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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörung als Betroffener wegen einer Ordnungswidrigkeit - Feuer im Wald


Scoff
2006-06-19, 11:23:46
Hu,

ich habe die Tage ein nettes Schreiben vom Amt für Forstwirtschaft erhalten wo ich beschuldigt werde an einer Feuerstellt im Wald von der Polizei aufgegriffen worden zu sein.

Hier die Tatsachen dazu.

Das ganze lief an einem Freitag ab. Ich hatte am Nachmittag einen Bekannten getroffen der mich fragte ob ich nicht Lust hätte am Abend an den See zu kommen. Da an diesem einen Abend meine Freundin nicht da war, dachte ich mir so, na klar warum nicht. Ein paar Leute treffen, ein, zwei Bier trinken und sich halt nen schönen Abend am See machen.

Irgendwann gegen 21.00 Uhr entschloss ich mich dann im Halbdunkel mit dem Fahrad loszufahren. Der Treffpunkt liegt etwas ausserhalb der Stadt und nach ca. 10-15 Minuten kam ich auch an. Da unser See fast komplett von Wald ist und die Dunkelheit schon recht gut fortgeschritten war konnte ich nicht sehr weit sehen.
So kam es wie es kommen muss - noch nicht einmal vom Fahrrad abgestiegen blinzelte mich eine Taschenlampe an und mein Ausweis wurde verlangt. Da sah ich auch das 2-3 Leute beschäftigt waren ein Feuerchen zu löschen und 2 weitere Polizisten, bewaffnet mit Taschenlampen und Fahrrädern, aus dem Wald kamen. Das dumme war an dem Tag war Waldbrandstufe 4.
Mir wurden dann auch gleich Vorwürfe wegen dem Feuer, von dem ich ja nichts wissen konnte, gemacht. Ich versuchte das zu erklären stieß aber scheinbar auf Taube Ohren. Irgendwann kam dann auch noch eine Gruppe anderer Jugendlicher, wo es noch herauszufinden gilt ob sie ebenfalls nette Briefe erhalten haben.
Ich finde es eine Frechheit beschuldigt zu werden für eine Sache mit der ich gar nichts zu tun habe (Zeugen sind vorhanden und auch bereit auszusagen). Sie können mich für betreten des Waldes bei Waldbrandstufe 4 (in der Dunkelheit wohlgemerkt) belangen. Da zeige ich mich ja auch schuldig.

Ich muss diese Woche noch eine Antwort abschicken. Kann ich mich aus dem Schlamassel befreien oder gilt hier ganz einfach mitgehangen, mitgefangen?

Senfgnu
2006-06-19, 11:35:26
ich denke, du solltest soviel Vertrauen in den Rechtsstaat haben, dass da nichts Schlimmes passiert ;)

Scoff
2006-06-19, 11:41:51
Ha, Vertrauen ist gut. Da ich aber nicht gerade mit Reichtum gesegnet bin, würde ich doch gerne wissen was auf mich zu kommt.

Es läuft ja nun ein Bußgeldverfahren.

DeX
2006-06-19, 11:43:30
Man darf nichtmal in den Wald rein, wenn es Waldbrandstufe 4 ist :confused:

Hab ich ja noch nie gehört.... kommst du aus Deutschland? Oder lebe ich hinter dem Mond. Sowas würde ich mir ja nie verbieten lassen. Wie lächerlich ist das denn.

Scoff[/POST]']Ha, Vertrauen ist gut. Da ich aber nicht gerade mit Reichtum gesegnet bin, würde ich doch gerne wissen was auf mich zu kommt.

Es läuft ja nun ein Bußgeldverfahren.

Nene... Wenn du Zeugen vorweisen kannst, wie wollen sie dir dann das Feuer machen unterstellen? Allein weil du im Wald warst?!?!

BK-Morpheus
2006-06-19, 11:44:35
Scoff[/POST]']Ha, Vertrauen ist gut. Da ich aber nicht gerade mit Reichtum gesegnet bin, würde ich doch gerne wissen was auf mich zu kommt.

Es läuft ja nun ein Bußgeldverfahren.
Darum wirst du ja "angehört".

Erklär es so, wie es war..ich denke mal, die werden da nix weiter machen....so wie du das erklärt hast bist du ja auf dem HINWEG gewesen und das Feuer war schon quasi aus.

Welcher Beteiligte würde denn mit dem Fahrrad HINFAHREN statt abzuahauen?
Das wird schon.

Zaffi
2006-06-19, 11:45:02
schreib halt einfach wie es war, Anwalt nehmen lohnt sich für so ne Lapalie nicht...

PS: noch besser, sag das du von weitem ein Feuer gesehen hast und hingefahren bist um es zu löschen, leider wäre die Polizei schneller gewesen ;D

Scoff
2006-06-19, 11:48:39
DeX[/POST]']Man darf nichtmal in den Wald rein, wenn es Waldbrandstufe 4 ist :confused:

Hab ich ja noch nie gehört.... kommst du aus Deutschland? Oder lebe ich hinter dem Mond. Sowas würde ich mir ja nie verbieten lassen. Wie lächerlich ist das denn.



Nene... Wenn du Zeugen vorweisen kannst, wie wollen sie dir dann das Feuer machen unterstellen? Allein weil du im Wald warst?!?!

Ja das betreten ist bei Waldbrandstufe 4 verboten. War mir bis dahin aber auch nicht richtig klar.
http://www.feuerwehr-lugau.de/service/wissen/waldbrandstufen.html

Nun gut dann werd ich das dennen so aufschreiben und vorher noch mit den anderen Rücksprache halten.

Doomtrain
2006-06-19, 11:50:31
Zaffi[/POST]']schreib halt einfach wie es war, Anwalt nehmen lohnt sich für so ne Lapalie nicht...

PS: noch besser, sag das du von weitem ein Feuer gesehen hast und hingefahren bist um es zu löschen, leider wäre die Polizei schneller gewesen ;D

Sag einfach die Wahrheit, das verläuft sowieso im Sande weil sie dir nix beweisen können....

mii
2006-06-19, 11:54:54
Es heißt doch immer:

"Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist"

D.h. IMHO die Staatsanwaltschaft bräuchte erst mal zeugen, die aussagen das du das Feuer gemacht hast oder daran beteiligt warst, oder davon wusstest.

Zaffi
2006-06-19, 11:58:25
mii[/POST]']Es heißt doch immer:

"Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist"

D.h. IMHO die Staatsanwaltschaft bräuchte erst mal zeugen, die aussagen das du das Feuer gemacht hast oder daran beteiligt warst, oder davon wusstest.

geht wohl weniger ums Feuer als darum das er bei Brandstufe 4 im Wald war, was auch nicht zu leugnen ist... also wirds wohl ne Knolle werden...

BK-Morpheus
2006-06-19, 12:00:04
Zaffi[/POST]']geht wohl weniger ums Feuer als darum das er bei Brandstufe 4 im Wald war, was auch nicht zu leugnen ist... also wirds wohl ne Knolle werden...
Wobei er von dem Feuer ja nichts wissen konnte (Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber er hatte ja keine Möglichkeit von dem Feuer zu wissen).

Zaffi
2006-06-19, 12:09:02
BK-Morpheus[/POST]']Wobei er von dem Feuer ja nichts wissen konnte (Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber er hatte ja keine Möglichkeit von dem Feuer zu wissen).

welche Rolle spielt das ? Hast du seinen Link gelesen ?

BK-Morpheus
2006-06-19, 12:11:55
Zaffi[/POST]']welche Rolle spielt das ? Hast du seinen Link gelesen ?
Den Link hab ich gelesen, aber so wie er das geschildert hat, war von nem Brand ja gar nichts zu sehen...also wie soll er dann vorher wissen, dass Brandstufe 4 besteht?

Ist also schwer zu sagen, in wie weit das ne Rolle spielt.

Scoff
2006-06-19, 12:12:25
Hier mal ein Auzug:

"Am ....... gegen 21.10 Uhr wurden sie und andere Personen an einer ungenehmigten Feuerstelle im Waldgebiet des Amtes ,......, durch Einsatzkräfter der Polizeiwache ... festgestellt. Gemäß §23 LWaldG ist im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand außerhalb einer von Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder ...... sowie das Rauchen verboten. Ordnugswidirg gemäß blabla handelt ...

Verletzte Vorschriften:

Verstoß gegen § 37 Absatz 1 Nr. 25 i.V.m (?) §23 Abs. 1 Landeswaltgesetz Brandenburg (LWaldG)

Mal das Gesetz suchen.

Und ja den Wald hätt ich nicht betreten dürfen. Von dem Feuer wußte ich nichts. Woher auch. Das Schöne war ja das die Polizei mit ihren Einsatzwagen (2 für 3 Leute) in Wald gefahren ist. Überhaupt gild der See und damit auch der Wald als Touristenattraktion und es führt ein Rundweg um den See. Ich denke da stört sonst keinen wenn man den Wald bei Waldbrandstufe 4 betritt. Abgesehen davon gibt es auch mehrere Campingplätze und Bungalowsiedlungen.

Btw. Das Feuer war 5 Meter vom Wasser entfernt..

Zaffi
2006-06-19, 12:13:15
ein Feuer ist auch kein Hinweis auf Brandstufe 4, es obliegt wohl dem Waldbesucher das zu erkennen, entweder durch Beflaggung, Schilder oder die kreisenden Hubschrauber ;)

BK-Morpheus
2006-06-19, 12:17:04
Ja, also werfen die ihm auch net vor, dass er dort war trotz Brandstufe 4, sondern unterstellen ihm halt, dass er beteiligt war oder zumindest genau wusste, dass die da nen Feuer machen.

Da beides nicht zutrifft, kann er einfach sagen wie es war und eigentlich sollte er dann auch keine Strafe bekommen.

Scoff
2006-06-19, 12:17:23
Waldbrandstufe 4 bedeutet meines Erachtens ja auch nicht das ein Feuer vorhanden ist, sondern sich nur sehr schnell, dank der guten Voraussetzungen, bilden kann. Ein Warnschild oder ähnliches gibt es dort nicht.

So hab mir das Gesetz mal rausgesucht. Es geht nur um den Umgang mit Feuer.

http://www.brandenburg.de/cms/media.php/2318/lwgesetz.pdf

Und da ich ja nun nichts mit dem Feuer zutun hatte, ausser dann noch beim Löschen zu helfen, sollte ich aus der Geschichte raus sein. Fein, Fein. Kann ich nachher in Ruhe baden gehen. :D

EureDudeheit
2006-06-19, 14:08:50
Zaffi[/POST]']welche Rolle spielt das ? Hast du seinen Link gelesen ?

§ 17 StgB Verbotsirrtum, sag denen du wußtest nicht, daß man den Wald nicht betreten durfte und Feuer hast du auch nicht gelegt.

Poweraderrainer
2006-06-19, 14:35:36
mal am rande: woher soll man wissen, welcher waldbrandstufe ein bestimmter wald an einem bestimmten tag unterliegt? soll man das riechen?

Scoff
2006-09-05, 19:31:34
Inzwischen bin ich umgezogen und habe eben von meinem Bruder erfahren das am 28. August Post von der Forstwirtschaft kam. 2 Wochen Frist zum Wiederruf habe ich, welche ich wohl auch nutzen sollte, da als "Strafe" ca. 170€ veranschlagt sind.

Wird es jetzt Zeit einen Anwalt oder ähnliches einzuschalten?

Hardwaretoaster
2006-09-05, 20:00:34
Iwe begründen sie es denn?
Geht's nur noch um das Betreten des Waldes? Oder noch um das Feuer?

AFAIk hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung.
Bei dem Feuer würde ich denen nochmal verklickern, dass du damit nichts zu tun hast und in einem dem. rechtsstaat die Unschuldvermutung gilt.

Zu dem Betreten:
Auf wenn Unwisssen nicht vor Strafe schützt, würde ich mal anfragen, wo die Stufen bekanntgegeben werden, was sie ja müssen, damit die Regelung greift.
(Ich interpretiere hier die Verkündung der Gefahrenstufe mehr oder weniger als Teil des Gesetztes, da es sonst ja sinnlos wäre, udn Gesetze gelten erst ab der Verkündung)

Scoff
2006-09-05, 20:29:45
Iwe begründen sie es denn?
Geht's nur noch um das Betreten des Waldes? Oder noch um das Feuer?


Leider habe ich den Brief nicht hier. Der liegt bei meinem Bruder. Er mir bloss gesagt das ich zahlen soll. Ich werd mal anrufen, bevor er ihn mir schickt.


Zu dem Betreten:
Auf wenn Unwisssen nicht vor Strafe schützt, würde ich mal anfragen, wo die Stufen bekanntgegeben werden, was sie ja müssen, damit die Regelung greift.
(Ich interpretiere hier die Verkündung der Gefahrenstufe mehr oder weniger als Teil des Gesetztes, da es sonst ja sinnlos wäre, udn Gesetze gelten erst ab der Verkündung)
Werd ich mal machen.

Kann man den Widerruf auch per Mail machen? Immerhin ist ja sogar eine Mail Adresse vorhanden. Und muss ich diesen irgendwie ausformulieren, oder reicht es wenn ich einen Satz mit Widerruf und dem Aktenzeichen schreibe?

Hardwaretoaster
2006-09-05, 21:41:12
Prinzipiell solltest du bei der Form des Widerspruchs nicht groß gebunden sein, aber es emphiehlt sich immer imer das Einschreiben mit Rückschein.
Wie das mit der Asuformulierung ist...keine große Ahnung, habe keine große prakt. Erfahrung.

Scoff
2006-09-07, 13:49:13
Ich habe den Brief jetzt hier zu liegen.
Vorwurf: Verstoß gegen §37 Abs 1 Nr.25 i.Vm. §23 Abs. 1 Landeswaldgesetz Brandenburg

Demnach handelt es sich immer noch um das Feuer legen im Wald und nicht das unsachgemäße betreten.

Aber trotz allem soll ich ein Bußgeld von 150,00€ und 25,60€ Gebühren bezahlen.

Nun will ich Einspruch erheben. Aber als letzter Satz steht ein Hinweis auf § 14 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__14.html). Was sagt das für mich aus?

Auch stehen da Sachen wie Hauptverhandlung vor Gericht bei Einspruch, welche mich noch mehr verunsichern.

lemonsoda
2006-09-07, 14:34:26
Was sagt das für mich aus?
.... das sagt - für dich und für jeden anderen - aus, dass es reicht, wenn du am Feuer sitzt und dein Würstchen reinhältst. Man muss nicht explizit nachweisen, dass du das Feuer entzündet hast, um dich (mit) zu bestrafen. Du bist "beteiligt", das reicht.

Es bedeutet aber selbstverständlich nicht, dass du dafür bestraft werden kannst, dass du im Wald "zufällig" auf ein Feuer triffst und versuchst, dieses zu löschen.

Die Frage wird halt sein, ob es dir gelingt, deine Version des Geschehens glaubhaft zu machen.

Auch stehen da Sachen wie Hauptverhandlung vor Gericht bei Einspruch, welche mich noch mehr verunsichern.

Was soll da sonst stehen? Da wir in einem Rechtstaat leben, werden Entscheidungen einer Behörde, mit denen man nicht einverstanden ist, von einem Gericht überprüft. Was verunsichert dich daran?

Auf deinen Widerspruch hin prüft die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ob dieser rechtmäßig ist. Wenn sie zu dem Schluss kommt, dass dies nicht der Fall ist, weil deine Argumente stichhaltig sind, wird der Bescheid zurückgenommen.

Ist man aber der Meinung, dass der Bescheid zu Recht ergangen ist, geht die Sache eben an das zuständige Gericht zur Entscheidung. Wenn du den Gang zum Gericht bzw. das Kostenrisiko nicht tragen willst, kannst du dann immer noch deinen Widerspruch zurückziehen. Kost' nix extra!

Per email kannst du übrigens auf keinen Fall rechtwirksam einen Widerspruch einlegen. Fax ist zur Fristwahrung zulässig, der original unterschriebene Brief sollte aber auf jeden Fall per Einschreiben zur Behörde. Zur Fristwahrung reicht auch ein unbegründeter Widerspruch. Wenn du dir aber den Gang vor den Richter ersparen willst, sollte schon ein begründeter Sachvortrag erfolgen....

Scoff
2006-09-07, 15:08:41
.... das sagt - für dich und für jeden anderen - aus, dass es reicht, wenn du am Feuer sitzt und dein Würstchen reinhältst. Man muss nicht explizit nachweisen, dass du das Feuer entzündet hast, um dich (mit) zu bestrafen. Du bist "beteiligt", das reicht.

Da stellt sich mir die Frage wie ich beteiligt sein kann, wenn die Polizei bereits vor Ort war.


Es bedeutet aber selbstverständlich nicht, dass du dafür bestraft werden kannst, dass du im Wald "zufällig" auf ein Feuer triffst und versuchst, dieses zu löschen.

Als ich dort ankam habe ich mich natürlich, im Gegensatz zu den Polizisten, daran beteiligt das Feuer zu löschen. Vielleicht war das ja ein Fehler und sie sehen das als Schuldgeständniss.


Die Frage wird halt sein, ob es dir gelingt, deine Version des Geschehens glaubhaft zu machen.

Also brauche ich Zeugenaussagen das die Polizei bereits vor Ort war. Da könnte ich 2 besorgen.


Was soll da sonst stehen? Da wir in einem Rechtstaat leben, werden Entscheidungen einer Behörde, mit denen man nicht einverstanden ist, von einem Gericht überprüft. Was verunsichert dich daran?

Entschuldige, meine Erfahrung ist da sehr beschränkt


Auf deinen Widerspruch hin prüft die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ob dieser rechtmäßig ist. Wenn sie zu dem Schluss kommt, dass dies nicht der Fall ist, weil deine Argumente stichhaltig sind, wird der Bescheid zurückgenommen.

Hmm, sie haben ja meine damalige Stellungnahme offentsichtlich nicht angenommen. Was muß ich tun das es diesmal funktioniert?


Ist man aber der Meinung, dass der Bescheid zu Recht ergangen ist, geht die Sache eben an das zuständige Gericht zur Entscheidung. Wenn du den Gang zum Gericht bzw. das Kostenrisiko nicht tragen willst, kannst du dann immer noch deinen Widerspruch zurückziehen. Kost' nix extra!

Also ich reiche den Widerspruch erstmal ein. Hoffe das es direkt angenommen wird, ansonsten habe ich das Pech und muss damit vor Gericht. Da ich aber Schüler ohne Rechtschutzversicherung (leider etwas teuer) bin, wird das etwas kompliziert. Wie finde ich nun raus wie hoch meine Erfolgschancen sind?


Per email kannst du übrigens auf keinen Fall rechtwirksam einen Widerspruch einlegen.

War ja klar.. :(


Fax ist zur Fristwahrung zulässig, der original unterschriebene Brief sollte aber auf jeden Fall per Einschreiben zur Behörde. Zur Fristwahrung reicht auch ein unbegründeter Widerspruch. Wenn du dir aber den Gang vor den Richter ersparen willst, sollte schon ein begründeter Sachvortrag erfolgen....

Gut, dann lass ich meine Eltern morgen ein Fax dorthin schicken und reiche den Rest dann zügig hinterher. Ansonsten wird es ganz schön eng bis Montag alles klar zu machen. Mist, ist nur, dass ich keinerlei Erfahrungen mit der Ausformulierung eines solchen Vortrages habe. Mal schauen vielleicht läßt sich ja was nützliches im Internet finden.

Crazy_Bon
2006-09-07, 15:19:31
Welcher Beteiligte würde denn mit dem Fahrrad HINFAHREN statt abzuahauen?
Das wird schon.Das ist normal, auf dem Weg zum Kino wurde ich und ein Freund auch mal von der Polizei aufgehalten und gefilzt, da welche zum 1.Mai sich den Scherz erlaubten in eine Schule einzubrechen.
Leider führt der Weg zum Kino für jeden unmittelbar an der Schule vorbei, der mit der Strassenbahn ankam. Auf die Erläuterung, welcher Täter so dämlich sei noch zurück zum Tatort läuft anstatt sich davon entfernen, liessen sich die Beamten nicht von ihrer Pflicht beirren.
Nach Paßkontrolle über Funk und Leibesvisite durften wir weiter mit dem Resultat, daß die resevierten Karten für den Kinofilm schon weg waren.

lemonsoda
2006-09-07, 15:52:40
dann lass ich meine Eltern morgen ein Fax dorthin schicken
ähhhm, du musst das unterschreiben, schon klar, oder?

Wie finde ich nun raus wie hoch meine Erfolgschancen sind?

Ich könnte jetzt schreiben: würfeln! Aber das wäre gemein.... Im Ernst: wichtig wäre es, die Akte zu kennen. Akteneinsicht bekommt aber leider nur ein Anwalt. Oder du vereinbarst einen Termin mit der Behörde und siehst die Akte dort ein.

Von entscheidender Bedeutung wird sein, was die anwesenden Polizisten zu deinem Erscheinen berichten. Wenn du in deren Bericht einfach irgendwie als am Feuer angetroffene Person geführt wirst, sieht es erstmal schlecht für dich aus. Zumindest was eine Verfahrenseinstellung durch die Behörde betrifft. Vor Gericht könnte eine genauere Befragung der Polizisten da schon etwas mehr Licht reinbringen. Aber auch das wäre wahrscheinlich eher eine Sache für einen guten Anwalt als für dich...

Das Problem: gewinnst du vor Gericht, zahlt der Staat deinen Anwalt, wenn nicht, bleiben diese Kosten (plus Gerichtskosten plus eventuelle Auslagen für Zeugen) an dir hängen. Und wenn du eine Prognose willst, sind wir wirklich wieder bei den Würfeln....

Hmm, sie haben ja meine damalige Stellungnahme offentsichtlich nicht angenommen. Was muß ich tun das es diesmal funktioniert?

kannst du den Wortlaut deiner Stellungnahme posten oder evtl. mir per PN zukommen lassen? Interessant wäre auch der genaue Wortlaut (zur Sache) im Bußgeldbescheid. Wenn deine damalige Stellungnahme bereits sachlich gut begründet war, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

- klare Aussage der Polizei, dich am Feuer "angetroffen" zu haben
- anderweitige aus Sicht der Behörde klare Beweise, dass du nicht erst nach Eintreffen der Polizei dort angekommen bist
- fauler Sachbearbeiter, der keine Lust hat, sich mit dem ganzen Unsinn auseinanderzusetzen und nur seine Bescheide rausgeschickt hat. Macht weniger Arbeit, soll sich doch ein Richter darum kümmern...
- falsche Rechtsauffassung des Sachbearbeiters: du wolltest ja sowieso dorthin, also hast du den Tatbestand der Bußgeldvorschrift auf jeden Fall erfüllt, auch wenn du erst später dort angekommen bist (meiner Meinung nach allerdings völlig daneben).

dass ich keinerlei Erfahrungen mit der Ausformulierung eines solchen Vortrages habe
Sorry, da habe ich mich wohl etwas zu "geschwollen" ausgedrückt. Es geht einfach nur darum, eine saubere und stichhaltige Begründung dafür zu schreiben, dass du die OWi nicht begangen hast. Also in etwa so, wie du es hier auch geschrieben hast. Am besten unter Nennung von Zeugen, die deine Version bestätigen können. Vielleicht existiert ja sogar noch ein Verbindungsnachweis über die geführten Telefonate.

Wichtig ist: du warst zu keiner Zeit "an" dem Feuer und wusstest auch nichts davon, dass ein solches im Wald brennt. Du wurdest auf dem Fahrrad auf dem Weg in den Wald von der Purzelei aufgehalten, bevor du zu dem Feuer kamst. Damit ist der Vorwurf nicht begründet, auch nicht in Form einer "Beteiligung".

Also brauche ich Zeugenaussagen das die Polizei bereits vor Ort war. Da könnte ich 2 besorgen.
Du meinst jetzt aber schon "echte" Zeugen, oder? Schadet natürlich nicht. Wichtig wären aber vor allem Zeugen, die bestätigen können, wo du vorher warst und wann und warum du dich auf den Weg in den Wald gemacht hast.

Wie verhalten sich denn eigentlich die "echten" Zündler? Haben die ihre Bußgelder akzeptiert? Die kämen u.U. auch als Zeugen in Frage.

Scoff
2006-09-07, 16:20:08
ähhhm, du musst das unterschreiben, schon klar, oder?

Ja, klar. Ich hätte es hier geschrieben, ausgedruckt, unterschrieben und per Mail ihnen gesendet. Dann können sie es ja ohne Probleme faxen.


Ich könnte jetzt schreiben: würfeln! Aber das wäre gemein.... Im Ernst: wichtig wäre es, die Akte zu kennen. Akteneinsicht bekommt aber leider nur ein Anwalt. Oder du vereinbarst einen Termin mit der Behörde und siehst die Akte dort ein.


Naja das wird schlecht mit dem Termin. Ich bin ja inzwischen Umgezogen, aber evntuell läßt es sich ja einrichten. Allerdings dann nicht mehr diese Woche.


Von entscheidender Bedeutung wird sein, was die anwesenden Polizisten zu deinem Erscheinen berichten. Wenn du in deren Bericht einfach irgendwie als am Feuer angetroffene Person geführt wirst, sieht es erstmal schlecht für dich aus. Zumindest was eine Verfahrenseinstellung durch die Behörde betrifft. Vor Gericht könnte eine genauere Befragung der Polizisten da schon etwas mehr Licht reinbringen. Aber auch das wäre wahrscheinlich eher eine Sache für einen guten Anwalt als für dich...

Wäre natürlich schön, wenn man das vermeiden könnte.


Das Problem: gewinnst du vor Gericht, zahlt der Staat deinen Anwalt, wenn nicht, bleiben diese Kosten (plus Gerichtskosten plus eventuelle Auslagen für Zeugen) an dir hängen. Und wenn du eine Prognose willst, sind wir wirklich wieder bei den Würfeln....

:(


Kannst du den Wortlaut deiner Stellungnahme posten oder evtl. mir per PN zukommen lassen? Interessant wäre auch der genaue Wortlaut (zur Sache) im Bußgeldbescheid. Wenn deine damalige Stellungnahme bereits sachlich gut begründet war, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

- klare Aussage der Polizei, dich am Feuer "angetroffen" zu haben
- anderweitige aus Sicht der Behörde klare Beweise, dass du nicht erst nach Eintreffen der Polizei dort angekommen bist
- fauler Sachbearbeiter, der keine Lust hat, sich mit dem ganzen Unsinn auseinanderzusetzen und nur seine Bescheide rausgeschickt hat. Macht weniger Arbeit, soll sich doch ein Richter darum kümmern...
- falsche Rechtsauffassung des Sachbearbeiters: du wolltest ja sowieso dorthin, also hast du den Tatbestand der Bußgeldvorschrift auf jeden Fall erfüllt, auch wenn du erst später dort angekommen bist (meiner Meinung nach allerdings völlig daneben).

Ich schick dir gleich mal eine PN.



Sorry, da habe ich mich wohl etwas zu "geschwollen" ausgedrückt. Es geht einfach nur darum, eine saubere und stichhaltige Begründung dafür zu schreiben, dass du die OWi nicht begangen hast. Also in etwa so, wie du es hier auch geschrieben hast. Am besten unter Nennung von Zeugen, die deine Version bestätigen können. Vielleicht existiert ja sogar noch ein Verbindungsnachweis über die geführten Telefonate.

Wichtig ist: du warst zu keiner Zeit "an" dem Feuer und wusstest auch nichts davon, dass ein solches im Wald brennt. Du wurdest auf dem Fahrrad auf dem Weg in den Wald von der Purzelei aufgehalten, bevor du zu dem Feuer kamst. Damit ist der Vorwurf nicht begründet, auch nicht in Form einer "Beteiligung".

Als ich auf die Stelle zufuhr (relativ gerade Streck mit leichter Biegung am Ufer entlang) konnte ich nicht einmal ein Feuer sehen, soweit war es schon gelöscht.


Du meinst jetzt aber schon "echte" Zeugen, oder? Schadet natürlich nicht. Wichtig wären aber vor allem Zeugen, die bestätigen können, wo du vorher warst und wann und warum du dich auf den Weg in den Wald gemacht hast.

Das wird problematisch, da ich alleine zuhause war und auch dort alleine hingefahren bin. Ich habe dann zwar unterwegs ein paar Bekannte getroffen. Aber die haben jetzt wahrscheinlich das selbe Problem. Sprich sie sind damals etwa 5 Min nach mir dort erschienen und haben zumindestens auch den ersten Brief erhalten.



Wie verhalten sich denn eigentlich die "echten" Zündler? Haben die ihre Bußgelder akzeptiert? Die kämen u.U. auch als Zeugen in Frage.

Tja, die echten Zündler sind wohl gar nicht erwischt worden. Die beiden die vor mir da waren, gehörten zwar zu der Gruppe, aber saßen etwas abseits versteckt und bekamen von dem wohl nichts mit. Sie hörten wohl irgendwann etwas Gebrüll und da war die Polizei schon da. So zumindestens ihre Version. Ob dies nun stimmt, kann ich nicht sagen. Ich erreiche sie im Moment auch nicht.

Scoff
2006-09-07, 16:33:07
Das erste Schreiben nochmal:

"Am ....... gegen 21.10 Uhr wurden sie und andere Personen an einer ungenehmigten Feuerstelle im Waldgebiet des Amtes für Forstwirtschaft XXX, Oberförsterei XXX, Revier XXX, Forstabteilung XXX, durch Einsatzkräfter der Polizeiwache XXX festgestellt. An diesem Tag war die Waldbrandstufe 4 (höchste waldbrandgefahr) ausgerufen.
Gemäß §23 LWaldG ist im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand außerhalb einer von Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten. Ordnugswidirg gem. ³ 37 Abs. 1 Nr. 25 LWaldG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 LWaldG zuwiderhandelt.



Verletzte Vorschriften:

Verstoß gegen § 37 Absatz 1 Nr. 25 i.V.m §23 Abs. 1 Landeswaltgesetz Brandenburg (LWaldG) vom 20.04.2004 (GVBl. I S. 137)


- Ich wußte nichts von einem Feuer
- Polizei war bereits anwesend -> h. h. ich war zur Tatzeit nicht da -> Tatbestand wurde schon aufgenommen
- Feuer war bereits gelöscht.

Wenn ich das jetzt so im nachhinein lese, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

lemonsoda
2006-09-07, 16:35:35
Ja, klar. Ich hätte es hier geschrieben, ausgedruckt, unterschrieben und per Mail ihnen gesendet. Dann können sie es ja ohne Probleme faxen.

ich würde das selbst faxen. In jedem Laden, Büro etc. steht heute ein Faxgerät. Für einmal freundlich fragen und ein paar Cent in die Kaffeekasse sollte es möglich sein, ein Blatt aufs Fax gelegt zu bekommen und ein Sendeprotokoll auszudrucken. Nur als Anregung, du bist sowieso schon knapp am Fristende....

Als ich auf die Stelle zufuhr (relativ gerade Streck mit leichter Biegung am Ufer entlang) konnte ich nicht einmal ein Feuer sehen, soweit war es schon gelöscht.

Ich habe dann zwar unterwegs ein paar Bekannte getroffen. Aber die haben jetzt wahrscheinlich das selbe Problem. Sprich sie sind damals etwa 5 Min nach mir dort erschienen und haben zumindestens auch den ersten Brief erhalten.

Tja, die echten Zündler sind wohl gar nicht erwischt worden. Die beiden die vor mir da waren, gehörten zwar zu der Gruppe, aber saßen etwas abseits versteckt und bekamen von dem wohl nichts mit.

.... das hört sich alles gar nicht gut an. Wenn die Trachtenkapelle Grünweiß erstmal niemanden am Feuer dingfest machen konnte, gingen sie wohl davon aus, dass sich die Delinquenten verkrochen haben. Dein "Aufgreifen" haben sie dann wohl so gesehen, dass sie einen erwischt haben, der sich gerade vorher in die Büsche davongemacht hat.

Ich bleibe dabei, dass das ohne Akteneinsicht und Anwalt kein Spaziergang wird.

Trotzdem: Widerspruch ist gratis, also erstmal diesen Weg beschreiten.

Dann musst du dir halt überlegen, ob du lieber in den sauren Apfel beißt und die (ungerechtfertigte) Geldbuße zahlst oder ein mehrfaches davon vor Gericht riskierst....

Edit: da haben wir ja schon die entscheidende Formulierung:

wurden sie... an einer ungenehmigten Feuerstelle im Waldgebiet ... festgestellt.

Hiernach warst du am Feuer und damit wäre der Vorwurf gerechtfertigt. Wie kommt es zu dieser Feststellung?

Noch 'ne Idee: anrufen und den Sachbearbeiter mit genau dieser Frage konfrontieren. Die Polizei hat mich auf dem Weg in den Wald angehalten und nicht am Feuer angetroffen. Wie kommen Sie darauf, ich wäre am Feuer gewesen? Haben das die Polizisten so angegeben?

Scoff
2006-09-07, 16:44:47
ich würde das selbst faxen. In jedem Laden, Büro etc. steht heute ein Faxgerät. Für einmal freundlich fragen und ein paar Cent in die Kaffeekasse sollte es möglich sein, ein Blatt aufs Fax gelegt zu bekommen und ein Sendeprotokoll auszudrucken. Nur als Anregung, du bist sowieso schon knapp am Fristende....



.... das hört sich alles gar nicht gut an. Wenn die Trachtenkapelle Grünweiß erstmal niemanden am Feuer dingfest machen konnte, gingen sie wohl davon aus, dass sich die Delinquenten verkrochen haben. Dein "Aufgreifen" haben sie dann wohl so gesehen, dass sie einen erwischt haben, der sich gerade vorher in die Büsche davongemacht hat.

Ich bleibe dabei, dass das ohne Akteneinsicht und Anwalt kein Spaziergang wird.

Trotzdem: Widerspruch ist gratis, also erstmal diesen Weg beschreiten.

Dann musst du dir halt überlegen, ob du lieber in den sauren Apfel beißt und die (ungerechtfertigte) Geldbuße zahlst oder ein mehrfaches davon vor Gericht riskierst....

Aber welche Logik steckt dahinter, sich erst zu verstecken und dann nach etwa 5 Minuten mich in die Arme der Pozilei zu schmeißen?

Also brauch ich die Zeugenaussage, das ich nichts mit dem ganzen zu tun hatte und man mich auch vorher noch nicht gesehen hatte. Was ja glücklicherweise auch stimmt. Wird wohl ein ganz schöner Akt werden. Eigentlich habe ich besseres zu tun..

In den sauren Apfel zu beißen kann und will ich mir als Schüler der im Moment nur Kindergeld erhält (Bafögantrag ist in Bearbeitung) nicht erlauben.

Edit: Erste Zeugenaussage ist zugesagt.

lemonsoda
2006-09-07, 16:52:26
hast du meine Edith gelesen?

Aber welche Logik steckt dahinter, sich erst zu verstecken und dann nach etwa 5 Minuten mich in die Arme der Pozilei zu schmeißen?
wofür Logik? Geht doch letztlich nur darum, dass die Popelei nicht für lau in den finsteren Wald gefahren ist.....

Crazy_Bon
2006-09-07, 16:56:59
Bist du oder sind deine Eltern rechtschutzversichert? Soll doch ein Anwalt dich aus der Sache rausboxen. Die Chancen stehen ja gut, da die Polizisten dich nicht am Feuer angetroffen haben und ihre Berichte falsch sind. Denn unter anderem kann man den Auszug aus dem Bericht so interpredieren, daß die Polizei beim eintreffen an der Feuerstelle dich vorgefunden haben, was ja nicht wahr war.

Scoff
2006-09-07, 17:03:25
Da ich mal der Meinung war ich bräuchte sowas, habe mir dann auch Angebote machen lassen, welche allerdings mir etwas teuer waren.

Meine Eltern haben ebenfalls keine Rechtsschutzversicherung.

Allerdings habe ich schon erfahren das die Eltern des einen Betroffenen einen Anwalt eingeschaltet haben. Nur leider erreiche ich diesen im Moment nicht.

Scoff
2006-09-08, 17:28:50
Ein kleines Update: Da ich an dem besagt Abend alleine war, konnte ich natürlich einige Postings hier im Forum absetzen.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/search.php?searchid=16610&pp=20&page=17

Nur in wie weit nützt mir das was? Ich mein, da steht nur mein Nickname und meine reale Identität, welche auch nicht im Profil hinterlegt ist, liegt im verborgenen.
Das einzige was mir zugute kommt, das es halt auch ein wenig mein Spitzname ist und ich unter anderem mit dem Synonym mit meinen Elten über MSN chatte.