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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Kein Rückgaberecht, da Sonderanfertigung!" - und bei falscher Lieferung?


1337
2006-06-26, 15:26:53
Ich habe mir einen Bürostuhl gekauft, beim Schäfershop.

Nun nach 3 Wochen warten kam auch endlich was an, ein Stuhl mit roter Rückenlehne :mad:

Geschichte:
Am 03.06.06 betrat ich den Schäfershop, um mir einen geeigneten Stuhl auszusuchen. Die Dame hatte mich auch beraten. Dann bei der Bezahlung wurde die Farbe eingetragen: Schwarz! So, heute kam dann das 30kg Paket an welches ich 3 Etagen hochschleppen durfte. Voller begeisterung das Paket aufgemacht, und was begrüßt mich da? Eine rote Rückenlehne :mad:

Dann schnell Lieferschein rausgeholt, dort steht was von "Charlotte Schwarz", fein, dahinter ganz viele Zahlen. Auf dem Paket selbst ist auch ein Aufkleber mit ArtNr, Farbcodes usw. Auf dem Aufkleber steht noch was von Farbkombi, und unter Farb-Nr sind 2 Nummern zu finden die auch auf dem Lieferschein stehen.

Ja, scheiße nun. Wer hat den Fehler gemacht..
Der Satz "Keine Rücknahme, da Sonderanfertigung!" stört mich doch da gewaltig.
Ich mein jeder gesunde Menschenverstand würde merken dass sich rot und schwarz überhaupt nicht vertragen, vor allem nicht bei einem Bürostuhl des Mannes.

Auf dem Bestellschein selbst steht auch nur was von schwarz, nicht mehr, nicht weniger.
Ich habe auch eben dort angerufen, die etwas verpeilte Frau hat etwas von Rückruf gemeint, da sie den Lieferanten informieren müsste.

Aber, im Falle des Falles: Die müssen das Ding zurücknehmen, oder?

darph
2006-06-26, 15:29:05
1337[/POST]']Aber, im Falle des Falles: Die müssen das Ding zurücknehmen, oder?Naja, du darfst das Ding nicht zurückgeben, weil es dir nicht gefällt. Es ist wohl eine Sonderanfertigung (oder?) und damit kannst du es nicht einfach zurückgeben.

Du kannst es aber zurückgeben, wenn das gelieferte Produkt nicht dem im Vertrag beschriebenen entspricht, klar.

No.3
2006-06-26, 15:38:46
die Ware ist mangelhaft und muss vom Hersteller "repariert" werden - IMHO

tatarus
2006-06-26, 15:40:59
Wenn du ein schwarzes Auto bestellst und die liefern dir ein rotes, dann würdest du es wohl auch nicht nehmen. Gleiches gilt natürlich auch für einen Bürostuhl. Wenn die Farbe im Vertrag vermerkt ist, dann ist der Umtausch überhaupt kein Problem.

db(A)
2006-06-26, 15:43:16
Der Artikel hat einen Mangel und entspricht nicht dem vereinbarten. Somit hast du das recht auf Nachbesserung oder Wandelung des Vertrages.
Dumm ist es natürlich, wenn "Charlotte Schwarz" eine rote Rückenlehne hat und die Verkäuferin das nicht wußte - Dann bist du in der Beweispflicht und hast ein Problem.
Zumindest sehe ich das so.

AtTheDriveIn
2006-06-26, 15:56:51
1337[/POST]']
Der Satz "Keine Rücknahme, da Sonderanfertigung!" stört mich doch da gewaltig.

Der Satz würde nur etwas bedeuten, wenn die den Vertrag ihrerseits erfüllt hätten. Haben sie aber nicht, da im Vertrag etwas anderes steht als du bekommen hast.

Das gute A
2006-06-26, 16:00:53
Falschlieferung - Recht auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung in deinem Falle.

Bei Sonderanfertigungen gilt dieser Ausschluß der Rückgabe nur, wenn das Richtige geliefert wurde, was aber in deinem Fall nicht so ist.

Die müssen das Ding austauschen.

Grüße

1337
2006-06-26, 16:20:02
Okay, hoffentlich werden die keine Terz machen. Dankeschön und schönen Tach euch noch.

Stormtrooper
2006-06-26, 20:53:40
Der Satz "keine Rücknahme wegen Sonderanfertigung" zählt nur wenn die Rücknahme durch den Verkäufer unzumutbar ist, ein genereller Ausschluß ist nicht zulässig.

AlfredENeumann
2006-06-26, 23:13:26
Stormtrooper[/POST]']Der Satz "keine Rücknahme wegen Sonderanfertigung" zählt nur wenn die Rücknahme durch den Verkäufer unzumutbar ist, ein genereller Ausschluß ist nicht zulässig.


Wie es bei den "privaten" aussieht weis ich nicht, aber unter Geschäftsleuten ist die Rücknahmeverweigerung ohne weiteres möglich.

Ric
2006-06-27, 00:52:16
"Keine Rücknahme, da Sonderanfertigung!"

Lass dich nicht von dem satz stören. Der schliesst nur aus, das du die sache,wenn sie mangelfrei ist zurückgeben kannst, falls dir der stuhl doch nicht gefällt.

Jedenfalls schließt es nicht die mangelgewärleistungsansprüche aus.
Der mangel ist hierbei, das die vereinbarte beschaffenheit nicht geleistet worden ist (hier § 434 I Satz 1 BGB).

Darum melde dies deinem lieferanten und der hat dann nachzubessern oder nachzuliefern.
Unter umständen kann er auch vom vertrag zurücktreten.

Jedenfalls steht dir ein schwarzer Bürostuhl zu.

Stormtrooper
2006-06-27, 08:17:16
Hier mal ein Urteil des BGH zur Verweigerung ...
Und der händler mußte doch den Rechner der auf Kundenwunsch zusammengebaut wurde zurücknehmen.

http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb312d1.htm

Mumins
2006-06-27, 08:54:10
Stormtrooper[/POST]']Hier mal ein Urteil des BGH zur Verweigerung ...
Und der händler mußte doch den Rechner der auf Kundenwunsch zusammengebaut wurde zurücknehmen.

http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb312d1.htm

Ohne das gelesen zu haben sag ich dir warum das so ist. Ein Rechner kann ohne Probs wieder in seine Einzelteile zerlegt werden. Ein nach Wünschen angefertigtes Möbelstück z.B. nicht.