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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bullerrei = Sauerei = Verleumdung


EliteForce
2006-06-17, 11:13:38
Morgen Leutz,

so folgendes spielte sich gestern Abend (exakt 19.20 Uhr) ab.

Ich war noch schnell nen Döner holen :D und fuhr mit meinen Auto wieder richtung Home.

Ich stand an ner Kreuzung in ner Seitengasse und musste Vorfahrt (der Polizei) gewehren.
Danach bog auch ich auf die Hauptstrasse ein,die Polizei fuhr also knapp 200m vor mir und hielt nach noch ein paar Meter an und es kam die rote Kelle!

"Allgemeine Verkehrskontrolle" bla bla bla,und jetzt kommst.

Herr "Jägermeister" hat gesehen das ich an der besagten Kreuzung nicht angeschallt war, ob ich dieses Zugebe.
Der Hammer ist nur das ich def. an der Kreuzung und auch wo man mich anhielt angeschnallt war.
Ich verneinte nun dieses und verweigerte eine Bußgeldannahme,darauf hin meinte der Gutste es kommt dann zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bla bla bla .
Nun weiss ich echt nicht was ich jetzt anstellen bzw. mich verhalten soll.
Ist ja auch so das ich alleine war und die zu zweit.

Echt krasse Sache,kurios ist auch das die Säcke (sorry aber mir fallen noch schlimmere Worte ein) nicht gleich an der Kreuzung anhielten da die Straße menschenleer wenn sie es denn so gesehen haben und nicht erst noch 300m weiterfahren und mich dann rausziehen.

Habe mir beide Namen geben lassen und auch das Kennzeichen von ihrem Wagen aufgeschrieben.

Was würdet ihr jetzt machen???

gruss chris

Mr. Lolman
2006-06-17, 11:22:17
Die Strafe zahlen. Du kannst nichts machen, wenn dich die Ordnungshüter am Kieker haben. Ich hab einen ewigen Rechtsstreit hinter mir, (wegen Durchfahren einer Spielstrassse in einem Zug); war eindeutig im Recht*, und hab nun trotzdem den Strafbescheid bekommen ;(




*Woher soll ich im Vorhinein wissen, dass in der Straße kein Parkplatz frei ist, und ich sie deswegen durchfahren muss, obwohl ich mich eigentlich hinparken wollt. :mad: :mad:

Blackbird23
2006-06-17, 11:23:59
Du sagst es hat nur einer von beiden gesehn das du angeblich nicht angeschnallt warst? Dann wäre das doch Aussage gegen Aussage oder?

KampfHamsta
2006-06-17, 11:25:13
Blackbird23[/POST]']Du sagst es hat nur einer von beiden gesehn das du angeblich nicht angeschnallt warst? Dann wäre das doch Aussage gegen Aussage oder?

als ob der andere polizist dann im ernstfall neutral darstehen wird ...

Mumins
2006-06-17, 11:25:24
Zahl die 30 €, alles andere wird weit teurer. Wenn die "Grünwichser" sagen du hattest keinen Gurt angelegt, dann ist das so.
Is mir auch schon etwas ähnliches passiert, wollte zur Tanke einbiegen und habe mich kurz vorm einbiegen abgeschnallt. Da standen die Grünen und meinten, dass ich ohne Sicherheitsgurt gefahren wäre. Ja, 20m vielleicht.

EliteForce
2006-06-17, 11:29:55
Hab schon überlegt ne Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten und gegenbenfalls
ne Anzeige wegen Verleumdung.
Naja echt dumm gelaufen,der schien sowieso ein wenig confused zu sein,die haben gleich noch auf meine Räder geschielt welche noch nicht eingetragen sind und mir son schrieps gegeben und statt 13 zoll haben die mir 16 Zoller untergejubelt( ;D Corsa A mit 16Zoll einfach nur geil ;D ) was ich allerdings erst zuhause gesehen habe.

Dar1gaaz
2006-06-17, 11:33:15
also wenn du wirklich im recht bist, würde ich auch nicht eine Strafe einfach so hinnehmen!


Wir leben hier immer noch in einem Rechtsstreit, indem man solange unschuldig ist, bis der gegenbeweis vorliegt!

drmaniac
2006-06-17, 11:37:11
"Wir leben hier immer noch in einem Rechtsstreit"

war das absicht :D auf jeden Fall klingt das sau geil hehehe

darph
2006-06-17, 11:38:13
Dar1gaaz[/POST]']Wir leben hier immer noch in einem RechtsstreitDas ist richtig. Der Deutsche an sich (jaja) lebt in einem ständigen Rechtsstreit. Mit dem Nachbarn, dem Ebayverkäufer, der Pozilei, dem Staat und wenn er sonst nichts findet, mit sich selbst.

EvilOlive
2006-06-17, 11:46:55
EliteForce[/POST]']Hab schon überlegt ne Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten und gegenbenfalls
ne Anzeige wegen Verleugnum.


Das Wort heißt Verleumdung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung) ;)

Mumins
2006-06-17, 11:49:48
Recht haben und Recht bekommen sind 2 Sachen.

EliteForce
2006-06-17, 11:51:01
El Machito[/POST]']Das Wort heißt Verleumdung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung) ;)

schwupps,danke habs mal ediert ;)

StefanV
2006-06-17, 11:55:37
darph[/POST]']Das ist richtig. Der Deutsche an sich (jaja) lebt in einem ständigen Rechtsstreit. Mit dem Nachbarn, dem Ebayverkäufer, der Pozilei, dem Staat und wenn er sonst nichts findet, mit sich selbst.
Schlimm sind dann aber auch die Richter oder irgendwelchen andere Dödel, die irgendwelchen Pappenheimern Recht geben...
Zum Beispiel diesen ollen Rentner, dem der Fußballplatz nebenan ein Dorn im Auge ist (hallo?! Warum haut der Richter nicht voll auf diesen Opa drauf?!)

Oder hier in der Gegend, wo man 'ne Sackgasse gemacht hat, weil sich da _EINER_ beschwerte und jahrelangen Schriftverkehr führte.
Kurioses am Rande: andere ANWOHNER fanden die Sackgasse nicht so prickelnd...

Hawky
2006-06-17, 11:56:20
Das kenn ich..."Sie sind net angeschnallt!"..."ach und ähm was sind das für Hosenträgergurte da, soweit ich weiß schnallt man sich damit an?!"

Die haben damals einfach keinen Gurt gesehen der eigentlich von der B-Säule zum Fahrersitz gehen sollt und von daher gleich drauf geschlossen "Der Verbrecher ist net angeschnallt!"


Kumpel von mir ist ma hinter den Bullen hergefahren, deren Rücklichter gingen net (auf beiden Seiten) und es war dunkel, also hat er denen Lichthupe gegeben, die haben dann natürlich promt die kelle rausgehalten und ihn angemacht warum er lichthupe gegeben hat, er ihnen dann halt erklärt "Ihre Rücklichter gehen net, ich wollte Sie nur drauf aufmerksam machen!"
Nach langem hin und her, blasen, und ausgefrage hamse ihn fahren lassen.

Naja das sind halt die negativen storys, hab auch schon nette bullen gehabt, die meinem beifahrer kannten und dann gesagt haben "Die sind ok" ham uns direkt wieder fahren lassen.

DeX
2006-06-17, 11:56:26
drmaniac[/POST]']"Wir leben hier immer noch in einem Rechtsstreit"

war das absicht :D auf jeden Fall klingt das sau geil hehehe

darph[/POST]']Das ist richtig. Der Deutsche an sich (jaja) lebt in einem ständigen Rechtsstreit. Mit dem Nachbarn, dem Ebayverkäufer, der Pozilei, dem Staat und wenn er sonst nichts findet, mit sich selbst.


Das ist sowas von wahr. Ich musste eben echt laut lachen. ;D

radi
2006-06-17, 12:09:42
Ist echt schlimm sowas. Würde versuchen mich dagegen zu wehren. Wie wollen sie es denn beweisen? nur weil sie einer mehr sind. Such dir nen Kumpel der mit dir gefahren ist, sie können dann auch nicht sagen er wäre am Anfang garnicht mitgefahren, dann ists nämlich 2gegen2 :D

DeX
2006-06-17, 12:11:39
Na wenn schon, dann sind 2 Kumpel mitgefahren. Dann ist es 3vs2 :biggrin:

RMC
2006-06-17, 12:13:47
Hawky[/POST]']
Kumpel von mir ist ma hinter den Bullen hergefahren, deren Rücklichter gingen net (auf beiden Seiten) und es war dunkel, also hat er denen Lichthupe gegeben, die haben dann natürlich promt die kelle rausgehalten und ihn angemacht warum er lichthupe gegeben hat, er ihnen dann halt erklärt "Ihre Rücklichter gehen net, ich wollte Sie nur drauf aufmerksam machen!"
Nach langem hin und her, blasen, und ausgefrage hamse ihn fahren lassen.


lol?

Ich hätte denen noch zusätzlich gesagt dass das Fahren mit einem nicht ordnungsgemäß betriebsbereiten Fahrzeug untersagt ist ;D Was ja stimmt...keine Rücklichter in der Dunkelheit ist ja eig. auch noch grob fahrlässig.

EliteForce
2006-06-17, 12:15:48
radi[/POST]']Ist echt schlimm sowas. Würde versuchen mich dagegen zu wehren. Wie wollen sie es denn beweisen? nur weil sie einer mehr sind. Such dir nen Kumpel der mit dir gefahren ist, sie können dann auch nicht sagen er wäre am Anfang garnicht mitgefahren, dann ists nämlich 2gegen2 :D

Das Prob ist nur das dieses glaub ich völlig wurst ist wenn die das so gesehen haben wollen und ob es überhaupt sinn macht zu widersprechen oder lieber die 35€ berappen was mir eigentlich gegen den Strich geht.

Faster
2006-06-17, 12:59:47
EliteForce[/POST]']Das Prob ist nur das dieses glaub ich völlig wurst ist wenn die das so gesehen haben wollen und ob es überhaupt sinn macht zu widersprechen oder lieber die 35€ berappen was mir eigentlich gegen den Strich geht.
zahl.
denn hier stehen zwei polizisten gegen einen bürger - du hast schon verloren, jetzt is nur noch die frage wie teuer es wird.

Stirling
2006-06-17, 14:13:24
Verbuche es unter Lehrgeld. Völlig unabhängig davon ob du Recht hast oder nicht, ohne besondere Mittel (grosse Menge an Zeugen die dich entlasten) kannst du es vergessen gegen die Bullen zu gewinnen. Rechtsstaat, das ich nicht lache...

EliteForce
2006-06-17, 14:16:32
Stirling[/POST]']Verbuche es unter Lehrgeld. Völlig unabhängig davon ob du Recht hast oder nicht, ohne besondere Mittel (grosse Menge an Zeugen die dich entlasten) kannst du es vergessen gegen die Bullen zu gewinnen. Rechtsstaat, das ich nicht lache...

Toll und was soll ich daraus lernen,etwa immer 3 Personen mit befördern :D

Faster
2006-06-17, 14:24:46
EliteForce[/POST]']Toll und was soll ich daraus lernen,etwa immer 3 Personen mit befördern :D
dann wärst du auf alle fälle auf der sicheren seite... :devil:

[OT]
du kannst leide rgegen die polizei nichts machen, die werden nimals zugeben dass sie sich geirrt haben! ich hab das jetzt nur ein einziges mal erlebt, da hat mich die polizei (nachts) im gegenverkehr gesehn und spontan ne vollbremsung hingelegt um mich mit blaulicht zu verfolgen. auf die frage warum sie denn die aktion für gerechtfertigt hielten kam die antwort "sie waren sehr auffällig da sie mit nebelscheinwerder unterwegs sind" - als ich ihm dann antwortete das ich seine worte anzweifelte sagte er mir klipp und klar, das er der polizist sei und recht habe! als ich ihm aber dann vor mein auto gestellt hab und ihn bat mir die nebelscheinwerfer zu zeigen welche ich angehabt haben soll wurde er stumm, denn leider hatte mein corsa sowas überhaupt nicht...
[/OT

EliteForce
2006-06-17, 14:29:54
@ Faster

OT auf :

Warte hier auch noch was von der guten Polizei,
bekannter wurde auf seinem Motorad angehalten weil er zu schnell fuhr,
Polizist: "Steigen Sie doch bitte mal aus"
Bekannter: "Reichts auch wenn ich die Scheibe runter kurbele??"

;D ;D ;D ;D

Der hat nicht schlecht geschaut.

OT zu :

mad_marc
2006-06-17, 15:09:22
Selbstverstänlich ist das Ergebnis sehr unbefriedigend, auf das es hinausläuft.

Aber was wird hier eigenltich diskutiert? Soll eine Polizistenaussage die selbe Beweiskraft haben wie die von jedem x-beliebigen Penner (auch und ehrenwerten Bürgern ;) )? Wo kämen wir dann hin?

Von daher, verbuche es einfach als Lehrgeld und ärgere Dich nicht weiter drüber. :rolleyes:

Revolvermann
2006-06-17, 15:14:58
EliteForce[/POST]']Das Prob ist nur das dieses glaub ich völlig wurst ist wenn die das so gesehen haben wollen und ob es überhaupt sinn macht zu widersprechen oder lieber die 35€ berappen was mir eigentlich gegen den Strich geht.

Ruf Hitman an.Zahl alles und sag das sie das noch bereuen werden.Dann ruf in der Agency an und dann werden die beiden Fucker das bekommen was sie verdient haben. ;)

wetterwax
2006-06-17, 16:20:37
Wenn du sicher bist, dass du dich nicht beim Anfahren erst angeschnallt hast und die das gesehen haben, würde ich in dem Fall auch nicht einfach zahlen.
Dienstaufsichtsbeschwerde, auch wenn evtl. wenig Erfolg versprechend.
Bei Verleumdung müsste er allerdings absichtlich etwas Falsches behaupten, wenn er dagegen vom Wahrheitsgehalt seiner Aussage überzeugt ist, ist es üble Nachrede. Allerdings...
EliteForce[/POST]']der schien sowieso ein wenig confused zu sein,die haben gleich noch auf meine Räder geschielt welche noch nicht eingetragen sind und mir son schrieps gegeben und statt 13 zoll haben die mir 16 Zoller untergejubelt...scheint er ja fast schuldunfähig zu sein. *rofl*
Für einen Alkoholtest ist es bei dem ja jetzt zu spät, aber du könntest doch anregen, dass er zur MPU geschickt wird, oder? ;D
Immerhin kann es gefährlich sein, wenn man im Straßenverkehr Dinge sieht, die gar nicht da sind! :| Als Beweis kannst du dann den Wisch kopieren, wo er 16"er an deinem Fzg gesehen haben will!

Qchinator
2006-06-17, 16:32:45
EliteForce[/POST]']Habe mir beide Namen geben lassen und auch das Kennzeichen von ihrem Wagen aufgeschrieben.
Was würdet ihr jetzt machen???

Kommt drauf an...
Hast du die Polizisten gleich am Abend angekeift? Dann ist schon mal Essig... am besten ohne Umwege zu deren Chef um diesen den Sachverhalt darzulegen und diesem klar zu machen das du dich direkt bei der nächst höheren Ebene beschweren wirst, falls sich das nicht sofort in wohlgefallen auflöst. [Chefs haben es im Allgemeinen nicht so gerne was von ihren Chef auf die Mütze zu bekommen!] Die Sache mit den 300m immer schön unter die Nase reiben - was für ne Reaktionszeit!

Ansonsten solte man immer Versuchen mit den Leuten freundlich über das Problem zu reden... kann schon mal helfen. Nur sollte man dann auch in der Lage sein wirklich freundlich (tonfall, wortwahl,...) zu reden - und nur nicht mit der Tür ins Haus fallen > anstatt € bitte nur ne kostenfreie Verwarnung < sowas kommt nie gut an.

Viel Glück!

Laz-Y
2006-06-17, 17:47:14
sieht schlecht für dich aus - die aussage von zwei polizeibeamten gegen einen fahrer, der nicht zahlen will (so siehts für ausenstehende aus). würde sagen da hast du kaum chancen. so ist das halt im rechtsstaat.

aber ich würde trotzdem nicht zahlen - schon aus prinzip! und wer weis, vielleicht haben sie bei den beiden schon mehr leute beschwert, dann sieht die sache auch schon ganz anders (und gut für dich) aus. der wisch mit den 16" ist vielleicht auch ganz hilfreich ... beschwer dich doch mal beim chef von denen. einfach mal im büro von dem auftauchen und zur rede stellen. von seiner reaktion kannst du vielleicht besser abschätzen wie gut deine chancen stehen.

Stormtrooper
2006-06-17, 18:08:14
1. Dieses Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Basda.
2. Sorry @ TE .. aber ich glaub dir das nicht.
Ein Polizist gibt sich auf gefährliches Glatteis wenn er sowas behauptet
§ 344

Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1.


einem Bußgeldverfahren oder

2.


einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

Bandit666
2006-06-17, 19:17:25
Hehehe.....hatte fast das gleiche schonmal selbst erlebt.
Ich sollte angeblich beim Abbiegen nicht geblinkt haben. Nö...ist klar.
Wurde abends auf menschenleerer Strasse von zwei Fröschen angehalten.......ich habe freundlich aber bestimmt versucht die Sache zu klären, und jegliche Schuld von mich gewiesen......aber der eine Herr meinte wohl, er sei Gott.
Sein Kollegga hat immer brav die Fresse gehalten. Pah.

Naja....am Ende habe ich mich lautstark (noch an der Strasse) über so ein Verhalten von Staatsdienern beschwert und mir das Kennzeichen aufgeschrieben. Den Namen wollten die Herrn mir ja nicht geben.

Ich bin dann gleich zur örtlichen Direktion gefahren und habe mich nach dem Schichtleiter erkundigt......prompt war dieser zur Stelle und ich habe mich über seine Kollegen halt beschwert.........freundlich aber unmissverständlich.

Er sagte dann sowas wie "Das was meine Kollegen wohl gesehen haben, wird stimmen!".
Daraufhin habe ich mir seinen Namen geben lassen und beim rausgehen (etwas lauter in der Raum) gesagt das ich dann mal flux eine Anzeige in einer anderen Direktion und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden Herren UND den Schichtleiter machen werde. Gesagt, getan. Einen Tag später habe ich in einer anderen Direktion alles erledigt und ca. 20 Tage später einen Vorladung als Zeuge bekommen.....man was war ich gut gelaunt.
Als ich beim "Aufschreiben des Sachverhaltes" zweimal Kaffee angeboten bekommen habe, wusste ich das ich nix zahlen MUSS! :biggrin: :biggrin:

Bis heute kam nix. ;D ;D

mfg

PS: Ich kann jedem nur raten...wenn ihr wirklich unschuldig seid, dann stellt DA.-Beschwerde beim Schichtleiter. In der Zeit wo gegen einen Polizist, eine DAB läuft, herrscht Beförderungsstop und er muss zu seinem Chef Rede und Antwort stehen. Das ist für jeden Beamten unangenehm.
Aber denkt dranne........ihr dürft niemals lügen. Denn eure Aussage bzw. Beschwerde wird in 90% aller Fälle vom Polizisten bearbeitet gegen den ihr euch beschwert habt. Ist ein normaler Vorgang, der auch vom Schichtleiter überwacht wird.

PPS: Kleiner Trick um die gleichen Chancen wie die Beamten zu haben.......wenn ihr alleine seid und die Herrn Beamten zu zweit...."organisiert" euch einen Zeugen in der Bekanntschaft/Verwandschaft der im öfftl. Dienst arbeitet und der dann eure Version bestätigt. Schon habt ihr gewonnen. Denn es kommt nur auf die Glaubwürdigkeit an....nicht auf die Anzahl der Zeugen! Ist zwar unfair.......aber was solls. Gleiches mit Gleichem!!!!!

hmx
2006-06-17, 19:20:09
Tja die dummsten Bullen die sonst zu nix zu gebrauchen sind werden eben Streiffenbullen. hab auch schon einige erlebt, die sowas von dämlich warn, dass man sich fragt wie die durch den Einstellungstest gekommen sind.

dogmeat
2006-06-17, 22:07:48
Müssen die Bullen nicht auch Beweise dafür haben? Fotos oder Videoaufnahmen? Deswegen machen die doch immer auf der Autobahn Filmaufnahmen mit Geschwindigkeitsanzeige, damit die beweisen können, dass der tatsächlich was verbrochen hat. Oder gilt das hier anders?

Stormtrooper
2006-06-17, 22:19:41
Nein brauchen sie nicht.
das mit den Filmaufnahmen ist nur so weil man sich Gesichter so schlecht merken kann wenns länger dauert.

Bandit666
2006-06-17, 22:19:55
dogmeat[/POST]']Müssen die Bullen nicht auch Beweise dafür haben? Fotos oder Videoaufnahmen? Deswegen machen die doch immer auf der Autobahn Filmaufnahmen mit Geschwindigkeitsanzeige, damit die beweisen können, dass der tatsächlich was verbrochen hat. Oder gilt das hier anders?
Na eben net. Bei solchen Bagatellen reicht dem Gesetzgeber die Aussage eines Beamten. Nur bei sehr grossen Massen-Gurtkontrollen wird mit ner Cam gearbeitet.
Im 0815 Alltag reicht die Aussage des Beamten..........nur nicht immer! :biggrin: :biggrin:

mfg