atlantic
2006-06-21, 15:19:26
Hi
folgendes Problem:
ein Kollege aus meiner Firma fragt sich derzeit, was mit seinen geleisteten Überstunden passieren soll. Er hat seinen Arbeitsvertrag nochmal genau durchgelesen. Lt. Vertrag ist er bei Bedarf zur Ableistung von Überstunden verpflichtet, er kommt diesem auch nach. Jedoch steht im Vertrag nichts über die Vergütung dieser geleisteten Überstunden. Mündlich wurde ihm vom direkten Vorgesetzten mitgeteilt, das diese irgendwann abgefeiert werden können. Es wird ein Zeitkonto geführt. Er ist seit 2 Jahren bei uns beschäftigt, aber ihm wurde bisher noch keine Gelegenheit zum Abfeiern eingeräumt. Die Überstunden haben sich mittlerweile auf ca. 400 summiert. Ausgezahlt wird nichts, er bekommt monatlich immer dasselbe Gehalt.
Meine Frage:
kann man nach angemessener Zeit darauf bestehen, Überstunden abfeiern zu dürfen? Gibt es da Fristen, die der Arbeitgeber einhalten muß? Muß diese Möglichkeit in jedem Fall schriftlich im Vertrag festgehalten werden? Wenn dies nicht der Fall ist, kann man überhaupt eine Entlohung oder ein Abfeiern einfordern?
Fragen über Fragen. Vielleicht weiß ja jemand besser Bescheid. Würd mich auch über nen entsprechenden link freuen.
folgendes Problem:
ein Kollege aus meiner Firma fragt sich derzeit, was mit seinen geleisteten Überstunden passieren soll. Er hat seinen Arbeitsvertrag nochmal genau durchgelesen. Lt. Vertrag ist er bei Bedarf zur Ableistung von Überstunden verpflichtet, er kommt diesem auch nach. Jedoch steht im Vertrag nichts über die Vergütung dieser geleisteten Überstunden. Mündlich wurde ihm vom direkten Vorgesetzten mitgeteilt, das diese irgendwann abgefeiert werden können. Es wird ein Zeitkonto geführt. Er ist seit 2 Jahren bei uns beschäftigt, aber ihm wurde bisher noch keine Gelegenheit zum Abfeiern eingeräumt. Die Überstunden haben sich mittlerweile auf ca. 400 summiert. Ausgezahlt wird nichts, er bekommt monatlich immer dasselbe Gehalt.
Meine Frage:
kann man nach angemessener Zeit darauf bestehen, Überstunden abfeiern zu dürfen? Gibt es da Fristen, die der Arbeitgeber einhalten muß? Muß diese Möglichkeit in jedem Fall schriftlich im Vertrag festgehalten werden? Wenn dies nicht der Fall ist, kann man überhaupt eine Entlohung oder ein Abfeiern einfordern?
Fragen über Fragen. Vielleicht weiß ja jemand besser Bescheid. Würd mich auch über nen entsprechenden link freuen.