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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem bei Ebay


Arma
2006-07-28, 17:51:13
So, jetzt hat es mich auch erwischt. Ich habe dieses Rams ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=011&item=320006187190&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Die Rams sind aber defekt. Die Sache ist eindeutig, ich habe es in zwei Mainboards getestet. Der Verkäufer will sich jetzt mit dem Ausschluss rausreden, er würde Keine Garantie / Gewährleistung , kein Umtausch, kein Rückgaberecht geben.

Ich bin aber der Meinung, dass gilt hier nicht, da die Ware ja schon defekt bei mir ankam. Nur wenn die Ware dann bei mir kaputt geht, habe ich keine Rechte, da er sie ausgeschlossen hat. Nach seiner Argumentation hätte er sie als defekt/ungetestet verkaufen müssen.

Sehe ich das richtig, oder kann man sich heutzutage auf nichts mehr velassen?
Das es dabei nur um 20 € geht und es auch eine beweisfrage ist, soll jetzt mal keine Rolle spielen.

Major J
2006-07-28, 17:54:29
Gilt auch nicht denn wenn der RAM defekt ist, entspricht er nicht der Artikelbeschreibung. Er muß sie also zurücknehmen. Ausschluss der Garantie bedeutet nicht das man kaputte Ware verkaufen kann und einen Umtausch/Rücküberweisung ausschließt. Wenn du sie erhalten hast und sie defekt sind, hast du sie nicht kaputt gemacht. Natürlich kann es beim Auspacken passiert sein ... ich habe gerade das gleiche Problem mit RAM und Ebay

Revolvermann
2006-07-28, 18:01:43
Gebote sind bindend !

Privatverkauf, deshalb gilt : Keine Garantie / Gewährleistung , kein Umtausch, kein Rückgaberecht.

Nachverhandlungen diesbezüglich werden nicht akzeptiert.

Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein , geben Sie bitte kein Gebot ab !

Und was ist das ? Ist er vllt. doch im Recht ?

Lionel Hutz
2006-07-28, 18:09:39
Revolvermann[/POST]']Gebote sind bindend !

Privatverkauf, deshalb gilt : Keine Garantie / Gewährleistung , kein Umtausch, kein Rückgaberecht.

Nachverhandlungen diesbezüglich werden nicht akzeptiert.

Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein , geben Sie bitte kein Gebot ab !

Und was ist das ? Ist er vllt. doch im Recht ?

trotzdem darf der Verkäufer nicht sehenden Auges defekte Ware als funktionierend verkaufen, das Problem ist nur, das Arma das nicht nachweisen kann und deshalb den Zonk hat
aber er schreibt ja
eine beweisfrage ist, soll jetzt mal keine Rolle spielen.

Bandit_SlySnake
2006-07-28, 18:13:56
Sorry aber wenn ich schon Auktionen sehe wo der Garantieausschluss grösser geschrieben ist als die Artikelbeschreibung würde ich schonmal garnicht darauf bieten.


Ansonsten ist es eine Auktion wo ein Artikel ohne Garantie und Umtauschrecht angeboten wird, letztendlich liegt die Beweislast beim Käufer, welches schier unmöglich ist.

-Sly

Tomi
2006-07-28, 19:19:09
Beim RAM sollte man nicht vorschnell auf "defekt" zielen.

Wenn ich das richtig sehe, ist das 0815 RAM, keine Marke. Das die Kompatibilitätsprobleme machen können, ist nicht neu. Und ja..selbst 2 verschiedene Boards können den Start mit den Krüppel-Dingern verweigern. Das RAM ist deswegen noch nicht defekt, man muss nur ein Board finden, was mit den Dingern jemals zusammenarbeitet.

Ansonsten wie schon andere geschrieben haben..sollte der Verkäufer die RAMs wissentlich als defekt verkauft haben ohne darauf hinzuweisen, ist das "arglistige Täuschung". Der große Haken...diese Täuschung muss man dem Verkäufer nachweisen, sprich, dass die RAMs schon bei ihm defekt waren. Erfolgsaussichten bei keiner mechanischen Beschädigung = 0,00%.

Abhaken unter Lebenserfahrung.

Arma
2006-07-28, 20:49:41
Tomi[/POST]']Beim RAM sollte man nicht vorschnell auf "defekt" zielen.

Wenn ich das richtig sehe, ist das 0815 RAM, keine Marke. Das die Kompatibilitätsprobleme machen können, ist nicht neu. Und ja..selbst 2 verschiedene Boards können den Start mit den Krüppel-Dingern verweigern. Das RAM ist deswegen noch nicht defekt, man muss nur ein Board finden, was mit den Dingern jemals zusammenarbeitet.

Ansonsten wie schon andere geschrieben haben..sollte der Verkäufer die RAMs wissentlich als defekt verkauft haben ohne darauf hinzuweisen, ist das "arglistige Täuschung". Der große Haken...diese Täuschung muss man dem Verkäufer nachweisen, sprich, dass die RAMs schon bei ihm defekt waren. Erfolgsaussichten bei keiner mechanischen Beschädigung = 0,00%.

Abhaken unter Lebenserfahrung.

Also das glaub ich dir jetzt nicht, dass die RAMs noch ok sein könnten, wenn sie in einem KR7A und A7V333 nicht laufen. Dann wäre das meiner Meinung nach schon vom Hersteller Betrug bzw. vom Verkäufer, der dann extrem minderwertige Ware verkauft hat und somit seiner Leistungspflicht nicht nachkommt.

Wieso muss er wissentlich defekt verkaufen, damit ich im Ernstfall Schadensersatz verlangen kann? Wenn er es nicht wissentlich defekt verkauft ist es zwar kein Betrug, aber trotzdem entspricht es nicht den Leistungsbeschreibungen und ist somit nicht Erfüllt nach § 362 BGB.

Wie es auch sei, wie kann ich ihm jetzt eine schlechte Bewertung verpassen, ohne das er mir eine reinwürgt, was er sicherlich machen wird? Wenn man Ebay den Sachverhalt schildert, reagieren die darauf überhaupt und nehmen eine schlechte Bewertung raus? Wohl eher nicht, als Monopolist können haben sie es wohl nciht nötig.
Ich habe mal was von einer Dreimonatsfrist zur Bewertungsabgabe gehört. Stimmt das?

Stormtrooper
2006-07-28, 21:58:32
Du mußt ihm nachweisen das er das Teil schon defekt versendet hat, kann ja auch sein, das du den Riegel durch unsachgemäße Handhabung zerstört hast.
Sobald ein privater Verkäufer was zur Post gebracht hat er seine Schuld erbracht und die Haftung geht auf den Käufer über.
Und nun müßtest du beweisen, daß der Riegel zwischen seinem Board und bis zur Abgabe des Paketes bei der Post zerstört wurde ...
Dies ist aber sogut wie unmöglich.

Schrotti
2006-07-28, 22:10:18
Arma[/POST]']Also das glaub ich dir jetzt nicht, dass die RAMs noch ok sein könnten, wenn sie in einem KR7A und A7V333 nicht laufen. Dann wäre das meiner Meinung nach schon vom Hersteller Betrug bzw. vom Verkäufer, der dann extrem minderwertige Ware verkauft hat und somit seiner Leistungspflicht nicht nachkommt.

Wieso muss er wissentlich defekt verkaufen, damit ich im Ernstfall Schadensersatz verlangen kann? Wenn er es nicht wissentlich defekt verkauft ist es zwar kein Betrug, aber trotzdem entspricht es nicht den Leistungsbeschreibungen und ist somit nicht Erfüllt nach § 362 BGB.

Wie es auch sei, wie kann ich ihm jetzt eine schlechte Bewertung verpassen, ohne das er mir eine reinwürgt, was er sicherlich machen wird? Wenn man Ebay den Sachverhalt schildert, reagieren die darauf überhaupt und nehmen eine schlechte Bewertung raus? Wohl eher nicht, als Monopolist können haben sie es wohl nciht nötig.
Ich habe mal was von einer Dreimonatsfrist zur Bewertungsabgabe gehört. Stimmt das?

Glaub es oder auch nicht.
Ich hatte mal einen SDRAM Riegel der wollte ums verrecken nicht mit meinem damaligen Board (i815er Chipsatz) laufen.
Auf einem KT133 funktionierte dieser aber bestens.

Sind "nur" 20€, also unter Lehrgeld verbuchen und wenigstens MDT kaufen.

Arma
2006-07-28, 23:51:37
Leuts, es ist mir schon klar, dass ich das Geld nicht wieder sehen werde. Trotzdem will ich ihn nicht ganz ungeschoren davon kommen lassen. Mir geht es nur darum, wie ich ihm eine schlechte Bewertung gebe ohne selber eine zu bekommen. Gibts da eine Möglichkeit, hat schon jemand Erfahrungen damit?

ie Sache mit dem Gefahrenübergang ist mir auch klar.

KinGGoliAth
2006-07-29, 02:14:01
Arma[/POST]']Mir geht es nur darum, wie ich ihm eine schlechte Bewertung gebe ohne selber eine zu bekommen. Gibts da eine Möglichkeit, hat schon jemand Erfahrungen damit?

das kannst du total vergessen. sobald du ihm was böses schreibst gibt er dir was böses zurück. so ist das leider bei ebay. völlig egal ob du im recht bist oder nicht, wenn du zuerst bewertest hat er alle zeit der welt dir eine negative reinzukloppen.

ausser:
links zu angeboten werden in der regel nach 90 tagen gelöscht. danach verschwindet die auktion und du kannst auch keine bewertung mehr abgeben.
wenn du es geschickt anstellst kannst du dem typen 5 minuten vor ende des 90. tages eine negative reinwürgen und er hat dann ein paar minuten zeit zu antworten bevor die auktion gelöscht wird und er keine bewertung für dich mehr abgeben kann.
die feine art ist das natürlich nicht und du mußt drauf achten, dass du das nicht in der falschen nacht machst. ;D

Heimatsuchender
2006-07-29, 03:09:25
@Threadstarter:
Wenn du ihn negativ bewertest, wird er das auch tun. Da gibt es keinen Zweifel. Du musst selbst wissen, ob dir das den Stress wert ist.
Ansonsten:
Es kann wirklich sein, dass der Ram OK ist und auf beiden Boards nicht laeuft. Das habe ich auch schon erlebt.

tobife

tombman
2006-07-29, 03:30:27
Arma: es ist ja noch überhaupt nicht bewiesen, daß der ram defekt ist. "Nicht laufen auf mobo XYZ" ist KEIN Beweis.

Du müßtest die rams in einem mobo testen wo sie schon mal funken und dann mal locker 10 Runden memtest86+ durchlaufen lassen. Wenn sie dann FEHLER zeigen, DANN ist er defekt (kein overclocking natürlich), aber "nicht laufen" heißt wie gesagt gar nix.

Stormtrooper
2006-07-29, 07:45:08
Wieso denn?
der Verkäufer muß ja eh als erstes bewerten.
Außerdem jemand ne schlechte Bewertung vergeben, obwohl man den Bockmist vielleicht selbst gemacht hat ist schwach.

govou
2006-07-29, 08:28:13
Stormtrooper[/POST]']Wieso denn?
der Verkäufer muß ja eh als erstes bewerten.
Außerdem jemand ne schlechte Bewertung vergeben, obwohl man den Bockmist vielleicht selbst gemacht hat ist schwach.
Tja, so ist die Theorie...
In der Praxis wird der Käufer als erstes aufgefordert zu bewerten.

Bitsurfer
2006-07-29, 08:45:01
Da ist nichts zu machen. Der Verkäufer kann sich herausreden, der Käufer hätte die Rams geschrottet (sofern wirklich defekt, das muss man bei No-Name Riegeln schon genauer überprüfen). Da müsstest du schon mechanische Beschädigungen nachweisen (aber auch nur mit einen Zeugen der bezeugt, das der Schaden schon beim Ausspacken war) -> Praktisch ist da nichts nachweisbar. Am besten bei privaten ebay-käufen mit Übernahmegarantie oder sogar Garantieübergabe kaufen (Rechnungsbeleg vom Shop, die meisten Shops zicken da nicht rum z.B. Alternate).
Tjoa, wie immer, bewerten meistens die Verkäufer erst nach den Käufern....

Tomi
2006-07-29, 09:28:14
Arma[/POST]']Wieso muss er wissentlich defekt verkaufen, damit ich im Ernstfall Schadensersatz verlangen kann? Wenn er es nicht wissentlich defekt verkauft ist es zwar kein Betrug, aber trotzdem entspricht es nicht den Leistungsbeschreibungen.

Das ist richtig. Aber hier steht Aussage gegen Aussage. Der Verkäufer hat in der Auktion nichts bzgl. der Funktionalität erwähnt. Die Rechtssprechung geht in dem Fall davon aus, dass der Käufer erwarten kann, dass die Ware funktionsfähig ist.

So..jetzt baust Du die RAMs ein und stellst fest...laufen nicht. Du sagst...kaputt. Verkäufer sagt..nee..sind in Ordnung. Die Rechtslage ist nun bei Aussage gegen Aussage die, dass nicht der Verkäufer beweisen muss, dass sie bei ihm funktionierten, sondern Du ihm beweisen musst, dass nicht Du die Module zerstört hast, sondern der Verkäufer sie z.B. schon defekt verkauft hat.

Das ist, sofern keine augenscheinlich mechanischen Beschädigungen vorliegen, im Prinzip unmöglich.

Eine negative Bewertung bringt auch nix. Du hast hier klar die schlechtere Position, denn Du kannst nicht beweisen, dass er die RAM defekt verkauft hat. Eine negative Rachebewertung ist daher die logische Konsequenz. Ob es dir das wert ist, dein sauberes Profil zu versauen....

KinGGoliAth
2006-07-29, 14:21:50
Beh[/POST]']Tja, so ist die Theorie...
In der Praxis wird der Käufer als erstes aufgefordert zu bewerten.

mach ich auch aus.
zuerst habe ich immer als erster bewertet, wenn ich etwas verkauft habe aber nachdem die absolute mehrheit sich nie wieer hat hören lassen sobald die ihre bewertung hatten und ich nie eine bekommen habe warte ich jetzt auch immer, bis der käufer bewertet.

Stormtrooper
2006-07-29, 14:58:27
KinGGoliAth[/POST]']mach ich auch aus.
zuerst habe ich immer als erster bewertet, wenn ich etwas verkauft habe aber nachdem die absolute mehrheit sich nie wieer hat hören lassen sobald die ihre bewertung hatten und ich nie eine bekommen habe warte ich jetzt auch immer, bis der käufer bewertet.

Na klar und wenn das jeder so macht gibts gar keine ...
Der Käufer kommt als erstes seiner Pflicht nach und bezahlt ... Was anderes hat der Verkäufer gar nicht zu bewerten, der Käufer bewertet die versendete Ware.
Wenn ein Verkäufer nicht bewertet bekommt er kurz vor ablauf eine Neg. Bewertung mit dem Zusatz ... Bewertet nicht.

Bitsurfer
2006-07-29, 15:07:03
Stormtrooper[/POST]']Na klar und wenn das jeder so macht gibts gar keine ...
Der Käufer kommt als erstes seiner Pflicht nach und bezahlt ... Was anderes hat der Verkäufer gar nicht zu bewerten, der Käufer bewertet die versendete Ware.
Wenn ein Verkäufer nicht bewertet bekommt er kurz vor ablauf eine Neg. Bewertung mit dem Zusatz ... Bewertet nicht.

Eben das sehe ich mittlerweile anders, obwohl ich als privater Verkäufer immer zuerst bewerte, verstehe ich gewerbliche Shops die nicht zuerst bewerten. Nicht nur das sich bei ebay vor 2-3 Jahren Shops gegenseitig schlecht bewertet haben (privat angemeldete Käufer) -> Rufmord, sondern es kommen noch Käufer hinzu, die die 14 Tage Rückgabrecht missbraucht haben, um defekte oder unsachgemäß verwendete Ware unter Androhung einer schlechten Bwertung, zurück geschickt haben mit dem Verlangen auf Rückabwicklung.
Die Welt ist voller kranker Individuen.

Stormtrooper
2006-07-29, 15:49:55
Ich hab mittlerweile schon 3 mal was gekauft und hab keine Bewertung bekommen obwohl ich gleich zahle ... aber nicht mehr mit mir.
Wenn ich gezahlt habe, hat der andere egal ob shop oder privat zu bewerten, anonsten gibts ne negative.