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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möglichkeit der Mietkürzung wegen Baustellenlärm?


Simon
2006-07-04, 09:46:57
Hallo,

ich wohne in einem Studentenwohnheim und hier ist seit Wochen (oder sind es schon Monate? ;( ) eine Baustelle der Uni in der Nähe. Die machen leider so viel Lärm jeden Tag (von 7:00-18:00), dass ich mein Zimmer unter der Woche eigentlich nicht mehr benutze. Zum Lernen ist es zu laut, zum Arbeiten ist es zu laut, zum Schlafen ist es auch zu laut... ist eigentlich für alles zu laut. "zu laut" heißt in dem Fall etwa Baustellenlärm über Zimmerlautstärke bei geöffnetem Fenster. Mag nicht wirklich laut sein, ist aber laut genug um sich auf nix konzentrieren zu können. Und eigentlich ist es auch jetzt bei geschlossenem Fenster zu laut...und geschlossenes Fenster im Sommer ist ziemlich dooooof ;(

Gibt es hier Möglichkeiten, dass ich dem Studentenwerk die Miete kürze, ohne dass die mich gleich rausschmeißen? Geht das auch rückwirkend?

Hier ist das min. das halbe Wohnheim von dem Lärm genervt. In anderen Wohnheimen, die noch näher an der Baustelle sind, ist es noch viel schlimmer ;(

Danke, Enrico

Modulor
2006-07-04, 09:58:11
Simon[/POST]']
...Die machen leider so viel Lärm jeden Tag (von 7:00-18:00),
...
Gibt es hier Möglichkeiten, dass ich dem Studentenwerk die Miete kürze, ohne dass die mich gleich rausschmeißen?

Imho nicht.Das sind reguläre Arbeitsszeiten.

lemonsoda
2006-07-04, 10:01:06
So ist es. Und im übrigen hat der Vermieter die Lärmbelästigung nicht zu vertreten.

mii
2006-07-04, 10:01:48
IMHO auch nicht, den an dem Lärm ist ja nicht der betreiber des Stundentenheims schuld.

Kannst dir ja eine neue wohnung suchen.

Zaffi
2006-07-04, 10:12:33
ob der Vermieter an dem Lärm schuld ist spielt keine Rolle, eine Mietkürzung ist dennoch möglich !

Rückwirkend geht da allerdings gar nichts, am besten dem Vermieter schreiben das der Baulärm eine erhebliche Minderung der Wohnqualität darstellt und ankündigen das du ab Zeitpunkt XY deswegen die Miete kürzen wirst, solltest allerdings ~10 tage Zeit als Stichtag setzen für die Kürzung.

Die Kürzung würde ich mit 5-10% ansetzen, mehr dürfte nur in ausnahmefällen machbar sein.

Im übrigen wundert mich das ihr da keine Jurastudis habt, die hätten das sicher beantworten können

Simon
2006-07-04, 10:19:13
Zaffi[/POST]']ob der Vermieter an dem Lärm schuld ist spielt keine Rolle, eine Mietkürzung ist dennoch möglich !
Hast du zufällig eine Quelle dazu, die ich in dem Brief mit angeben kann?

Rückwirkend geht da allerdings gar nichts, am besten dem Vermieter schreiben das der Baulärm eine erhebliche Minderung der Wohnqualität darstellt und ankündigen das du ab Zeitpunkt XY deswegen die Miete kürzen wirst, solltest allerdings ~10 tage Zeit als Stichtag setzen für die Kürzung.
Kann ich die Kürzung auch z.B. für den 18.07. ankündigen und dann für den Rest des Monats anteilig die Miete mit der nächste Rate kürzen? Ich steh gerade aufm Schlauch :|

Im übrigen wundert mich das ihr da keine Jurastudis habt, die hätten das sicher beantworten können
Leider nicht (http://www.uni-stuttgart.de/ueberblick/organisation/fakultaeten/). Und den Anwalt vom Studentenwerk kann ich ja schlecht fragen ;)

Zaffi
2006-07-04, 10:26:26
Simon[/POST]']Hast du zufällig eine Quelle dazu, die ich in dem Brief mit angeben kann?

Schau mal hier rein, ist allerdings kein Link zum Urteil dabei:
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=35348

jorge42
2006-07-04, 12:14:18
Zaffi[/POST]']ob der Vermieter an dem Lärm schuld ist spielt keine Rolle, eine Mietkürzung ist dennoch möglich !

Rückwirkend geht da allerdings gar nichts, am besten dem Vermieter schreiben das der Baulärm eine erhebliche Minderung der Wohnqualität darstellt und ankündigen das du ab Zeitpunkt XY deswegen die Miete kürzen wirst, solltest allerdings ~10 tage Zeit als Stichtag setzen für die Kürzung.

Die Kürzung würde ich mit 5-10% ansetzen, mehr dürfte nur in ausnahmefällen machbar sein.

Im übrigen wundert mich das ihr da keine Jurastudis habt, die hätten das sicher beantworten können

generell hast du recht, aber:

Mietminderungen sind inzwischen ohne Ankündigung also auch nachträglich Möglich. Weiß ich weil, mein Kollege (2m über den Schreibtisch) genau das gemacht hat. Auch wegen Baustelle, OHNE Ankündigung und RÜCKWIRKEND. Allerdings hatte er einen Anwalt und es gab von einer anderen Klage (andere Mieter) bereits ein gültiges Urteil. Mein Kollege hat sich nach dem Urteil einfach dran gehängt, der Anwalt hat 1 Seite geschrieben und er hat so 1500 € zurückbekommen für mehrere Monate.

BoneDaddy
2006-07-04, 14:02:42
Das hier dürfte dich sicherlich interessieren:

Bis zu 20% Mietminderung (http://www.softnews.de/recht/Mietrecht_MM.html)

Schau mal unter "Lärm" nach. Dort sind sogar einige Urteile verzeichnet.

Silpion
2006-07-05, 17:52:29
Eine Mietminderung macht in einem Wohnheim nicht viel Sinn. Wenn es durchkommt, spricht sich das schnell rum. Das Wohnheim muss aber darauf achten, dass die Bilanz stimmt, also wird dann zum Jahreswechsel die Miete (noch mehr) erhöht.

Zaffi
2006-07-06, 09:51:28
Silpion[/POST]']Eine Mietminderung macht in einem Wohnheim nicht viel Sinn. Wenn es durchkommt, spricht sich das schnell rum. Das Wohnheim muss aber darauf achten, dass die Bilanz stimmt, also wird dann zum Jahreswechsel die Miete (noch mehr) erhöht.

dann dürfen Klagen gegen kommunale und staatliche Stellen auch nicht zugelassen werden, da im Falle der Niederlage die Steuern erhöht werden ? :ucrazy2:

Silpion
2006-07-07, 17:18:58
Was kommunale Stellen angeht hab ich keine Ahnung, aber hier in meinem Wohnheim ist es so, dass weniger Einnahmen bzw. höhere Ausgaben mit einiger Verzögerung wieder direkt beim Mieter reingeholt werden.

Simon
2006-07-07, 18:20:56
Silpion[/POST]']Was kommunale Stellen angeht hab ich keine Ahnung, aber hier in meinem Wohnheim ist es so, dass weniger Einnahmen bzw. höhere Ausgaben mit einiger Verzögerung wieder direkt beim Mieter reingeholt werden.
Ja, ich weiß. Deswegen werd ich das wohl lassen...sonst müssen die Studenten nach mir dafür zahlen und das ist auch irgendwie doof....

BoneDaddy
2006-07-08, 18:46:11
wieso? es ist doch nur vorrübergehend, bis die baustelle weg ist. für den zeitraum ist die wohnqualität nunmal beeinträchtigt, und das ist ja nunmal nicht deine schuld.

Gast
2006-07-08, 23:05:14
roman1983[/POST]']wieso? es ist doch nur vorrübergehend, bis die baustelle weg ist. für den zeitraum ist die wohnqualität nunmal beeinträchtigt, und das ist ja nunmal nicht deine schuld.Imho sollte man sich da nicht so anstellen. Nur weil da mal ne Baustelle ist, gleich die Miete kürzen? Man kann auch übertreiben. Vor allem, da der Vermieter wohl überhaupt nichts dafür kann.

Simon
2006-07-08, 23:32:32
Gast[/POST]']Imho sollte man sich da nicht so anstellen. Nur weil da mal ne Baustelle ist, gleich die Miete kürzen? Man kann auch übertreiben. Vor allem, da der Vermieter wohl überhaupt nichts dafür kann.
Also das kann echt nur jemand sagen, der noch nie monatelang ne Baustelle vor der Tür gehabt hat. Mein Arbeitsplatz ist auch 50m von hier. Versuch mal bei dem Krach vernünftig zu lernen oder zu arbeiten...

Zaffi
2006-07-09, 09:46:04
Gast[/POST]']Vor allem, da der Vermieter wohl überhaupt nichts dafür kann.

Das spielt rechtlich keine Rolle !

Fatality
2006-07-09, 10:14:31
benutz doch ohrenstöpsel während du lernen willst.
eine minderung werdet ihr nur erreichen wenn mehrere eine beschwerde gleichzeitig abgeben.

BoneDaddy
2006-07-10, 14:17:47
Fatality[/POST]']benutz doch ohrenstöpsel während du lernen willst.
eine minderung werdet ihr nur erreichen wenn mehrere eine beschwerde gleichzeitig abgeben.

wieso? einer hat doch genauso viel rechte wie viele zusammen, da sich ja wohl alles auf das selbe gesetz stützt. wir sind hier ja nicht bei wünsch dir was sondern leben in einem rechtsstaat.

Gast
2006-07-10, 15:47:47
Simon[/POST]']Also das kann echt nur jemand sagen, der noch nie monatelang ne Baustelle vor der Tür gehabt hat. Aber sicher hatte ich hier schon eine längere Zeit Baustellenlärm direkt vor der Tür. Aber ich hab mich daran halt nicht so hochgezogen. Wenn ich den Fernseher nicht mehr verstanden hab, hab ich ihn eben lauter gedreht.

Wieso stellst du dich da so an? Nachts wenn du schlafen willst, ist doch eh Ruhe. Sind doch nur ein paar Stunden tagsüber ein wenig Lärm. Sowas hat noch keinen umgebracht. Ertrags einfach wie ein Mann und mach den Vermieter nicht für etwas verantwortlich, für das er rein gar nichts kann.

Gast
2006-07-10, 15:51:02
OMG! Mein PC ist nicht 100% silent, da hat eben kurz ein Lüfter gerauscht. Da muss ich ja gleich mal schnell in den Laden flitzen und einen "silent"-Lüfter holen.

OMG! Da ist grad ein Auto am Fenster vorbei gefahren. Ich glaub ich muss dem Fahrer ein "Ultra-Silence-Kit" aufschwätzen.

OMG! Vor meiner Tür ist eine Baustelle. Sofort den Vermieter auf Schadensersatz und Mietkürzung verklagen.

Simon
2006-07-10, 16:12:50
Gast[/POST]']Aber sicher hatte ich hier schon eine längere Zeit Baustellenlärm direkt vor der Tür. Aber ich hab mich daran halt nicht so hochgezogen. Wenn ich den Fernseher nicht mehr verstanden hab, hab ich ihn eben lauter gedreht.
Ok, nochmal nur für dich: Es geht nicht darum, den sowieso nicht vorhandenen Fernseher nicht mehr zu hören. Es geht darum, dass wir bei dem Krach weder lernen noch arbeiten können. Und beides ist als Student etwas ungünstig.

Gast
2006-07-10, 16:26:28
Warum lässt du dich denn von dem Lärm dermaßen ablenken? Beachte ihn doch einfach nicht. Wenn das nicht möglich ist, frage ich mich, was es denn bringen soll die Miete zu kürzen. So kannst du auch nicht besser lernen. Geht es dir darum besser lernen zu können oder willst du einfach nur ein bisschen Geld abzocken?

Und nochmal: Was kann der Vermieter für die Baustelle?