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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallschaden - was tun?


exxtreme1
2006-07-06, 21:28:38
Nabend,

vor ca. einer Stunde ist mir so ein Held in mein an der Strasse parkendes Auto gefahren. Rückwärts ausgeparkt, und mit seinem Aussenspiegel mein linkes Rücklicht zerbrochen und die Seite zerkratzt (Lackschaden von Anfang der Tür bis hinten zum Rücklicht).

Okay, er war immerhin so fair und hat sich gemeldet.
Haben also Versicherungsdaten ausgetauscht (er möchte das über seine Versicherung machen), Unfallhergang skizziert etc.

Er meldet sich heute Abend noch bei seiner Versicherung.

Nun zur eigentlichen Frage:

Das Rücklicht muss auf jeden Fall getauscht werden, da defekt und total zerbrochen.
Den Lackschaden hingegen möchte ich nicht unbedingt beheben lassen, bzw. nur selber polieren. (Ist ein älterer Wagen, BJ96, 140.000km, max noch 1-2 Jahre bis 200.000km)
Fotos habe ich schon gemacht.

Ist es möglich, sich das Geld für den Schaden von der Versicherung erstatten zu lassen?
Ich würde es erstmal so machen:
Zur Werkstatt, Kostenvoranschlag machen lassen, den denn der Versicherung vorlegen.

Habe da bisher keine Erfahrungen mit, bin also dankbar für jeden Tipp.

siegemaster
2006-07-06, 21:38:36
exxtreme1[/POST]']Nabend,

vor ca. einer Stunde ist mir so ein Held in mein an der Strasse parkendes Auto gefahren. Rückwärts ausgeparkt, und mit seinem Aussenspiegel mein linkes Rücklicht zerbrochen und die Seite zerkratzt (Lackschaden von Anfang der Tür bis hinten zum Rücklicht).

Okay, er war immerhin so fair und hat sich gemeldet.
Haben also Versicherungsdaten ausgetauscht (er möchte das über seine Versicherung machen), Unfallhergang skizziert etc.

Er meldet sich heute Abend noch bei seiner Versicherung.

Nun zur eigentlichen Frage:

Das Rücklicht muss auf jeden Fall getauscht werden, da defekt und total zerbrochen.
Den Lackschaden hingegen möchte ich nicht unbedingt beheben lassen, bzw. nur selber polieren. (Ist ein älterer Wagen, BJ96, 140.000km, max noch 1-2 Jahre bis 200.000km)
Fotos habe ich schon gemacht.

Ist es möglich, sich das Geld für den Schaden von der Versicherung erstatten zu lassen?
Ich würde es erstmal so machen:
Zur Werkstatt, Kostenvoranschlag machen lassen, den denn der Versicherung vorlegen.

Habe da bisher keine Erfahrungen mit, bin also dankbar für jeden Tipp.
Ja, die Versicherung bezahlt dir soviel, wie es Kosten würde es wieder so reparieren wie es vorher war. D.h. du kannst dir das Geld auch auszahlen lassen.

€: Vorher natürlich Kostenvoranschlag machen lassen und das der Versicherung zukommen lassen. Aber zusehen dass die Versicherung es nicht der Werkstatt überweist!

Faster
2006-07-06, 21:43:50
wobei man afaik wenn man das geld von der versicherung will und nciht die rechnung bezahlt, nur den betrag minus/ohne MWSt bekommt.

rotkäppchen
2006-07-06, 21:53:47
du kannst dir das gesamte geld, was der schaden wert ist, von der verischerung auszahlen lassen.

dann kannst du davon eben das licht machen lassen,... und den rest behälst du ein vom geld.

bei so kleinen blessuren lohnt es nämlich nicht die machen zu lassen,... hab auch nen "rempler" am auto den sieht man wenn mans weiß und ein mal polieren und gut ist,.... habe mir das auszahlen lassen. allerdings ohne versicherung,...

aber über versicherung kann man es sich auch auszahlen lassen.

Blackland
2006-07-06, 22:33:06
Gehe zur DEKRA und lasse ein Gutachten machen (die berechnen Ausfallgeld gleich mit) und schicke das zur gegnerischen Versicherung (die es bezahlen müssen) mit dem Hinweis: "Abrechnung laut Gutachten". Das Geld wird Dir dann Netto ausgezahlt. Du hast als Geschädigter die freie Gutachterwahl - manche Versicherungen "vergessen" das, also nichts einreden lassen! ;)

Bedingung ist natürlich, dass die Schuldfrage geklärt ist. Hilfreich ist auch ein Gespräch mit der gegenerischen Versicherung, damit die vorab Bescheid wissen.

exxtreme1
2006-07-07, 00:57:22
Okay, danke an Alle!

Schuldfrage ist eindeutig, er ist ja in meinen regulär parkenden Wagen gedonnert (wie kann man nur so merkwürdig rückwärts ausparken...).
Werde mal auf das Schreiben seiner Versicherung warten, ggf. mit denen sprechen und denn den Schaden begutachten lassen.

WhiteVelvet
2006-07-07, 08:19:28
Mal ne generelle Frage zu sowas (gestern ist uns einer hinten reingefahren, war nur Beifahrer, warn Firmenwagen): Der Unfallgegner hatte es eilig und hat seine Daten schon auf einen Zettel geschrieben und wollte weg, aber mein Kollege muss bei sowas grundsätzlich (von der Firma Vorschrift) die Polizei rufen. Ich dachte bisher immer, das müsse man so oder so machen? Als die dann nach 30(!) Minuten mal da waren meinten die auch, dass man sie bei sowas nicht rufen müssen, weil ja nur Blechschaden. Das wusste ich gar nicht, stimmt das echt? Hier im Forum hiess es auch immer, dass man auf alle Fälle immer die Polente rufen müsste.

oktolyt
2006-07-07, 08:40:26
Eh....es ist mittlerweile gängige Praxis dass Versicherungen nur noch Geld geben, wenn sie eine Werkstattrechnung sehen.

Nichts mit Gutachten und Geld.


Hab letztens einer 16 Jahre alte Schrottmühle die hintere Tür auf der Fahrersete eindedellert. An meinem Auto war nichts zu sehen - bei den neuen Autos sind die Stoßstangen ja relativ flexibel (und durchgefärbt - kein Lackschaden X-D ).

Die Versicherung hat mir dann geschrieben dass der Fall 600 Euro gekostet hat - das Auto des Unfallgegeners war vielleicht noch 50 Euro wert.

Da ich die Adresse hatte, bin ich mal bei dem Typ vorbeigefahren und hab mir das Auto angeschaut - der hatte eine nagelneue (oder zumindest neu lackierte) Tür drin. Und dabei war das eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden...

Die Versicherung hat mir dann auch auf Nachfrage bestätigt dass sie nur noch bezahlen wenn es eine Rechnung über die Reparatur gibt.

Wegen Versicherungsbetrug und so...

Heißt: keine Reparatur -> kein Geld.

Butter
2006-07-07, 08:50:08
Das kann ich nur bestätigen, ich habe auch nur Geld für die Werkstatt gesehen, sonst nix.

Mumins
2006-07-07, 08:58:28
Heißt: keine Reparatur -> kein Geld.

Das kann nicht sein und verstößt gegen das Gesetz. Es langt ein Gutachten, wer fiktiv abrechnet bekommt keine Mwst. ausbezahlt. Es besteht keine Reparaturpflicht.

oktolyt
2006-07-07, 09:02:52
Mumins[/POST]']Das kann nicht sein und verstößt gegen das Gesetz. Es langt ein Gutachten, wer fiktiv abrechnet bekommt keine Mwst. ausbezahlt. Es besteht keine Reparaturpflicht.Das kann nicht nur sein, das ist auch so.
Was für ein Gesetz wäre denn das?

Thy
2006-07-07, 09:03:24
oktolyt[/POST]']Eh....es ist mittlerweile gängige Praxis dass Versicherungen nur noch Geld geben, wenn sie eine Werkstattrechnung sehen.

Nichts mit Gutachten und Geld.


Hab letztens einer 16 Jahre alte Schrottmühle die hintere Tür auf der Fahrersete eindedellert. An meinem Auto war nichts zu sehen - bei den neuen Autos sind die Stoßstangen ja relativ flexibel (und durchgefärbt - kein Lackschaden X-D ).

Die Versicherung hat mir dann geschrieben dass der Fall 600 Euro gekostet hat - das Auto des Unfallgegeners war vielleicht noch 50 Euro wert.

Da ich die Adresse hatte, bin ich mal bei dem Typ vorbeigefahren und hab mir das Auto angeschaut - der hatte eine nagelneue (oder zumindest neu lackierte) Tür drin. Und dabei war das eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden...

Die Versicherung hat mir dann auch auf Nachfrage bestätigt dass sie nur noch bezahlen wenn es eine Rechnung über die Reparatur gibt.

Wegen Versicherungsbetrug und so...

Heißt: keine Reparatur -> kein Geld.

Blödsinn, sicherlich versuchen das die Versicherungen, aber es ist dein Recht eine Abrechnung lt. Gutachten zu erstellen...wenn nicht -> Anwalt, dann wirds noch teurer für die Versicherung, selber schuld

zum Thema:

schätze mal ungefähr, wie hoch der Schaden ist (bzw. lass es von der Werkstatt kurz schätzen, mündlich vom Meister)...wenn höher als 1000€ dann fahr zur Dekra, lass dort nen Gutachten anfertigen, der Gutachter schickt das dann direkt zur Versicherung (alle Daten musst du mitnehmen), die schickt dir dann direkt das Geld, abzüglich der Mehrwertsteuer. Achte darauf, dass du dem Gutachter sagst, dass du dein Auto immer in einer markenspezifischen Werkstatt (also Opel wenns nen Opel ist etc) reparieren lässt, und benenne ihm nen lokalen Händler, weil dann sucht der Gutachter die Stundensätze des lokalen Händlers raus, und nicht einer freien Werkstatt. Du hast FREIE Werkstattwahl, auch bei fiktiver Abrechnung !! dazu später noch mehr

Wenn du dann eine Teilreparatur durchführen lässt (auch wenns erst später ist), kannst du dir dann die gezahlte MwSt. wiederholen von der Vers.

Lass dich nicht auf folgende Spielchen ein:

Viele Versicherungen werden dann versuchen, den Schaden zu kürzen, weil sie die Werkstattkosten nicht anerkennen und die Kosten einer freien Werkstatt benennen, dass ist lt aktueller Rechtssprechung (google -> Porsche Urteil) unrechtens.

Aber spätestens DANN solltest du dir nen Anwalt nehmen, eigentlich (wenn du Rechtsschutz hast) geh sofort hin, denn die Versicherungen versuchens mit jedem Trick, als Normalo hast du da keine Chance. Also wenn Rechtsschutz -> sofort Anwalt !

Ich leiste mir auch grad nen Rechtsstreit wg. oben genanntem Fall, Rechtsschutz trägt alles, brauchst dir keinen Kopp machen

Thy
2006-07-07, 09:04:28
oktolyt[/POST]']Das kann nicht nur sein, das ist auch so.
Was für ein Gesetz wäre denn das?

totaler Unfug, belies dich mal bitte vorher, nicht sone Unwahrheiten schreiben

€dit: erster google- link

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/unfall-abrech.htm

oktolyt
2006-07-07, 09:08:27
Duz stimmt.
Mea culpa. :usad:

Thy
2006-07-07, 09:17:19
oktolyt[/POST]']Duz stimmt.
Mea culpa. :usad:

kein Thema, leider ists ja so, dass die Versicherungen viel behaupten und als "Recht" erklären, dies aber in nur im seltenstem Fall auch so ist...leider kommen die zu oft damit durch

Blackland
2006-07-07, 09:43:05
oktolyt[/POST]']Eh....es ist mittlerweile gängige Praxis dass Versicherungen nur noch Geld geben, wenn sie eine Werkstattrechnung sehen.

Nichts mit Gutachten und Geld.

Dann haste Dich verarsch*** lassen und bist auf den Sachbearbeiter reingefallen.. :usad:

Wie schon hier von meinen Vorrednern erwähnt, versuchen auch die Versicherungsgesellschaften durch "sanften Druck" auf den Geschädigten, sich um einen Gutachter zu winden (den sie nämlich bezahlen müssen). Es geht wie immer nur ums Geld.

oktolyt
2006-07-07, 09:47:54
Blackland[/POST]']Dann haste Dich verarsch*** lassen und bist auf den Sachbearbeiter reingefallen.. :usad:

Wie schon hier von meinen Vorrednern erwähnt, versuchen auch die Versicherungsgesellschaften durch "sanften Druck" auf den Geschädigten, sich um einen Gutachter zu winden (den sie nämlich bezahlen müssen). Es geht wie immer nur ums Geld.???
Ich bin aber nicht der Geschädigte. Ich bin der Schädiger. X-D

siegemaster
2006-07-07, 10:33:07
Ein Kumpel von mir hatte vor kurzem einen Unfall. Er Stand an der Ampel und auf einmal ist ihm eine Tussi Frontal(!!) reigefahren die ist halt falsch abgebogen. Das brisante war dass er sich das auto 1 Woche Vorher für 5500€ gekauft hat. Die Reperaturen kosteten insgesamt allerdings 5800€ und er hat angeboten gekriegt von der Versicherung das Geld zu nehmen oder das Auto reparieren zu lassen. Da das Auto laut Schwacke 6000€ Wert war hat er es aber Reparieren lassen. :ugly:

€: Ich würde bei einem kleineren Schaden, das Geld von der Versicherung nehmen und den Schaden dann wenn nötig selber beheben oder von einer günstigen Werkstatt beheben lassen, dann hat man noch was über. Was viele leute vergessen ist, dass ein Unfallwagen, egal wie gut er Repariert wurde, im Wiederverkauf immer weniger wert ist :(

Stormtrooper
2006-07-07, 13:00:35
siegemaster[/POST]']Ein Kumpel von mir hatte vor kurzem einen Unfall. Er Stand an der Ampel und auf einmal ist ihm eine Tussi Frontal(!!) reigefahren die ist halt falsch abgebogen. Das brisante war dass er sich das auto 1 Woche Vorher für 5500€ gekauft hat. Die Reperaturen kosteten insgesamt allerdings 5800€ und er hat angeboten gekriegt von der Versicherung das Geld zu nehmen oder das Auto reparieren zu lassen. Da das Auto laut Schwacke 6000€ Wert war hat er es aber Reparieren lassen. :ugly:


Wenn du das Auto reparieren läßt, darf die Reperatur 10% über dem Zeitwert liegen.

exxtreme1
2006-08-24, 18:16:32
So, nun muss ich den Thread nochmal ausgraben: :biggrin:

Habe das Gutachten bei der Dekra erstellen lassen.

Dazu zwei Fragen:

a) Die Rechnung der Dekra fällt mit 280EUR ja doch üppiger aus, als ich dachte.
Im Schreiben der Versicherung stand, ich sollte die Schadenhöhe bei einer "Reparaturwerkstatt" feststellen lassen.
Ist die Versicherung eigentlich verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen?

b) Das Gutachten stellt fest, dass die Gesamtkosten für die Reparatur bei ca. 1.500EUR inkl. MwSt liegen (1.300 ohne MwSt).
Der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs liegt bei 2.300EUR auf dem Privatmarkt.
Der Restwert beim Händler wird mit ca. 650EUR angegeben.

Ich hoffe doch mal schwer, dass als Grundlage für die Wirtschaftlichkeit der Reparatur der Wiederbeschaffsungswert genommen wird (wäre ja auch logisch, Restwert bringt mir ja nichts...), ich also die volle Reparatarsumme erhalte?

3dzocker
2006-08-24, 19:00:48
hier stand mal Quatsch
Was die gegnerische Versicherung schreibt kann völlig egal sein, du darfst einen Gutachter holen und die müssen ihn bezahlen Punkt

tschau

exxtreme1
2006-08-24, 19:50:07
Danke für die Antwort.

Das sagt Unfall-Recht.de dazu:


Zusammenfassend gilt damit:

* Der Restwert bleibt unberücksichtigt und es kann fiktiv nach den gutachterlich ermittelten Reparaturkosten abgerechnet werden, wenn die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen. (BGH, NJW 2003, S. 2085). Die Grenze bei dieser Abrechnung bildet jedoch der sogenannte "fiktive Totalschaden" (BGH, Urteil v. 07.06.2005)
* Liegen die ermittelten Reparaturkosten bei 100 % bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes kann der Geschädigte diesen Betrag nur verlangen, wenn er das KFZ wie im Gutachten ausgeführt reparieren lassen hat (BGH vom 15.02.2005)
* Rechnet der Geschädigte bei nur teilweiser oder nicht fachgerechter Reparatur fiktiv, also nach Gutachten ab, so hat er nur einen Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Restwert ist in Abzug zu bringen). BGH vom 15.02.2005
* Rechnet der Geschädigte konkrete Kosten für eine Teilreparatur ab, so kann er diese bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes Ersatz verlangen.


Also Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Macht in diesem Fall fast dasselbe wie die Reparaturkosten (sogar 50EUR mehr), mir also Recht. ^^

3dzocker
2006-08-24, 19:54:19
hier stand mal Quatsch

tschau

exxtreme1
2006-08-24, 20:05:41
Da sagt die Seite oben aber was anderes?

Macht auch nicht wirklich Sinn, f. 650€ ist wohl kaum eine Reparatur möglich, auch keine teilweise Reparatur (wie in meinem Fall).

3dzocker
2006-08-25, 16:50:34
hab grad mal meinen KFZ Meister angerufen, du bekommst (ohne Rep.) die 1300€ ausgezahlt und mit dem Wagen der 650€ wert ist, kannst machen was du willst.

sorry for confusing ;)

tschau

exxtreme1
2006-08-25, 16:58:38
super, denn danke nochmal für die mühe :)

Blackland
2006-08-25, 17:59:57
Dazu zwei Fragen:

a) Die Rechnung der Dekra fällt mit 280EUR ja doch üppiger aus, als ich dachte.
Im Schreiben der Versicherung stand, ich sollte die Schadenhöhe bei einer "Reparaturwerkstatt" feststellen lassen.
Ist die Versicherung eigentlich verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen?

b) Das Gutachten stellt fest, dass die Gesamtkosten für die Reparatur bei ca. 1.500EUR inkl. MwSt liegen (1.300 ohne MwSt).
Der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs liegt bei 2.300EUR auf dem Privatmarkt.
Der Restwert beim Händler wird mit ca. 650EUR angegeben.

Ich hoffe doch mal schwer, dass als Grundlage für die Wirtschaftlichkeit der Reparatur der Wiederbeschaffsungswert genommen wird (wäre ja auch logisch, Restwert bringt mir ja nichts...), ich also die volle Reparatarsumme erhalte?

Zusammenfassend, auch das von den Vorrednern:

a) ja, verpflichtet zur Zahlung der DEKRA Rechnung

b) 1300 netto bei Auszahlung stehen Dir zu.

rotkäppchen
2006-08-25, 18:19:09
hmmm meiner tante ist sowas auch mal passiert, sie hat nen schaden von 500 ueor gehabt oder 700 oder so ungefähr und der wagen war zu dem zeitpunkt nur noch ca 250 oder 300 euro wert,... sie hat nur den wert des autos bekommen.....

3dzocker
2006-08-25, 18:44:35
na dann lief doch alles korrekt...

tschau