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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrraddiebstahl Hausrat frage


onkel2003
2006-07-03, 19:37:40
Wie soll es sein Fahrrad beim Spiel DE gegen Argentinien geklaut ;D

wie dem auch sei, abgeschlossen um kurz vor 20 uhr, weg ist es.

also versicherung wird es zahlen geh ich mal von aus. DEVK Hausratversicherung 1 % der versicherungssumme (67000 euro)
aber wie sieht es aus.
bin bis 670 euro pro fahrrad versichert.
das fahrrad hat 679 euro gekostet ist ca 3 jahre alt.
wieviel werden die ca zahlen von den betrag ?. ich denke ja mal bei 3 jahren wird bestimmt ein deutlicher wertverfall sein oder.

weis einer eventuell was die zahlen werden. ?

TheNeo1980
2006-07-03, 20:28:21
278,50€ :wink:

onkel2003
2006-07-03, 20:55:14
TheNeo1980[/POST]']278,50€ :wink:
:cool: und wieso nicht 279 euro ?.
wie kommste auf den betrag ?

Zool
2006-07-03, 21:03:41
Die Versicherung zahlt eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert. Bei einem 3 Jahren alten Fahrrad macht das vielleicht 1/3 oder 50% vom Neupreis aus.

sun-man
2006-07-03, 21:05:21
Anzeige bei der Polizei gemacht?
Der Rest sollte doch in den Bedingungen der DEVK stehen. Eigentlich ja Zeitwert, nur wieviel die pro Jahr abziehen kann ich nicht sagen.

Franklin
2006-07-03, 21:07:00
Lies dir genau durch welche Uhrzeiten versichert sind. Einige Gesellschaften zahlen nicht wenn das Fahrrad zu bestimmten Uhrzeiten draussen war. Oder eine gewisse Entfernung zwischen zu Hause und Diebstahlort muss vorhanden sein.
Die nutzen jede Gelegenheit um nicht oder wenig zahlen zu müssen.

Crop Circle
2006-07-03, 21:13:00
Wenn du dein Fahrrad auf 670€ versichert hast, müssen sie doch auch 670€ zahlen. Oder nicht :confused: Weil danach richtet sich ja auch die Versicherungsbeitrag.

onkel2003
2006-07-03, 21:18:21
polizei war ich.
laut devk von 6 bis 22 uhr.

das mit den Wiederbeschaffungswert hab ich auch irgend wo gelessen.
nur das ist ja reine auslegungssache, da kann die versicherung ja alles schreiben.

ich weis zumindest für 279 euro bekommen die das fahrrad 100 % nicht, schon die tasache sehr gute 24 gang schaltung deore, vorne und hinten scheibenbremsen, alu rahmen.

das fahrrad muss doch nicht an ein gegenstand gesichert sein oder, ich habe es so in fahrradständer mit ein normales standard schloss gesichert.
reicht doch oder ?

onkel2003
2006-07-03, 21:20:07
Crop Circle[/POST]']Wenn du dein Fahrrad auf 670€ versichert hast, müssen sie doch auch 670€ zahlen. Oder nicht :confused: Weil danach richtet sich ja auch die Versicherungsbeitrag.

ne der betrag kommt durch die 1 % versicherungssumme zusammen, und die ist auf 67000 euro gemacht.



ich habe ne unterversicherung 102 qm,mit 67000K aber das solte doch in den fall keine rolle spielen oder ?

rotkäppchen
2006-07-03, 22:24:14
so lange es abgeschlossen war, ist es dann auch versichert, wenn man ne versicherung hat.

wenn man das fahrrad nicht abgeschlossen irgendwo abstellt ist das anstiftung zur straftat, genauso wie wenn jemand sein auto mit offenen scheiben irgendwo stehen hat. da kann auch jeder reingreifen und klauen. oder wenn es unabgeschlossen ist. kann auch jeder ins auto und klauen oder auto ganz nehmen. ;)

meiner tante haben sie auch das rad geklaut, sie hatte es aber nicht abgeschlossen,.... sie hat auch deswegen nichts wiederbekommen.

lemonsoda
2006-07-03, 23:20:46
ich kann dir nur sagen, was meine Versicherung zahlt (schon getestet... :) ):

Neuwert bis zur Versicherungssumme, egal wie alt das Fahrrad war.
Versichert ist es "draussen" nur bis 22.00 Uhr.

Zool
2006-07-04, 09:59:26
theshadowoflight[/POST]']

meiner tante haben sie auch das rad geklaut, sie hatte es aber nicht abgeschlossen,.... sie hat auch deswegen nichts wiederbekommen.

Schön blöd, wenn man hinterher noch zugibt es nicht abgeschlossen zu haben.

Kurgan
2006-07-04, 10:50:53
wenn das bike nicht innerhalb deines hausrates war (sprich wohnung, fahrradkeller, garage etc) wirst du gar nichts wiederbekommen.

rotkäppchen
2006-07-04, 12:14:07
Zool[/POST]']Schön blöd, wenn man hinterher noch zugibt es nicht abgeschlossen zu haben.

so ist meine tante nun mal, die herlichkeit in person. manchmal ist sowas eben nicht gut.

jorge42
2006-07-04, 12:40:06
Kurgan[/POST]']wenn das bike nicht innerhalb deines hausrates war (sprich wohnung, fahrradkeller, garage etc) wirst du gar nichts wiederbekommen.

wenn fahräder nicht explizit aus der Hausratversicherung ausgeschlossen sind, zahlt die Hausratversicherung auch wenn das Fahhrad während der Benutzung gestohlen wurde. Es muss nur fest angeschlossen werden, kannst es sogar auf dem Weg zur Arbeit am Bahnhof anschliessen.Nur bei NICHT Benutzung muss es sicher abgesperrt werden, z.B. in der Wohnung oder Keller. Die "normalen" Uhrzeiten, an denen es WEGgeschlossen werden muss sind in der Regel 7-22 Uhr. In Benutzung zahlt die Versicherung auch wenn es um 2 Uhr früh geklaut wurde.

Wichtig ist hier "in Benutzung", wobei es nicht bedeutet dass man die ganze Zeit drauf sitzen muss. :biggrin:

Blackland
2006-07-04, 13:29:44
Hier mal kurz ne klare Aussage zum Fahrraddiebstahl:

Durch besondere Vereinbarung kann der Diebstahl von Fahrrädern außerhalb des Versicherungsortes mitversichert werden.

Voraussetzung ist, dass das Fahrrad zum einen in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert ist und zum anderen der Diebstahl entweder zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde oder aber nachts, sofern sich das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt noch in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.

Versicherungsort (Hausratversicherung)

Als Versicherungsort gilt in der Hausratversicherung:

- Wohnung des Versicherungsnehmers, gleich ob Eigentum oder gemietet, im Mehr- oder Einfamilienhaus

- zur Wohnung gehörende Loggien, Balkone

- an das Gebäude unmittelbar angrenzende Terrassen

- Räume in Nebengebäuden (Garage, Schuppen, Gartenhaus etc.) auf demselben Grundstück

Versicherungsschutz wird darüber hinaus auch gewährt für:

- privat genutzte Garagen in der Nähe des Versicherungsortes

- Gemeinschaftsräume: Waschmaschinen und Trockner des Versicherungsnehmers

- Gemeinschaftlicher Fahrradkeller: Fahrräder bei Mitversicherung von Fahrraddiebstahl

Nicht als Versicherungsort gelten Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.


Bezüglich des Erstattungswertes mit Versicherung auseinandersetzen.

onkel2003
2006-07-04, 17:55:18
jorge42[/POST]']wenn fahräder nicht explizit aus der Hausratversicherung ausgeschlossen sind, zahlt die Hausratversicherung auch wenn das Fahhrad während der Benutzung gestohlen wurde. Es muss nur fest angeschlossen werden, kannst es sogar auf dem Weg zur Arbeit am Bahnhof anschliessen.Nur bei NICHT Benutzung muss es sicher abgesperrt werden, z.B. in der Wohnung oder Keller. Die "normalen" Uhrzeiten, an denen es WEGgeschlossen werden muss sind in der Regel 7-22 Uhr. In Benutzung zahlt die Versicherung auch wenn es um 2 Uhr früh geklaut wurde.

Wichtig ist hier "in Benutzung", wobei es nicht bedeutet dass man die ganze Zeit drauf sitzen muss. :biggrin:

in Benutzung war es ja, war ca 2 stunden weg, fussball auf leinwand schauen.

aber was bedeutet Es muss nur fest angeschlossen werden

ich hatte es mit ein schloss gesichert, aber nicht an irgend welchen sachen angeschlossen.

versicherung, sagt ich soll polizei bestätigung und rechnung schicken, das hab ich heute gemacht.

naja mal sehn, naja wenn unter 300 euro werd ich das fahrrad so auf jedenfall nicht wieder bekommen.

Blackland
2006-07-04, 19:13:51
onkel2003[/POST]']in Benutzung war es ja, war ca 2 stunden weg, fussball auf leinwand schauen.

aber was bedeutet Es muss nur fest angeschlossen werden

lies den Post eins über Dir.... damit ist alles gesagt.

Und zum Ersatz: Wenn Dir ein 2 Jahre altes Fahrrad gestohlen wurde, hast Du auch nur das Anrecht auf ein gebrauchtes 2 Jahre altes Fahrrad - gleicher Ausstattung natürlich, kann ja auch nicht anders sein ;) .

lemonsoda
2006-07-05, 09:09:56
hast Du auch nur das Anrecht auf ein gebrauchtes 2 Jahre altes Fahrrad - gleicher Ausstattung natürlich, kann ja auch nicht anders sein .

Mister Superschlau, schau doch bitte mal hier (http://www.huk.de/pdf/hus/HS11104.pdf) rein. Das sind Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (hier von der HUK Coburg). Ziffer 3.3 behandelt den Versicherungsschutz für Fahrräder und 8.1 regelt die Entschädigungsleistung. Und da steht klar und deutlich NEUWERT.

jorge42
2006-07-05, 09:16:50
onkel2003[/POST]']

aber was bedeutet Es muss nur fest angeschlossen werden

ich hatte es mit ein schloss gesichert, aber nicht an irgend welchen sachen angeschlossen.


das ist def. nicht FEST angeschlossen, weil das fahrrad so leicht weggetragen werden kann. um das schloss kann der dieb sich dann später kümmern.

wenn du diese angabe offiziell machst, kannst du sicher lange warten, das geld zu sehen.....:wink:

Blackland
2006-07-05, 15:49:58
lemonsoda[/POST]']Mister Superschlau, schau doch bitte mal hier (http://www.huk.de/pdf/hus/HS11104.pdf) rein. Das sind Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (hier von der HUK Coburg). Ziffer 3.3 behandelt den Versicherungsschutz für Fahrräder und 8.1 regelt die Entschädigungsleistung. Und da steht klar und deutlich NEUWERT.
Die VHB2004 sind erst ab 2004 gültig und auch nur dann, wenn man diese vereinbart hat.... Hat man vorher eine HR abgeschlossen, dann gelten halt andere VHB, z.B. 86,92,96,2000 .... aber das kannste ja net wissen ;)

Und bitte interpretiere das Bedingungswerk richtig, denn da steht:

"Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)."

Wenn also das Fahrrad vor 3 Jahren 600 EURO gekostet hat und ein gleichwertiges Modell kostet heute 350 EURO, dann stehen halt 350 EURO auf der Uhr. Man bekommt also NICHT den Anschaffungspreis ersetzt!

Aber wahrscheinlich ham wir uns nur mißverstanden. ;)

lemonsoda
2006-07-06, 10:38:32
.... nur komischerweise muss in den VHB 1990 das gleiche gestanden haben, da man mir mein erstes teures Fahrrad 1993 geklaut hat und ich damals den Neuwert ersetzt bekam. 2001 wurde dann das Fahhrad meines Sohnes geklaut -> Neupreis. Und 2004 das nächste -> Neupreis auf Euro und Cent.

Wir haben uns nicht missverstanden. Du hast nur leider keine Ahnung.

Blackland
2006-07-06, 11:33:40
lemonsoda[/POST]']Wir haben uns nicht missverstanden. Du hast nur leider keine Ahnung.
Doch doch, da bin ich mir ganz sicher ;) ... aber egal. Lies meine Aussage noch mal in Ruhe durch, dann fällt es Dir vielleicht ein/auf. Schließlich hatte ich ja aus DEINER VHB2004 zitiert ;) . Und etwas netter bitte, wir wollen doch dem Threadstarter helfen, nicht wahr....

Der Anschaffungspreis ist definitiv und rechtlich NICHT mit dem Neuwert (oder Wiederbeschaffungswert/-preis) gleichzusetzen. Das widerspräche den gesetzlichen Grundlagen. Ende - aus.

Auch für Dich mal aus meinem LexisNexis folgendes Zitat, und bitte jetzt nicht wieder anfangen zu streiten, was dort steht, stimmt schon:

"...Wie können Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung kostengünstig gegen Diebstahl versichert werden?

In den letzten Jahren wurden immer wieder spezielle Fahrradversicherungen angeboten, die jedoch meist schnell wieder vom Markt verschwanden, weil die Schadenquote katastrophal war. Die preiswerteste Methode Fahrräder zu versichern, ist und bleibt der Einschluss des Fahrradschutzes in die Hausratversicherung. Ohne zusätzliche Kosten sind Fahrräder aber nur bei älteren Policen nach den VHB 74 gegen einfachen Diebstahl versichert. Und das auch nur bis 250 EUR. Gegen Aufschlag ist eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenze auf 500 EUR pro Versicherungsfall möglich. Doch der Diebstahlschutz gilt in beiden Fällen nur in Deutschland. Außerdem zahlt die Gesellschaft nur den Zeitwert, sobald der Wert des gestohlenen Rades zum Zeitpunkt des Diebstahls weniger als 50 % Neuwertes entsprach.

Bei neueren Policen nach den VHB 84 , VHB 92 und VHB 2000 sind Bikes gegen Einbruchdiebstahl nur versichert, wenn sie sich in verschlossenen Räumen befinden, die nur dem Kunden zugänglich sind, also etwa im Keller oder der Garage, nicht aber im Gemeinschaftskeller oder Fahrradabstellraum.Außerhalb des Versicherungsortes leisten die Hausratversicherer weltweit für Einbruchdiebstahl auch dann, wenn sich das Fahrrad vorübergehend bis zu 3 Monate außerhalb des Versicherungsortes befindet. Der einfache Fahrraddiebstahl kann bei neueren Policen gemäß Klausel 7110 aber bis 1 % der Versicherungssumme extra versichert werden. Das kostet aber Geld. Der Beitrag richtet sich nach dem Wert des Fahrrades im Verhältnis zur Versicherungssumme der jeweiligen Hausratpolice.Dann ist aber der einfache Fahrraddiebstahl in den Versicherungsschutz mit einbezogen, das heißt der Versicherer zahlt auch dann, wenn das mit einem Schloss gesicherte Fahrrad außerhalb geschlossener Räume abgestellt war. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens gilt der Versicherungsschutz aber nur dann, wenn das Rad noch benutzt werden sollte und lediglich vorübergehend abgestellt wurde. Die Versicherung zahlt dann aber auch bei Diebstahl aus einem gemeinschaftlichen Abstellraum.Der Fahrradschutz ist dabei allerdings bei den VHB 84 noch auf Europa beschränkt. Was Radreisende nach Übersee bedenken müssen. Nur bei den VHB 92 und VHB 2000 gilt der Schutz weltweit...."

Und zum Versicherungswert:

"In der Hausratversicherung ist der Versicherungswert bzw. die Entschädigungsgrundlage im Schadenfall der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Dem Versicherungsnehmer ist in einem Versicherungsfall nicht gedient, beispielsweise nach einem Brand nur den tatsächlichen Wert der zerstörten Sache, d. h. unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, zu erhalten. Er muss sich die zerstörten Sachen wieder beschaffen, daher ist eine Entschädigung auf Basis des Wiederbeschaffungspreises sinnvoll. Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungspreis aller versicherten Sachen entspricht. Sind Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der erzielbare Verkaufspreis. Zum Beispiel würde für eine ausgemusterte, nicht mehr zu verwendende Waschmaschine, die sich noch im Keller des Versicherungsnehmers befindet, der Schrottpreis entschädigt. Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Hierbei handelt es sich um einen Marktpreis, der durchaus auch Liebhaberwerte oder Sammlerwerte berücksichtigt. In der Praxis ergeben sich dadurch oftmals Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Schadenhöhe, so dass die Hilfe von Gutachtern notwendig ist...."

Hardcoregamer
2006-07-06, 12:16:53
Blackland[/POST]']
Der Anschaffungspreis ist definitiv und rechtlich NICHT mit dem Neuwert (oder Wiederbeschaffungswert/-preis) gleichzusetzen. Das widerspräche den gesetzlichen Grundlagen. Ende - aus.



Egal ob er es rechtlich ist oder nicht, es gibt trotzdem Versicherungen die den ursprünglichen Neupreis bezahlen. Habe ich selbst auch schon gehabt. Mir wurde auch schon einmal mein Fahrrad geklaut.

Ich habe anstandslos den Wert bekommen den ich damals bezahlt habe.
Das Rad war da schon 6 Jahre alt.

Und das waren immerhin 1600 Euro. Und das sogar ohne Rechnung!

onkel2003
2006-07-12, 17:47:06
also nur mal zur info heute kam schreiben von devk, incl scheck von 639 euro, das ist fast neupreis was ich vor über 2 jahren bezahlt habe.

ps: die 639 sind genau die 1 % versicherungssumme,



@jorge42 wie du siehst musste ich nicht lange warten. :wink: