PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mal wieder ebay


neo2107
2006-07-28, 18:08:11
hallo, sind auktionen in denen offensichtlich ein fehler des verkäufers geamcht worden ist rechtgültig und können gegebenenfalls eingeklagt werden? i
in meinem fall geht es um einen satz aluflegen die für 1€ als sk eingestellt waren. der verkäufer hat 5 sätze angeboten und diese waren innerhalb einer stunde verkauft. da ich schwer davon ausgehe das dies wirklich ein versehen des verkäufers war (startpreis 1€ nicht sk 1€) würde mich interessieren ob ich rehcltich auf den verkaufspreis bestehen kann.

Gunaldo
2006-07-28, 18:54:35
ich meine gelesen zu haben, dass es bei so groben schnitzern nicht möglich ist das einzuklagen.

Tomi
2006-07-28, 19:03:39
§ 119 BGB...Kaufvertraganfechtung wegen Irrtum seitens des Verkäufers.

Wobei es denk ich auch drauf ankommt, ob der irrtümliche Preis in einem hohen Mißverhältnis zu normalen Preis steht. Also wenn ein neues Notebook für 265 Euro statt 2650 Euro angeboten wird, kann man von einem erheblichen Mißverhältnis ausgehen und wirklich Irrtum des Verkäufers unterstellen.

neo2107
2006-07-28, 20:24:45
also habe ich da keine chance. schade das wäre ein mega schnäppchen gewesen da ich die felgen sonst gut 1200€ kosten. hmm na mal schauen werde montag mal einen anwalt anrufenund da versuchen eine auskunft zu bekommen, vielleicht habe ich ja doch noch eine chance, denn eigentlich sind das ja verbindliche kaufverträge :confused:

Tomi
2006-07-28, 20:34:38
neo2107[/POST]']also habe ich da keine chance. schade das wäre ein mega schnäppchen gewesen da ich die felgen sonst gut 1200€ kosten.
Ja dann is Essig. Dann ist es offensichtlich, dass es ein Irrtum des Verkäufers sein muss und noch "schlimmer"...Du hättest erkennen müssen, dass das kein normales Angebot sein kann. Das beides zusammen führt dazu, dass Du die Felgen für nen Euro leider nie sehen wirst.

Was aber natürlich auch nicht geht ist, dass der Verkäufer jetzt von Dir weiß ich 900 Euro haben will mit dem Verweis auf den bestehenden Kaufvertrag. Er macht Dir dann ein neues "Angebot", dass Du annehmen oder ablehnen kannst.

The_Lutzifer
2006-07-28, 20:36:16
neo2107[/POST]']also habe ich da keine chance. schade das wäre ein mega schnäppchen gewesen da ich die felgen sonst gut 1200€ kosten. hmm na mal schauen werde montag mal einen anwalt anrufenund da versuchen eine auskunft zu bekommen, vielleicht habe ich ja doch noch eine chance, denn eigentlich sind das ja verbindliche kaufverträge :confused:
Das meinst du doch nicht ernst, oder?
Wenn der Typ sich wirklich vertan hat, wovon ich ausgehe, kann man auch mal Mensch sein, statt auf irgendeinem Recht zu beharren.
"Geiz ist geil" ist ja noch harmlos dagegen. Ich hoffe nur, dir passiert sowas nicht mal.
Ob du dich dann auch über Post vom Anwalt freust?

ManchmalkönnteichdenganzenTagdenKopfschütteln

KinGGoliAth
2006-07-28, 20:38:19
Gunaldo[/POST]']ich meine gelesen zu haben, dass es bei so groben schnitzern nicht möglich ist das einzuklagen.

das habe ich so auch im hinterkopf.
wenn ein offensichtlicher fehler begangen wurde ist das afaik nicht einklagbar.
wär ja noch schöner. parasitenalarm! :cop: