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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ware bekommen aber nicht gekauft


grunge_e_nut
2006-07-11, 18:15:40
Hi,
ich habe vor 2 wochen ein Paket bekommen, welches an mich adressiert war. Ich habs aufgemacht und es war etwas drin was ich nirgendwo gekauft habe. Es musste sich also um eine fehlsendung handeln. Ich habe aber dort niemanden erreichen können. Jetzt meldet sich ein Mensch mit dem Ich über Ebay Kontakt hatte ob ich das Paket vom Absender XYZ (nicht der name des Menschen der mich angeschrieben hat) bekommen hätte.
Ich soll mich jetzt um Versand kümmern und das tierisch schwere Ding verschicken, dabei hab ich net mal ein auto und müsste es zur post schleppen.

Also, soll bzw Muss ich das Paket zurückgeben?
Sind die leute die es verschickt haben selbst schuld`und ich kann das Paket behalten? Es war keinerlei Rechnung oder so dabei ich hab lediglich bei Hermes für den Erhalt von Paket X unterschrieben.

was soll ich da jetzt machen?

Bl@de
2006-07-11, 18:16:21
behalts einfach und wenn du es nicht brauchst ab zu ebay damit

noid
2006-07-11, 18:17:43
unfrei, von ups anbolen lassen... X-D

nn23
2006-07-11, 18:17:46
der absender muss das paket abholen. du hast damit garnix zu tun.

du musst auch nix zahlen und dich um nix kümmern eigentlich ausser bescheid zu sagen das das paket bei dir angekommen ist

Chrisch
2006-07-11, 18:20:45
wenn du ehrlich bist lässt du dir geld zu schicken für den versand (www.hermes-paketshop.de),
die holen das paket bei dir ab und du hast deine ruhe..

wenn du den inhalt behalten möchtest sagst du es ist nie was bei dir angekommen ;)

grunge_e_nut
2006-07-11, 18:21:58
joa, der absender weiss ja jetzt bescheid und will das paket. (bzw die person die ich über ebay kenne, die jetzt sagt das paket der dritten person sei bei mir angekommen)

ich will eigentlich garnix machen oder zumindest eine aufwandsentschädigung weil ich echt besseres zu tun hab. steht mir sowas zu?

klar bin ich ehrlich. das ding is zwar wetvoll aber ich hab keine ahnung von dem themengebiet daher würde ichs eh wieder veraufen. aber ich will dem verkäufer ja nix böses, die stellen das nur so selbstverständlich hin als obs klar ist dass ich die 20,30kg die paar km weit schleppe.

abholenlassen geht also? dann werde ich das aber nicht organisieren müssen oder?

Gibts da Finderlohn oder so?

Chrisch
2006-07-11, 18:25:28
klar, sag halt du musst nen tag urlaub nehmen damit das dingen abgeholt werden
kann da du es nirgends hinbringen kannst...

Wenn die nix zahlen möchten sachste den kein Geld = kein Paket :D

edit: geh doch auf die hp von hermes die ich oben gekostet habe, den abholauftrag
aufzugeben dauert 2min :)

Gruß
Chris

some1
2006-07-11, 18:28:20
Aus reiner Neugierde: Was wars denn?

Ansonsten, versetzt dich in die anderer Person und überleg dir nochmal, ob du eine Aufwandsentschädigung möchtest.

grunge_e_nut
2006-07-11, 18:35:21
also komplette info.

die person hat mir bei ebay nen gamecube verkauft der ganz und garnicht der artikelbeschreibung entsprach. Ich ab gemeckert und hab 15 euro als entschädigung bekommen. denkste. Die verkäuferin hat letzte woche gesagt sie würde auf jeden fall noch diese woche (also inwzischen schon letzte woche) das geld überweisen. Heute sagt sie, sie will die 15 Euro zusammen mit dem Porto für die Rüccksendung überweisen. Aber da stelle ich mich allein aus trotz quer und sage ihr, dass ich, bevor ich die 15 euro nicht habe, auch nix machen will. Weil icch ihr einfach nicht glaube nachdem was sie letzte woche gesagt und nicht gemacht hat

im paket war kram für auto/motorrad mein vater sagt: wert über 1000 euro. aber das gewicht is ja das schlimme. und so wie die sich verhalten hat hab ich keine lust jetzt komplett nett zu sein. daher der gedanke an die aufwandsentschädigung (würde ich an deren stelle auch auf jeden fall machen -find ich ehrensache. also mal 5 euro oder 10 draufzupacken weil 1000 euro echt viel ist und daher finde ich ein kleines dankeschön normal) naja dankeschön gabs nicht nur ne kurze mail. auch kein entschuldigung wegen den 15 euro und wer nicht freundlich zu mir ist zu dem bin ich auch nicht freundlich zurück bzw eben ein bisschen unfreundlicher :-)

oder seht ihr das anders?

Chrisch
2006-07-11, 18:38:48
wenn mir leute so kommen ist bei mir auch nie was angekommen, ganz einfach ;)

Gruß
Chris

grunge_e_nut
2006-07-11, 18:45:35
ich hab doch unterschrieben und die ankunft im email verkeht auch schon bestätigt

Mumins
2006-07-11, 18:52:20
Es ist ganz einfach, du mußt gar nichts. Sie muß dafür sorgen, dass das Zeug abgeholt wird.

Evil E-Lex
2006-07-11, 19:27:26
Was ich mich die ganze Zeit frage: Wie kommt die Person darauf dir das Paket zu schicken? Ich mein, wenn ich jemanden etwas schicken will, dann schick ich es ihm direkt und nicht über dritte. Schon gar nicht ohne denjenigen vorher zu informieren. Wenn du nett bist, bittest du den eigentlichen Empfänger dir ne ausgefüllte Paketmarke zu schicken (wobei ich nicht weiß, ob die bei diesem Gewicht noch zulässig sind), bist du weniger nett schickt du es unfrei. Einfach behalten und nix tun wird aber nicht drin sein...

Gruß,
Evil

.roGue
2006-07-11, 19:29:57
Tatsache:

Sie/Er will etwas, du hast es. Also soll sie es bitte abholen oder für Abholung sorgen. Fertig.

rotkäppchen
2006-07-11, 20:56:10
wieso wurde dir, nichtsahnend nen paket zugeschickt und keiner hat dir was gesagt von den leuten zu den es soll?

hermes holt pakete auch ab,... aber den versand würde ich mir bezahlen lassen vom absender.....

perry_le
2006-07-11, 21:01:42
Ich würd keinen Finger krumm machen und sagen, sie soll sich drum kümmern wie das Zeug zu ihr kommt.

elektrischer Ziegenbock
2006-07-11, 21:40:42
Genau. Wenn der Mailverkehr so unfreundlich war, dann hätte ich auch keine Lust. Die Alte soll den Hermes-Abholdienst selber kontaktieren und bezahlen (bzw. dir vorher überweisen) und vorher fragen, um welche Uhrzeit du deswegen daheim sein kannst.

XenoX
2006-07-12, 00:46:22
Warum fragst du eigentlich im Forum nach, es ist doch total selbstverständlich, dass der Paketsender dir die Versandkosten überweist und du es dann schnellstmöglich ihn zurück sendest.

Lass dir jedoch auf jeden Fall deine 15 € zzgl. die Versandkosten ca. 20 € überweisen, sonst bist du nachher der Leidtragende :)

Zumal du das Paket von Hermes abholen lassen kannst........

/dev/NULL
2006-07-12, 09:41:02
Rechtliche handelt es sich um ne unbestellte Leistung nach BGB §241a.

Du hast bescheid gesagt, damit bist Du raus. Abholen lassen muß der Sender machen wenn er es wieder haben will, Du mußt garnichts tuen. Was Du nicht machen darfst ist natürlich die Sachen zu nutzen, gebrauchen etc..

Einfach sagen: Es liegt hier bei mir im Keller, hol es ab oder lass es liegen.

Dykstra
2006-07-12, 13:09:55
theshadowoflight[/POST]']wieso wurde dir, nichtsahnend nen paket zugeschickt und keiner hat dir was gesagt von den leuten zu den es soll?

Ich denke mal sie hat bei ebay die verkehrte abgeschlossene Auktion aufgerufen und die falsche Adresse dann einfach per Copy&Paste ins Adressformular des Paketscheins übertragen.
Zeugt aber nicht gerade von großer Aufmerksamkeit ihrerseits. (auf gut deutsch: Richtig dämliche Aktion! :rolleyes: )

_Gast
2006-07-12, 14:05:28
Durch die Lieferung unbestellter Waren oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet.

Wer unbestellte Leistungen erhält ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Bei Waren besteht keine Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum. Selbst die Benutzung und der Verbrauch sind zulässig, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht, auch nicht in Form von Schadensersatzansprüchen begründet wird.

Keinesfalls das Paket auf eigene Kosten zurückschicken!
Eine unfreie Rücksendung ohne vorherige Zustimmung der Firma birgt die Gefahr, dass die Annahme verweigert und der Verbraucher zur Rücknahme des Paketes und zur Zahlung der Portokosten aufgefordert wird.

Quelle: http://www.vis-recht.bayern.de/de/left/werbung/unbestellte_waren.htm

Marbleearth
2006-07-12, 14:19:01
_Gast[/POST]']Durch die Lieferung unbestellter Waren oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet.

Wer unbestellte Leistungen erhält ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Bei Waren besteht keine Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum. Selbst die Benutzung und der Verbrauch sind zulässig, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht, auch nicht in Form von Schadensersatzansprüchen begründet wird.

Keinesfalls das Paket auf eigene Kosten zurückschicken!
Eine unfreie Rücksendung ohne vorherige Zustimmung der Firma birgt die Gefahr, dass die Annahme verweigert und der Verbraucher zur Rücknahme des Paketes und zur Zahlung der Portokosten aufgefordert wird.

Quelle: http://www.vis-recht.bayern.de/de/left/werbung/unbestellte_waren.htm

Hehe. Schick ihr das per mail und setz es bei ebay rein ;D Nee wär nat. zu böse, aber wenn die Alte nunmal so unfreundlich ist.