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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzamt, Einkommenssteuererklärung


Deathcrush
2006-07-07, 13:21:55
Wie lange habe ich Zeit um noch eine Einkommensteuererklärung vom Jahr 2005 einzureichen bzw. nach zu reichen, habe keine Verlängerung beantragt. Habe nebenbei noch ein kleines Geschäft laufen.

Danke schon mal.

Stormtrooper
2006-07-07, 13:29:56
Dann bist du schon drüber...
Muß bis 31.05. passiert sein.

exxtreme1
2006-07-07, 13:32:18
Jepp, wenn du verpflichtet bist bis 31.05.

Am besten kurz mit dem FA klären, ob Sie dir Aufschub geben und denn schnell hin damit, sonst werden zusätzliche Gebühren fällig...

Deathcrush
2006-07-07, 13:39:16
Das Problem ist halt, das ich noch viel Geld wieder bekomme. Bekomme ich das denn noch wieder, oder ist das verloren ?

nn23
2006-07-07, 13:42:53
ist nicht die frist wenn man einen steuerberater beauftragt bis zm 1.9.?

afaik werden wenn man zu spät abgibt 15€ fällig? kann das sein?

new_vision
2006-07-07, 13:46:25
Deathcrush[/POST]']Das Problem ist halt, das ich noch viel Geld wieder bekomme. Bekomme ich das denn noch wieder, oder ist das verloren ?

Warum hast du dann noc nichts gemacht? Ich meine, volle fünf Monate Zeit - reichen die nicht?

Klar, diesen Scheiß auszufüllen (besonders, wenn man noch andere Anlagen als die für "normale" Arbeitnehmer ausfüllen muss) ist lästig - aber du willst dem Staat doch kein Geld schenken?

Ich hoffe für dich, dass das FA dich noch die Erklärung abgeben läßt. Hattest du die letzten Jahre auch Rückerstattungen? Wenn dem so ist, und der entsprechende Beamte auf Zack ist, dann könnte er dir ja die Erklärung mit Begründung der Fristüberschreitung untersagen und dein Steueraufkommen schätzen lassen. Das würde dann weniger glücklich ausfallen.

Ich drück dir die Daumen, dass es klappt!


nv

sun-man
2006-07-07, 13:58:18
Der 31. Mai als Abgabetermin gilt für alle Steuerzahler, die neben Lohn auch noch andere Einkünfte erzielen, der 30. September als Abgabetermin gilt für die Steuerzahler, die einen Steuerberater als Helfer haben, der 28. Februar des Folgejahres als Abgabetermin, gilt für alle Steuerzahler mit Berater und einem wichtigen und stichhaltigen Grund, der 31. Dezember des Folgejahres als Abgabetermin, gilt für alle Steuerzahler, die nur Lohn beziehen.

Hab noch 1.5 Jahre Zeit :D und da ich XXXX nachzahlen muß ist mir das auch recht :D

nn23
2006-07-07, 14:12:10
der 31. Dezember des Folgejahres als Abgabetermin, gilt für alle Steuerzahler, die nur Lohn beziehen.

heisst das das ich als normal sterblicher der arbeiten geht und sonst nix bekommt ausser kindergeld(was ja sowieso was anderes ist) bis zum 31 dezember zeit habe?

sun-man
2006-07-07, 14:12:58
jap

Stormtrooper
2006-07-07, 14:29:04
nn23[/POST]']der 31. Dezember des Folgejahres als Abgabetermin, gilt für alle Steuerzahler, die nur Lohn beziehen.

heisst das das ich als normal sterblicher der arbeiten geht und sonst nix bekommt ausser kindergeld(was ja sowieso was anderes ist) bis zum 31 dezember zeit habe?

Ja, das liegt schlichtweg daran, daß das Finanzamt hofft das du deine Erklärung vergißt.
Selbständige oder mit diversen Nebeneinkünfte haben nur so wenig Zeit, weil das FA damit rechnet, daß du Nachzahlungen machen mußt und die wollen eben nicht lange auf ihr Geld warten.

sun-man
2006-07-07, 14:42:54
das problem ist doch aber eher das man, so wie ich, wenn man eien Nachzahlung zu leisten hat es nicht vergessen kann - sonst würde ich 5 Jahre warten und wenn ich dann wieder was zurückbekomme reiche ich ein und den Rest vergesse ich.
Wer es einmal gemacht hat wird immer wieder daran erinnert, verheiratete werden IMHO sogar angeschrieben.

mad_marc
2006-07-08, 15:08:34
Weiß dein Finanzamt schon von deinem kleinen Geschäft? Also Du wirst schon als Gewerbetreibender geführt?

Dann kommt vielleicht bald die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Bei der späteren Veranlagung könnte man Dir noch einen Verspätzungszuschlag draufhauen.

Oder: Man schätzt, Du musst erstmal wohl etwas nachzahlen (da die Bemessungsgrundlagen bei der Schätzung natürlich zu hoch angesetzt sind). Dann aber immer noch änderbar, indem Du die Erklärung einreichst.


Jetzt spielt das Ermessen des Beamten (§5 EStG) die Rolle, was er macht. Es wäre vertretbar, von einer kleinen Strafe abzusehen, da Du ja eine Nachzahlung bekommst (bzw. jetzt noch erwartest ;D :P ). Andererseits machst Du dem Bearbeiter auch einiges an unnötiger Arbeit. :mad:

Ich tippe aber auf ersteres!