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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Waldweg mit Auto befahren ....und erwischt worden


Harry S. Morgan
2006-06-22, 23:13:18
Hi,
wie der Threadtitel schon sagt, sind ein paar Freunde und ich mit dem Auto auf einem Waldweg gefahren.....(ist eine enorme Abkürzung, aber eben für Kraftfahrzeuge gesperrt). Leider hat uns der zuständige (sehr unfreundliche) Förster erwischt :redface: , der gerade seinen Abendrundgang gemacht hat.

Der gute Mann hat natürlich sofort angefangen uns mit einer Geldstrafe von 200 € zu drohen und 2000€ wenn wir erneut den Waldweg befahren.
Nachdem er allerdings eine gewisse Reue bei uns erkannt hat, hat er gemeint er gibt uns nur ein Verwarnunggeld von etwa 70€, was er normalerweise nicht macht. Außerdem würde er mal mit seinem Kollegen reden, ob man da noch etwas runtergehen könne.

Meine Frage ist jetzt: Wie ist das geregelt? Es kann doch nicht sein, dass sich die Förster da überlegen können wieviel Strafe sie von uns verlangen. Es muss meiner Meinung nach einen feststehenden Betrag geben. Wenn ja, wie hoch ist der? Und wer bekommt eigentlich das Geld? Der Förster ja wohl sicher nicht, wahrscheinlich eher die Stadt.

Also wenn sich jemand auf dem Gebiet zufällig auskennt, dann meldet euch plz.

mfg

EvilOlive
2006-06-22, 23:22:49
Solche Waldwege sind doch i.d.R immer mit Pollern abgesperrt?! :|

Harry S. Morgan
2006-06-22, 23:23:50
Wenn du mit pollern Schranken meinst, dann hast du recht, aber meistens sind die Schranken bei deisem Weg geöffnet.

Plutos
2006-06-22, 23:27:49
...

Ladyzhave
2006-06-22, 23:27:56
Die Geldbuße muss eigentlich die Polizei bestimmen. Wenn du Pech hast geht er damit zu den grünen Freunden, der Vorteil wäre dann aber, dass es dich wesentlich billiger kommt. Meiner Mum ist was Ähnliches bei uns auf nem landwitschaftlichen Weg passiert, da hatte die Polizei zufällig kontrolliert, hatte sie 30€ gekostet.

radi
2006-06-22, 23:37:16
Soziale Angelegenheit? :|

Harry S. Morgan
2006-06-22, 23:49:05
Naja, ich finde eigentlich schon, dass es eine soziale Angelegenheit ist. Ich mein, soziale Angelegenheiten sind ja nicht nur "heul mir gehts so scheiße" oder "meine freundin zickt rum" oder sowas.

Zum Thema: Ja, dass wir nur ein Bußgeld bekommen ist mir auch klar, aber ich Frage mich wie hoch das ist. Da muss es doch irgendeinen feststehenden Betrag geben, genauso wie wenn man beispielsweise eine rote Ampel überfährt (nur, dass da eben noch Punkte dazukommen).

mfg

stickedy
2006-06-22, 23:49:52
Nö, Offtopic, da passt das hin. Bei dem Thema ist sicherlich nix "soziales" dabei.

Äh ja, beim besten Willen seh ich nicht, welche Handhabe ein Förster gegen euch wegen verstosses gegen die Straßenverkehrsordnung hat. Also wenn da jemand Bußgeld verlangen kann, dann die Polizei nach einer Anzeige durch den Förster...

Ach ja: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_38.php Punkt 141.1 oder 141.2. Der Spass kostet maximal 20 Euro. Also keinen Kopf machen!

Harry S. Morgan
2006-06-23, 00:20:36
Jo, ich hab auch schon ein bißchen recherchiert.....das Vergehen kostet normalerweise 20€. Was mich aber doch etas beängstigt ist die Tatsache, dass ich nicht glaube, dass der Förster die Summen mit denen er uns gedroht hat nicht erfunden hat. Maybe verschärft sich das ganze dadurch, dass das Gebiet ein ehemaliges Militärgelände ist und außerdem Naturschutzgebiet. Wobei eigentlich, wenn ichs mir so überlege dürfte es da keinen Unterschied geben.
Falls doch, dann ist das natürlich scheiße.

mfg

stickedy
2006-06-23, 00:26:48
Keine Ahnung, was der sich ausgedacht hat, aber wie auch immer, er ist dafür sowieso nicht zuständig. Und laut Bußgeldkatalog kostet es halt 20 Euro, egal was der Förster da sagt...

Horst Schimanski
2006-06-23, 00:38:44
Ihr müsst aber beachten, dass hier das jeweilige Forstgesetz und Naturschutzgesetz Anwendung findet. Je nach Bundesland steht da schon was von mehreren 1000ern.

Alex31
2006-06-23, 00:55:17
Ich würde mal vermuten da hat euch einer Angst gemacht und dann mit 70€ ein gutes Geschäft.

mofa84
2006-06-23, 01:01:53
dem Förster würde ich auf keinen Fall Geld geben oder sonst was, nicht mal den Perso muss man dem zeigen.

Der kann entweder die Bullen holen oder eben über das Kennzeichen Anzeige erstatten bzw. sonst wie melden, aber zu kassieren hat der erstmal gar nichts, imho.

Horst Schimanski
2006-06-23, 01:27:26
mofa84[/POST]']dem Förster würde ich auf keinen Fall Geld geben oder sonst was, nicht mal den Perso muss man dem zeigen.

Der kann entweder die Bullen holen oder eben über das Kennzeichen Anzeige erstatten bzw. sonst wie melden, aber zu kassieren hat der erstmal gar nichts, imho.

naja, imho...

Forstbeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. In dem Zusammenhang besitzen sie einige Rechte zur Durchführung von Ermittlungen.
Zusätzlich nimmt die Forstbehörde auch einige polizeirechtliche Aufgaben wahr, unterscheidet sich leicht je nach Bundesland. Das Recht (bzw. Pflicht) zur Identitätsfeststellung gehört nunmal zur Ausübung dazu.

Also: Ja, man muß dem Forstbeamten den Ausweis etc. zeigen.

Was die Höhe der Ordnungswiedrigkeit angeht: guckt in das jeweilige Naturschutzgesetz, Waldgesetz, Forstgesetz etc. des entsprechenden Bundeslandes. Da stehen meist Höchstbeträge im fünfstelligen Bereich.

mofa84
2006-06-23, 01:33:39
Horst Schimanski[/POST]']Also: Ja, man muß dem Forstbeamten den Ausweis etc. zeigen.biste dir das sicher?

Ich glaub das nicht.

Horst Schimanski
2006-06-23, 02:10:15
mofa84[/POST]']biste dir das sicher?
Ich glaub das nicht.

Habe ich doch geschrieben...
Der Forstbeamte nimmt Hoheitsaufgaben in seinem Gebiet wahr. Aber das sollte doch eigentlich jeder wissen.

Stormtrooper
2006-06-23, 08:04:21
stickedy[/POST]']
Ach ja: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_38.php Punkt 141.1 oder 141.2. Der Spass kostet maximal 20 Euro. Also keinen Kopf machen!

lol 20 €
Würd ich mich erstmal genau informieren. :D

In Bayern kostet das bis zu 10.000€ und das ist in anderen Bundesländern nicht anders, vielleicht etwas weniger oder auch mehr.


Naturschutzgesetz Bayern

Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer in den Fällen des Absatzes 2 Nrn. 1, 2, 4, 5, 6, 7 Buchst. a fahrlässig handelt.

(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

1. entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,

2. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,

stickedy
2006-06-23, 08:55:27
Na wennst das schon so zitierst, dann solltest es aber auch genau lesen:
Stormtrooper[/POST]']
2. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,
Keine Ahnung, wie du drauf kommst, dass das ein Privatweg war, aus dem Text des Threaderstellers lässt sich das jedenfalls nicht ableiten. Ganz im Gegenteil deutet das "ehemalige Militärgelände" doch recht eindeutig auf einen staatlichen Besitz hin.

_Gast
2006-06-23, 09:03:58
stickedy[/POST]']Na wennst das schon so zitierst, dann solltest es aber auch genau lesen:

Keine Ahnung, wie du drauf kommst, dass das ein Privatweg war, aus dem Text des Threaderstellers lässt sich das jedenfalls nicht ableiten. Ganz im Gegenteil deutet das "ehemalige Militärgelände" doch recht eindeutig auf einen staatlichen Besitz hin.Privatwege befinden sich auf privatem Grund des Eigentümers und dienen meist der inneren Erschließung seines Grundstückes. Da die Privatwege im Eigentum des Grundbesitzers stehen, kann er als Eigentümer über die Wege verfügen und z.B. Fremde von der Benutzung der Wege ausschließen. Eigentümer kann aber selbstverständlich auch der Staat sein.

GsC
2006-06-23, 09:04:27
Auch staatliche Wege, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, sind Privatwege.

Nicht der Besitzer spielt eine Rolle, sondern der Status (freigegeben/nicht freigegeben)

stickedy
2006-06-23, 10:01:53
Nein, der Besitzer spielt eine große Rolle: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatstraße

flatbrain
2006-06-23, 11:01:12
stickedy[/POST]']Nein, der Besitzer spielt eine große Rolle: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatstraße

Da steht aber auch:

Das Rechtsinstitut der Privatstraße wird auch genutzt, um unerwünschte Nutzungen des Straßenraumes auszuschließen

Interessant wird es, wenn zusätzlich noch eine Waldbrandstufe bestand... allerdings dürfte allein die Tatsache, daß es sich um ein NSG handelte, deutlich höhere Strafen nachsichziehen.

Stormtrooper
2006-06-23, 12:28:10
Stimmt ...
Bei uns gibts auch mehrere Strassen die dem Bund gehören ...
Da steht dann Gesperrt für Fahrzeuge aller Art
darunter zusatzschild Privatstrasse und ausgenommen Bundeswehr

Wobei dies noch besser ist
Art. 53
Einziehung

1 Die durch eine Ordnungswidrigkeit gewonnenen oder erlangten oder die zu ihrer Begehung gebrauchten oder dazu bestimmten Gegenstände einschließlich der bei der Ordnungswidrigkeit verwendeten Verpackungs- und Beförderungsmittel können eingezogen werden. 2 Es können auch Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht. 3 § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

Die können dir sogar dein Auto wegnehmen ...lol

Protagonist
2006-06-23, 12:30:50
stickedy[/POST]'] Also keinen Kopf machen!

Sollte er aber, denn der Weg ist sicher nicht umsonst abgesperrt.

stickedy
2006-06-23, 12:44:58
Protagonist[/POST]']Sollte er aber, denn der Weg ist sicher nicht umsonst abgesperrt.
Jaja, so einen Blödsinn gibts ja auch nur in Deutschland. In anderen Ländern kann man fast auf allen existierenden Straßen nach Gutdünken fahren so lange sie nicht Privatbesitz sind, in Deutschland steht überall "Durchfahrt verboten". Humbug, aber halt typisch deutsch.

Ganz klasse find ich auch die Schilder wo z.B. eine Gewichtsbeschränkung auf 3,5 Tonnen ist und drunter das Schild "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Ganz klasse, die Straße, Brücke, was-auch-immer sit also anscheinend nur für fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässig, aber wenn irgendein Bauer mit seinem Gespann kommt was t.B. 10 t wiegt (rein theoretisch), dann hält die Straße, Brücke, etc das plötzlich aus... *kopfschüttel*

Aber das wird Off-Topic

Trotzdem bin ich nachwievor der Überzeugung, dass weder ein Förster (wars überhaupt einer oder nicht nur ein Jäger?) irgendwelche Bußgeld-Erhebungsrechte hat, noch eine gesperrte staatliche Straße ein Privatweg ist.

flatbrain
2006-06-23, 12:53:22
Forstpolizeiliche Aufgaben
Überwachung der Einhaltung aller im Wald geltenden Gesetze
(Waldgesetz, Jagdgesetz, Naturschutzgesetz, Wassergesetz, Ab-
fallgesetz, Bodenschutzgesetz)
Dazu ist der Förster auch verpflichtet, Gesetzesübertretungen der
beiden erstgenannten Gesetze entweder an Ort und Stelle zu ahn-
den oder zur Anzeige zu bringen

Das Forstamt ist untere Verwaltungsbehörde des Landes und erfüllt in doppelter Funktion "hoheitliche" Aufgaben als Forstbehörde und als Kreisjagdamt. Es wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
http://www.forstamt.freiburg.de/daten/7_forstamt/aufgaben.htm

stickedy
2006-06-23, 12:58:36
OK, aber anscheinend dann wohl nicht zuständig bei Mißachtung von Sperrschildern, denn das dürfte weder im Waldgesetz noch im Jagdgesetz geregelt sein. :)

Protagonist
2006-06-23, 13:00:58
stickedy[/POST]']
Ganz klasse find ich auch die Schilder wo z.B. eine Gewichtsbeschränkung auf 3,5 Tonnen ist und drunter das Schild "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Ganz klasse, die Straße, Brücke, was-auch-immer sit also anscheinend nur für fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässig, aber wenn irgendein Bauer mit seinem Gespann kommt was t.B. 10 t wiegt (rein theoretisch), dann hält die Straße, Brücke, etc das plötzlich aus... *kopfschüttel*
ist.

Ja typisch deutsch.
Aber der Vergleich mit der Brücke hinkt ein wenig.
Wenn die Brücke mit einem Schild versehen wurde auf dem es ausdrücklich steht das nur Fahrzeuge bis 3,5t sie überqueren dürfen, dann ist es wohl eher der Masse zu verdanken.
Wenn der Bauer einmal am Tag mit seinem Trakor über die Brücke fährt ist das ok, aber wenn am Tag 10 40t LKW's über die Brücke krachen ist das was anderes.
Die Belastungen sind gar nicht zu vergleichen.
Also hat das Beispiel von Dir durchaus einen Sinn.
Man muss nur mal beide Seiten in betracht ziehen um zu verstehen warum wir in solch einem Schilderwald stecken.
Aber zu Deiner verteitigung muss ich sagen das es wirklich manchmal sehr hirnrissige Schilder gibt die kein Mensch braucht.
Deutschland ist da aber noch lange nicht so schlimm wie einige andere europäische Länder.

flatbrain
2006-06-23, 13:07:55
stickedy[/POST]']OK, aber anscheinend dann wohl nicht zuständig bei Mißachtung von Sperrschildern, denn das dürfte weder im Waldgesetz noch im Jagdgesetz geregelt sein. :)

Hö? Warum sollte er nicht zuständig sein? Es gibt ja noch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, davon abgesehen decken die Forstgesetze der Länder doch auch die Nutzung und die Überwachung der Nutzung der Wälder ab, incl. der Nutzung von Waldflächen für Verkehrsmittel...

stickedy
2006-06-23, 13:19:01
@flatbrain
Weil da steht "Dazu ist der Förster auch verpflichtet, Gesetzesübertretungen der
beiden erstgenannten Gesetze entweder an Ort und Stelle zu ahn-
den oder zur Anzeige zu bringen." Daraus folgt, dass er bei Verfehlungen gegen andere Gesetze nicht zuständig ist. Imho. Außerdem geht es ja nicht um Waldfläschen sondern um eine befestigte Straße. Damit dürfte das Waldgesetz, Naturschutzgesetz etc. nicht zutreffen. Wenn er mit nem Jeep mitten durch den Wald gefahren wäre, sähe das sicher anders aus.

@Protagonist
Wenn das Straßen sind, wo der Fall eintreten könnte, macht es ja durchaus Sinn. Aber nicht wenn das irgendeine Nenbenstraße auf dem Land ist, wo wesentlich mehr Traktoren als LKWs fahren würden. Aber nun gut, damit hab ich mich eh schon fast abgefunden...

flatbrain
2006-06-23, 13:25:04
stickedy[/POST]']@flatbrain
Weil da steht "Dazu ist der Förster auch verpflichtet, Gesetzesübertretungen der
beiden erstgenannten Gesetze entweder an Ort und Stelle zu ahn-
den oder zur Anzeige zu bringen." Daraus folgt, dass er bei Verfehlungen gegen andere Gesetze nicht zuständig ist. Imho. Außerdem geht es ja nicht um Waldfläschen sondern um eine befestigte Straße. Damit dürfte das Waldgesetz, Naturschutzgesetz etc. nicht zutreffen. Wenn er mit nem Jeep mitten durch den Wald gefahren wäre, sähe das sicher anders aus.


§ 2 Bundeswaldgesetz

Wald
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

§ 14 Bundeswaldgesetz

Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Davon ab wäre es interessant, in welchem Bundesland das "Vergehen" begangen wurde.

mofhou
2006-06-23, 13:28:52
stickedy[/POST]']Jaja, so einen Blödsinn gibts ja auch nur in Deutschland. In anderen Ländern kann man fast auf allen existierenden Straßen nach Gutdünken fahren so lange sie nicht Privatbesitz sind, in Deutschland steht überall "Durchfahrt verboten". Humbug, aber halt typisch deutsch. Und welche sinnvollen Gründe hast du mit deinem Auto durch den Wald zu fahren? :confused:
mfg
mofhou

Harry S. Morgan
2006-06-23, 13:33:58
Hi,

ich verfolge hier natürlich gespannt eure Diskussion und habe mal versucht herauszufinden, wie das in meinem Bundesland (BaWü) geregelt ist. Bislang aber ohne Erfolg. Vermutlich google ich nach den falschen Stichworten. Wenn jemand zufällig einen Link hat zum Forstgesetz/Naturschutzgesetz (oder wie auch immer man das nennen mag) von BaWü, dann wäre ich euch sehr dankbar.

mfg

mofhou
2006-06-23, 13:36:50
Harry S. Morgan[/POST]']Hi,

ich verfolge hier natürlich gespannt eure Diskussion und habe mal versucht herauszufinden, wie das in meinem Bundesland (BaWü) geregelt ist. Bislang aber ohne Erfolg. Vermutlich google ich nach den falschen Stichworten. Wenn jemand zufällig einen Link hat zum Forstgesetz/Naturschutzgesetz (oder wie auch immer man das nennen mag) von BaWü, dann wäre ich euch sehr dankbar.

mfg
ich frag mal bei Gelegenheit unsereren örtlichen Förster...

flatbrain
2006-06-23, 13:38:36
Harry S. Morgan[/POST]']Hi,

ich verfolge hier natürlich gespannt eure Diskussion und habe mal versucht herauszufinden, wie das in meinem Bundesland (BaWü) geregelt ist. Bislang aber ohne Erfolg. Vermutlich google ich nach den falschen Stichworten. Wenn jemand zufällig einen Link hat zum Forstgesetz/Naturschutzgesetz (oder wie auch immer man das nennen mag) von BaWü, dann wäre ich euch sehr dankbar.

mfg

http://www.drs.baden-wuerttemberg.de/Download/5848C06A/00/134939546.htm

Büdde sehr - Landeswaldgesetz

Harry S. Morgan
2006-06-23, 13:52:55
Ok, diesen Artikel habe ich auch gefunden, aber was ich mir erhofft hatte war so eine Art Bußgeldkatalog. In dem von dir geposteten Artikel steht zwar "Strafe von bis zu 2500€", aber da muss ja sicher irgendwie differenziert werden....je nachdem wie schlimm das vergehen ist. Ob man beispielsweise querfeldein mit einem Jeep fährt oder so wie wir auf einer 3 Meter breiten asphaltierten Straße / Weg.

Naja, am besten wir warten einfach ab, wie hoch die Rechnung wird.

mfg

Thy
2006-06-23, 14:06:31
ich bin auch öfters in sone Waldwege reingefahren zum pimpern, hätte ja teuer enden können son "verstecker", hätt ich das gewusst hätt ichs vielleicht sein lassen ;>

radi
2006-06-23, 16:11:23
Man kann dem ganzen sehr leicht aus dem Weg gehen: Einfach nicht in den Wald fahren!

Jeder Depp weiß dass man das nicht darf und da ist man halt selbst drann dumm und muss blechen. Besonders schlimm find ich die Spacken die mit ihren Rollern durch den Wald heizen ... Auto fahrer hab ich auch schon gesehen, total bescheuert...

Heeragon
2006-06-23, 21:07:09
dem Förster würde ich auf keinen Fall Geld geben oder sonst was, nicht mal den Perso muss man dem zeigen.
Wenn das befahren des Waldes mit KFZ eine Straftat ist kann dich jeder nach dem Ausweis fragen oder dich u.U sogar solange festhalten bis die Polizei eintrifft!
"Jedermannsparagraph"

Ausserdem was soll der scheiss im Wald mit dem Auto zu fahren?
Wälder dienen der Erholung und vorallem als Lebensgrundlage von Wild.Du störst das Wild indem du mit dem KFZ da durch fährst.

mofhou
2006-06-24, 02:29:24
Heeragon[/POST]']Ausserdem was soll der scheiss im Wald mit dem Auto zu fahren?
Wälder dienen der Erholung und vorallem als Lebensgrundlage von Wild.Du störst das Wild indem du mit dem KFZ da durch fährst.
Eigentlich nicht wirklich, aber du hast schon recht damit, dass es schon Sinn hat, dass man nicht dort fahren sollte...

mfg
mofhou
PS: Ich fahre zwar auch öfters auf Waldwegen, allerdings gehört mir der Wald drumherum ;)

Horst Schimanski
2006-06-24, 03:56:56
stickedy[/POST]']Trotzdem bin ich nachwievor der Überzeugung, dass weder ein Förster (wars überhaupt einer oder nicht nur ein Jäger?) irgendwelche Bußgeld-Erhebungsrechte hat, noch eine gesperrte staatliche Straße ein Privatweg ist.

Naja, es ist in allen Bundesländern so, dass das Forstamt zuständig ist für die Verfolgung von Ordnungswiedrigkeiten nach Wald- und Naturschutzrecht.
Und der "Förster" ist nunmal der Mann vor Ort, ausgestattet mit den hoheitlichen Privilegien, die er dazu benötigt.

Überzeugung hin oder her... der "Förster" ist der Sheriff im Wald.

Das diesbezügliche Wissensdefizit kann ich kaum verstehen, hängt aber vielleicht mit meiner ländlichen Herkunft zusammen. Mir wurde das schon in der Grundschule vermittelt...

Unterschätze auch nicht die Jagdpächter. Sofern deren (Jagd, Wild, ...) Bereiche betroffen sind, ist man denen gegenüber auch z.B. Auskunftspflichtig was die Personendaten angeht etc. Das betrifft aber auch nur den jagdlichen Bereich.


Um die Benutzung einer (gesperrten) Straße ging es hier ja eh nicht, weil es entsprechend ausgeschildert und damit unstrittig war. Die StVO spielt hier nun keine Rolle mehr.
Was ansonsten als befahrbar für Autos gilt, also was nicht mehr Straße ist, steht darüberhinaus sehr detalliert z.B. im jeweiligen Waldgesetz etc. I.d.R. ist aber schon alles, was so halbwegs nach Weg aussieht, mit Schildern versehen.

Horst Schimanski
2006-06-24, 04:07:29
Harry S. Morgan[/POST]']...aber was ich mir erhofft hatte war so eine Art Bußgeldkatalog. In dem von dir geposteten Artikel steht zwar "Strafe von bis zu 2500€", aber da muss ja sicher irgendwie differenziert werden....je nachdem wie schlimm das vergehen ist. Ob man beispielsweise querfeldein mit einem Jeep fährt oder so wie wir auf einer 3 Meter breiten asphaltierten Straße / Weg.

Naja, am besten wir warten einfach ab, wie hoch die Rechnung wird.

mfg

Mehr als ein Hunderter wird das wohl nicht. Ohne Gewähr, aber das musste ein Bekannter von mir zahlen. Der Depp, mit ner simplen Ausrede wäre es kostenlos gewesen...
Die Höchstbeträge bei Ordnungswiedrigkeiten (und das ist es nur), werden eh nie erreicht.