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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : urlaubsrecht


Hansmaulwurf
2006-06-15, 18:35:27
Hallo,

hab mal ne frage und zwar wurde mir von meinem Ausbilder verweigert im Sommer Wochen am Stück Urlaub zu nehmen. Als Begründung kam nur "das hatten wir schon mal bei Auzibi XY und das war nicht gut" (ka warum). Nun ist meine frage wies da aussieht hab ich ein Recht auf 3 Wochen Urlaub wenn es keinen wichtigen betrieblichen Grund gibt?

_Gast
2006-06-15, 18:40:11
Bundesurlaubsgesetz §7

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

onkel2003
2006-06-15, 20:02:54
_Gast[/POST]']Bundesurlaubsgesetz §7

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

dies regelt aber nicht die zeit wann urlaub genommen werden darf.
das muss der arbeitgeber aber begründen, ein grund ist personal mangel, auf grund von urlaubsanspruch von mitarbeitern mit kindern, da diese anspruch auf urlaub in den sommerferien haben.

das gesetz regelt den urlaub der auf min 2 wochen in stück in ein jahr sein muss, regeln für die zeit gibt es aber nicht, soweit ich weis.

aber der arbeitgeber muss ein grund abgeben.

_Gast
2006-06-15, 20:37:33
onkel2003[/POST]']dies regelt aber nicht die zeit wann urlaub genommen werden darf.Hmm... Ich dachte, es ginge darum, dass er keine zusammenhängenden Wochen nehmen darf.

Aber du hast schon Recht. Er hat Anspruch darauf, 2 Wochen Urlaub am Stück zu nehmen.

onkel2003
2006-06-15, 20:46:44
_Gast[/POST]']Hmm... Ich dachte, es ginge darum, dass er keine zusammenhängenden Wochen nehmen darf.

Aber du hast schon Recht. Er hat Anspruch darauf, 2 Wochen Urlaub am Stück zu nehmen.

naja er schreibt ja sommer mit rein, daher gehe ich von aus er meint sommerferien, oder zuminest diese zeit.

Hansmaulwurf
2006-06-15, 21:43:42
Wollte die letzten 3 wochen der sommerferien und es ist keiner abhängig von den Ferien.

Annator
2006-06-15, 21:49:24
Bei uns müssen wir sogar 3 Wochen im Sommer Urlaub nehmen.

Blackpitty
2006-06-15, 21:54:37
also als ich (azubi) meinen Meister wegen Urlaub im sommer fragte sagte er gleich, dass ich so 3 Wochen nehmen kann, da sage ich natürlich nicht nein, und habe nun auch 3 wochen am Stück :biggrin: