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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist sowas legal?


DocEW
2006-07-17, 02:16:20
Hallo zusammen,

ich habe bei eBay ein Handy verkauft und bin auf den Käufer aufmerksam geworden. Der kauft und verkauft im großen Stil Handys, hat ca. 10000 Bewertungen (alles gute). Er kauft immer bei ganz normalen Auktionen von Privatpersonen und verkauft immer als "Sofort & neu". Ich denke mal, das sind halt die gleichen Geräte. Darf man das? Die Geräte, die er kauft, scheinen alles "neue" Geräte zu sein, aber ich finde trotzdem nutzt er aus, daß die Leute, die bei ihm kaufen, denken, daß er Händler ist.

Außerdem hat er mir folgendes in der Mail geschrieben:
Eine kleine Bitte vielleicht noch. :-) Es wäre gut, wenn man von außen nicht gleich sieht dass es sich um ein Handy handelt,
wenn Sie also keinen alten Karton o.ä. haben, dann den Handykarton einfach
in etwas Zeitungs- oder Paketpapier einpacken.

Alles ein bißchen merkwürdig, oder..? Was meint ihr?

Viele Grüße,

DocEW

h00ligan
2006-07-17, 02:20:00
Letzteres ist ganz normal (zum einen haben manche Leute eben lieber eine unbeschädigte OVP und zum anderen ist es sicherer, wenn man ein Paket nicht sofort als Handy-Lieferung erkennt), ersteres ist ... äh ... nun je nach Machart mehr oder weniger dramatisch. Wenn er gewerblich handelt, aber als scheinbarer Privatverkäufer auftritt, ist das klar ungesetzlich - aber gegen den Weg der Ware an sich (Einkauf bei privat und anschließender Weiterverkauf) ist nichts einzuwenden.

Etienne
2006-07-17, 02:21:12
Eine kleine Bitte vielleicht noch. :-) Es wäre gut, wenn man von außen nicht gleich sieht dass es sich um ein Handy handelt,
wenn Sie also keinen alten Karton o.ä. haben, dann den Handykarton einfach
in etwas Zeitungs- oder Paketpapier einpacken.

Das stand vielleicht nur da, weil er angst hat, dass sich jemand an dem Paket zu schaffen macht, da man dann ja schon von außen darauf schließen könnte, dass da etwas teurere Ware enthalten ist.

siegemaster
2006-07-17, 02:22:12
Das er nicht möchte dass man von aussen erkennt dass ein Handy im Paket ist, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Wenn einem schonmal ware aus einem Paket geklaut wurde, undzwar von der Post selber, dann erscheint es logisch soetwas zu bitten. Das andere sind ja nur Vermutungen von dir und ich denke, wenn man ein neues Handy von eBay kauft und es dann nicht NEU ist, merkt man das schon.

drmaniac
2006-07-17, 09:45:48
ich komme nicht ganz drauf was du uns sagen willst?

( ) du findest es schlimm, dass er von Endkunden Handys aufkauft und diese weiterverkauft?
( ) er verkauft die als angeblicher Privatmann*
( ) er verkauft die als Händler
( ) er kauft alte Handys und verkauft die als neu
( ) wegen der Verpackung?

*darf er nicht. Selbst bei einer wesentlich kleineren Menge ist das gewerblich was er da macht. Hat Folgen bezüglich Steuerfahndung und Gewährleistung die er nicht ausschließen dürfte.

Haarmann
2006-07-17, 09:53:24
DocEW

Ev nutzt er auch die dummen Hersteller aus und lässt sich per RMA die Geräte austauschen. Die sind dann neu, aber nicht Neuware und somit keine Gewährleistung.

DocEW
2006-07-17, 10:57:34
OK, danke für die Antworten. Vielleicht war ich da nur ein bißchen paranoid. ;)

Aber ist schon verblüffend, wie einfach manche Geschäftsideen sind. Ich denke mal der macht pro Handy 10-20 EUR Gewinn, einfach durch die Tatsache, daß die Leute bei einem "Händler" mehr zahlen. Weiß nicht, ob ich das "schlimm" finde... aber schon krass. Ich fänd's auch blöd, wenn ich bei dem ein Handy als "sofort & neu" gekauft hätte und dann rausfinden würde, daß das schon ein paar Vorbesitzer hatte.

Naja, kann mir als Verkäufer momentan ja alles egal sein.

h00ligan
2006-07-17, 11:22:25
Haarmann[/POST]']Die sind dann neu, aber nicht Neuware und somit keine Gewährleistung.

Äh ... natürlich muß der Händler bei Ebay - egal ob er nun als solcher Auftritt oder nicht, er ist es - auch bei ausgetauschter Ware Gewährleistung geben :|

rotkäppchen
2006-07-17, 12:31:02
eigentlich darf er sowas dann doch nicht als sofort & neu weiter verkaufen oder?
sofortkauf ja aber nicht mit der rubrik neu oder?
da muss dann doch eigentlich dann immer ne originalrechnung bei sein.
:|

h00ligan
2006-07-17, 12:54:58
theshadowoflight[/POST]']da muss dann doch eigentlich dann immer ne originalrechnung bei sein.

Nö. Rein rechtlich müßte der Ebay-Verkäufer ein Gewerbe anmelden, und dann selbst Rechnungen ausstellen und Gewährleistung geben.