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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückruf der Überweisung nach sieben Tagen ohne Probleme möglich?


Hatstick
2006-07-26, 21:54:20
Betrag ist mit 20€ zwar recht gering und auch wenn ich 50% Gebühren oder sowas haben sollte,wäre mir das eher unwichtig.
Ist sowas allgemein möglich?
Habe vor sieben Tagen überwiesen.
Banken wären Volksbank und Sparkasse.

Danke schonmal!

Crop Circle
2006-07-26, 21:56:51
Das ist doch längst gebucht. Da muss der Empfänger zustimmen.

deLu
2006-07-26, 22:11:00
Sobald die Überweisung von der Bank bearbeitet wurde kann nichtsmehr widerrufen werden. Und rückbuchen geht schon garnicht. Einmal überwiesen = Geld weg.

Also mal vorher überlegen!

jorge42
2006-07-26, 22:17:41
einfach mal zur bank gehen, die deutsche bank macht so was z.B. ist ja nicht deren problem ob du zahlst oder nicht. woher ich das weiß? selbst schon mal gemacht, weil händler weder auf bestellung noch auf stornierung reagierte. Bank hat Überweisung nach über einer woche storniert. habe leider auch schon den umgekehrten fall einer irrtümlichen überweisung von 350€ zu meinen gunsten, leider hat es der absender nach 2 MONATEN auch gemerkt. das geld wurde wieder abgebucht OHNE mich zu fragen (war ja auch nicht wirklich mein geld, und wer glaubt er bekommt von fremden einfach 350 tacken muss wohl ziemlich naiv sein). aber auf dem kontoauszug stand ne entschuldigung wegen fehlbuchung.

also keinen quatsch erzählen (lassen)!

elektrischer Ziegenbock
2006-07-26, 23:01:36
Rückbuchung geht nur bei Lastschrift.

Hatstick
2006-07-26, 23:04:00
OK,vielen Dank!

The_Invisible
2006-07-26, 23:05:56
elektrischer Ziegenbock[/POST]']Rückbuchung geht nur bei Lastschrift.

jep, darum gibts ja nur so wenige shops die bankeinzug anbieten, wenn man lustig ist kann man da nämlich nach ein paar wochen noch das geld zurückholen

mfg

Horst Schimanski
2006-07-26, 23:07:41
elektrischer Ziegenbock[/POST]']Rückbuchung geht nur bei Lastschrift.
Nein, auch bei Überweisungen, bevor das Geld beim Empfangenden Institut dem Kunden gutgeschrieben wurde, 7 Tage sind aber zu lange her.

Gunaldo
2006-07-27, 10:41:09
überweisung kannst du am selben tag vielleicht noch rückgängig machen.
danach nicht mehr.

BoneDaddy
2006-07-27, 12:35:12
Lastschrifteinzüge kannst du bis 6 Monate, teilweise sogar bis 2 Jahre im nachhinein stornieren.
Eigenständige Überweisungen aber nicht.

The_Member
2006-07-27, 12:40:09
..dem landläufigen Glauben entgegen (ob nun mit den Gesetzes/Banvorschriften konform oder nicht) kann mit Unterstützung der Hausbank auch eine Überweisung im Nachhinein storniert werden. Das habe ich selbst erlebt, als ich in einem anderen Forum HW gekauft habe und der VK untertauchte. Nachdem sich Empfängerbank und Polizei querstellten habe ich bei meiner HB angeklopft. Nach einer Woche war das Geld wieder auf meinem Konto, wie die das angestellt haben, ist mir schleierhaft.

jorge42
2006-07-27, 13:00:55
The_Member[/POST]']..dem landläufigen Glauben entgegen (ob nun mit den Gesetzes/Banvorschriften konform oder nicht) kann mit Unterstützung der Hausbank auch eine Überweisung im Nachhinein storniert werden. Das habe ich selbst erlebt, als ich in einem anderen Forum HW gekauft habe und der VK untertauchte. Nachdem sich Empfängerbank und Polizei querstellten habe ich bei meiner HB angeklopft. Nach einer Woche war das Geld wieder auf meinem Konto, wie die das angestellt haben, ist mir schleierhaft.
ja aber scheinbar glaubt das hier ja keiner, wenn man so etwas schreibt. bin ich froh, dass meine bank so etwas macht, hat micht vor mancher streiterei mit nicht liedernden händler bewahrt.

Momo
2006-07-27, 13:08:24
das kann eigentlich nicht sein, und wenn überhaupt dann muss das die bank vom empfänger regeln... dort liegt ja das geld, nicht bei der eigenen bank.

soweit ich informiert bin ist es absolut unmöglich überweisungen die angekommen sind zurückzuholen, hab ich auch schon selbst erlebt :(

The_Member
2006-07-27, 13:11:56
Meine HB wird mir auch nicht aus reiner Nächstenliebe oder einem anfall caritativen Wahnsinns zufolge das Geld wieder gutgeschrieben haben. Fakt ist/war, dass sie gemeint haben, wir regeln das und das Geld war nach einigen Tagen wieder auf meinem Konto. Zuvor erschien mir soetwas auch als "Märchen", aber es hatte funktioniert. wie sie das bewerkstelligt haben, sei dahingestellt.

jorge42
2006-07-27, 13:38:00
in zeiten der online überweisungen ist es nicht ausgeschlossen, dass man sich beim überweisen mal vertippt. wie soll man da mal an sein geld wieder rankommen? die person, die das geld bekommen hat kannst du nicht erreichen, denn du weisst nicht wer es ist. die bank wird es dir nicht erzählen, weil sie das bankgeheimnis einzuhalten hat. Ist das Geld somit weg? Nach dem Motto selbst schuld? Sorry so läuft das aber nicht, schließlich klaut man der person nicht einfach das Geld, denn die Transaktion ist vollständig belegbar. Ich geh ja nicht zu meiner Bank und sage ich will von irgendjemand Geld haben, sondern MEINE fehlerhafte Überweisung korrigieren. Schlißlich kann es auch sein, dass man es erst merkt, wenn man eine Mahnung erhält.

Übrigens steht in den AGBs der Banken irgendwo, dass Irrtümer vorbehalten bleiben so wie in der Tankstelle, wo das Geld im tank bis zur Bezahlung der Tankstelle gehört.

Momo
2006-07-27, 14:05:10
wenn man sich vertippt ist das aber was ganz anderes... wenn kontonummer und name nicht zusammenpassen dann wird die überweisung garnicht erst weitergeleitet so weit ich weiß... wenn aber alles stimmt und das geld angekommen ist können die banken nix mehr machen. das einzige was du dann noch machen kannst ist halt den empfänger verklagen wegen unrechtmäßiger bereicherung oder so, dann muss er das geld natürlich wieder rausgeben. damit hat die bank aber nichts zu tun.

insofern finde ich es sehr merkwürdig wenn es bei manchen hier trotzdem funktioniert haben soll, kann ich mir nicht erklären :confused:
die bank müsste ja eigentlich fast den empfänger kontaktiert und sein ok gekriegt haben.
oder sie haben es aus ihrer eigenen tasche bezahlt :|
andere möglichkeiten gibt es afaik nicht :confused:

ich hatte so einen fall ja auch schon und der liegt jetzt beim anwalt weil beide banken machtlos waren ;(

_Gast
2006-07-27, 14:14:09
Überweisungsrückrufe

Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.

Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html

Zaffi
2006-07-27, 14:17:34
eben, rückbuchung nur sofern die Zielbank es noch nicht erhalten hat, nach 7 Tagen quasi unmöglich !

Black-Scorpion
2006-07-27, 14:25:13
The_Member[/POST]']..dem landläufigen Glauben entgegen (ob nun mit den Gesetzes/Banvorschriften konform oder nicht) kann mit Unterstützung der Hausbank auch eine Überweisung im Nachhinein storniert werden. Das habe ich selbst erlebt, als ich in einem anderen Forum HW gekauft habe und der VK untertauchte. Nachdem sich Empfängerbank und Polizei querstellten habe ich bei meiner HB angeklopft. Nach einer Woche war das Geld wieder auf meinem Konto, wie die das angestellt haben, ist mir schleierhaft.
Weder deine Bank noch die Empfängerbank können einfach Geld zurückbuchen wenn es auf einem Konto gebucht ist.
Könnte ja jeder kommen und einfach Geld von fremden Konten abbuchen.
Das geht nicht und wird auch nicht gehen.
Jedenfalls nicht ohne richterliche Anordnung.
Wenn sich der Empfänger querstellt mußt du das vor Gericht klären.

The_Member
2006-07-27, 14:35:29
Dann hat´s die Bank mir wohl einfach so aus reiner Nächstenliebe ersetzt. Ich kamm gasnz schön ins Schwitzen, als ich hier fast 100.-€ den Bach runter gehen sah. Es hieß, wir regeln das - und es wurde geregelt. Wie, ist im endeffekt unklar, aber auch uninteressant.

(del)
2006-07-27, 14:40:55
jorge42[/POST]']ja aber scheinbar glaubt das hier ja keiner, wenn man so etwas schreibt. bin ich froh, dass meine bank so etwas macht, hat micht vor mancher streiterei mit nicht liedernden händler bewahrt.
Das Prob hab ich aktuell auch und die Tante in der Spaßkasse hat mir ungefähr 4 Paragraphen aufgezält warum das nicht geht. Was stimmt denn also nun? Auf irgendetas sollte man sich dann berufgen. "Jörgs42 seine Hausbank macht das aber" wird wohl nicht so der Bringer werden oder?

(del)
2006-07-27, 14:44:29
Anonym_001[/POST]']Weder deine Bank noch die Empfängerbank können einfach Geld zurückbuchen wenn es auf einem Konto gebucht ist.
Könnte ja jeder kommen und einfach Geld von fremden Konten abbuchen.
Das geht nicht und wird auch nicht gehen
Die Sache ist aber anders. DU als Kontoinhaber überweist auf ein Konto und willst es rückgängi machen. Es ist ja nicht so, daß Du einfach hingehst und Dir mir nichts Dir nichts Geld vom anderen Konto selbsat überweist.

Das es nicht geht ist eine Sache, abver nicht aus diesem Grund. Die 'Hinbuchung' ist vermerkt. Man würde dann eine Rückbuchung machen und keine 'Abbuchung'. Ihr erzählt aber manchmal nen Qaurk, wenn der Tag lang ist... :|

The_Member
2006-07-27, 14:45:36
Was die Banken "können" und "dürfen", sind zweierlei Stiefel. Wenn man ein gutes Handling mit seiner HB hat, ist hier schon viel gewonnen. Mir wurde eben gesagt, dass sie mal schauen, was sie tun können und ich dies nicht an die grosse glocke hängen möge.

Was ich natürlich hier mitunter herauslese, hat das absolut nichts damit zu tun, auf irgendwelchen Konten wild herumzubuchen. Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen und Auftraggeber, sowie Empfänger klar deklariert sein.

jorge42
2006-07-27, 14:47:40
BessereHälfte[/POST]']Das Prob hab ich aktuell auch und die Tante in der Spaßkasse hat mir ungefähr 4 Paragraphen aufgezält warum das nicht geht. Was stimmt denn also nun? Auf irgendetas sollte man sich dann berufgen. "Jörgs42 seine Hausbank macht das aber" wird wohl nicht so der Bringer werden oder?

dann habe ich wohl glück gehabt :biggrin: wenn die dame nett aussieht, kannst sie ja an mich verweisen. oh halt, bin ja verheiratet. vielleicht halten das banken unterschiedlich oder es liegt am persönlichen ermessen des sachbearbeiters oder nach über einer woche war das geld noch icht gutgeschrieben. aber eigentlich werden überweisungen in der regel schon schneller als in 7 tagen erledigt. na egal, wenn ich es wieder brauchen sollte, dann frag ich nach, wenn es dann nicht mehr geht, habe ich wohl pech gehabt.

Sith
2006-07-27, 22:42:57
BessereHälfte[/POST]'] ... "Jörgs42 seine Hausbank macht das aber" wird wohl nicht so der Bringer werden oder?

... Jörgs Bank macht da gar nix, weil sie defenitiv nicht den Zugriff auf Konten anderer Banken hat! Würde meine Hausbank das zulassen, müsste sie defenitiv dafür ... "schwitzen" und der Imageschaden, wenn so etwas passieren würde, wäre für sie nicht auszudenken.

Es passieren ja Dinge im täglichen Leben eines Bankers, die sind so nie passiert, wenn mal einer nachfragt ... aber jeder Mitarbeiter einer Empfängerbank, der Gelder des Kontoinhabers ohne dessen Zustimmung zurück überweist ... ist zu blöd für diesen Job. :D

jorge42
2006-07-28, 08:22:18
Sith[/POST]']... Jörgs Bank macht da gar nix, weil sie defenitiv nicht den Zugriff auf Konten anderer Banken hat! Würde meine Hausbank das zulassen, müsste sie defenitiv dafür ... "schwitzen" und der Imageschaden, wenn so etwas passieren würde, wäre für sie nicht auszudenken.

Es passieren ja Dinge im täglichen Leben eines Bankers, die sind so nie passiert, wenn mal einer nachfragt ... aber jeder Mitarbeiter einer Empfängerbank, der Gelder des Kontoinhabers ohne dessen Zustimmung zurück überweist ... ist zu blöd für diesen Job. :D

danke dass du mich indirekt als Lügner bezeichnest. scheinbar habe ich es nur geträumt als ich besoffen war. :ass:

_Gast
2006-07-28, 08:32:05
The_Member[/POST]']Dann hat´s die Bank mir wohl einfach so aus reiner Nächstenliebe ersetzt.Im Geschäftsleben nennt man das nicht Nächstenliebe sondern Kulanz. Das ist der gleiche Grund, warum dir der Händler nach 8 Monaten defekte Ware immer noch umtauscht, obwohl er dazu nicht verpflichtet wäre.

Marc-
2006-07-28, 09:20:18
roman1983[/POST]']Lastschrifteinzüge kannst du bis 6 Monate, teilweise sogar bis 2 Jahre im nachhinein stornieren.
Eigenständige Überweisungen aber nicht.

Falsch.
Maximal 6 wochen.
Und das auch nur bei originären "lastschriften". bei dem recht aehnlichen "abbuchungsaufträgen" kannste wie bei überweisungen ohne mithilfe des zahlungsempfängers garnix machen... die können nur "mangels deckung" zurückbelastet werden.

Sith
2006-07-28, 21:44:58
jorge42[/POST]']danke dass du mich indirekt als Lügner bezeichnest. scheinbar habe ich es nur geträumt als ich besoffen war. :ass:

Och jorge, komm ... so war das nicht gemeint, hab dich nicht als lügner bezeichnet.

Ich wollte nur aufzeigen, dass die Auftraggeberbank mit dem Eingang des Geldes beim Empfänger nichts mehr zu melden hat. Auch die Empfängerbank darf und muss im Falle einer Nachforschung den Empfänger nur "darauf hinweisen" aber nicht selbst tätig werden, wenn der Rückruf nach dem Geld eingeht.

Also ... komm verzieh ma uns ins Eck und drücken uns erstmal gegenseitig. Wollte dich nicht mal indirekt beleidigen oder anmachen! :D Okay?

Sith
2006-07-28, 21:55:06
Marc-[/POST]']Falsch.
Maximal 6 wochen.
Und das auch nur bei originären "lastschriften". bei dem recht aehnlichen "abbuchungsaufträgen" kannste wie bei überweisungen ohne mithilfe des zahlungsempfängers garnix machen... die können nur "mangels deckung" zurückbelastet werden.

Ist nicht richtig was du sagst. Dem Kunden wurde oder bei manchen Banken immer noch bewusst eine Zeit von 6 Wochen vorgekaukelt (oder besser gesagt, der kl. Mitarbeter am Schalter bewusst im dunkeln gelassen... denn was er nicht weiss, kann er nicht verplappern), da es in dieser Zeit unproblematisch ... einfach nur per Knopfdruck funktioniert. Im Grunde heisst es aber 6 Wochen nach bekannt werden ... und das ist ein recht deeeeeehnbarer Zeitraum. Um das ganze dem Kunden zu erschweren, verlangen paar Banken vom nach einen Zeitraum von 6 Wochen, dann eine schriftliche Begründung .... hier vergessen allerdings genau die Banken wieder, wer eigentlich IHR Kunde ist. Bei Überweisungen siehts halt anders aus, da der Auftraggeber wieder ein anderer ist.

Bei Abbuchungsaufträgen ist es auch anders als wie du schildert. Abbuchugsaufträge werden nur durchgefüht, wenn der Auftrag (in dem Fall vergleichbar mit ner Vollmacht) vom Kunden unterschrieben (meist) durch den Empfänger, dem zu belastenden KI vorgelegt wird. Liegt dieser Abbuchungsauftrag nicht vor oder weist das Konto keine Deckung auf, geht der Betrag gar nicht erst weg.

mad_marc
2006-07-28, 22:47:25
Privatrechtlich ist der Fall wohl ganz einfach zu lösen:

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Über einen Anwalt wird sich sowas sehr schnell regeln lassen können.


Wenn man sich bei der Kontonummer beispielsweise vertippt und der Überweisungsbetrag auf einem anderen Konto einer anderen Person landet, ist eine der beteiligten Banken evtl. haftungsrechtl. zu belangen. Weil sie wohl die Pflicht haben, die Daten den Empfängers auf PLausibilität zu überprüfen!

Sith
2006-07-28, 23:04:03
mad_marc[/POST]']Privatrechtlich ist der Fall wohl ganz einfach zu lösen:

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Über einen Anwalt wird sich sowas sehr schnell regeln lassen können.

Ob nun der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet ist, kann keins der beiden KI's beurteilen und darum wird sich im Normalfall keiner der beiden Banken so weit aus dem Fenster lehen und eigenmächtig etwas veranlassen (Rücküberweisung), Auftraggeber KI ist auch nicht mal in der Lage dazu. also ein Ding zwischen der Person Auftrageber und der Person Empänger.

mad_marc[/POST]']Wenn man sich bei der Kontonummer beispielsweise vertippt und der Überweisungsbetrag auf einem anderen Konto einer anderen Person landet, ist eine der beteiligten Banken evtl. haftungsrechtl. zu belangen. Weil sie wohl die Pflicht haben, die Daten den Empfängers auf PLausibilität zu überprüfen!

Hat der Threadersteller dazu was gepostet, ob versehentliche oder gewünschte Überweisung durchgeführt wurde? Nein. Es ist auch ein Unterschied ob er sich vertippt hätte oder er die Überweisung abgegeben hat und der Angestellte sich vertippt hätte. In beiden Fällen gibt es jedoch vor Gutschrift beim Empfänger KI eine Kontoanrufsprüfung (d.h. Prüfung ob vorliegende Daten mit Empfängerkonto identisch) ... Leider kann aber auch dort die grösste "fehlerproduzierende" Fehlerquelle eingreiffen. Hat das Auftraggeber KI einen Fehler gemacht, gehen sie in Vorleistung und schreiben denn Betrag gut, d.h. der Kunde merkt dann auch gar nimmer wann die ganze tatsächlich irgendwann mal beendet ist oder evtl. sogar in einem Schadens/Versicherungsfall endet.

mad_marc
2006-07-28, 23:34:25
Sith[/POST]']Ob nun der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet ist, kann keins der beiden KI's beurteilen und darum wird sich im Normalfall keiner der beiden Banken so weit aus dem Fenster lehen und eigenmächtig etwas veranlassen (Rücküberweisung), Auftraggeber KI ist auch nicht mal in der Lage dazu. also ein Ding zwischen der Person Auftrageber und der Person Empänger.

Über einen Anwalt wird sich sowas sehr schnell regeln lassen können.
Der Anwalt nimmt Kontakt zum Empfänger auf. Dass die Banken damit nichts zutun haben, ist klar.



Sith[/POST]']Hat der Threadersteller dazu was gepostet, ob versehentliche oder gewünschte Überweisung durchgeführt wurde? Nein. Es ist auch ein Unterschied ob er sich vertippt hätte oder er die Überweisung abgegeben hat und der Angestellte sich vertippt hätte. In beiden Fällen gibt es jedoch vor Gutschrift beim Empfänger KI eine Kontoanrufsprüfung (d.h. Prüfung ob vorliegende Daten mit Empfängerkonto identisch) ... Leider kann aber auch dort die grösste "fehlerproduzierende" Fehlerquelle eingreiffen. Hat das Auftraggeber KI einen Fehler gemacht, gehen sie in Vorleistung und schreiben denn Betrag gut, d.h. der Kunde merkt dann auch gar nimmer wann die ganze tatsächlich irgendwann mal beendet ist oder evtl. sogar in einem Schadens/Versicherungsfall endet.

Öhm... Du nimmst Doch auch auf mein Posting Bezug und nicht auf den Eingangspost des Threaderstellers. Gut, dass Du mich auf meine Unzulänglichkeiten aufmerksam machst!

Übrigens war dieser Teil des Postings hierauf bezogen: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=4597750&postcount=15

Sith
2006-07-28, 23:41:37
Ich bin müde. Ich gehe jetzt.

nemesiz
2006-07-28, 23:48:19
jaja was banken dürfen und was nicht.


ich hatte einst den fall dass ich bei der telekom arg in den miesen stand.
naja per gerichtsvollzieher geregelt..soweit so gut.

dann kam der tag an dem ich mein sold + urlaubsgeld vom bund bekam...

ab zur bank.. guthaben...0

o_O

was war passiert.. die telekom hat abgebucht! den gesammten betrag.
OHNE DASS ES EINE ERMÄCHTIGUNG GAB.

wieso das geht? Weil Sparkasse und Telekom eine vereinbarung haben. sollte sich darüber jemand aufregen wird alles schön wieder zurückgebucht...aber nur dann. Abbuchen lässt die Sparkasse einfach so ohne ermächtigung!

Crop Circle
2006-07-29, 00:01:42
nemesiz[/POST]']
was war passiert.. die telekom hat abgebucht! den gesammten betrag.
OHNE DASS ES EINE ERMÄCHTIGUNG GAB.

Dann könntest du aber Anzeige gegen die Telekom erstatten. Selbst wenn deine Bank da mitspielt, darf die Telekom das nicht.

DerGute
2006-07-29, 01:25:13
nemesiz[/POST]']jaja was banken dürfen und was nicht.


ich hatte einst den fall dass ich bei der telekom arg in den miesen stand.
naja per gerichtsvollzieher geregelt..soweit so gut.

dann kam der tag an dem ich mein sold + urlaubsgeld vom bund bekam...

ab zur bank.. guthaben...0

o_O

was war passiert.. die telekom hat abgebucht! den gesammten betrag.
OHNE DASS ES EINE ERMÄCHTIGUNG GAB.

wieso das geht? Weil Sparkasse und Telekom eine vereinbarung haben. sollte sich darüber jemand aufregen wird alles schön wieder zurückgebucht...aber nur dann. Abbuchen lässt die Sparkasse einfach so ohne ermächtigung!

das ist ne ganz normale Lastschrift, für sowas braucht erstmal keine Ermächtigung vorliegen. Erst bei Streitigkeiten muss der Zahlungsempfänger den Nachweis erbringen. Aus diesem Grund kannst du Lastschriften auf deinem Konto auch problemlos zurückbuchen lassen.

Black-Scorpion
2008-12-28, 17:27:52
Mach einen Screenshot der Seite oder Drucke die Seite aus als Beweis wenn es zum Streit kommt und das wird es.
Dann sag dem Trottel bei Ebay das du das Geld an die hinterlegten Daten überweisen hast.
Er soll zur Bank und denen erklären das er zu blöd ist Kontodaten zu hinterlegen und da sein Glück versuchen das Geld zu bekommen.
Die Ware soll er natürlich trotzdem schicken.
Ist ja nicht dein Problem wenn er so dämlich ist.

ux-3
2008-12-28, 17:33:24
Tolle Idee! Willst dem Typen eine Kontovollmacht geben? Oder hat dein Vorschlag sonst irgendeine Aussicht auf Erfolg?

Black-Scorpion
2008-12-28, 18:05:43
Tolle Idee! Willst dem Typen eine Kontovollmacht geben? Oder hat dein Vorschlag sonst irgendeine Aussicht auf Erfolg?
Habe ich irgendetwas in der Art geschrieben?
Der Verkäufer soll zu seine Bank und das dort klären wie er an das Geld kommt.
Was bitte hat das mit einer Kontovollmacht zu tun. :confused:

ux-3
2008-12-28, 18:26:48
Äh, lieber Bankangestellter... :ulove:
Da hat jemand, den ich nicht kenne ausversehen Geld auf ein anderes Konto überwiesen, das mir nicht gehört. Gib mir bitte das Geld! Als Zeichen meiner Ehrlichkeit hab ich hier einen Bildschirmausdruck. Du kannst mir bestimmt vertrauen! :ulol:

Lord Wotan
2008-12-28, 19:30:02
Überweisungsrückrufe

Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.

Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html
Full Ack

Währe ja auch noch schöner, wenn andere auf mein Konto zugreifen dürften. Selbst wenn man mir aus versehen was Überweist, darf nur ein Richter die Rücküberweisung anordnen. Sonst niemand.

Und wenn hier jemand was anderes sagt, war es Illegal was die Bank dann gemacht hat. Denn wenn das Geld beim anderen auf das Konto gutgeschrieben wurde, kann nur ein Gerichtsbeschluss das rückabwickeln. Und das ist gut so.

Lord Wotan
2008-12-29, 18:59:16
So komme direkt von der Bank.
Eine Rücküberweisung ist prinzipiell möglich!
Kostet allerdings falls das Geld schon auf dem Fremdkonto gutgeschrieben wurde 45€ Gebühren von der Hausbank + ca. 10-20Gebühren von der Fremdbank. Wenn das Geld noch nicht gut geschrieben ist ist dieses kostenlos da dann einfach der Auftrag storniert wird.
Mit meiner Auslandsüberweisung und den falschen Bankdaten könnte sich die Sache aber noch etwas in die Länge ziehen. Aktuell weiß man mal noch nicht ob das Geld überhaupt jemandem gutgeschrieben wurde. Wenn man Glück hat wird der Zahlendreher von der Fremdbank korrigiert und es geht an den richtigen oder es wird direkt als nicht zustellbar zurück gebucht. Wird sich im laufe der Tage klären. Wie gesagt für 45€+ Gebühr sollte ich aber auf jeden Fall wieder an mein Geld kommen.
Wie soll denn ein Legaler Zugriff auf ein Fremdes Konto vonstatten gehen? Das ist Diebstahl, die Bank die sowas tut ohne Gerichtsbeschluss macht sich Strafbar. Wenn das Legal währe könnte jeder der Etwas Online Kauft sofort sein Geld zurück überweisen. Das es nicht legal gehen kann müsste auch dir klar sein. Weil kein Fremder Zugriff auf dein Konto hat. Somit macht sich deine Bank strafbar. Welche Bank tut sowas? Nenne bitte Namen!

ux-3
2008-12-29, 19:49:49
Und wieder grüßt das 3Dcenter Rechtsempfinden: Was durch Fehler ich gewonnen gehört mir auf immerdar...

GBWolf
2008-12-29, 20:05:13
Wie, ist im endeffekt unklar, aber auch uninteressant.


Ja und nein. Unklar offensichtlich. Aber interessieren würde es mich schon.

ICh selbst bin mal übelst über den Tisch gezogen worden, habe also mein Lehrgeld gezahlt. Eine Rückbuchung einer Überweisung ist auch nach Auskunft meiner Bank nur dann möglich, wenn das Geld noch "unterwegs" ist.

GBWolf
2009-01-09, 15:41:00
Nur "Real Life" Erfahrungen und Wissen zählen hier :P


O_o

Und die hast nur du?

Meine Sparkasse macht sowas nicht.

Philipp333
2009-01-09, 18:26:32
Die offizielle Lage ist trotz Deiner Erfahrungen die, dass man das Geld nur zurück bekommt wenn auf dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben und selbst das machen Banken nur ungerne da es ein erhöhter Aufwand ist!