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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzeslage bezüglich Klingenlänge


gasmeister
2006-06-16, 21:42:54
Hallo

Heute hat mir jemand gesagt, dass man laut Gesetz ein Messer mit feststehender Klinge höchstens 11 cm Klingenlänge haben darf.

Ist da was dran?
Gibt es überhaupt ein derartiges Gesetz?

mfG

Gunaldo
2006-06-16, 22:14:00
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/

Die Antwort ist sehr einfach : in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine rechtlich relevante Höchstklingenlänge für feststehende Messer. Lediglich Springmesser sind auf eine Klingenlänge von weniger als 8,5 cm begrenzt

Oberon
2006-06-16, 22:41:47
Gunaldo[/POST]'] Lediglich Springmesser sind auf eine Klingenlänge von weniger als 8,5 cm begrenzt
Heißt das, dass längere Spring-/Klappmesser unters Waffengesetz fallen und einen Waffenschein erfordern?

Gunaldo
2006-06-16, 22:52:02
der bloße besitz ist strafbar, die teile sind verboten.

wie es mit einem waffenschein aussieht, weiß ich nicht.
bin da kein experte.

Stormtrooper
2006-06-17, 09:46:20
Oberon[/POST]']Heißt das, dass längere Spring-/Klappmesser unters Waffengesetz fallen und einen Waffenschein erfordern?

Ne die sind einfach verboten und fertig, da nützt auch kein Waffenschein was.

gasmeister
2006-06-17, 17:16:19
Ich hab mir in Prag eine Machete gekauft, deren Klinge ca. 35cm lang ist, die zu besitzen stellt also keinerlei Problem dar?

mfG

aCiD
2006-06-17, 17:19:41
gasmeister[/POST]']Ich hab mir in Prag eine Machete gekauft, deren Klinge ca. 35cm lang ist, die zu besitzen stellt also keinerlei Problem dar?

mfG

Richtig, es sei denn es ist ne Spring-Machete^^ lol

Greetz
aCiD

Magnum
2006-06-17, 17:37:10
gasmeister[/POST]']Ich hab mir in Prag eine Machete gekauft, deren Klinge ca. 35cm lang ist, die zu besitzen stellt also keinerlei Problem dar?

mfG
Ich hoffe für dich, dass du volljährig bist! Ansonsten stellt der Besitz kein Problem dar! Du darfst nur nicht damit rumrennen! (Wäre führen!)

MojoMC
2006-06-17, 18:23:18
gasmeister[/POST]']Heute hat mir jemand gesagt, dass man laut Gesetz ein Messer mit feststehender Klinge höchstens 11 cm Klingenlänge haben darf.Totaler Bullshit. Wurde ja schon geklärt.
Mit der Suchfunktion hättest du aber was finden müssen.


Oberon[/POST]']Heißt das, dass längere Spring-/Klappmesser unters Waffengesetz fallen und einen Waffenschein erfordern?Warum vergleichst du Birnen mit Äpfeln (Spring und Klapp)?
Böker hat alles mal nett zusammengefasst (http://www.boker.de/waffenrecht.php). Bei Springmessern ist nicht nur die Länge wichtig.

Normale Klappmesser, auch Einhandklappmesser, sind eigentlich weder verboten noch Waffen noch eingeschränkt. Nur Messer jeglicher Art, die nicht verboten sind, aber eine Waffe darstellen (wie z.B. Dolche, also beidseitig scharf) sind erlaubte Waffen und man muss volljährig sein.

Verbotene Messer sind immer verboten, für jeden. Bei Faustmessern kann es für Kürschner & Jäger Ausnahmegenehmigungen geben, ebenso bei ernsthaften Sammlern mit (am besten historisch bedeutsamen) Sammlungen - 5 Butterflys reichen da wohl nicht. Und wenn es um eine verbotene Waffe geht, dann hilft gar nicht - großer Waffenschein, kleiner Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Jagdschein nützt alles nix.


Magnum[/POST]']Ich hoffe für dich, dass du volljährig bist! Ansonsten stellt der Besitz kein Problem dar! Du darfst nur nicht damit rumrennen! (Wäre führen!)Ich weiss nicht mehr, ob Minderjährige z.B. einen Dolch gar nicht besitzen dürfen oder ihn nur nicht führen dürfen - aber lies doch mal im deutschen Waffengesetz (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html) nach.
Ist in diesem Fall aber egal - denn seit wann ist eine Machete kein Werkzeug mehr? Eine Machete ist von ihrem Wesen her nicht dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen - genau wie ein Küchenmesser. Solche Waffen wären Dolche, Schwerter und Säbel.

Magnum
2006-06-17, 18:51:24
MojoMC[/POST]']Ich weiss nicht mehr, ob Minderjährige z.B. einen Dolch gar nicht besitzen dürfen oder ihn nur nicht führen dürfen - aber lies doch mal im deutschen Waffengesetz (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html) nach.
Ist in diesem Fall aber egal - denn seit wann ist eine Machete kein Werkzeug mehr? Eine Machete ist von ihrem Wesen her nicht dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen - genau wie ein Küchenmesser. Solche Waffen wären Dolche, Schwerter und Säbel.
Ich kenn das Waffengesetz gut genug, Danke! Die einzige Frage, die wir in diesem Zusammenhang klären müssen, ist, ab wann ein Messer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt!
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Und für mich ist eine Machete in Deutschland kein Werkzeug, wir haben nunmal keinen Dschungel. Meiner Meinung nach, fiele es demnach unter Punkt 2.a) Hiebwaffe!

Sie sind aber auch nicht nach Anlage 2, Abschnitt 1.3 generell verboten. Jedoch sind sie auch nicht als erlaubnisfreie Waffe explizit aufgeführt! (Habs jedenfalls noch net gefunden!) Dementsprechend würd ich mich net mit so nem Ding von der Polizei anhalten lassen!

Monger
2006-06-17, 18:54:46
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, dürfen Jugendliche keine Waffen mit sich führen. Und Messer gelten als Waffen, sobald sie beidseitig geschliffen sind oder eine bestimmte Länge übersteigen...

Ansonsten darf man wohl auch problemlos ein Conan-Breitschwert durch die Gegend führen. Was wohl auch erklärt, weshalb die Waffengeschäfte zum großen Teil eben die haben.

gasmeister
2006-06-17, 19:53:18
Naja nächten Monat werde ich 18 ;D

MojoMC
2006-06-18, 17:44:37
Magnum[/POST]']Ich kenn das Waffengesetz gut genug, Danke! Die einzige Frage, die wir in diesem Zusammenhang klären müssen, ist, ab wann ein Messer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt! Gut genug?
Du schreibst, dass "ansonsten der Besitz kein Problem darstellt". Das Waffengesetz spricht aber vom "Umgang", der Minderjährigen verboten ist - und darunter sollte auch der Besitz fallen.

Magnum[/POST]']Und für mich ist eine Machete in Deutschland kein Werkzeug, wir haben nunmal keinen Dschungel. Meiner Meinung nach, fiele es demnach unter Punkt 2.a) Hiebwaffe!Nur weil es in Deutschland geringfügig weniger Möglichkeiten für die Nutzung gibt (es gibt auch noch andere Vegetation als "Dschungel"), wird das Ding nicht gleich zur Waffe. Seine Bestimmung ändert sich nicht. Die Tatsache, dass man es als Waffe einsetzen "könnte", ist eher irrelevant, solange es nicht explizit genannt wird - Küchenmesser sind ja auch nicht verboten (wir sind ja nicht in England)...

Magnum[/POST]']Sie sind aber auch nicht nach Anlage 2, Abschnitt 1.3 generell verboten. Jedoch sind sie auch nicht als erlaubnisfreie Waffe explizit aufgeführt! (Habs jedenfalls noch net gefunden!) Dementsprechend würd ich mich net mit so nem Ding von der Polizei anhalten lassen!Generell: Es muss nicht als erlaubnisfreie Waffe explizit aufgeführt sein!
Ist es nicht verboten, aber eine Waffe (Definition steht ja bereits im Thread), muss man volljährig sein.
Und die Polizei kann auch ein Schweizer Messer wegnehmen, wenn die Herren in Grün der Meinung sind, dass es die Situation erfordert. Das hat leider dann erstmal mit dem Waffengesetz wenig zu tun...

Zum Glück ist eine Machete zwar §1 (2) 2. ein tragbarer Gegenstand,
aber a) dem Wesen nach keine Waffe
noch b) geeignet als Waffe und im Gesetz genannt.



Monger[/POST]']Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, dürfen Jugendliche keine Waffen mit sich führen. Und Messer gelten als Waffen, sobald sie beidseitig geschliffen sind oder eine bestimmte Länge übersteigen...Lies gefälligst den Thread, bevor du postest.
Die Länge ist nur bei Springmessern wichtig...

Magnum
2006-06-18, 18:47:48
MojoMC[/POST]']Gut genug?
Du schreibst, dass "ansonsten der Besitz kein Problem darstellt". Das Waffengesetz spricht aber vom "Umgang", der Minderjährigen verboten ist - und darunter sollte auch der Besitz fallen.
Ja, gut genug! Und genau das hab ich ja gesagt: Wenn er volljährig sein sollte, ist der Besitz kein Problem! (Ich glaube, das "ansonsten" wird regional etwas anders gebraucht! Ich meinte es wie "wenn dann". Ich denke mal, das führte zu dem Mißverständnis!)
MojoMC[/POST]']
Nur weil es in Deutschland geringfügig weniger Möglichkeiten für die Nutzung gibt (es gibt auch noch andere Vegetation als "Dschungel"), wird das Ding nicht gleich zur Waffe. Seine Bestimmung ändert sich nicht. Die Tatsache, dass man es als Waffe einsetzen "könnte", ist eher irrelevant, solange es nicht explizit genannt wird - Küchenmesser sind ja auch nicht verboten (wir sind ja nicht in England)...
Wenn es eine Waffe ist, muss es noch lange nicht verboten sein! (gibt auch erlaubnisfreie Waffen - aber das schau ich jetzt nicht nach, ist ein sehr langes Kapitel) Auch ein Küchenmesser ist eine Waffe! Stell dir nur mal vor, jemand wir damit erstochen. Mit was wäre das dann? Spielzeug?
Eine Waffe ist jeder Gegenstand, der in seinem Wesen nach dazu bestimmt ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (sinngemäß nach WaffG §1, 2a))

MojoMC
2006-06-19, 00:30:22
Magnum[/POST]']Wenn es eine Waffe ist, muss es noch lange nicht verboten sein! (gibt auch erlaubnisfreie Waffen - aber das schau ich jetzt nicht nach, ist ein sehr langes Kapitel) Was versuche ich dir wohl zu erklären? Lies (und versteh) bitte die Postings, bevor du antwortest.

Magnum[/POST]']Auch ein Küchenmesser ist eine Waffe! Stell dir nur mal vor, jemand wir damit erstochen. Mit was wäre das dann? Spielzeug?Ein Küchenmesser ist, genau wie eine Machete, vom Wesen her natürlich keine Waffe, da es nicht dafür gedacht ist, "die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit blablabla...".
Ein Küchenmesser ist dafür gedacht, Nahrungsmittel zu zerschneiden und zu zerkleinern.
Dass man es als Waffe nutzen kann, stimmt - trifft aber auch für ein Kissen oder einen Schlüssel zu und macht diese Dinge (genau wie Küchenmesser und Taschenmesser) nicht zur Waffe (weder erlaubt noch verboten).
Wie kommst du bloss auf den Gedanken? Bist du betrunken?

Magnum[/POST]']Eine Waffe ist jeder Gegenstand, der in seinem Wesen nach dazu bestimmt ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (sinngemäß nach WaffG §1, 2a))Zitier doch bitte nur Sachen, die du auch verstanden hast.

Meine spärlich bemessene Zeit ist zu kostbar, um sie mit der vergeblichen Belehrung chronisch lernresistenter Forenmember zu verbringen. Da ja sonst niemand Fragen hat...

Stormtrooper
2006-06-19, 09:09:13
Magnum[/POST]
Eine Waffe ist jeder Gegenstand, der in seinem Wesen nach dazu bestimmt ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (sinngemäß nach WaffG §1, 2a))

Hast es doch selbst geschrieben ... "der in seinem Wesen nach dazu BESTIMMT ist.
Ein Küchenmesser ist aber dazu nicht bestimmt andere Menschen zu schlachten und somit ist es keine Waffe nach dem WaffG

Monger
2006-06-19, 10:00:13
MojoMC[/POST]']
Lies gefälligst den Thread, bevor du postest.
Die Länge ist nur bei Springmessern wichtig...

Habe ich, aber du offensichtlich nicht. Mir geht es nicht darum wann eine Waffe verboten ist, sondern wann ein Messer eine Waffe ist. Und da bin ich mir ziemlich sicher, dass die Klingenlänge eine Rolle spielt. Auf jeden Fall aber der Schliff: ein Küchenmesser muss nicht zweischneidig sein.

Stormtrooper
2006-06-19, 10:27:39
Nur Spring und Fallmesser dürfen nicht 2 schneidig geschliffen sein, Dolche sind durchaus erlaubt. Und Klingenlänge und breite spielen ebenfalls nur bei Spring und Fallmesser eine Rolle, bei allen feststehenden Klingen ist länge und breite völlig uninteressant.

_Gast
2006-06-19, 10:43:51
Gibt es eine Einschränkung der Klingenlänge?

Eine Begrenzung der zulässigen Klingenlänge gibt es nur bei
Springmessern. Bei allen anderen Messern
(auch solchen, die als Waffe eingestuft sind, weil sie zum Beispiel
eine beidseitig scharfe Klinge haben) existiert keine Beschränkung!
Die Einstufung eines Messers als Waffe ist
ebenfalls unabhängig von der Klingenlänge.
An dem hartnäckigen Gerücht, jedes Messer ab
einer Klingenlänge von 25 Zentimetern sei eine Waffe
(oder jedes Taschenmesser ab zehn Zentimetern),
ist nichts dran.

Quelle: http://messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht.pdf

mapkyc
2006-06-19, 17:42:58
ist bei normalen klappmesser also egal, wie lang die sind, oder wie?
ich hab auch übrigens mal ein "feststehendes" messer gesehen, das man noch zu einer machete o.ä. ausklappen konnte.
bei google allerdings noch nix gfunden...

edit: bin minderjährig, trage allerdings trotzdem jenes "werkzeug" täglich mit mir rum (einhandklappmesser 8cm-klinge)

Magnum
2006-06-19, 20:16:34
MojoMC[/POST]']Meine spärlich bemessene Zeit ist zu kostbar, um sie mit der vergeblichen Belehrung chronisch lernresistenter Forenmember zu verbringen.Bitte unterlasse diese Beleidigungen in Zukunft, das muss ja nun wirklich nicht sein.

Was die Definition einer Waffe ist (und darüber diskutieren wir hier ja), hat der Gesetzgeber sicher mit Absicht so schwammig definiert! Was heisst wohl "in seinem Wesen..."? Schon klar, dass das jeder auslegen kann, wie er will!

Aber ich vermisse auch eine ernsthafte Argumentation, dass es keine Waffe sein soll. Das was du hier schreibst ist zum überwiegenden Teil nur deine Meinung. Gib mir doch mal was Handfestes! (Gesetzestext, Urteil, ...) Ich lasse mich nämlich auch überzeugen!

Und dann würd ich noch gern von dir Wissen, ab wann für dich eine Stich- oder Hiebwaffe eine Waffe ist? Liegt das für dich an der Größe, Aussehen, Form?

MojoMC
2006-06-19, 21:47:50
mapkyc[/POST]']ist bei normalen klappmesser also egal, wie lang die sind, oder wie?Ja, die Klingenlänge ist egal.
Allerdings können normale Taschenmesser schon vom Wesen her Waffen sein (z.B. das neue Böker RBB (http://www.boker.de/index2.php?artikel=01BO051&gruppe=bokerplus&f=1)), und die sind dann nur in die Finger von Volljährigen zu deponieren.



Magnum[/POST]']Bitte unterlasse diese Beleidigungen in Zukunft, das muss ja nun wirklich nicht sein. Das ist keine Beleidigung, sondern eine sehr objektive Feststellung. Und die darfst du gerne nochmal hören (so wie alle Diskussionspartner, die sich selbst sachlichsten Argumenten gegenüber uneinsichtig zeigen und Probleme mit dem Textverständnis haben): "Lernen schlecht du kannst, junger Padawan."

Magnum[/POST]']Was die Definition einer Waffe ist (und darüber diskutieren wir hier ja), hat der Gesetzgeber sicher mit Absicht so schwammig definiert! Was heisst wohl "in seinem Wesen..."? Schon klar, dass das jeder auslegen kann, wie er will! Schwammig formuliert? Naja, was mit "in seinem Wesen" gemeint ist, ist sehr klar. Nämlich die Konzeption eines Gegenstandes, sein angedachter Verwendungszweck, sein - ach, lies einfach den Thread, es wurde dir bereits mehrfach erklärt.

Dass es da sehr eindeutige Gegenstände gibt (Schwert auf der Waffenseite, Küchenmesser auf der Non-Waffenseite), sollte klar sein. Dass es auch schwierig zu beurteilende Gegenstände gibt, ist auch kein Geheimnis.

Magnum[/POST]']Aber ich vermisse auch eine ernsthafte Argumentation, dass es keine Waffe sein soll. Das was du hier schreibst ist zum überwiegenden Teil nur deine Meinung. Gib mir doch mal was Handfestes! (Gesetzestext, Urteil, ...) Ich lasse mich nämlich auch überzeugen!Lies das Scheiss-Gesetz!
Dem Wesen nach, also was laut Konzeption oder dem vorgesehenen Einsatzzweck bezweckt wird. Meinetwegen auch noch zeitgenössische Verwendung berücksichtigen. Und da ist eine Machete nunmal in erster Linie ein Werkzeug für die Fauna.
Wenn du allerdings mit einer Machete, wo am besten "born to kill" reingraviert bist, in der Fußgängerzone rumlungerst, dann wird dir die Polizei das Ding eventuell eh erstmal wegnehmen und ausserdem scheinst du dann mit der Machete etwas Machetenuntypisches vorzuhaben - in der Fußgängerzone gibts wenig zu hackendes Gestrüpp, und von der Gravur wird die Machete auch nicht "werkzeugiger".
Aber was erzähl ich das denn Leuten, die ein Küchenmesser schon als Waffe bezeichnen, obwohl ihnen der Gesetzestext vorliegt...

Magnum[/POST]']Und dann würd ich noch gern von dir Wissen, ab wann für dich eine Stich- oder Hiebwaffe eine Waffe ist? Liegt das für dich an der Größe, Aussehen, Form?Wenn es eine Stich-oder Hiebwaffe ist, dann ist es ja eh von der Konzeption eine Waffe. Tolle Frage.
Solltest du aber meinen, ab wann ich eine "Klinge" als Waffe einstufe? Kommt auf das Ding an (sein "Wesen", Konzeption, vorgesehener Verwendungszweck, etc). Klingenlänge ist eben nur ein untergeordnetes Merkmal - aber das wurde mehrfach angesprochen.

Urion
2006-06-19, 22:25:25
wo isn das Problem?
Hast nen Küchenmesser in der Schublade isses keine Waffe, nimmst es in die Hand und stichst einen ab wirds ne Waffe.
Hast du bei der Kirmes nen 20cm Küchenmesser dabei wirst du keinen erklären können du wolltest damit Schinken schneiden.
nach WaffG gibts nur freie "Waffen" und Waffen die der Erlaubnis bedürfen

MojoMC
2006-06-19, 22:29:10
Urion[/POST]']nach WaffG gibts nur freie "Waffen" und Waffen die der Erlaubnis bedürfen...und eben Sachen, die prinzipiell keine Waffen sind.

Ein Kissen kann zur Mordwaffe werden, obwohl es prinzipiell keine Waffe ist.

up¦²
2006-06-19, 22:56:09
http://messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht.pdf :wink:

An alle mit Messern im Sack: immer schön dran denken, dass das Messer dabei haben bedeudet: ein Kampf auf Leben und Tod - willst du das wirklich? :|

Achja: Ausland, Urlaub usw.
http://messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht_im_ausland.pdf :rolleyes:

Mike1
2006-06-19, 23:24:25
ein freund hat 3 hübsche katanas(Kill Bill fan ;) ) daheim rumliegen, is das jetzt verboten?
(Österreich, besitzer minderjährig)

MojoMC
2006-06-19, 23:30:11
up¦²[/POST]']An alle mit Messern im Sack: immer schön dran denken, dass das Messer dabei haben bedeudet: ein Kampf auf Leben und Tod - willst du das wirklich? :|Aus welchem Billig-Hongkong-Western ist das jetzt zitiert?

Hallo, noch normal? Es geht hier nicht um die besten Messerkampftechniken oder um das spektakulärste Rumfuchteln auf dem Hauptschulhof, sondern um die gesetzlichen Bestimmungen in D zum Thema "Messer".

Warum soll ich übrigens in einen "Kampf auf Leben & Tod" verwickelt werden, wenn ich ein Werkzeug (und das sind Messer nunmal primär) in der Tasche habe?
Kommen dann alle Messerstecher auf dich zu wie die Fliegen auf den Hundeköttel? Hat man das auf die Stirn tätowiert oder muss man ein gelbes Messer auf den Mantel nähen als Erkennungszeichen?
Und wenn die Köttelfliegen bzw. Messerstecher da sind, warum ergibt das automatisch einen "Messerkampf"? Spricht das Messer zu dir wie ein "Gfähr" oder ist die Versuchung, es zu nutzen so groß wie bei Saurons Ring?
Oder war dieser dumme Spruch einfach nur ein dummer, unüberlegter Spruch?

MojoMC
2006-06-19, 23:37:44
Mike1[/POST]'](Österreich, besitzer minderjährig)http://www.messerforum.net/showpost.php?p=92900&postcount=2

Also, die Schwerter an sich sind bei euch da unten sicherlich nicht verboten - ihr könnt ja sogar mit Balis, OTF oder Stilettos rumrennen.
Aber ich weiss nicht, ob die Minderjährigkeit ein Problem ist - denn Katana (die Mehrzahl von Katana ist Katana!) sind nunmal Waffen und die sind afaik auch in Ö den Kiddies vorenthalten.

Hucke
2006-06-19, 23:41:24
Hab immer ein Taschenmesser dabei. Manchmal in Form eines kompletten Leatherman, aber meistens ein kleines Einhandmesser. Ist für mich ein Werkzeug und benutzen tu ich es auch oft. Gibt immer mal wieder was zu schnibbeln. Auf die komische Idee damit zu kämpfen komm ich aber nicht. Wer mit ner Waffe auf jemanden losgeht muss wohl leider auch damit rechnen, daß sein Gegenüber bis zum äußersten gehen wird.

Je nach Gartenarbeit hab ich auch mal ne größere Machete dabei. Was daran dann verboten sein sollte, keine Ahnung. Ist halt ein Werkzeug und keine Waffe. MojoMC hats ja schon mehrfach geschrieben. Wer noch immer nicht damit klarkommt sollte vielleicht nochmal versuchen den Thread zu lesen.

up¦²
2006-06-20, 00:03:09
MojoMC[/POST]']Aus welchem Billig-Hongkong-Western ist das jetzt zitiert?

Hallo, noch normal? Es geht hier nicht um die besten Messerkampftechniken oder um das spektakulärste Rumfuchteln auf dem Hauptschulhof, sondern um die gesetzlichen Bestimmungen in D zum Thema "Messer".

Warum soll ich übrigens in einen "Kampf auf Leben & Tod" verwickelt werden, wenn ich ein Werkzeug (und das sind Messer nunmal primär) in der Tasche habe?
Kommen dann alle Messerstecher auf dich zu wie die Fliegen auf den Hundeköttel? Hat man das auf die Stirn tätowiert oder muss man ein gelbes Messer auf den Mantel nähen als Erkennungszeichen?
Und wenn die Köttelfliegen bzw. Messerstecher da sind, warum ergibt das automatisch einen "Messerkampf"? Spricht das Messer zu dir wie ein "Gfähr" oder ist die Versuchung, es zu nutzen so groß wie bei Saurons Ring?
Oder war dieser dumme Spruch einfach nur ein dummer, unüberlegter Spruch?

Ich weiß wovon ich rede und ich sag dir eins: du solltest mal nicht den strammen Max markieren, sondern einfach mal nachdenken, was ich gemeint haben könnte :wink:

MojoMC
2006-06-20, 22:30:33
up¦²[/POST]']Ich weiß wovon ich rede und ich sag dir eins: du solltest mal nicht den strammen Max markieren, sondern einfach mal nachdenken, was ich gemeint haben könnte :wink:Nur weil du ein offensichtlich aggressiver (Möchtegern-)Messerstecher bist und deine Messer wahrscheinlich demensprechend auswählst, solltest du nicht versuchen, der Allgemeinheit zu vermitteln, dass auch der normale Messerträger diese Richtung einschlägt.

Wenns stimmt: Ich finds traurig, dass du weisst, wovon du redest.
Ganz arme Würstchen, diejenigen, die sich nicht beherrschen können.

Falls du das ironisch meinst: Ziel weit verfehlt, weiterüben.