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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage - Umtausch/Rückgabe


MISTAX84
2006-07-15, 01:17:57
Kann mir ein Shop/Markt irgendwann das 14tägige Rückgaberecht verweigern?

Was wäre, wenn ich mir jede Woche ein neues Teil kaufe, es dann aber einer Woche später wieder zurückgebe? (Zustand natürlich wie beim Kauf)

Obiger Fall ist etwas überspitzt ausgedrückt, zugegeben, aber slebst bei diesem Extremfall würde es mich mal interessieren...

Danke!

huha
2006-07-15, 01:19:35
Verweigern können sie es dir nicht, aber es gibt ja durchaus Möglichkeiten, dir dennoch die Benutzung in Rechnung zu stellen, was dich dann schnell davon abhalten würde, dieses Spielchen länger durchzuziehen. ;)

Beachte auch, daß dies nur gilt, wenn du das Teil per Versand bestellst. Sonst ist es nämlich kein Fernabsatzgeschäft und das Fernabsatzgesetz gilt nicht.

-huha

Silent3sniper
2006-07-15, 01:20:23
MISTAX84[/POST]']Was wäre, wenn ich mir jede Woche ein neues Teil kaufe, es dann aber einer Woche später wieder zurückgebe? (Zustand natürlich wie beim Kauf)

Dann wird der Shop wohl kaum noch Bestellungen von dir Bearbeiten / dich aus der Kundendatei löschen etc. ;)

MISTAX84
2006-07-15, 01:23:11
- Onlineshop: Wenn die aber in ihren AGB stehen haben "Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist"

Und ich das denen genau so, wie ich es bekommen habe, wieder schicken würde, nicht, oder?


- Markt: Media Markt z.B gewährt ja auch ein Rückgaberecht, wie siehts damit aus?


Nochmal sicherheitshalber: Ich mache obiges nicht und habe auch nicht vor, so etwas zu machen, mich würde es eben nur mal interessieren

MISTAX84
2006-07-15, 01:24:17
Şilent³şniper[/POST]']Dann wird der Shop wohl kaum noch Bestellungen von dir Bearbeiten / dich aus der Kundendatei löschen etc. ;)

Eben das meine ich, haben die das Recht dazu? Ich meine, wenn sie mir doch ausdrücklich das Recht geben, Ware zurückzuschicken, müssen sie mich doch auch wie jeden anderen Kunden behandeln, selbst wenn ich das zigmal mache, oder nicht?!

Silent3sniper
2006-07-15, 01:27:53
MISTAX84[/POST]']Eben das meine ich, haben die das Recht dazu? Ich meine, wenn sie mir doch ausdrücklich das Recht geben, Ware zurückzuschicken, müssen sie mich doch auch wie jeden anderen Kunden behandeln, oder nicht?!

Naja, was du dann machen würdest, wäre einfach Geschäftsschädigend für sie (sie zahlen Porto etc., Arbeitsaufwand...), sie wären einfach blöd dir weiterhin das Zeug zuzuschicken - und das tun sie einfach nicht. Gibt ja dann keinen Grund dir irgendwas zuzuschicken, wird ja nicht vom Staat erzwungen das sie dir alles immer schicken müssen.

MISTAX84
2006-07-15, 01:30:44
Dass es geschäftsschädigend wäre steht ausser Frage, jedoch ist eben meine Frage, ob sie sich auf rechtlichem Boden bewegen, wenn sie mir nichts mehr verkaufen, oder nichts mehr von mir reklamieren... (fällt das nicht sogar unter das Diskriminierungsgesetz? [OMG *g*])

Ich tue ja nichts, was nicht AGB-konform ist, oder?

looking glass
2006-07-15, 01:55:34
MM bietet kein Rückgaberecht, sondern nur eine Kulanz, sofern es keinen Mangel am eigentlichen Objekt gibt.

Und mein MM hier, protokolliert das durchaus am Namen, den man bei sowas angeben muss - ich gehe also davon aus, das man dieses Spielchen mit ihnen nicht all zu häufig treiben kann.


Zum eigentlichen, ja sie können sich weigern dir was zu verkaufen, den dazu sind sie nicht verpflichtet, nur die "Begründung" muss passen und bei deinem hypothetischen Fall wäre dies, ein unverhältnismässig grosserer Rücklauf an ansonsten einwandfreier Ware (da Du hier nicht gesagt hast, das Du wegen Mangel zurück schicken willst) mit von ihnen getragenen Kosten. Das ist nicht diskriminierend, den Du schädigst sie ja.

Kurgan
2006-07-15, 02:25:30
looking glass[/POST]']MM bietet kein Rückgaberecht, sondern nur eine Kulanz, sofern es keinen Mangel am eigentlichen Objekt gibt.

Und mein MM hier, protokolliert das durchaus am Namen, den man bei sowas angeben muss - ich gehe also davon aus, das man dieses Spielchen mit ihnen nicht all zu häufig treiben kann.


Zum eigentlichen, ja sie können sich weigern dir was zu verkaufen, den dazu sind sie nicht verpflichtet, nur die "Begründung" muss passen und bei deinem hypothetischen Fall wäre dies, ein unverhältnismässig grosserer Rücklauf an ansonsten einwandfreier Ware (da Du hier nicht gesagt hast, das Du wegen Mangel zurück schicken willst) mit von ihnen getragenen Kosten. Das ist nicht diskriminierend, den Du schädigst sie ja.
ich bin mir ziemlich sicher das ein händler überhaupt keine begründung dafür haben muss, mit person x keine geschäfte machen zu wollen. so ein kaufvertrag ist schliesslciht eine willensübereinkunft von zwei parteien, und wenn die eine partei nicht will kann niemand sie zwingen.

normaleweise ist es allerdings im interesse des händlers umsatz zu generieren, von daher wird er das spiel ein paar mal mitmachen. aber irgendwann ist schicht, dann landen die bestellungen des kunden x einfach nur noch in der rundablage.

MISTAX84
2006-07-15, 02:55:09
Ok, vielen Dank für eure Meinungen, jetzt bin ich ein Stück weiter, bzw. fühle mich in meiner Vorahnung bestätigt.

danko
2006-07-15, 08:39:25
Wenn du im Internet bestellt hast ist das Vernabgesetz wirksam und ein 14tägiges Rückgaberecht ist darin verankert. Es kann sich kein Shop darüber hinwegsetzen. Eine Rückgabe ist innerhalb der 14 Tagesfrist ohne Angabe von Gründen möglich.

Wenn du was persönlich in einem Shop bei dir vor Ort gekauft hast (eben nicht online) dann ist ein Rückgaberecht i.d.R. nicht vorgesehen sondern nur quasi Service am Kunden des jeweiligen Shops, also alles auf Freiwilligenbasis.
Eine Rücknahme des gekauften Artikels kannst du in diesem Fall, wenn kein Mangel ander Sache vorliegt, nicht erzwingen.

CU Danko

LovesuckZ
2006-07-15, 16:51:06
Kurgan[/POST]']ich bin mir ziemlich sicher das ein händler überhaupt keine begründung dafür haben muss, mit person x keine geschäfte machen zu wollen. so ein kaufvertrag ist schliesslciht eine willensübereinkunft von zwei parteien, und wenn die eine partei nicht will kann niemand sie zwingen.


Dank dem neuem Anti-Diskriminierungsgesetzes kann ein Händler zu schadensersatz verpflichtet werden, wenn er bis auf einem deutschen, weißem Mann der Frauen liebt und nicht religiös ist (also den normalen Menschen) etwas verkauft.
Ergo wäre ich verpflichtet, auch Sachen an Frauen zu verkaufen.

Stormtrooper
2006-07-15, 17:28:24
Zusätzlich besteht mit Sicherheit dann auch die Möglichkeit, dich auf Schadenersatz zu verklagen.