siehts da aus?

excoutor
2006-06-15, 11:33:08
nein, glaube das fällt unter pressefreiheit oder?

Gast
2006-06-15, 11:40:22
Gast[/POST]']hey ma ne etwas andere frage an euch ....

über was müsste man sich mehr sorgen machen...

wenn jemand sich um 3 uhr nachts aufn balkon setzt und sich friedlich einen runter holt ...
oder wenn man mit digicam in der stadt fotos von fremden weibern macht die man geil findet ???

discutiere gerade mit nem bekannten ...

was meint ihr ????Panasonic?

Black-Scorpion
2006-06-15, 11:42:16
SKYNET[/POST]']nö, wäre ja noch schöner...
Doch
Es gibt es immernoch das Recht am eigenen Bild.

Wenn ich einen Platz, Haus oder Strand aufnehme und zufällig Leute mit drauf sind ist das etwas anderes.
Sobald sich das Foto auf eine fremde Person bezieht und der Rest nur Beiwerk ist muß diese Person zustimmen.

Hier gibt es nähere Infos dazu.
Das Recht am eigenen Bild (http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html)
und
Bildnisrecht (http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html)

deekey777
2006-06-15, 11:42:24
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/announcement.php?f=46&announcementid=17
Und da hier niemand Probleme hat, die ausdiskutiert werden müssen, geht der Thread dahin, wo er schon immer hinwollte.

Und nicht vergessen: Spielwiese ist keine Spamwiese!

ShadowXX
2006-06-15, 11:51:45
Anonym_001[/POST]']Doch
Es gibt es immernoch das Recht am eigenen Bild.

Wenn ich einen Platz, Haus oder Strand aufnehme und zufällig Leute mit drauf sind ist das etwas anderes.
Sobald sich das Foto auf eine fremde Person bezieht und der Rest nur Beiwerk ist muß diese Person zustimmen.

Hier gibt es nähere Infos dazu.
Das Recht am eigenen Bild (http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html)
und
Bildnisrecht (http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html)
Lies mal genau worum es da immer geht (gilt auch für die vorherigen Links zum Thema).

Es geht immer darum, ob das Bild veröffentlicht wird...........Bilder die nicht veröffentlicht werden, werden dort gar nicht erwähnt.

Black-Scorpion
2006-06-15, 12:25:49
ShadowXX[/POST]']Lies mal genau worum es da immer geht (gilt auch für die vorherigen Links zum Thema).

Es geht immer darum, ob das Bild veröffentlicht wird...........Bilder die nicht veröffentlicht werden, werden dort gar nicht erwähnt.
Das Recht am eigenen Bild hat jeder.

. Grundsätze

a) Schutzbereich

Das Recht am eigenen Bild ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 und 2 GG). Nur in bezug auf diesen persönlichkeitsrechtlichen Hintergrund hat es etwas mit Urheberrecht zu tun. Üblicherweise wird aber zwischen Urheberrecht und Recht am eigenen Bild aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung unterschieden.

Der Schutzbereich erstreckt sich nach § 22 S. 1 nicht auf das Herstellen von Bildnissen, sondern nur auf deren Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Heute ist aber anerkannt, dass auch eine Vorverlagerung des Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt des Herstellens von Aufnahmen nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt sein kann. Das ist zumindest dann der Fall, wenn dies in der Absicht einer Veröffentlichung geschieht. Der Begriff des "Verbreitens" ist weiter als der entsprechende Begriff im Urheberrecht. Er betrifft zum Beispiel auch die Weitergabe eines Fotos im privaten Bereich.

Geschützt ist nicht das Foto als solches (Fotomaterial), sondern die äußere Erscheinung des Abgebildeten als Ausdruck seines Wesens und seiner Persönlichkeit. Andere sollen seine Bildnisse nicht beliebig verwenden, insbesondere auch nicht kommerziell ausnutzen dürfen.


Quelle: http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

ilPatrino
2006-06-15, 12:52:10
steh ich auf dem schlauch? ist doch genau wie gesagt...solange mans für sich behält, ists legal.
die "verbreitung im privaten bereich" ist mir allerdings neu und ich hab bisher noch keine derart umfassende interpretation von "veröffentlichung" gelesen.

also ists aber immer noch legal, wenn man sich zu den selbst geschossenen bildern einen schubb0rt. :smile:

RaumKraehe
2006-06-15, 20:15:24
TheGamer[/POST]']Mal eine dumme Frage

2 Szenarien:

1. Jemand arbeitet bei Werbeagentur macht Fotos fuer eine Hotellkette (ua auch den Strand) muss der jeden Fragen auf dem Strand ob er darf, ist ja nicht mehr fuer privaten Gebrauch.

2. TV Sender macht Sendung ueber Copacabana (letztens gesehen), filmt den Strand dun zegts dann Millionen Leuten im Fernsehen. Muss der Fragen?

Wie siehts da aus?

1. Bei solchen Shootings wird in der Regel nichts dem Zufall überlassen. Das bedeutet das der Strand in der Regel dann extra dafür abgesperrt wird und wahrscheinlich bezahlte Statisten dann baden gehen dürfen.

2. Nein, da der Strand ein öffentlicher Platz ist und sich das Aufnehmen der Menschen nicht vermeiden läßt. In der Regel sind die zig Millionen nicht mal wirklich identifizierbar. Wo hoch soll den die Auflösung der Cam sein? ;)

Etwas anderes wäre die Situation, wenn ein Sender einen Beitrag z.B. über "Sex am Strand auf Ibiza bei Nacht" machen würde und dabei die Menschen in eindeutigen Stellung mit vollem Zoom auf das Gesicht zeigen würde. Da würde ich vorher fragen ob ich das Senden darf. ;)

TheGamer
2006-06-15, 20:34:53
RaumKraehe[/POST]']

2. Nein, da der Strand ein öffentlicher Platz ist und sich das Aufnehmen der Menschen nicht vermeiden läßt. In der Regel sind die zig Millionen nicht mal wirklich identifizierbar. Wo hoch soll den die Auflösung der Cam sein? ;)

Etwas anderes wäre die Situation, wenn ein Sender einen Beitrag z.B. über "Sex am Strand auf Ibiza bei Nacht" machen würde und dabei die Menschen in eindeutigen Stellung mit vollem Zoom auf das Gesicht zeigen würde. Da würde ich vorher fragen ob ich das Senden darf. ;)

Man sah bei gewissen Schwenks der Kamera schon Details nebst Gesichter auch passend zum Topic sah man Wichsvorlagen :S

Sheyla
2006-06-15, 22:32:27
Gast[/POST]']hey ma ne etwas andere frage an euch ....

wenn jemand sich um 3 uhr nachts aufn balkon setzt und sich friedlich einen runter holt ...


iiiiiigitt!!! :biggrin: das möchte ich nicht mal im traum beobachten :|

EureDudeheit
2006-06-15, 22:40:04
Sheyla[/POST]']iiiiiigitt!!! :biggrin: das möchte ich nicht mal im traum beobachten :|

Also ich hätte nix dagegen, wenn meine hübsche Nachbarin auf dem Balkon an sich rumspielen würde...

SKYNET
2006-06-15, 22:50:26
hätte auch nix gegen, wenn der mittzwanzige nachbars junge an sich rumspielen würde... X-D

Sheyla
2006-06-15, 23:39:33
EureDudeheit[/POST]']Also ich hätte nix dagegen, wenn meine hübsche Nachbarin auf dem Balkon an sich rumspielen würde...
ja das is nix neues bei jungs :biggrin:

Tommes
2006-06-15, 23:56:54
EureDudeheit[/POST]']Also ich hätte nix dagegen, wenn meine hübsche Nachbarin auf dem Balkon an sich rumspielen würde... Ich auch nicht! Aber die haben keinen Balkon ;(

Abraxaς
2006-06-16, 00:08:36
Tommes[/POST]']Ich auch nicht! Aber die haben keinen Balkon ;(

Mir fehlt gar die hübsche Nachbarin und Sumoringerinnen sind nicht so prickelnd ;(

Lila
2006-06-16, 01:29:13
Irgendwie krank^^

MasterMaxx
2006-06-16, 01:29:58
/me findet abwixxen am balkon geil und geht das etz machen

fi.suc
2006-06-16, 07:01:24
a) was eine blöde diskussion
b) es ist doch -praktisch gesehen- absolut wurscht ob es nun legal ist oder nicht. Solang er die nicht ins Inet stellt wird ja wohl kaum die Fotografierte Person bei ihm vorbeikommen und ne Klage einreichen -.-