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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank zu Hause... Was und wielange darf ich?


sChRaNzA
2006-07-27, 12:50:25
Hallo... Wie schon in der Überschrift zu lesen ist bin ich im Moment ,, KzH'' geschrieben.

In der Aubildung damals hab ich mir nicht großartig gedanken gemacht, da ich da nur krank zu Hause war wenns mir wirklich dreckig ging...

Jetzt bin ich beim Bund und wurde vom Truppenarzt kzh geschrieben da es keinen sinn gemacht hätte weiter in der Kaserne zu bleiben.

Da ich mich jetzt aber nicht so fühle das ich immer im Bett bleiben muss frage ich mich was darf ich machen wenn ich kzh bin und vor allem wielange gillt das? Zählt das (dienstfreie) Wochenende auch noch unter krank geschrieben dazu? Wenn ich zu einer Freundin gehe und wir in einem Cafe was trinken ist das erlaubt / verboten?

Irgendwie blick ich da nicht durch und da ich keinen Stress möchte frag ich hier mal nach... Weiß einer mehr? :redface:

excoutor
2006-07-27, 13:00:11
du darfst dich vllt in garten oder so setzen, aber weggehen ein cafe trinken is nich. dann könntest du ja auch in die kaseren gehen, oder? ;)

du kannst natürlich alles machen, nur wenn dich einer sieht und er dich verpfeift haste denn anschi**.

sChRaNzA
2006-07-27, 13:17:10
excoutor[/POST]']du darfst dich vllt in garten oder so setzen, aber weggehen ein cafe trinken is nich. dann könntest du ja auch in die kaseren gehen, oder? ;)

du kannst natürlich alles machen, nur wenn dich einer sieht und er dich verpfeift haste denn anschi**.

Das ist ja was verwirrt...

Denn:

Erlaubt ist, was gesund macht
Egal, ob Einkaufen, Kinobesuch oder Stadtbummel - Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist, was gesund macht. "Sie können vermutlich auch ein Konzert besuchen", sagt Morow, "oder Theaterauffühgrung besuchen, aber es müssen Dinge sein, wo man nicht den Eindruck hat, wenn er das kann, dann kann er auch seine Arbeit tun."

Ich könnte mich eben in ein Cafe setzen aber ich glaub nicht das ich die Geländetage mit Gefechtsmarsch schaffen würde...

The_Member
2006-07-27, 13:22:24
Wenn ich mal von meiner Zeit ausgehe -und das waren 4 Jahre- kannst du dich schon "von" schreiben, wenn du KzH geschrieben wirst. Dies bedeutet aber auch nit mehr als ein gewisses Asyl. Normalerweise solltest du unmittelbar erreichbar sein, denn wenn es jemandem deiner dienststelle in den sinn kommt, dich erreichen zu wollen, so sollte dies auch möglich sein (..eben nicht in einem Cafe etc.).

RTC
2006-07-27, 13:24:05
wie schon gesagt, du kannst alles tun was du willst, darfst dich nur nicht erwiscchen lassen.
Theoretisch gesehen, dürftest du sicher Wohnung/Grundstück nicht verlassen, sonst könntest du ja in der Kaserne leichten Dienst schieben (Marsch/Sport/Geländebefreiung usw...)
Ich war damals am See baden, leg dich aber nicht so in die Sonne, sonst fragt noch jemand, warum du braun gebrannt vom KzH wieder kommst.
Nimm dein Telefon mit, mich hatte damals ganz überraschend mein Vorgesetzer angerufen um mir gute Besserung zu wünschen, Freibadgeräusche im Hintergrund wären da sicher auch nicht hilfreich!!

sChRaNzA
2006-07-27, 13:26:41
Hm, erreichbar bin ich eh nur aufm Handy da festnetz tot ist ( hab ich auch angegeben ) und das hab ich ja immer dabei... Und ich glaub nicht das sie wen vorbei schicken der da nach schaut, vor allem nicht abends, oder?

Und zum Wochenende, spätestens das ist dann meins oder?



Also wie gesagt, ich frag lieber nach bevor ich mir da was andrehen lasse...

RTC
2006-07-27, 13:37:04
So viel haben die nun auch wieder nicht zu tun, daß die gerade dich dringend brauchen :D
Vorbei kommen tut keiner, pass nur gerade am WE auf, das nicht liebe Kameraden dich sehen und melden. Aber wenns Dir freitag wieder besser ing und du Montag wieder erscheinst, kein Prob, denke ich mal.

Heimatsuchender
2006-07-27, 14:22:46
Krank zu Hause:
Theoretisch solltest du zu Hause bleiben, da du ja gesund werden sollst. Aber: Alles ist möglich. Lass dich nur nicht erwischen.
Zum Wochenende:
Wenn du normal Dienst hast, kannst du am Wochenende machen, was du willst. Solltest du jedoch im Schichtdienst sein, wo auch am Wochenende gearbeitet wird, musst du nochmal Kontakt mit dem Arzt aufnehmen, bzw. deinen Vorgesetzten kontaktieren.

tobife

sChRaNzA
2006-07-27, 14:51:30
Ne also dieses wochenende wäre ich ganz normal nach hause gefahren da morgen 12 uhr wochenende wäre für mich.

Auf dem Krankenschein steht aber halt bis Sonntag drauf, aber das dann nur pauschal geschrieben oder?

Marbleearth
2006-07-27, 15:21:56
das heisst, dass du auch bis Sonntag "krank" bist. (= keine Partys). Aber who cares.

Heimatsuchender
2006-07-27, 15:31:10
sChRaNzA[/POST]']Ne also dieses wochenende wäre ich ganz normal nach hause gefahren da morgen 12 uhr wochenende wäre für mich.

Auf dem Krankenschein steht aber halt bis Sonntag drauf, aber das dann nur pauschal geschrieben oder?


Das wurde zu meiner Zeit auch so geschrieben, da es auch Leute gibt, die am Wochenende Dienst haben. Du kannst am Wochenende trotzdem ausgehen, wenn du dich Montag wieder zum Dienst meldest.

tobife

Woodmaniac
2006-07-27, 15:58:22
Erstmal sollte man wissen was er hat :rolleyes:
Zb: mit nem kaputten Daumen darf er ins cafee,Kino oder Disco gehen :wink:
Sollte er wegen Sommergrippe oder Montezumas rache Krankgeschrieben sein, sollte er besser nicht in die Öffentlichkeit...

sChRaNzA
2006-07-27, 16:09:46
Krankgeschrieben wurde ich aus paar Gründen die dann ,,zusammengefasst wurden''.

Ich habe Probleme mit nem Fuß weil ich umgeknickt bin und der bisschen angeschwollen ist ( war ).

Und eigentlich wollte ich mir nur paar Kopfschmerztabletten / Hustensaft geben lassen da ich mich unwohl fühlte. ( also nichts wirklich schlimmes - war ja selber überrascht wegen dem kzh und hab damit auch nicht gerechnet, geschweige es darauf angelegt )

LovesuckZ
2006-07-27, 17:02:53
excoutor[/POST]']du darfst dich vllt in garten oder so setzen, aber weggehen ein cafe trinken is nich. dann könntest du ja auch in die kaseren gehen, oder? ;)


Natürlich kann er sich in ein cafe setzen, wenn er krank ist.
Dann dürfte er auch nicht einkaufen, zum Arzt gehen oder die Apotheke aufsuchen.
Alles Tätigkeiten, die zwar zu seiner Besserung beitragen, aber nach deiner Einschätzung verboten sein müssten...

Gast
2006-07-27, 23:11:21
LovesuckZ[/POST]']Natürlich kann er sich in ein cafe setzen, wenn er krank ist.
Dann dürfte er auch nicht einkaufen, zum Arzt gehen oder die Apotheke aufsuchen.
Alles Tätigkeiten, die zwar zu seiner Besserung beitragen, aber nach deiner Einschätzung verboten sein müssten...
Einkaufen, Arzt und Apotheke sind i.d.R. notwendig. Ein Cafébesuch dagegen nicht.

Btw, es heisst "Diktatur im Kleinen". ;)

AlfredENeumann
2006-07-28, 00:16:31
Wat schwallern hier einige für ein Blödsinn. Krangeschrieben/bzw KzH heißt du bist Arbeits-/Dienstunfähig, für deine Tätigkeit bist du derzeit nicht verwendungsfähig, mehr nicht. Du bist ja nicht Bettlägerig! Du darfst ohne weiteres Nachmittags in ein Cafe oder sonst wo hin, oder Abends in einen Zappelschuppen solange du nicht zu einer Verschlechterung deines Zustandes beiträgst.

Gast
2006-07-28, 02:11:21
AlfredENeumann[/POST]']Wat schwallern hier einige für ein Blödsinn. Krangeschrieben/bzw KzH heißt du bist Arbeits-/Dienstunfähig, für deine Tätigkeit bist du derzeit nicht verwendungsfähig, mehr nicht. Du bist ja nicht Bettlägerig! Du darfst ohne weiteres Nachmittags in ein Cafe oder sonst wo hin, oder Abends in einen Zappelschuppen solange du nicht zu einer Verschlechterung deines Zustandes beiträgst.

Das wäre mir neu. Habe eine Weile im SAN Bereich gearbeitet und da haben wir allen KzHlern gesagt (auch der Arzt selbst), das man bei KzH - Krank zu Hause geschrieben ist, sich also keinesfalls in Discos aufhalten darf, sondern nur zum Einkaufen etc. gehen kann, weil man sonst Dienstfähig wäre...

Sollte das jemand herausbekommen, hat er auf jeden Fall ein Problem, frag doch mal einen Feldjäger. :)

sChRaNzA
2006-07-28, 12:17:53
Hm, ich merk schon... Ist ein Thema wo wohl keiner so genau sagen kann was geht und was nicht.

nemesiz
2006-07-28, 12:24:20
LOL ..gesabbel gesabbel gesabbel....

ich will jetzt nid auf jeden furz eingehen aber er darf mit seinem kaputten fuss sich zb in ein cafe fahren lassen von kumpels. einkaufne ist ein muss..also auch oki.

schwimmen, wandern , tanzen , wandern usw..das is nicht.


KzH hat nix mit ZU HAUSE BLEIBEN zu tun.

ich war 4 Wochen KzH wegen ner MAndelentzündung im Hochsommer.

Wieso sollte ich also mit einer nicht ansteckenden Mandelentzündung zuhause ans Bettgefesselt sein?

Jesses ne... beim Bund gilt auch nix anderes wie beim Arzt und der Krankenkasse. Erlaubt ist was die geneßung (mit doppel s?) nicht behindert.

AlfredENeumann
2006-07-28, 12:29:02
Gast[/POST]']Das wäre mir neu. Habe eine Weile im SAN Bereich gearbeitet und da haben wir allen KzHlern gesagt (auch der Arzt selbst), das man bei KzH - Krank zu Hause geschrieben ist, sich also keinesfalls in Discos aufhalten darf, sondern nur zum Einkaufen etc. gehen kann, weil man sonst Dienstfähig wäre...

Sollte das jemand herausbekommen, hat er auf jeden Fall ein Problem, frag doch mal einen Feldjäger. :)

Ich war lange genug bei der Bundeswehr, Stabsunteroffizier im SanBereich.
Krank zu Hause heisst am Heimatort und nicht in der Kaserne.
Mit z.B. einem gebrochenen Arm bist du nicht Dienstfähig, aber aber kannst ohne weiteres in eine Disco gehen, weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat.

ShadowXX
2006-07-28, 13:46:11
AlfredENeumann[/POST]']Ich war lange genug bei der Bundeswehr, Stabsunteroffizier im SanBereich.
Krank zu Hause heisst am Heimatort und nicht in der Kaserne.
Mit z.B. einem gebrochenen Arm bist du nicht Dienstfähig, aber aber kannst ohne weiteres in eine Disco gehen, weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat.
Richtig: Im Bett bleiben (bzw. im Haus bleiben) muss man nur, wenn es ausdrücklich so vom Arzt verordnet wurde (-> also z.B. hohes Fieber, Ausnahmen wie Einkaufen & Co. gelten dann natürlich nach wie vor).

Wenn man einfach nur Krank geschrieben wurde bzw. KzH ist und keine weiteren Einschränkungen vom Arzt gemacht wurden (die allerdings auch begründet sein müssen, er kann dich als nicht "Bettpflichtig" beim Armbruch schreiben), darf man alles machen, was die Krankheit nicht verschlimmert.

Stormtrooper
2006-07-29, 18:25:33
Das ist eigentlich ganz allgemein gehalten ...
Man darf nichts machen was du Genesungsverlauf gefährdet.
Ich war zB mal wegen einem Tinnitus KzH und ich hab den Arzt gefragt ich durfte durchaus in café oder in die Stadt, aber eben nicht in die Disco wegen Lärm.
Hast du dein Arm gebrochen spricht auch nicht gegen ein café besuch.
Sollte deine Grippe am abheilen sein und du hast kein Fieber mehr darfst du durchaus auch ein Spaziergang im Freien machen.