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Janina
2006-07-05, 11:18:36
Bitte helft mir...
Also, es geht um einen Mahnbescheid und dort steht auf der letzten Seite, ob die Forderung von einer Gegenleistung abhängt oder nicht.

Also:
Die Erstherin wird in dem Zwangsversteigerungstermin ein Gebot i. H. v. 30.000€ abgeben. Für den Fall, dass das Versteigerungsgericht zu diesem Gebot Zuschlag erteilt, vereinbaren die Parteien folgendes:

Über das Gebot hinausgehend verpflichtet sich die Ersteherin einen weiteren Betrag i. H. von 10.000 € bis zum 31. Dez. 2005 auf das Konto bei der

XXXXXX

zu zahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist, ist der Eingang auf dem oben bezeichneten Konto, nicht die Aufgabe bei der Bank. Dieser Betrag ist mit Erteilung des Zuschlages fällig und bis zum 31. Dez. 05 zahlbar, ohne dass es zuvor einer ausdrücklichen Aufforderung bedarf. Weitere Ansprüche bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

Diese Vereinbarung behält seine Wirksamkeit auch für den Fall, dass die Ersteherin bis zum Verteilungstermin das vollständige Gebot nicht einbringt.

Fage: Hängt es jetzt von einer Gegenleistung ab oder nicht?

Bitte helft mir :frown:

MfG Janina

darph
2006-07-05, 11:22:35
Das ist ja nun mehr eine finanzielle/rechtliche Angelegenheit, denn eine soziale, zwischenmenschliche. Drum verschieb ich das mal in's Offtopic.

Zaffi
2006-07-05, 11:41:11
@Janina: geht wohl um ne Zwangsversteigerung einer Immobilie ?

Hol dir lieber sachkundigen Rat z.b. hier: http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=36

Janina
2006-07-05, 14:57:58
Zaffi[/POST]']@Janina: geht wohl um ne Zwangsversteigerung einer Immobilie ?

Hol dir lieber sachkundigen Rat z.b. hier: http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=36

Danke für die info.