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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet..?


TheNeo1980
2006-07-17, 16:07:51
Also wird das Arbeitslosengeld nach den letzten 12 realen Bruttolöhnen berechnet oder nur was man tarfiflich bekommt..weil zum vergleich. Mein Tariflohn ist 1650€ Brutto aber darauf kommen dann ja noch ca.400-500€ Brutto zuschläge durch überstunden oder Spesen oder halt Samstagszulagen oder etc....wird nur der Grundlohn genommen oder alles zusammen?

rotkäppchen
2006-07-17, 16:27:30
du bekommst 60 % von dem nettogehalt was du in einem monat nach tarif verdient hast. ohne überstunden und andere extras.

littlejam
2006-07-17, 16:30:42
Versuchs mal hiermit (http://biallo.lycos.de/sozial/alg_lycos.php).

Gruß

sun-man
2006-07-17, 16:32:54
theshadowoflight[/POST]']du bekommst 60 % von dem nettogehalt was du in einem monat nach tarif verdient hast. ohne überstunden und andere extras.
Quatsch, oder ich habs falsch verstanden. Wäre das so würde ich mir in einem Job der keinen Tarif hat mal 10tsd/Monat auszahlen lassen und davon 63% bekommen.
Man soll eigentlich die letzten ~2-3 Jahre abgeben, zumindest wollte man das von mir, und davon wird das dann berechnet.

Wirst Du arbeitslos? wenn Du das jetzt schon weißt sofort ab zum Amt sonst wird Dir Geld abgezogen.

MFG

rotkäppchen
2006-07-17, 16:45:33
ich war 2mal arbeitslos und beide male stand da dass ich von meinem nettomonatsgehalt 60 % alg 1 bekomme,...
und man muss innerhalb 7 tage nach erhalt der kündigung zum amt,... wie mogul sagt, sonst gibts ne sperre.

TheNeo1980
2006-07-17, 18:15:46
dann würde mich mal interessieren warum ich für meine zuschläge auch in die Arbeitslosenversicherung einzahle die aber nicht als reale Arbeitslosenbemessung angerechnet werden?

rotkäppchen
2006-07-17, 18:18:24
TheNeo1980[/POST]']dann würde mich mal interessieren warum ich für meine zuschläge auch in die Arbeitslosenversicherung einzahle die aber nicht als reale Arbeitslosenbemessung angerechnet werden?
frag doch sonst mal beim a-amt bei dir nach, ob die die zuschüsse mit einrechnen,...
aber die sind ja auch nicht jeden monat die gleichen,...

TheNeo1980
2006-07-17, 18:24:11
theshadowoflight[/POST]']frag doch sonst mal beim a-amt bei dir nach, ob die die zuschüsse mit einrechnen,...
aber die sind ja auch nicht jeden monat die gleichen,...

Ich hatte gedacht das die alle Einnahmen die ich Netto gemacht hab (also bei meinem Hauptjob) zusammenrechnen und daraus dann 60% Arbeitslosengeld rentiert :rolleyes:

rotkäppchen
2006-07-17, 18:32:57
TheNeo1980[/POST]']Ich hatte gedacht das die alle Einnahmen die ich Netto gemacht hab (also bei meinem Hauptjob) zusammenrechnen und daraus dann 60% Arbeitslosengeld rentiert :rolleyes:

naja das variiert doch bei deinen überstunden von monat zu monat oder?

die wollen immer eine lohnbescheinigung haben, meist die letzte, soweit ich das noch weiß (8 monate ist lange her ;))
und daraus errechnen die dann 60 %,... bei ca 950 netto machte das knappe 600 euro alg1. natürlich nun stark gerundet.... ;)

nggalai
2006-07-17, 18:36:58
Da scheint das schweizerische System etwas fairer zu sein. Bei Antritt der Arbeitslosigkeit darfst Du 12 Lohnauszüge über die letzten 24 Monate vorweisen (also, die 12 letzten, aber vielleicht hatte man ja zwischen Monat 5 und Monat 6 ein halbes Jahr Urlaub, daher die 24 Monate Frist), das wird dann gemittelt, und davon kriegst Du als Alleinstehende(r) 70%. Es zählt das, worauf du Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge geleistet hast. Nicht unbedingt das, was in deinem Vertrag steht.

Ist das in DE wirklich so anders?

TheNeo1980
2006-07-17, 18:45:43
nggalai[/POST]']Da scheint das schweizerische System etwas fairer zu sein. Bei Antritt der Arbeitslosigkeit darfst Du 12 Lohnauszüge über die letzten 24 Monate vorweisen (also, die 12 letzten, aber vielleicht hatte man ja zwischen Monat 5 und Monat 6 ein halbes Jahr Urlaub, daher die 24 Monate Frist), das wird dann gemittelt, und davon kriegst Du als Alleinstehende(r) 70%. Es zählt das, worauf du Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge geleistet hast. Nicht unbedingt das, was in deinem Vertrag steht.

Ist das in DE wirklich so anders?

Genau so dachte ich mir das auch :rolleyes:

was macht denn einer der auf 30Stunden Basis im Vertrag aber real 40Stunden arbeitet...bekommt der echt ein viertel weniger Arbeitslosengeld nur weil in einem Vertrag ne ZAHL steht. :confused:

MarcWessels
2006-07-17, 18:46:01
@threaderöffner
Steuerklasse 1? Alkso, Dein Grundlohn wird veranschlagt und in SK1 wären das bei 1650 € Brutto->


681,69 € Arbeitslosengeld

(ohne Kinder, ohne Weihnachtsgeld, ohne Urlaubsgeld)

rotkäppchen
2006-07-17, 18:47:21
scheint wohl so,...
es lebe die bürokratie,.... finde das sowieso ziemlich suspekt was man, zumindest, ich mir beim aa immer anhören muss,....
"was sie gucken nicht in die und die zeitung rein? da bin ich erstmal sprachlos"

tja nicht jeder kommt halt an diese zeitung ran oder hat diese aboniert, noch dazu kostet nen abo auch geld....

rotkäppchen
2006-07-17, 18:48:17
TheNeo1980[/POST]']Genau so dachte ich mir das auch :rolleyes:

was macht denn einer der auf 30Stunden Basis im Vertrag aber real 40Stunden arbeitet...bekommt der echt ein viertel weniger Arbeitslosengeld nur weil in einem Vertrag ne ZAHL steht. :confused:
der vertrag sehen die nicht, es zählt nur das was auf dem lohnbescheid steht, den man ja jeden monat bekommt.

Avalance
2006-07-18, 10:12:56
TheNeo1980[/POST]']Also wird das Arbeitslosengeld nach den letzten 12 realen Bruttolöhnen berechnet oder nur was man tarfiflich bekommt..weil zum vergleich. Mein Tariflohn ist 1650€ Brutto aber darauf kommen dann ja noch ca.400-500€ Brutto zuschläge durch überstunden oder Spesen oder halt Samstagszulagen oder etc....wird nur der Grundlohn genommen oder alles zusammen?

Also wie genau das berechnet wird, weiss ich grad nicht aus dem Kopf. Ich kann dir lediglich sagen, dass ich damals ~ 1300 bis 1500 verdient hatte (auf die Kralle) und um die 1000eur/Monat auf die Kralle ALG1 bekommen habe. Das allerdings auch "nur" 3 Monate, dannach Harz4 was ich seit 7 Monaten nicht bekomme...

drmaniac
2006-07-18, 10:56:00
geh mal auf www.wikipedia.de arbeitslosengeld

da wird genau erklärt wie das berechnet wird. Was abgezogen wird und wie lange man eingezahlt haben muss.

cessy000
2006-07-18, 11:22:26
@avalance:

warum bekommst du das nicht ?

jxt666
2006-07-18, 14:21:35
Normalerweise lief es bis jetzt so: Nettogehalt der letzten 12 Monate - davon das Durchschnittsgehalt - davon 60 %.

Nicht nur das Netto des Vormonats - wäre ja Quatsch.

rotkäppchen
2006-07-18, 14:45:35
jxt666[/POST]']Normalerweise lief es bis jetzt so: Nettogehalt der letzten 12 Monate - davon das Durchschnittsgehalt - davon 60 %.

Nicht nur das Netto des Vormonats - wäre ja Quatsch.

dann kommt das bei mir wohl nur so hin, da ich immer komplett das gleiche gehalt hatte. ;)

jxt666
2006-07-19, 11:04:43
Nehme ich mal stark an ;) bei meinem Kumpel wurde es gerade berechnet und die hatten es ihm so gesagt.

Avalance
2006-07-20, 10:22:33
cessy000[/POST]']@avalance:

warum bekommst du das nicht ?

Keine Ahnung.

Ich hatte vor nen paar Wochen eine Einladung "ab Datum in 14 Tagen Termin" bekommen, und musste eine Unterschrift leisten sowie eine Ausweiskopie hinterlegen :| und das nach ~ 5 oder Monaten nach Abgabe des Antrages. Ich glaube die sind einfach Inkompetent und ich reg mich da auch nicht weiter drüber auf... weil es nichts bringt, die wollen mich halt aus der Statistik und machen dann ne fette Nachzahlung (nehme ich an)