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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein: M mit B möglich?


Schdeffan
2006-07-09, 22:03:40
Moin,
also das es erlaubt ist mit dem Autoführerschein Roller, für die man sonst den Führerschein Klasse M braucht weiß ich. Wenn ich jetzt aber den Führerschein mit 17 mache, darf ich dann auch schon bevor ich 18 bin mit nem Roller (50cm³, 45km/h) fahren?

Mfg und Danke
Stefan

Senfgnu
2006-07-09, 22:08:23
meines Wissens nach nicht. Bin mir aber nicht 100 pro sicher, vielleicht solltest du da mal bei einer Fahrschule deiner Wahl anrufen

Duran05
2006-07-09, 22:15:25
Klasse B schließt die Klassen M, L und S mit ein.

Da Roller schon früher gefahren werden dürfen, würde es Sinn machen, wenn es auch ohne Begleitung erlaubt wäre.

Aber besser nochmal nachfragen, nicht das nachher noch Probleme entstehen.

Senfgnu
2006-07-09, 22:20:20
argh, ich hatte einen Denkfehler:
die Fahrerlaubnis, die du erwirbst, beinhaltet natürlich auch die Klasse M und da du schon 16 bist, darfst du auch damit fahren. zumindest nach meinem Rechtsverständnis.

edit: ich gelobe, mich vorher zu informieren...

Stormtrooper
2006-07-09, 23:12:31
Normalerweise nicht, denn du erwirbst im rechtlichen Sinne keinen Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung die dich berechtigt mit einem Erwachsenen zu fahren, nun mußt du damit einen Führerschein beantragen in dem die Klasse M eingetragen wird.

Plutos
2006-07-10, 01:18:55
Stormtrooper[/POST]']Normalerweise nicht, denn du erwirbst im rechtlichen Sinne keinen Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung die dich berechtigt mit einem Erwachsenen zu fahren, nun mußt du damit einen Führerschein beantragen in dem die Klasse M eingetragen wird.


Genau das ist der Punkt - afaik bekommst du nämlich beim "Führerschein mit 17" noch gar keinen Führerschein (diese Plastikkarte halt), sondern nur nen Wisch wo draufsteht dass du darfst. Somit würde dein B natürlich M beinhalten, aber da du de facto dann keinen Führerschein hast, wo B drinsteht, darfst dus doch wieder nicht. Gerade beim Roller liegen aber meiner (nicht meiner persönlichen ;)) Erfahrung nach nicht nur Welten, sondern Universen zwischen "können" und "dürfen" :rolleyes:.

Supa
2006-07-10, 14:09:04
meine schwester hat nen führerschein ab 17, und sie DARF 50er Roller ohne begleitung fahren will sie aber nicht, hat angst davor *rofl*

Stormtrooper
2006-07-10, 17:40:17
Supa[/POST]']meine schwester hat nen führerschein ab 17, und sie DARF 50er Roller ohne begleitung fahren will sie aber nicht, hat angst davor *rofl*

Hast du überhaupt gelesen was wir geschrieben haben? :mad:

Supa
2006-07-10, 18:23:52
Stormtrooper[/POST]']Hast du überhaupt gelesen was wir geschrieben haben? :mad:

hattet ihr den lappen schon mal in der hand? ich schon!

ob man nun fahren kann oder darf ist natürlich ein unterschied, aber mit den 5 fahrstunden in der fahrschule (für b) lernst du es auch nicht wirklich.

noch ein paar infos zum lapen ab 17: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

Swp2000
2006-07-10, 18:37:15
Schdeffan[/POST]']Moin,
also das es erlaubt ist mit dem Autoführerschein Roller, für die man sonst den Führerschein Klasse M braucht weiß ich. Wenn ich jetzt aber den Führerschein mit 17 mache, darf ich dann auch schon bevor ich 18 bin mit nem Roller (50cm³, 45km/h) fahren?

Mfg und Danke
Stefan
Roller darfst du natürlich schon vorher fahren.