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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : lehre nicht geschafft


Gast
2006-07-11, 13:01:54
hi leute

ich habe heute eine schreckliche nachricht erhalten. ich habe die verdammte scheiss lehre nicht bestanden und das um 0.06 note.. :(

ich habe gehört dass man einspruch gegen das machen kann, doch wo soll ich mich melden, um das zu machen? anwalt? rechtschutz?

grüsse

Gast
2006-07-11, 13:06:04
Beim Lehrer informieren.

Gast
2006-07-11, 13:07:24
Gast[/POST]']Beim Lehrer informieren.

das kann ich vergessen. mit diesem schwein kann man nicht reden :P

sorry für meine worte, aber geht nicht anders :(

asc
2006-07-11, 13:10:54
Mei dann wiederholst halt die Prüfung, Betriebe sind ja leider eh gezwungen dich solang zu übernehmen...
Wobei ichs halt einfach nich versteh wie man sich so blöd anstellen kann, sorry ...
Da gehts um deine Zukunft, n bissl was lernen in den letzten 3 Jahren und du hättest das locker geschafft...

Bl@de
2006-07-11, 13:11:31
na ja wirst wohl einsehen müssen, dass du zu schlecht wars. wenner bei der berechnung betrogen hat wirst halt vor gericht gehen und das schleppt sich dann monatelang hin ... viel spaß

Gast
2006-07-11, 13:13:21
asc[/POST]']Mei dann wiederholst halt die Prüfung, Betriebe sind ja leider eh gezwungen dich solang zu übernehmen...
Wobei ichs halt einfach nich versteh wie man sich so blöd anstellen kann, sorry ...
Da gehts um deine Zukunft, n bissl was lernen in den letzten 3 Jahren und du hättest das locker geschafft...

mein durchschnitt in der schule liegt bei 5.0 (CH note) ich hab genug gebüffelt, darum ist es ja komisch, dass ich es nicht geschafft habe. im betrieb kann ich nicht bleiben - leider!

Super Grobi
2006-07-11, 13:15:51
Das ist doch kein Beinbruch. Machste halt nen halbes Jahr länger und hast dann einen besseren Abschluss (weil mehr vorbereitung). Informieren deinen Betrieb das du leider durchgefallen bist.

SG

asc
2006-07-11, 13:16:07
der betrieb ist aber verpflichtet, dich bis zur nächsten abschlussprüfung zu übernehmen, wenn ich mich nich irre hat man sogar 3 versuche...

achso... schweiz? na da hab ich dann keine ahnung, is 5.0 gut / schlecht bei euch?

Super Grobi
2006-07-11, 13:17:35
Gast[/POST]']mein durchschnitt in der schule liegt bei 5.0 (CH note) ich hab genug gebüffelt, darum ist es ja komisch, dass ich es nicht geschafft habe. im betrieb kann ich nicht bleiben - leider!

Wieso kannst du im Betrieb nicht bleiben? Hab ihr ein anderes Gesetz? Hier in der BRD ist der Betrieb verpflichtet dich ein weiteres halbes Jahr zu beschäftigen, wenn du die Prüfung versemmelt hast.

SG

Gast
2006-07-11, 13:18:30
asc[/POST]']der betrieb ist aber verpflichtet, dich bis zur nächsten abschlussprüfung zu übernehmen, wenn ich mich nich irre hat man sogar 3 versuche...

achso... schweiz? na da hab ich dann keine ahnung, is 5.0 gut / schlecht bei euch?

nöö bei uns nicht. wenn der chef nicht will muss er nicht. ja die beste note ist 6.0 - also ist 5.0 bei euch eine 2.0 oder?!

GBWolf
2006-07-11, 13:33:25
Gast[/POST]']hi leute

ich habe heute eine schreckliche nachricht erhalten. ich habe die verdammte scheiss lehre nicht bestanden und das um 0.06 note.. :(

ich habe gehört dass man einspruch gegen das machen kann, doch wo soll ich mich melden, um das zu machen? anwalt? rechtschutz?

grüsse

wenn du eine Rechtsschutz hast, dann ruf die an und frag nach ob die eine Beratung beim Anwalt bezahlen, dann mach mit einem Anwalt einen Termin und bring dem alle Unterlagen mit und bereite dich ein bischen vor, also was wichtig sein könnte.

hier kann dir kaum jemand helfen denke ich.

alternative ist eben die Prüfung nochmal machen, in Deutschland wäre das auch ohne Betrieb möglich, da du die Praktische Phase ja hinter dir hast, nur die Abschlussprüfung ist versemmelt..

rotkäppchen
2006-07-11, 14:45:39
der betrieb MUSS dich das nächste halbe jahr, ist in der regel alle halbe jahr ne prüfung,.... weiter beschäftigen, der ausbildungsvertrag endet mit bestehen der prüfung.
außer er kündigt dich, muss dabb aber eben nen driftigen grund angeben und auch fristgerecht sein.

h00ligan
2006-07-11, 14:52:07
theshadowoflight[/POST]']der betrieb MUSS dich das nächste halbe jahr, ist in der regel alle halbe jahr ne prüfung,.... weiter beschäftigen, der ausbildungsvertrag endet mit bestehen der prüfung.
außer er kündigt dich, muss dabb aber eben nen driftigen grund angeben und auch fristgerecht sein.

Eh ... wie schon festgestellt wurde, gilt das für Deutschland. Der junge Mann kommt aber aus der Schweiz ;(

Ich denke, die besten Tipps können noch immer die zuständigen Stellen geben - das würde bei uns von der Berufsschule bis hin zur IHK usw.. reichen. Allerdings weiß ich nicht, wie da die Struktur in der Schweiz aussieht.

rotkäppchen
2006-07-11, 14:55:16
h00ligan[/POST]']Eh ... wie schon festgestellt wurde, gilt das für Deutschland. Der junge Mann kommt aber aus der Schweiz ;(

Ich denke, die besten Tipps können noch immer die zuständigen Stellen geben - das würde bei uns von der Berufsschule bis hin zur IHK usw.. reichen. Allerdings weiß ich nicht, wie da die Struktur in der Schweiz aussieht.

achso, hab ich überlesen,.... sry. ;(
bei uns gibts ja auch so nen "beistand" für solche rechtsfragen,... die nummern von denen gibts eigenlich in den schulen,... in der schweiz ja vielleicht auch...

Ash-Zayr
2006-07-11, 16:16:18
Wofür sind denn bitte GRenzwerte da, wenn man sie nach Belieben anfechten kann?

"Och kommen Sie; ich habe in der theoretischen Fahrprüfung doch nur einen Fehlerpunkt mehr als erlaubt..."

"Also, ich habe hier einen 5er im Lotto....ich reiche Klage ein dafür, daß ich wie ein 6er bezahlt werde...."

"Ich darf nicht beim Wettkampf teilmnehmen....?? Ichbin dioch nur 1KG über dem zulässigen Startgewicht?"

"Wieso darf ich das nicht mitnehmen?? Ich habe hier Euro 789,- von 810,- die es kosten soll...ich will den Geschäftsführer sprechen!!"

usw.....

Also, es ist so, finde Dich damit ab! Die werden keinen Präzendensfall schaffen....dann will jeder sein Ergebnis anfechten und bestehen, selbst man man eine ganze Note drunter ist....