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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wehrdienst und Ausbildung


Scream
2006-08-03, 14:51:28
Ich beginne zum 1.9.2006 eine Ausbildung. Heute habe ich Post von der Bundeswehr erhalten.

"Wenn Sie jedoch bis zum 23.09.2006 keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, ist Ihre Einberufung für den Einberufungstermin 01.01.2007 vorgesehen.
Soweit Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterrichten Sie bitte Ihren Arbeitgeber von Ihrer Einberufungsplanung."


Was heißt das jetzt genau? Eigentlich hat der Bund mir gesagt dass ich nicht einberufen werde wenn ich ne Ausbildungsstelle habe.
Kann ich immer noch verweigern?

GBWolf
2006-08-03, 14:55:39
kannst dich wegen der Ausbildung zurückstellen lassen.

Hatte selber im September 2000 eine Ausbidlung begonnen und für November 2000 ne Einberufung gehabt, da habe ich dann mit dem AG gesprochen und mit dem Kreiswehrersatzamt undd ie haben mich dann zurückgestellt, sind ja auch keine Unmenschen da, also einfach freundlich nachfragen.

MfG

sei laut
2006-08-03, 14:56:50
Verweigern heißt, du willst Zivi machen.

Du musst denen das per Brief oder am Telefon klarmachen, wie die Lage ist. Die Bundeswehr ist etwas chaotisch, da kann sowas passieren. (einen Klassenkameraden wollten sie während seiner Schulzeit einziehen. Am nächsten Tag kam der Anruf, dass es nen Fehler ihrerseits war X-D)

littlejam
2006-08-03, 15:00:32
kannst dich wegen der Ausbildung zurückstellen lassen.

Der umgedrehte Weg geht auch und ist auch nicht so verkehrt.
Also die Ausbildung um 1 Jahr nach hinten verschieben.
Der AG ist dazu verpflichtet das zu machen.
Nach der Ausbildung noch zum Bund ist IMHO "hinderlicher" als vorher.

Gruß

Scream
2006-08-03, 15:09:21
ne wenn dann nach der ausbildung bund...
außerdem bin ich dann schon 23 und muss evtl gar nicht mehr ;)

Philizhave
2006-08-03, 15:16:52
ne wenn dann nach der ausbildung bund...
außerdem bin ich dann schon 23 und muss evtl gar nicht mehr ;)

ja aber dann wirste trotzdem eingezogen

die grenze bei einer zurückstellung liegt bei 25 jahren ;)

Scream
2006-08-03, 15:24:22
egal ;)
vielleicht ändert man es bis dahin und außerdem ist es dann erst in 3 jahren soweit, also muss ich mir noch nicht wirklich sorgen machen darüber

littlejam
2006-08-03, 15:32:35
Du kannst auch während der Ausbildung gezogen werden, solange du nicht mindestens 1/3 absolviert hast.
Will heißen, wenn das mit dem Zurückstellen nicht klappt, wirst du am 1.1.07 stramm stehen.
Also marsch marsch zum Amt!

Gruß

Senior Sanchez
2006-08-03, 18:14:15
Du kannst auch während der Ausbildung gezogen werden, solange du nicht mindestens 1/3 absolviert hast.
Will heißen, wenn das mit dem Zurückstellen nicht klappt, wirst du am 1.1.07 stramm stehen.
Also marsch marsch zum Amt!

Gruß

Hö?

Ne Ausbildung führt im Grunde immer (!) zur Zurückstellung, natürlich nur wenn man sie rechtzeitig vorweist.

Die 1/3 Regel gilt für Studenten.

littlejam
2006-08-03, 18:23:12
Hö?

Ne Ausbildung führt im Grunde immer (!) zur Zurückstellung, natürlich nur wenn man sie rechtzeitig vorweist.

Die 1/3 Regel gilt für Studenten.
Nö, kenne einen der war Azubi bei der Telekom und wurde nach nem Jahr gezogen.
Ist allerdings auch schon ca. 10 Jahre her, k.A. ob sich da jetzt was geändert hat.

Gruß

sei laut
2006-08-03, 19:17:40
Hö?

Ne Ausbildung führt im Grunde immer (!) zur Zurückstellung, natürlich nur wenn man sie rechtzeitig vorweist.

Ich würde sagen, die 1/3 gelten für jeden in einer Ausbildung. (Also Azubis und Studenten)

Allerdings ziehen die nur solche, wenn sie zuwenig beisammen haben. Kommt heutzutage aber wohl kaum mehr vor.

acb
2006-08-04, 01:41:49
3 Semester ist beim Studenten die Grenze, es erfolgt keine Zurückstellung für das Studium. Bei Berufsausbildung wird grundsätzlich immer zurückgestellt.

Auch einfach nachzulesen auf den Internetseiten von der Bundeswehr oder vom BAZ (www.zivildienst.de):


"Die Fälle, in denen eine vorübergehende Zurückstellung möglich ist, finden Sie in § 11 ZDG. Gründe für eine Zurückstellung sind z.B.:

* eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
* ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist,
* ein zu einem Drittel absolvierter sonstiger Ausbildungsabschnitt,
* eine bereits begonnene Berufsausbildung,
* eine rechtsverbindlich zugesagte oder vertraglich gesicherte Berufsausbildung,
* Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen Betrieb,
* Gefährdung der Versorgung der Familie oder hilfsbedürftiger Angehöriger,
* vorübergehende Zivildienstunfähigkeit,
* Vorbereitung auf ein geistliches Amt,
* Verbüßung von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe u. ä. "

Senior Sanchez
2006-08-04, 20:36:16
3 Semester ist beim Studenten die Grenze, es erfolgt keine Zurückstellung für das Studium. Bei Berufsausbildung wird grundsätzlich immer zurückgestellt.

Auch einfach nachzulesen auf den Internetseiten von der Bundeswehr oder vom BAZ (www.zivildienst.de):


"Die Fälle, in denen eine vorübergehende Zurückstellung möglich ist, finden Sie in § 11 ZDG. Gründe für eine Zurückstellung sind z.B.:

* eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
* ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist,
* ein zu einem Drittel absolvierter sonstiger Ausbildungsabschnitt,
* eine bereits begonnene Berufsausbildung,
* eine rechtsverbindlich zugesagte oder vertraglich gesicherte Berufsausbildung,
* Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen Betrieb,
* Gefährdung der Versorgung der Familie oder hilfsbedürftiger Angehöriger,
* vorübergehende Zivildienstunfähigkeit,
* Vorbereitung auf ein geistliches Amt,
* Verbüßung von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe u. ä. "

Ich danke :)

Genau so ist es und so habe ich es ja auch angedeutet ;)

Ich hatte dazu mal dem Wehrdienstbeauftragten des Bundes, Herr Penner war das damals, geschrieben.

Die Antwort war, dass eine Ausbildung dem "Schutz des Bundes" untersteht und deswegen zurückgestellt wird. Bei einem Studium ist das aber erst nach absolviertem Drittel der Regelstudienzeit drin. Vorher können sie einen rausziehen.

Jetzt da nen Fall anzubringen der vor 10 Jahren galt ist natürlich etwas ungünstig, weil sich das doch eh alles ständig ändert.