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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 300€ Brief aus Karlsruhe...


Silas
2006-07-16, 12:19:50
Moin Moin!

Habe gestern mittag auch einen Brief aus Karlsruhe erhalten wo ich gebeten werde 300€ innerhalb 10 tagen an die Anwaltskanzlei zu zahlen da ich das Spiel Total Overdose in einer Peer to Perr Tauschbörse angeboten habe...
Letztes Jahr im September mit Uhrzeit und allem drum und drann..
Wenn ich nicht zahle wird es laut brief richtig teuer für mich ;(
Ich weiß erlich gesagt nicht mal mehr ob ich das wirklich gemacht habe da ich emule eigentlich so gut wie nicht mehr benutze...
Was kann ich nun tun?
Das schreiben wurde maschinell erstellt mit ner kopierten unterschrift...

Marbleearth
2006-07-16, 12:27:49
scheint echt zu sein. lies mal hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Logistep_AG)

Zephyroth
2006-07-16, 12:28:05
300€ klingt recht wenig, wenn man bedenkt was bei sonstigen Unterlassungsklagen in solchen Fällen verlangt wird (>1500€). Für mich klingt das nach einem Fake. Ich würde mal bei dieser Anwaltskanzlei anrufen und mich dumm stellen, einfach mal nachfragen, was denn damit gemeint sei. Nur um sicher zu gehen, das es die Anwaltskanzlei:

a.) überhaupt gibt
b.) die über den Fall informiert sind

Wenn ja, dann würde ich mit meinem Anwalt reden, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt.

Aber wenn mich mein Gefühl nicht täuscht, dann ist das hier ein Trittbrettfahrer, der durch die relativ geringe Forderung verhindern will, das man genauer nachbohrt.....

Ich habe keine Erfahrung mit solchen Fällen, ich verfolge nur einige, wie das normalerweise abläuft und dieser scheint mir ein wenig ungewöhnlich. Wie gesagt, vorsichtshalber mal anrufen und gegebenenfalls den eigenen Anwalt konsultieren.....

Grüße,
Zeph

WhiteVelvet
2006-07-16, 12:31:49
Um Gottes Willen erstmal nicht zahlen. Ein Kumpel hat vor kurzem auch so einen Brief bekommen und sofort weggeschmissen. Ich würde es erstmal ignorieren und auf einen zweiten Brief warten. Wenn der da ist einen Anwalt einschalten und über den eine Beweiseinsicht anfordern.

Das "innerhalb von 10 Tagen" klingt übrigens sehr unseriös. Ist sowas überhaupt üblich?

Monger
2006-07-16, 12:46:35
WhiteVelvet[/POST]']
Das "innerhalb von 10 Tagen" klingt übrigens sehr unseriös. Ist sowas überhaupt üblich?
Ganz ungewöhnlich ist das afaik nicht. Man setzt halt eine Frist, bis zu der man sich gütlich einigen will, danach geht's vors Gericht.

Aber in solchen Fällen würde ich auch genau das machen was hier schon geschrieben wurde: erstmal nachhaken von wem das genau kommt, und die erste Mahnung grundsätzlich ignorieren.

Odem
2006-07-16, 12:47:53
ne sowas ist normal nicht wirklich üblich. ich würd auch nicht bezahlen, und mal abwarten ob nochmal was kommt und dann mitm anwalt gegen die vorgehn

darph
2006-07-16, 12:48:03
Warnung: Gefährliches Halbwissen straight ahead:

Kopierte Unterschrift, die ohnehin zweifelhafte Authentizität mal als gegeben vorrausgesetzt, ist ein Zeichen für Massenabmahnung. Die ist ja hierzulande selbst bei den Gerichten nur ungern gesehen und macht die ganze Abmahnung nichtig, oder?


WhiteVelvet[/POST]']Das "innerhalb von 10 Tagen" klingt übrigens sehr unseriös. Ist sowas überhaupt üblich?Also meines Wissens muß in einer Frist ein Datum genannt werden, kein Zeitraum.

Super Grobi
2006-07-16, 12:55:18
Monger[/POST]']Ganz ungewöhnlich ist das afaik nicht. Man setzt halt eine Frist, bis zu der man sich gütlich einigen will, danach geht's vors Gericht.

Aber in solchen Fällen würde ich auch genau das machen was hier schon geschrieben wurde: erstmal nachhaken von wem das genau kommt, und die erste Mahnung grundsätzlich ignorieren.

Dieses setzt eben keine echte Frist, den wann fangen die 10 Tage an? Absendedatum, Empfangsdatum, wenn ich den Brief gelesen habe? Eine richtige frist wäre: "bis zum 30.07.2006". Wer das jetzt anzweifelt solte sich mit jemanden beraten, der schonmal eine kaufmännische Ausbildung gemacht hat ;)

Aber so recht weiss ich nicht was man davon halten soll. Wenn man ein Sauger ist, muss man natürlich mit solcher Post rechnen. Auch wird bestimmt nach den 300 Euro noch nicht schluss sein. Glaub das es dann erst richtig los geht.

SG

(del)
2006-07-16, 12:59:45
Super Grobi

Normalerweise gelten Fristen ab dem Datum des Erhalts der Niederschrift.

Super Grobi
2006-07-16, 13:02:22
Mayday[/POST]']Super Grobi

Normalerweise gelten Fristen ab dem Datum des Erhalts der Niederschrift.

Bestimmt nicht. Es muss ein festes Datum genannt werden, alles andere ist wischi waschi. Mit so einem Brief wirst du keinen Mahnbescheit beantragen können.

Ich hoffe aber das der Threadstarter da rauskommt und solche tollen Programme garnicht mehr benutzt. Solche Aussagen wie: "...da ich emule eigentlich so gut wie nicht mehr benutze..." geben mir zu denken. Also nur ein bischen und selten saugen ist auch illegal ;)

SG

Pixeltechniker
2006-07-16, 13:10:55
Es muss ein konkretes Datum angegeben werden wie Grobi schon gesagt hat. Diese Zahlungsaufforderung ist nichtig. Deshalb auch auf keinen Fall zahlen. Weiterhin würde ich NICHT erst mal abwarten sondern sofort einen Anwalt einschalten und die weitere Vorgehensweise besprechen. Diese Firmen setzen darauf das die erste Mahnung genug einschüchtert und der Angeklagte zahlt. Mit etwas Glück bleibt es auch bei dieser einen Mahnung. Sollte die Kanzlei allerdings hartnäckig sein und genug Beweise haben wirds bei den 300€ nicht bleiben...

Super Grobi
2006-07-16, 13:23:37
Wie lange ist eine solche Sache eingentlich verfolgbar? September 2005 finde ich schon albern.

SG

slaughty
2006-07-16, 13:34:36
Das Thema wurde schonmal im Rechtsforum des grünen Planeten diskutiert.

http://planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=260778

Silas
2006-07-16, 13:43:33
Ein datum steht schon dabei...keine frist mit 10 Tagen sondern expliziet ein Datum...

Super Grobi
2006-07-16, 13:49:49
Mir scheit es so zu sein, das speziel eMule und eDonkey (ist ja das selbe) mit dierser Software abgefischt wird. Sehe ich das richtig? Torrent scheint davon ja nicht betroffen zu sein. Warum eigentlich nicht?

SG

WhiteVelvet
2006-07-16, 13:55:50
Vielleicht weil Torrent zu speziell ist und eDonkey ohne Wissen benutzt werden kann, sozusagen P2P für Dumme (ich will damit niemand angreifen, ich meine Anwälte, oje, damit schliesse ich Anwälte aus dem 3DC natürlich aus :D).

Heimatsuchender
2006-07-16, 14:47:13
Silas[/POST]']Ein datum steht schon dabei...keine frist mit 10 Tagen sondern expliziet ein Datum...


Wie jetzt? Es steht ein genaues Datum drin, bis zu dem du zahlen sollst? Das geht aus dem Anfangspost naemlich nicht hervor.

tobife

Com.Chakotey
2006-07-16, 15:48:03
Moin Moin!

Also...

III- Für die Zahlung des geltend gemachten Gesamtbetrags in Höhe von
300,00€
setzen wir Ihnen Zahlungsfrist bis spätestens
26.07.2006
eigehend auf dem oben genannten Konto unserer Kanzlei


Es ist ein Vergleichsangebot schreiben die...die fasseln was von gegenstandswert 10,000€ und Streitwert 10,000€
Alles von Schutt,Waetke

P.S. silas war mein Bruder ;) hatte vergessen mich einzuloggen ;)

Heimatsuchender
2006-07-16, 15:51:54
Com.Chakotey[/POST]']Moin Moin!

Also...

III- Für die Zahlung des geltend gemachten Gesamtbetrags in Höhe von
300,00€
setzen wir Ihnen Zahlungsfrist bis spätestens
26.07.2006
eigehend auf dem oben genannten Konto unserer Kanzlei


Es ist ein Vergleichsangebot schreiben die...die fasseln was von gegenstandswert 10,000€ und Streitwert 10,000€
Alles von Schutt,Waetke

P.S. silas war mein Bruder ;) hatte vergessen mich einzuloggen ;)

Dann wird der Threadstarter keine Chance haben. Dann ist das Ganze mit Logistep (so heisst es glaube ich) protokolliert worden. Die Kanzlei vertritt Zuzzex und andere Publisher.

tobife

WTC
2006-07-16, 15:59:57
Von wem kriegen diese Anwaltskanzleien eigentlich die Adressen??

Ist der Provider verpflichtet diese preiszugeben oder wie schaut das aus?

Pixeltechniker
2006-07-16, 16:09:53
Fakt ist das diese Kanzlei noch noch nicht einem einzigen Angeklagten vor Gericht nachweisen konnte Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Es gibt mehr als genug Threads im Netz über die Kanzlei Schutt&Waettke. Die bewegen sich da mit dieser Software und dem ganzen Verfahren auf sehr dünnem Eis. Die Leute die nicht gezahlt haben, wurden seitdem auch nicht mehr belästigt. Also nicht zahlen. Fertig.

darph
2006-07-16, 16:11:37
WTC[/POST]']Von wem kriegen diese Anwaltskanzleien eigentlich die Adressen??

Ist der Provider verpflichtet diese preiszugeben oder wie schaut das aus? Die Stellen Strafanzeige. Bund ermittelt, läßt sich von Provider die Adreßdaten geben und stellt dann das Verfahren ein wegen lohnt nicht. Derweil streben die einen Zivilprozeß an, lassen sich Akteneinsicht geben und schreiben die Adresse ab.

So wird der Staat von denen als indirekte Adreßdatenbank mißbraucht. ;(

headlion
2006-07-16, 16:15:09
also ich habe von mein kollegen gehört das unserer provider (versatel) die sachen nicht rausgeben muss. die haben vorgericht gewonnen oder so sagte er mir. aber er hat das auch nur gehört von sein klassenkameraden der bei versatel lernt.

Heimatsuchender
2006-07-16, 16:16:16
WTC[/POST]']Von wem kriegen diese Anwaltskanzleien eigentlich die Adressen??

Ist der Provider verpflichtet diese preiszugeben oder wie schaut das aus?


Die hier beteiligte Kanzlei bekommt sie von den Providern in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Das Ganze laeuft teilweise automatisiert ab. Logistep ueberwacht die Tauschboersen und sobald das Programm was findet, geht eine automatische E-Mail an den Provider (IP-Nummern lassen sich ja den Providern zuordnen). Der Provider wird aufgefordert, die IP-Nummer zu speichern, da gerade (vermutlich) eine Straftat /Urheberrechtsverletzung begangen wird und Anzeige erstattet werden soll. Der Provider speichert die IP, die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet und es wird geprueft, welchem Kunden die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeteilt wurde. Dann geht das Schreiben raus. Der Witz an der Sache ist nur, dass die Staatsanwaltschaft selten was unternimmt und das Ganze auf der zivilrechtlichen Seite laeuft.

tobife

Heimatsuchender
2006-07-16, 16:21:52
headlion[/POST]']also ich habe von mein kollegen gehört das unserer provider (versatel) die sachen nicht rausgeben muss. die haben vorgericht gewonnen oder so sagte er mir. aber er hat das auch nur gehört von sein klassenkameraden der bei versatel lernt.


Versatel weigert sich, Daten rauszugeben, weil die eine zeitlang taeglich zig solcher automatischen E-Mails bekommen haben. Alle anderen Provider kooperieren. Versatel wird ueber kurz oder lang aber auch kooperieren.

tobife

Senfgnu
2006-07-16, 16:22:28
mich würde mal interessieren, ob und wenn ja, wie man gegen die überhöhten Streitwerte vorgehen kann.

Mellops
2006-07-16, 16:24:12
Die Kosten für einen Prozess und die Anwälte richten sich doch nach dem Streitwert?
Angenommen er liese es auf eine Zivilprozess ankommen und dort wird ein realer Schaden festgestellt (bewiesen) der nur 10% des Streitwertes beträgt. Der Schuldige muss anschließend den Schaden zahlen, wie hoch sind dann die Gerichts und Anwaltskosten, die er vermutlich ebenfalls tragen muss?

Undertaker
2006-07-16, 16:26:39
muss ein provider ip-daten nicht nach einem gewissen zeitraum löschen, da diese nur zur rechnungserhebung gespeichert werden dürfen?

EureDudeheit
2006-07-16, 16:31:29
Nicht zahlen, nicht auf weitere Briefe mit Fristverlängerungen reagieren, die werden eh nicht vor Gericht gehen.

Heimatsuchender
2006-07-16, 16:31:33
Undertaker[/POST]']muss ein provider ip-daten nicht nach einem gewissen zeitraum löschen, da diese nur zur rechnungserhebung gespeichert werden dürfen?


Theoretisch ja. Aber der Standard ist meistens sowieso schon 80 Tage Speicherzeit. Das Problem/der Haken: Soblad die Provider die automatische Mail erhalten, dass (vermutlich) gerade eine Straftat/Urheberrechtsverletzung begangen wird und Anzeige erstattet werden soll, werden die Daten gespeichert, bis sie benoetigt werden.

tobife

Sith
2006-07-16, 17:39:03
Gabs doch vor kurzem erst ein Urteil, bezgl. T-Online/DSL/Daten:

http://winfuture.de/news,23887.html

Also, wenn T-Online und Flat, dann Glück gehabt?

Heimatsuchender
2006-07-16, 17:50:29
EureDudeheit[/POST]']Nicht zahlen, nicht auf weitere Briefe mit Fristverlängerungen reagieren, die werden eh nicht vor Gericht gehen.



Da wuerde ich mich nicht unbedingt drauf verlassen. Die sind bezueglich Earth 2160 schon vor Gericht gegangen. Ansonsten empfehle ich noch diesen Link:
http://www.internetrecht-rostock.de/emule-strafanzeigen.htm


tobife

Butter
2006-07-16, 18:01:16
@ Thread Starter.

Hast Du denn das Spiel zum Upload freigegen gehabt?
Wenn ja ist es ja nur richtig das du zahlen mußt.

Sorry just my 2 cents.

aevil
2006-07-16, 18:02:22
tobife[/POST]']Versatel weigert sich, Daten rauszugeben, weil die eine zeitlang taeglich zig solcher automatischen E-Mails bekommen haben. Alle anderen Provider kooperieren. Versatel wird ueber kurz oder lang aber auch kooperieren.

tobife
qsc macht übrigens auchnicht mit. Ich vermute mal das versatel auch erst mitmacht wenn sie gesetzlich verpflichtet werden, und solch ein Gesetz gibt es nicht.

StefanV
2006-07-16, 18:10:21
aevil[/POST]']qsc macht übrigens auchnicht mit. Ich vermute mal das versatel auch erst mitmacht wenn sie gesetzlich verpflichtet werden, und solch ein Gesetz gibt es nicht.

Die ISPs haben alle keinen Bock, dabei mitzumachen, kostet denen Geld, sie müssten die IPs speichern usw.
Dazu haben die aber alle keinen Bock, deswegen wehren sie sich, weil wehren günstiger ist als dafür ein paar (mehr) Leute einzustellen und die meisten Flatrate User haben eben 'ne Flatrate, weils Powersauger sind, hätt man die nicht, wie soll man dann DSL6000 oder ähnliches rechtfertigen und wer solls denn 'kaufen', außer eben diese? ;)

Außerdem:
Würden sie die Daten rausgeben, könnte es ein Anwender ja dagegen klagen, recht bekommen würd er wohl auch, was am Ende noch teurer wäre...
Ergo: es interessiert sie nicht, sie wollens garnicht wissen ;)

Mumins
2006-07-16, 18:18:07
Ich kann nur sagen, zahl nicht. Da wird nichts weiter mehr passieren. Diesen Zecken gehört das Handwerk gelegt. Die sind eine Schande für die Anwaltschaft.

BlueI
2006-07-16, 18:30:21
Ist da auch ne Unterlassungserklärung dabei? Ansonsten wär' das ganze sehr komisch, denn auf die kommt es den Abmahnenden ja an...

Tomi
2006-07-16, 18:33:46
Undertaker[/POST]']muss ein provider ip-daten nicht nach einem gewissen zeitraum löschen, da diese nur zur rechnungserhebung gespeichert werden dürfen?
Er muss sie bei einer Flatrate sofort nach Verbindungsende löschen. So das Urteil im Prozeß gegen T-Online. Das Urteil bezieht sich aber nur auf den verhandelten Fall und hat keine Aussenwirkung. Weil wozu braucht er IP und Volumen? IP sowieso nicht und Volumen erst recht nicht, da man einen Fixpreis bezahlt. Allerdings speichern die meisten Provider trotzdem...nicht wegen der Strafverfolgungsbehörden, sondern der Mischkalkulation wegen, damit sie Powersauger rauswerfen können. Was auch illegal ist..denn die Daten dürfen die Provider eigentlich garnicht haben. Ein Fall ist mir bekannt, wo ein Provider die Daten sofort löscht...der hat aber auch seit dem Tag seine Flatrate eingestellt und bietet nur noch Volumen, weil er sonst nicht mehr kalkulieren kann. Das sind halt die Auswüchse der 0,00 Euro oder 5,00 Euro Flatrates. Die sind nunmal unwirtschaftlich, da muss quersubventioniert werden. Und das kann man nur, wenn man den Traffic überwacht und statistisch auswertet.

Aber in Kürze kommt ja offziell die Vorratsdatenspeicherung.

(del)
2006-07-16, 18:46:56
Silas[/POST]']Moin Moin!

Habe gestern mittag auch einen Brief aus Karlsruhe erhalten wo ich gebeten werde 300€ innerhalb 10 tagen an die Anwaltskanzlei zu zahlen da ich das Spiel Total Overdose in einer Peer to Perr Tauschbörse angeboten habe...
Ignorieren. Aber wissen die eigentlich auch, daß Du Avatare "klaust"? ;)

darph
2006-07-16, 18:57:23
BessereHälfte[/POST]']Ignorieren. Aber wissen die eigentlich auch, daß Du Avatare "klaust"? ;) Duz Bild ist mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei. ;)

DeusExMachina
2006-07-16, 19:33:53
StefanV[/POST]']... und die meisten Flatrate User haben eben 'ne Flatrate, weils Powersauger sind, hätt man die nicht, wie soll man dann DSL6000 oder ähnliches rechtfertigen und wer solls denn 'kaufen', außer eben diese? ;)


also mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Ich habe "nur" DSL2000-Flat, hätte aber auch DSL6000, wenn es hier angeboten würde. Bei mir läuft jedoch nur sehr sehr selten eine Tauschbörse, und die auch nur im legalen Betrieb. Ich lade geschäftlich und für Pages massig Sachen durch die Gegend, doch ist mein momentaner Upload gelinde gesagt als bescheiden einzustufen. Auch könnte es nichts schaden, große Files (schaut doch mal, wie groß heute Demos und Patches sind) mal etwas schneller saugen zu können. Jeden mit einer schnellen Flat gleich als Dauersauger zu bezeichen ist echt zu stark gemutmaßt. Kenne so viele Leute mit dicken Flats,..müßten ja dann alles dieeeeeeee Monsterraubkopierer sein, oder? :|

Butter
2006-07-16, 20:08:45
Naja aber man kann davon ausgehen das 90% der Emule User 90% Warzed tauschen.

Com.Chakotey
2006-07-16, 20:30:34
Es ist ne Unterlassungserklärung und ne Vollmacht dabei...
Das Problem war daß ich mir des öfteren Spiele gezogen habe und wenn es dementsprechend gut war kauf ich es mir immer! im Original weil ich stolz auf meine Sammlung bin und es leid bin jedesmal ein Crack runterzuladen...
Das blöde an der Sache ist wenn man was runterlädt wird es sobald man ein klitzekleiner Teil hat auch gleich wieder freigegeben...
Sie schrieben auch das es auf gerichtlichem weg schon abgewiesen wurde und sie es nun zivielrechtlich machen...

WhiteVelvet
2006-07-16, 20:50:54
Hehe, genau, schick denen einen Brief zurück mit den Worten, dass die eine Schande für die gesamte Anwaltskaste seien :D

Spasstiger
2006-07-16, 21:01:09
Wohin geht eigentlich das Geld, das an die Anwaltskanzlei zu zahlen ist?
Die können sich ja nicht an irgendwelchen Urheberrechtsverletzungen bereichern, die sie gar nicht betreffen, sondern müssten ja erreichen, dass der Spielepublisher Anzeige erstattet (wenn die Staatsanwaltschaft den Strafantrag abgewiesen hat wie in diesem Fall geschehen).

3dzocker
2006-07-16, 22:44:04
Bezüglich der Abmahngebühren, ist das überhaupt erlaubt bei einem Streitwert von 50€, 250€ Gebühren zu fordern?

Meine Anwältin meinte (ich hab ihr nen ähnlichen Fall von nem Kumpel geschildert) nein.
Da gibts irgendwie son Berechnungssatz nach welchem man maximal das 2,5fache der Abmahngebühren berechnen darf.
Und der normale Satz liegt bei um die 25€ für eine Abmahnung, also max. 62,50€.

Alle Angaben ohne Gewähr, so hab ich das verstanden.

tschau

CrazyHorse
2006-07-16, 23:07:00
Das Nichtreagieren ist laut eines C'T-Artikels die unklugste Wahl mit der Geschichte umzugehen:

1. Vergibt man Handlungsspielraum, der einem angeboten wird. Man kan eine Unterlassungserklärung in abgewandelter Form abgeben. Ohne Schuldeingeständnis und mit akzeptablem Gebührensatz. Das kann die Kanzelei annehmen oder sich noch mal melden. Fall 1: Super! Fall 2: Immerhin Zeit gewonnen.

2. Ein Zivilgerichtsverfahren wird sicherlich immer teurer als eine außergerichtliche Einigung.

Für mich einleuchtende Gründe... Angenommen man hat sich tatsächlich etwas zu Schulden kommen lassen. Wenn man sicher ist, das nicht, dann muss man natürlich anders verfahren.

der Lustige
2006-07-16, 23:25:07
Naja die werden wohl was gegen dich in der Hand haben. Zahlen musst du sowie so. Entweder jetzt, oder spätestens nach dem gerichtlichen Urteil und dann wird die ganze Sache durch Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zinsen usw. um einiges teurer.

Entweder ein Rechsanwalt zur Hilfe ziehen, oder zahlen. Wenn die aber deine IP usw. haben, hast du sehr schlechte Karten.

Bei dem 300 Euro handelt sich wahrscheinlich um ein schnelles Bußgeld. Wenn du dieses nicht aktzeptierst, und die mehr gegen dich in der Hand haben sollten, könnte unter Umständen bei dir sogar die Polizei auftauchen.

Also eine sehr heikle Sache. Am besten gleich zahlen, oder Rechtsanwalt einschalten und die Kanzlei nach den Hintergründen fragen usw.

FragMaztah
2006-07-16, 23:31:42
StefanV[/POST]']Dazu haben die aber alle keinen Bock, deswegen wehren sie sich, weil wehren günstiger ist als dafür ein paar (mehr) Leute einzustellen und die meisten Flatrate User haben eben 'ne Flatrate, weils Powersauger sind, hätt man die nicht, wie soll man dann DSL6000 oder ähnliches rechtfertigen und wer solls denn 'kaufen', außer eben diese?

Man liest von dir echt eine Menge stumpfsinniges Zeug, aber das schlägt dem Fass doch glatt den Boden aus.

Schonmal daran gedacht, dass es im gesamten Bundesgebiet kaum eine andere Möglichkeit ausser DSL + Flatrate gibt, um möglichst günstig lange online zu bleiben? Für die meisten User ist die Bandbreite doch völlig zweitrangig. Der Zeit-/Kostenaspekt spielt da eher eine Rolle.

Aber für dich sind das natürlich gleich überwiegend Powersauger mit zig GB Traffic im Monat. Das es sie nicht gibt, sage ich nicht, aber die Mehrheit der DSL-Nutzer so darzustellen ist einfach nur dreist.

Dir würde ein Blick in entsprechende Literatur oder erstmal nur über den eigenen Tellerrand ganz gut tun, glaube ich :|.

Cubitus
2006-07-16, 23:47:36
Tja ja die nette Firma Logistep (http://de.wikipedia.org/wiki/Logistep)
hier gibts´ gratis Hilfe (http://www.abmahn-info.de.vu/)
FragMaztah[/POST]']
Schonmal daran gedacht, dass es im gesamten Bundesgebiet kaum eine andere Möglichkeit ausser DSL + Flatrate gibt, um möglichst günstig lange online zu bleiben? Für die meisten User ist die Bandbreite doch völlig zweitrangig. Der Zeit-/Kostenaspekt spielt da eher eine Rolle.
.
Falls man in einer Großstadt wohnt sind diese (http://www.kabeldeutschland.de/home/index.html) Angebote (http://www.kabelbw.de/index.php?id=1152&vpid=63003) genau das Richtige..

Mfg
Cubitus

rotkäppchen
2006-07-17, 00:02:45
FragMaztah[/POST]']Man liest von dir echt eine Menge stumpfsinniges Zeug, aber das schlägt dem Fass doch glatt den Boden aus.

Schonmal daran gedacht, dass es im gesamten Bundesgebiet kaum eine andere Möglichkeit ausser DSL + Flatrate gibt, um möglichst günstig lange online zu bleiben? Für die meisten User ist die Bandbreite doch völlig zweitrangig. Der Zeit-/Kostenaspekt spielt da eher eine Rolle.

Aber für dich sind das natürlich gleich überwiegend Powersauger mit zig GB Traffic im Monat. Das es sie nicht gibt, sage ich nicht, aber die Mehrheit der DSL-Nutzer so darzustellen ist einfach nur dreist.

Dir würde ein Blick in entsprechende Literatur oder erstmal nur über den eigenen Tellerrand ganz gut tun, glaube ich :|.

da gebe ich dir recht,... wir haben diese bandbreite und saug mir nichts aus dem netz, hab die ganzen programm auch nicht auf dem rechner drauf....
ich mag einfach nur das "sachnelle" surfen,.... und die 5 euro mehr im monat für 6000 statt 2000. ;)

3dzocker
2006-07-17, 02:13:05
Vorhin unter Dusche hat mich noch was anderes beschäftigt.
Die haben zwar die IP und die dazugehörigen Daten, was aber wenn man sagt mein Bruder wars, der sagt, nö meine Schwester und so weiter - ich mein im Prinzip wars ja erst mal der Rechner.

Bei ebay kann man sich doch auch vor nem Kauf drücken, da der Verkäufer nicht beweisen kann, dass ausgerechnet ich den Kauf getätigt habe.

So ist es hier doch auch, jemand hat was gemacht, aber wer genau?

Klärt mich mal auf...

tschau

elektrischer Ziegenbock
2006-07-17, 03:29:15
Keine Ahnung, ob die dann noch ermitteln können (bei einem möglichen Verfahren), ob du gleichzeitig dich z.B. noch bei anderen Seiten oder der Mail-Adresse mit deinem Namen eingeloggt hast. Ist zwar auch kein stichhaltiger Beweis, aber spricht nicht gerade für dich ;)

Mellops
2006-07-17, 08:00:32
Mellops[/POST]']Die Kosten für einen Prozess und die Anwälte richten sich doch nach dem Streitwert?
Angenommen er liese es auf eine Zivilprozess ankommen und dort wird ein realer Schaden festgestellt (bewiesen) der nur 10% des Streitwertes beträgt. Der Schuldige muss anschließend den Schaden zahlen, wie hoch sind dann die Gerichts und Anwaltskosten, die er vermutlich ebenfalls tragen muss?

Ich hoffe jemand kann die Fragen beantworten.

Bis dahin gehe ich davon aus, dass die Anwalts und Gerichtskosten, die der Schuldige tatsächlich zahlen muss, nicht von der Willkür des Klägers abhängen, den Streitwert selbst festzulegen.

Also mal eine kleines Rechenbeispiel bzgl. des maximalen Schadens, das sind lange keine 10000€.
Besagtes Spiel ist nach den bekannten Seiten 1700MB groß.
Der Angeklagte hat TDSL1000 und brauchte 3 Tage es runterzuladen, während dieser Zeit hat er es vielleicht auch verteilt, der Kläger kann nachweisen, dass der Angeklagte es die ganzen 3 Tage angeboten hat, ob er es über diesen Zeitraum auch nur einmal hochgeladen hat, kann er nicht beweisen, das kann er nur vermuten.
Bei einem upload von 16KByte/s läd er pro Tag maximal 1300MB hoch, macht nach 3 Tagen 3900MB.
Geht man von einem Spielpreis von 50€ aus und ignoriert, dass nicht jeder Download ein Kauf gewesen wäre, dass dem Kläger, in der Regel der Publisher, nicht die vollen 50€ zukommen.
Macht das einen Gesamtschaden von maximal 150€, mehr ist technisch nicht möglich.

Geht man weiter davon aus, dass der Anwalts- und Prozesskostenrechner (http://www.prozesskostenrechner.de/) keinen Fehler macht, bleiben für den Schuldigen die 150€ Schaden (nun realer Streitwert) und 162€ Gerichtskosten + gegnerischen Anwalt zu zahlen.


Das ist nur meine Laienmeinung, die Realität kann völlig anders aussehen.

PHuV
2006-07-17, 10:52:04
Das Problem ist hier jedoch, daß eine Zahlung auch als Schuldeingeständnis gesehen werden kann und dann erst Recht noch eine zusätzliche hohe Nachforderung kommen kann. Viele glauben, wenn sie die Abmahngebühren bezahlen, seien sie automatisch aus dem Schneider, dem ist aber nicht so, da kann noch eine fette Strafanzeige + Nachforderung kommen.

Cubitus
2006-07-17, 20:45:30
meistens gemäß §153 I StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Davon unbetroffen bleibt indessen die Möglichkeit der Zivilklage....(1 Möglichkeit Abmahnung)

dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen".


Tja hat man noch etwas von einer Firma runtergeladen für die Logistep tätig ist sieht es schlecht aus...

Übrigens ist eine Einwilligung kein Schuldeingeständis.
EWine dementsprechende Formulierung kann in die unterlassungserklärung jederzeit eingefügt werden

schoppi
2006-07-17, 20:52:42
wdragon[/POST]']Das Problem ist hier jedoch, daß eine Zahlung auch als Schuldeingeständnis gesehen werden kann und dann erst Recht noch eine zusätzliche hohe Nachforderung kommen kann. Viele glauben, wenn sie die Abmahngebühren bezahlen, seien sie automatisch aus dem Schneider, dem ist aber nicht so, da kann noch eine fette Strafanzeige + Nachforderung kommen.Die Zahlung stellt doch einen Vergleich dar, wie sollte da noch ein Nachforderung kommen? Zivilrechtlich ist man durch den Vergleich aus dem Schneider. Der Hersteller hat seine 50€ (?) bekommen, lediglich die Gebühr für den Anwalt und den Logistep-Schnüfflern von 250€ erscheint mir für eine Massenabmahnung deutlich zu hoch.

Eventuell kannst du die Gebühr etwas drücken - ich denke aber schon, dass du was zahlen musst.

Strafrechtlich hat man für 1 Medium, wie es in diesem Fall ja wohl ist, nichts zu befürchten....

Christoph_R
2006-07-17, 21:48:29
ist der Brief eigentlich an dich oder deine Eltern adressiert? (Oder Wohnst du schon allein?) Wem gehört der Internetanschluss?

mofa84
2006-07-23, 18:49:31
Mal ne Frage dazu:

Meine Bekannte hat anscheinend auch einen Brief bekommen, 120€ für irgendwas (weiß nicht genau was drin steht, hab ihn noch nicht gelesen).

Normalerweise muss der Brief doch an den Anschlussinhaber/Vertragsperson adressiert sein, oder?
Die können ja gar nicht wissen wer im Netz war, weil anscheinend hat ihn die die Tochter bekommen.

Außerdem glaub ich kaum dass die mit ihrem 56k-Modem groß gesaugt hat...


Gibt's da jetzt auch so ne Art Phising mit richtiger Post?

Super Grobi
2006-07-23, 19:31:57
Kann nicht mal jemand so ein Brief auf den Scanner werfen und hochladen? Persönliche Daten kann manja unkenntlich machen.

Danke
SG

Christoph_R
2006-07-23, 20:37:50
mofa84[/POST]']Mal ne Frage dazu:

Meine Bekannte hat anscheinend auch einen Brief bekommen, 120€ für irgendwas (weiß nicht genau was drin steht, hab ihn noch nicht gelesen).

Normalerweise muss der Brief doch an den Anschlussinhaber/Vertragsperson adressiert sein, oder?
Die können ja gar nicht wissen wer im Netz war, weil anscheinend hat ihn die die Tochter bekommen.

Außerdem glaub ich kaum dass die mit ihrem 56k-Modem groß gesaugt hat...


Gibt's da jetzt auch so ne Art Phising mit richtiger Post?

genau deswegen frag ich

Heimatsuchender
2006-07-23, 23:26:55
mofa84[/POST]']Mal ne Frage dazu:

Meine Bekannte hat anscheinend auch einen Brief bekommen, 120€ für irgendwas (weiß nicht genau was drin steht, hab ihn noch nicht gelesen).

Normalerweise muss der Brief doch an den Anschlussinhaber/Vertragsperson adressiert sein, oder?
Die können ja gar nicht wissen wer im Netz war, weil anscheinend hat ihn die die Tochter bekommen.

Außerdem glaub ich kaum dass die mit ihrem 56k-Modem groß gesaugt hat...


Gibt's da jetzt auch so ne Art Phising mit richtiger Post?


Bevor hier Vermutungen angestellt werden, solltest du den Brief erstmal lesen. Die Anwaelte, die fuer die Softwarefirmen taetig sind, setzen hoehere Betraege rein. Kann sein, dass hier irgendwelche Luschen als Trittbrettfahrer unterwegs sind.

tobife