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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Korrekte Nebenkostenrückzahlung?


Quantar
2006-07-27, 01:31:05
Situation:
Ich müsste imo bei meinem Umzug ne dicke Rückzahlung bekommen.
Ich wohne derzeit noch alleine in einer 4 Zimmer Wohnung, die prinzipiell für ganze Familien gedacht ist. So stehen 2 Zimmer leer, es gibt nur eine Person, die Gas, Wasser etc beansprucht. Deswegen sind die veranschlagten 150 Euro NK imo weitaus zu viel für einen Alleinewohner.

Problem:
Ich hatte ne Menge Stress mit der Vermietung/Verwaltung(Schön bürokratische Genossenschaft). Hatte einen Anwalt eingeschaltet, um gewisse Mietvertragsregeln außer Kraft setzen zu können.
Nun fühlen die sich garantiert dick "angepisst". Der Umzug ist kein Problem, jedoch möchte ich sicher gehen, auch eine korrekte NK Rückzahlung zu bekommen, da ich da noch einiges an Geld bekommen müsste.
Gesetzt des Falles, man bekommt eine, welche nicht nachvollziehbar ist, wie kann man da vorgehen? Ich müsste imo an die 50 Euro/Monat zu viel gezahlt haben. Auf was kann man da drängen? Sämtliche Bewertungsprotokolle?
Kann man sämtliche entstandene Kosten über die Zählerprotokolle rekonstruieren?
Auf was muss man achten, um in der Hinsicht nicht beschissen zu werden?

greetz
Q

Zaffi
2006-07-27, 09:20:41
hmmm du bringst da einiges durcheinander...

Also erstmal werden die Zähler wie du sie nennst, also wohl Strom, evtl. Gas und Wasser nicht vom Vermieter abgelesen sondern von den Stdtwerken bzw. Versorgern, danach gibts eine Umlegung auf die Mietparteien wobei es nicht unbedingt eine Rolle spielt ob du alleine lebst oder nicht, da du trotzdem als eine Partei giltst

Es gibt da verschiedene Ansätze die meist auch alle legitim sind

Was die Nebenkosten angeht, Gas, Wasser und Strom sind übrigens keine klassischen nebenkosten, so wirst du wohl nicht viel wieder sehen es sei denn deine Nachzahlungen in den Jahren vorher waren immer sehr hoch. Die Kosten für Müllabfuhr, Reinigung, Instandhaltung, Gartenpflege (sofern vorhanden) etc. werden nicht geringer, wieso solltest du also was rausbekommen ?

PS: du kannst Nachweise für die entstandenen Kosten verlangen, diese kosten üblicherweise 50 cent die Kopie, alternativ liegen die beim Vermieter zur Einsicht und prüfung aus... das solltest du auch wahrnehmen..

Franklin
2006-07-27, 12:51:37
Die Abrechnung muss der Vermieter auch erst zum Jahresende erstellen, oder du müsstest dich finanziell an seinem Extraaufwand beteiligen.
Eigentlich sollte eine Abrechnung doch immer nachvollziehbar sein, also abwarten und wenn sie komisch anmasst vom Miterbund prüfen lassen bzw. beraten lassen.

Zaffi
2006-07-27, 18:10:15
Franklin[/POST]']wenn sie komisch anmasst vom Miterbund prüfen lassen bzw. beraten lassen.

mit denen habe ich allerdings die übelsten Erfahrungen machen müssen.... zumindest hier in Düsseldorf...

onkel2003
2006-07-27, 18:30:33
Quantar[/POST]']Situation:
Ich müsste imo bei meinem Umzug ne dicke Rückzahlung bekommen.
Ich wohne derzeit noch alleine in einer 4 Zimmer Wohnung, die prinzipiell für ganze Familien gedacht ist. So stehen 2 Zimmer leer, es gibt nur eine Person, die Gas, Wasser etc beansprucht. Deswegen sind die veranschlagten 150 Euro NK imo weitaus zu viel für einen Alleinewohner.

Problem:
Ich hatte ne Menge Stress mit der Vermietung/Verwaltung(Schön bürokratische Genossenschaft). Hatte einen Anwalt eingeschaltet, um gewisse Mietvertragsregeln außer Kraft setzen zu können.
Nun fühlen die sich garantiert dick "angepisst". Der Umzug ist kein Problem, jedoch möchte ich sicher gehen, auch eine korrekte NK Rückzahlung zu bekommen, da ich da noch einiges an Geld bekommen müsste.
Gesetzt des Falles, man bekommt eine, welche nicht nachvollziehbar ist, wie kann man da vorgehen? Ich müsste imo an die 50 Euro/Monat zu viel gezahlt haben. Auf was kann man da drängen? Sämtliche Bewertungsprotokolle?
Kann man sämtliche entstandene Kosten über die Zählerprotokolle rekonstruieren?
Auf was muss man achten, um in der Hinsicht nicht beschissen zu werden?

greetz
Q

der grösste betrag dürfte sich aus wasser/abwasser belaufen.
ich denke mal du musstest personenzahl angeben in mietvertrag, hast du ein eigenen zähler, kannste mit einer deutlichen rückzahlung rechnen.
hast du kein zähler dann haste ein prob, den ich denke mal nicht das du rückwirkend die personenzahl ändern kannst.

der rest sind pauschal beträge pro person, da du wie ich mal denke mehr personen angegeben hast wird es dein prob sein.
ausser du kannst wirklich handfest beweisen das sie nicht bei dir gewohnt haben.

Franklin
2006-07-27, 18:53:58
Zaffi[/POST]']mit denen habe ich allerdings die übelsten Erfahrungen machen müssen.... zumindest hier in Düsseldorf...

Mit dem Bearbeiter? Dann lasse dir einen anderen zuteilen.
Einen Anwalt jalte ich für zu teuer in diesem Fall.

Heimatsuchender
2006-07-28, 00:48:15
@Threadstarter:

Du scheinst in einem Mehrfamilienhaus zu wohnen. Was steht denn im Mietvertrag? Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen? Welche Nebenkosten sind überhaupt in den 150 Euro enthalten? Welcher Verteilungsschlüssel existiert? Nach Personenanzahl? Nach Anzahl der Mietparteien? Nach Quadratmeter? Und beachte: Es gibt auch Nebenkosten wie: Müllabfuhr, Abwasser, Strassenreinigung, Gartenpflege, Treppenhausbeleuchtung usw. Da wird es kaum was zurückgeben.

tobife

Quantar
2006-07-29, 12:15:35
So, mal rein geschaut:
-Heizung/Warmwasser 60 Euro
-Betriebskosten 88 Euro(Reinigung, laufende Kosten...)

Das finde ich für ne Einzelperson, die in einem Haus mit ca. 50 Wohnungen wohnt, doch irgendwie heftig.
Im Winter liefen max. 2 von 6 Heizungen, ich spül alle paar Tage mal 2 Minuten ab, dusche max einmal am Tag kurz, wasche einmal die Woche...
Die Abrechnung erfolgt laut MV nach Wohnfläche. Von daher zahle ich soviel wie die 4-köpfigen Familien, von denen es hier einige gibt. Das erscheint mir irgendwie...errr... unverhältnismäßig.
Aber ich seh schon, durch die Berechnung pro qm hab ich da die Arschkarte gezogen.

Tomi
2006-07-29, 15:57:07
Woher weißt Du denn was die Familien zahlen? Klar..die nach Wohnfläche abgerechneten Kosten schon. Aber nicht der Verbrauch. Verstehe das Problem deswegen nicht so recht. Ich wohne auch allein auf 62m² und zahle deswegen auch bisschen mehr, weil ich keine Lust habe, auf 40m² zu hausen ;). Wenn Du dir so ne große Wohnung nimmst...dann fällt auch die BK Abrechnung höher aus.

Quantar
2006-07-29, 16:32:27
Verstehe das Problem deswegen nicht so recht
Gut, Pauschalen sind Pauschalen. Da kann man dann wohl nichts machen. Es geht mir eben darum, "individuelle" Kosten nachvollziehen zu können. Das sind doch jetzt "nur" Heizung und Warmwasser. Will eben beim Auszug die Stände selber mal notieren, damit mir die Hausverwaltung/Vermietung nicht noch einen reindrücken kann, indem dann irgendwelche öminösen Zählerstände auftauchen.

Tomi
2006-07-29, 17:24:13
Hast Du dir die Zählerstände der letzten Ablesung nicht notiert?

Ansonsten..beim Auzug gibt es eine Zwischenablesung. Die solltest Dir aber auf jeden Fall notieren,weil es da meist noch viel mehr Ärger gibt.

onkel2003
2006-07-29, 19:21:50
Quantar[/POST]']So, mal rein geschaut:
-Heizung/Warmwasser 60 Euro
-Betriebskosten 88 Euro(Reinigung, laufende Kosten...)

Das finde ich für ne Einzelperson, die in einem Haus mit ca. 50 Wohnungen wohnt, doch irgendwie heftig.
Im Winter liefen max. 2 von 6 Heizungen, ich spül alle paar Tage mal 2 Minuten ab, dusche max einmal am Tag kurz, wasche einmal die Woche...
Die Abrechnung erfolgt laut MV nach Wohnfläche. Von daher zahle ich soviel wie die 4-köpfigen Familien, von denen es hier einige gibt. Das erscheint mir irgendwie...errr... unverhältnismäßig.
Aber ich seh schon, durch die Berechnung pro qm hab ich da die Arschkarte gezogen.

eine rechnung pro qm ist eigentlich nicht möglich.

mieter 1 hat 50 qm und 6 leute
mieter 2 hat 50 qm und ist alleine.
beide zahlen gleich bei preis pro qm, denoch verbraucht mieter 1 deutlich mehr.

also kannste die nebenkostenabrechnung anfechten.

-Heizung/Warmwasser 60 Euro
-Betriebskosten 88 Euro(Reinigung, laufende Kosten

was ist mit wasser/abwasser.

warmwasser ist eigentlich mit den heizkosten verbunden.
habt ihr oel ? oder gas.

wichtig ist in dein fall eigene zähler haste die nicht, dann muss auf jedenfall in der nebenkostenabrechnung preise pro person stehn und nicht qm.
sowie natürlich die gesammt kosten aller patein.

Heimatsuchender
2006-07-29, 19:48:07
onkel2003[/POST]']eine rechnung pro qm ist eigentlich nicht möglich.

mieter 1 hat 50 qm und 6 leute
mieter 2 hat 50 qm und ist alleine.
beide zahlen gleich bei preis pro qm, denoch verbraucht mieter 1 deutlich mehr.

also kannste die nebenkostenabrechnung anfechten.

-Heizung/Warmwasser 60 Euro
-Betriebskosten 88 Euro(Reinigung, laufende Kosten

was ist mit wasser/abwasser.

warmwasser ist eigentlich mit den heizkosten verbunden.
habt ihr oel ? oder gas.

wichtig ist in dein fall eigene zähler haste die nicht, dann muss auf jedenfall in der nebenkostenabrechnung preise pro person stehn und nicht qm.
sowie natürlich die gesammt kosten aller patein.


Die Verteilung der Nebenkosten nach Quadratmetern ist schon legitim. Das ist bei mir auch so. Allerdings ist die Frage mit dem Wasserverbrauch interessant. Ich habe einen eigenen Wasserzaehler und daher keine Probleme.

tobife

onkel2003
2006-07-30, 12:02:49
tobife[/POST]']Die Verteilung der Nebenkosten nach Quadratmetern ist schon legitim. Das ist bei mir auch so. Allerdings ist die Frage mit dem Wasserverbrauch interessant. Ich habe einen eigenen Wasserzaehler und daher keine Probleme.

tobife

was ist da legitim wenn 4 personen beispiel genauso viel zahlen müssen wie eine person bei gleicher qm ?
wenn für alles zähler dran ist, ist es kein prob aber wenn nicht ?