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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ordnungswidrigkeit, brauche Hilfe..Verfahrensfehler?


MGeee
2006-08-03, 20:55:53
Hallo Leute,

folgendes Schreiben erhielten wir am 26.07.2006:

http://www.mg-oc.de/pix/schreiben-1.gif

Dazu folgende Infos:
Das Auto ist auf meine Frau angemeldet. Ich bin damit gefahren.
Die Straße war frei und ich bin mir wirklich keiner Schuld bewußt, da weit und breit keiner war, den ich gefährdet habe.

Das Auto ist Schwarz Silber/Grau. Der Zeuge hat jedoch ein Schwarz/weißes Auto gesehen.
Zudem lag die Skizze nicht bei.

Demnach hat meine Frau Einspruch eingelegt und folgendes geschrieben:
X Ich gebe den Verstoß nicht zu, weil:
ich kein schwarz/weißes Auto fahre, sondern ein schwarz/grau-silbernen. Die Anlage zu diesem Schreiben (Skizze) fehlt auch.
Das Schreiben ist mir erst am 26.07.06 zugestellt worden. Kopie des Umschlages liegt anbei.


Daraufhin erhielten wir heute folgendes Schreiben inkl. der fehlenden Skizze:

http://www.mg-oc.de/pix/schreiben-2.gif

http://www.mg-oc.de/pix/skizze.gif
Auf der Skizze ist ein schwarzes Rechteck zu sehen. Ich habe dort gehalten um kurz 3 Briefe in den dort befindlichen Briefkasten einzuwerfen.

Ich empfinde die ganze Angelegenheit als absolute Gängelei. Wahrscheinlich hat irgendein Rentner den ganzen Tag nichts zu tun und macht sich da wohl aus Verbittertheit einen "spass", indem er Leute anzeigt.
Neben den diversen Rechtschreibfehlern der beiden Anschreiben empfinde ich das zweite Anschreiben vom Sachbearbeiter als äußerst unpassend:
Er schreibt, dass er die falsch angegebene Fahrzeuglackierung als Schutzbehauptung ansehe.
Die Fahrzeuglackierung ist aber eine TATASACHE, die sogar im Fahrzeugschein steht.

Zudem wird uns im zweiten Anschreiben keinerlei Möglichkeit des Wiederspruchs eingeräumt, da wir ja erst jetzt Stellung beziehen können.
Eigenartigerweise wird auch nicht nachgefragt, WER zum besagten Zeitpunkt das auto gefahren hat... zudem fehlt natürlich jegliche Beschreibung des Fahrers (man sollte mich schon beschreiben können, da ich ja kurz ausstieg um die Post einzuwerfen ;) ).

Meine Fragen an Euch, liebe 3DC´ler sind folgende:
1. handelt es sich bei dem Ganzen hier um einen Verfahrensfehler?
2. Falls ja, kann ich irgendwo Beschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter einlegen? (ich empfinde das als absolute Mutmaßung!)
3. Wenn das Ganze zur Bußgeldstelle weitergeht, was passiert dann am wahrscheinlichsten?
4. Wird die Ordnungswidrigkeit ggf. dann eingestellt?

Zu guter letzt bin ich wirklich sehr sauer und habe mich schon den ganzen Tag darüber geärgert. Mir geht es hier ausdrücklich nicht um die 30€...das Geld ist den Ärger nicht wert. Mich ärgert die ganze Art und Weise.

Was meint Ihr dazu?

Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion :)

vielen Dank vorab!

Gruß,
MGeee

CMK
2006-08-03, 21:02:33
Mich würde mal interessieren was für ein Zeuge das ist. Polizist oder Privatperson? Ein Fenstergucker?

Edit: Habs nur überlesen. Hattest es ja schon geschrieben.

MGeee
2006-08-03, 21:17:48
Mich würde mal interessieren was für ein Zeuge das ist. Polizist oder Privatperson? Ein Fenstergucker?

Edit: Habs nur überlesen. Hattest es ja schon geschrieben.

Zeuge weiß ich nicht. Haben keinen Namen oder sowas. Da ich ja wöchentlich 2-3x mal meine Post einwerfe, gehen wir jedoch von einem Fenstergucker aus, der sich das Nummernschild irgendwann vorher schon aufgeschrieben haben muss...wahrscheinlich hat der Typ schon eingetrübte Glaskörper und sieht nur schwarz/weiß^^

The_Strip
2006-08-03, 21:23:59
Schwarz/weiß - schwarz/silber ist ja wohl auch wirklich egal, das wird wohl keine Auswirkungen haben...
Es ist zwar kleinkariert, aber 5m bist du eben gegen die Fahrtrichtung gefahren und auf der falschen Seite gehalten hast du auch noch!
Wenn das jetzt wirklich nur ein Augenzeuge war, dann steht Aussage gegen Aussage und das ganze dürfte wohl im Sand verlaufen, du musst dann nur mit dem Wissen der Falschaussage leben ;)

MGeee
2006-08-03, 21:26:28
Schwarz/weiß - schwarz/silber ist ja wohl auch wirklich egal, das wird wohl keine Auswirkungen haben...
Es ist zwar kleinkariert, aber 5m bist du eben gegen die Fahrtrichtung gefahren und auf der falschen Seite gehalten hast du auch noch!
Wenn das jetzt wirklich nur ein Augenzeuge war, dann steht Aussage gegen Aussage und das ganze dürfte wohl im Sand verlaufen, du musst dann nur mit dem Wissen der Falschaussage leben ;)

NP
Wie gesagt, ich bin mir keiner Schuld bewusst. Zudem ist die Skizze des Zeugen stark überzogen und in sich auch noch fehlerhaft, da er nicht zur Aussage gegeben hat, dass ich ausstieg.
Was mich wundert: das Schreiben kam von der Stadt und nicht von der Polizei... wirklich sehr eigenartig das Ganze.

Senfgnu
2006-08-03, 21:31:29
Zunächst mal: du hast gegen die Fahrtrichtung geparkt/gehalten. Deswegen kann man dich drankriegen.

Ansonsten: Hmm, erinnert mich dran, als Papi mal mit seinem Roller in einer Stadt falsch geparkt haben soll, wo er noch nie war. Mit einem Anruf bei der zuständigen Stelle war das bei uns schnell erledigt. Da aber nicht jede Behörde (und besonders nicht der Bearbeiter, den ich hier gern als dumm bezeichnen möchte) so kulant ist, hast du zwei Möglichkeiten.

a) zahlen: die Sache ist erledigt und du wirst dich ewig über gelangweilte Rentner aufregen.
b) erstmal anrufen und mal mit dem Sachbearbeiter direkt reden. Würde ich schon deshalb machen, weil ich es auf den Tod nicht ausstehen kann, von oben herab behandelt zu werden. Ob dabei was rauskommt, weiß nur der aasfressende Vogel, den ich in meinem Namen rumtrage, aber persönliche Gespräche sind einfach wirkungsvoller

CMK
2006-08-03, 21:32:04
Was mich wundert: das Schreiben kam von der Stadt und nicht von der Polizei... wirklich sehr eigenartig das Ganze.

Das finde ich nicht ungewöhnlich. Hier laufen auch immer welche vom Ordnungsamt rum die hübsche Zettel an die Autos heften. Ist dann meistens 10€ die man zahlen darf.

MGeee
2006-08-03, 21:35:43
Zunächst mal: du hast gegen die Fahrtrichtung geparkt/gehalten. Deswegen kann man dich drankriegen.

Ansonsten: Hmm, erinnert mich dran, als Papi mal mit seinem Roller in einer Stadt falsch geparkt haben soll, wo er noch nie war. Mit einem Anruf bei der zuständigen Stelle war das bei uns schnell erledigt. Da aber nicht jede Behörde (und besonders nicht der Bearbeiter, den ich hier gern als dumm bezeichnen möchte) so kulant ist, hast du zwei Möglichkeiten.

a) zahlen: die Sache ist erledigt und du wirst dich ewig über gelangweilte Rentner aufregen.
b) erstmal anrufen und mal mit dem Sachbearbeiter direkt reden. Würde ich schon deshalb machen, weil ich es auf den Tod nicht ausstehen kann, von oben herab behandelt zu werden. Ob dabei was rauskommt, weiß nur der aasfressende Vogel, den ich in meinem Namen rumtrage, aber persönliche Gespräche sind einfach wirkungsvoller

Wie gesagt, ich finde das einfach frech und möchte ggf. gerne auch irgendwo Beschwerde einlegen, damit der Sachbearbeiter:
1. eins auf die hohle Birne bekommt
2. evtl. in den Genuss eines Rechtschreibkurses kommt :biggrin:

MGeee
2006-08-03, 21:38:50
Das finde ich nicht ungewöhnlich. Hier laufen auch immer welche vom Ordnungsamt rum die hübsche Zettel an die Autos heften. Ist dann meistens 10€ die man zahlen darf.

Es gibt ja einen Zeugen und eine Skizze, deswegen kam mir das Ganze bisserl eigenartig vor. Vor allem wurde die nach oben hin abknickende Seitenstraße sehr gut getroffen... es muss sich also um einen Anwohner handeln: Fensergucker wahrscheinlich.

Ich frage mich auch, ob ich den Zeugen wg. Verleumdung anzeigen sollte...dann guckt der blöde Opa (wenns den einer war) nicht mehr so oft aus dem Fenster!!

MGeee
2006-08-03, 21:40:37
Schwarz/weiß - schwarz/silber ist ja wohl auch wirklich egal, das wird wohl keine Auswirkungen haben...
Es ist zwar kleinkariert, aber 5m bist du eben gegen die Fahrtrichtung gefahren und auf der falschen Seite gehalten hast du auch noch!
Wenn das jetzt wirklich nur ein Augenzeuge war, dann steht Aussage gegen Aussage und das ganze dürfte wohl im Sand verlaufen, du musst dann nur mit dem Wissen der Falschaussage leben ;)

Da fällt mir noch was ein:
Die Straße liegt zwar innerorts, aber es darf überholt werden (also kein Überholverbot). Ist dann jeder Überholende auch ein Straftäter?

3dzocker
2006-08-03, 21:43:05
komisch dass der Zeuge das Nummernschild erkennen konnte, aber nicht ob das Auto schwarz/weiß oder schwarz/silber ist.

Ich würds auf jeden auf nen Rechtsstreit ankommen lassen.
Allein schon die Rechtschreibfehler und dieser freche Ton - und nach der Verhandlung würd ich den Zeugen mal "besuchen"...

Auf jeden Fall hart bleiben!!!

tschau

CMK
2006-08-03, 21:43:21
Ich frage mich auch, ob ich den Zeugen wg. Verleumdung anzeigen sollte...dann guckt der blöde Opa (wenns den einer war) nicht mehr so oft aus dem Fenster!!

Ist nur schlecht wenn mit Zeugen (!) die Mehrzahl gemeint ist. Dann hast du Rentner & Rentnerin oder ähnliches.

Boris
2006-08-03, 21:45:12
Da fällt mir noch was ein:
Die Straße liegt zwar innerorts, aber es darf überholt werden (also kein Überholverbot). Ist dann jeder Überholende auch ein Straftäter?

Nein, aber du hast in Gegenrichtung geparkt und das ist nurnmal verboten!

r.s.s.
2006-08-03, 21:46:17
Wenn dir das Geld egal ist, dann geh zum Rechtsanwalt - dieser kann Akteneinsicht beantragen - dann weisst du wer es war.

Sith
2006-08-03, 21:47:01
Also im Grunde hast du doch mit deiner Fahrweise lt. deiner Skizze einige Fehler begangen. Habs mal in zwei Abschnitte aufgeteilt:

http://img419.imageshack.us/img419/5138/stvonb0.th.jpg (http://img419.imageshack.us/my.php?image=stvonb0.jpg)

Grüner Abschnitt:
- Auf dieser Seite der Fahrbahn hättest du nicht in die Seitenstrasse einfahren dürfen.
- eine evtl durchgezogene Linie (meistens am Ende der Strasse vor eine Kruezung) vermutlich überfahren

roter Abschnitt:
- im absoluten Halteverbot (nämlich auf der Fahrbahn) gehalten und kurz ausgestiegen (wo möglich auch auf dem Gehweg gestanden mit den Vorderreifen oder auf dem Fussgängerüberweg?)
- Du hast die Seitenstrasse auf der falschen Seite verlassen, dort abbiegende Fahrzeuge oder Radfahrer können oder müssen NICHT damit rechnen, dass ihnen auf dieser Seite ein Fahrzeug entgegen kommt.
- Könnte so wie du es skizziert hast sogar wie ein parken in entegegen gesetzer Fahrtrichtung, MITTEN AUF EINER KREUZUNG aussehen. :D

Fehler siehst ein, parkst das nächste mal an der Hauptstrasse und gehst rüber oder biegst korrekt in die Seitenstrasse ein und parkst dort. Du wendest dann in einer Ausfahrt und verlässt die Seitenstrasse wieder korrekt. Ich würde zahlen und Ruhe ist.

Neiiiiiin, ich bin nicht der Fensterhocker. :D

MGeee
2006-08-03, 21:51:00
komisch dass der Zeuge das Nummernschild erkennen konnte, aber nicht ob das Auto schwarz/weiß oder schwarz/silber ist.

Ich würds auf jeden auf nen Rechtsstreit ankommen lassen.
Allein schon die Rechtschreibfehler und dieser freche Ton - und nach der Verhandlung würd ich den Zeugen mal "besuchen"...

Auf jeden Fall hart bleiben!!!

tschau

Genau das meinte ich: Nummerschild aufschreiben, aber bei der Farbe ne Falschaussage hinlegen...

Wir zahlen die 30€ momentan eh nicht und werden es definitiv auf mehr anlegen. Wenn ich den Namen des Zeugen rausfinde und es ist wirklich ein fensterguckeender Nachbar dann ... aber das schreibe ich hier besser nicht rein :wink:

MGeee
2006-08-03, 21:54:24
Also im Grunde hast du doch mit deiner Fahrweise lt. deiner Skizze einige Fehler begangen. Habs mal in zwei Abschnitte aufgeteilt:

http://img419.imageshack.us/img419/5138/stvonb0.th.jpg (http://img419.imageshack.us/my.php?image=stvonb0.jpg)

Grüner Abschnitt:
- Auf dieser Seite der Fahrbahn hättest du nicht in die Seitenstrasse einfahren dürfen.
- eine evtl durchgezogene Linie (meistens am Ende der Strasse vor eine Kruezung) vermutlich überfahren

roter Abschnitt:
- im absoluten Halteverbot (nämlich auf der Fahrbahn) gehalten und kurz ausgestiegen (wo möglich auch auf dem Gehweg gestanden mit den Vorderreifen oder auf dem Fussgängerüberweg?)
- Du hast die Seitenstrasse auf der falschen Seite verlassen, dort abbiegende Fahrzeuge oder Radfahrer können oder müssen NICHT damit rechnen, dass ihnen auf dieser Seite ein Fahrzeug entgegen kommt.
- Könnte so wie du es skizziert hast sogar wie ein parken in entegegen gesetzer Fahrtrichtung, MITTEN AUF EINER KREUZUNG aussehen. :D

Fehler siehst ein, parkst das nächste mal an der Hauptstrasse und gehst rüber oder biegst korrekt in die Seitenstrasse ein und parkst dort. Du wendest dann in einer Ausfahrt und verlässt die Seitenstrasse wieder korrekt. Ich würde zahlen und Ruhe ist.

Neiiiiiin, ich bin nicht der Fensterhocker. :D

Ich gebe Dir ja recht, rein formal stimmt das alles... NUR:
es war wirklich kein Auto in der Nähe, dass weiß ich noch sehr genau. Zudem müsste man mal die Post fragen, ob sie für Ihre Briefkästen nicht noch dämlichere Austellungsplätze findet (es geht noch dämlicher, evtl. mache ich morgen/übermorgen mal zwei Fotos, einmal von dem "Tatort" und einmal auf der gleichen Straße noch ein weiterer Birefkasten der noch wesentlich dämlicher angebracht wurde). Weiterhin will ich mir nicht vorstellen, wie das Postauto "parkt" wenn es den Briefkasten leert... wahrscheinlich genauso wie ich.

MGeee
2006-08-03, 21:56:40
Ist nur schlecht wenn mit Zeugen (!) die Mehrzahl gemeint ist. Dann hast du Rentner & Rentnerin oder ähnliches.

Da hängt ja noch der Staat dazwischen, der wg. 30€ notfalls vor Gericht ziehen müsste...die Frage an Euch: macht Vater Staat das wg. 30€?

Senfgnu
2006-08-03, 22:01:35
Da hängt ja noch der Staat dazwischen, der wg. 30€ notfalls vor Gericht ziehen müsste...die Frage an Euch: macht Vater Staat das wg. 30€?

der Staat nicht, aber ich weiß nicht, in welchem Geisteszustand sich deine Kommune befindet

MGeee
2006-08-03, 22:02:27
Nein, aber du hast in Gegenrichtung geparkt und das ist nurnmal verboten!

Ich habe nicht geparkt, sondern nur für ca. 15 Sek. gehalten.
In Gegenrichtung parken sieht man in unserer dunkeldeutschen Ecke hier bei Wetzlar (Hessen) ziemlich häufig... ebenso wie die vielen struntzdoofen und verbitterten Leute & Rentner :redface:

3dzocker
2006-08-03, 22:02:56
wär mir kackegal ob er (der Staat) das macht, du sitzt dann vor Gericht und der der Zeuge sagt "ja hat er" und du sagst "nee hab ich nicht".
Hat er auf einmal mehrere Zeugen, hat eben deine Frau+Kinder mit drin gesessen.
Deine Frau hätte schreiben sollen, dass sie nicht gefahren ist, fertig.
Gar nicht lange mit den rumstreiten.
Und den Anwalt mal wegen der fehlenden Skizze befragen, wobei das wieder egal, denn deine Frau wars ja nicht ... ;)

tschau

MGeee
2006-08-03, 22:04:03
der Staat nicht, aber ich weiß nicht, in welchem Geisteszustand sich deine Kommune befindet

... wie man an den unzähligen Rechtschreibfehlern und der fehlenden Skizze sehen kann in einem desolaten Zustand :redface:

Boris
2006-08-03, 22:04:51
Ich habe nicht geparkt, sondern nur für ca. 15 Sek. gehalten.
In Gegenrichtung parken sieht man in unserer dunkeldeutschen Ecke hier bei Wetzlar (Hessen) ziemlich häufig... ebenso wie die vielen struntzdoofen und verbitterten Leute & Rentner :redface:

Es ist soweit ich weiss generell verboten in Gegenrichtung zu Parken/Halten, egal wie lange! Das Gesetzt steht halt dahinter, leider hats halt dich erwischt. Dein Argument, dass es ziemlich oft vorkommt, nützt dir dabei nicht viel.

MGeee
2006-08-03, 22:07:01
wär mir kackegal ob er (der Staat) das macht, du sitzt dann vor Gericht und der der Zeuge sagt "ja hat er" und du sagst "nee hab ich nicht".
Hat er auf einmal mehrere Zeugen, hat eben deine Frau+Kinder mit drin gesessen.
Deine Frau hätte schreiben sollen, dass sie nicht gefahren ist, fertig.
Gar nicht lange mit den rumstreiten.
Und den Anwalt mal wegen der fehlenden Skizze befragen, wobei das wieder egal, denn deine Frau wars ja nicht ... ;)

tschau

soweit waren wir ja noch gar nicht... bzw. für eine Aussage war es ja noch zu früh, da die Skizze fehlte. Jetzt bekommen wir aber keine Gelegenheit mehr, Einspruch einzulegen, obwolh erst jetzt alles für uns verständlich offen darliegt.
Meine Frau meinte schon, dass das eindeutig ein Verfahrensfehler sei...wie seht Ihr hier das?

MGeee
2006-08-03, 22:09:59
Es ist soweit ich weiss generell verboten in Gegenrichtung zu Parken/Halten, egal wie lange! Das Gesetzt steht halt dahinter, leider hats halt dich erwischt. Dein Argument, dass es ziemlich oft vorkommt, nützt dir dabei nicht viel.

So würde und werde ich auch nicht argumentieren...wenn ich befragt werde, sage ich einfach, dass ich normal gehalten habe,...in der Seitenstraße zur Fahrtrichtung mit 15 Metern Abstand zur Kreuzung :biggrin:

Mir geht es hier ja mehr um die Art und Weise und das der Sachbearbeiter so verbittert am Ball bleibt und auch noch meint, seine völlig unnötige Meinung, dass die Wagenfarbe nur eine "Schutzbehauptung" sei, uns kund zu tun...

KinGGoliAth
2006-08-03, 22:11:25
[x] geld braucht das land. ;)

ich weiß nicht, ob mir 30 euro so ein aufstand wert wären.

allerdings fand ich den absatz cool, dass die abweichende fahrzeugfarbe nur eine schutzbehauptung war. :lol:
bist du etwa zum nächsten sprayshop gefahren und hast den wagen schnell umlacken lassen? wie bei gta. ;D
die fahrzeugfarbe ist halt zweitrangig. ;)

jaja die beamten, die das staatssäckel füllen...

3dzocker
2006-08-03, 22:18:08
So würde und werde ich auch nicht argumentieren...wenn ich befragt werde, sage ich einfach, dass ich normal gehalten habe,...in der Seitenstraße zur Fahrtrichtung mit 15 Metern Abstand zur Kreuzung :biggrin:

Mir geht es hier ja mehr um die Art und Weise und das der Sachbearbeiter so verbittert am Ball bleibt und auch noch meint, seine völlig unnötige Meinung, dass die Wagenfarbe nur eine "Schutzbehauptung" sei, uns kund zu tun...

Quatsch, noch besser, du und deine Frau lagt um die Zeit bereits im Bett und habt geschlafen, vorher war bei euch ne Feier und ein paar Gäste haben sich von den angeheiterten Gastgebern verabschiedet.
Betrunken fährt man kein Auto.
Der Zeuge hat sich bei der Farbe geirrt, wer weiß wie das Nummernschild wirklich lautete...

Die 30€ wären mir in dem Fall egal, aber der Spaß...

tschau

MGeee
2006-08-03, 22:23:31
[x] geld braucht das land. ;)

ich weiß nicht, ob mir 30 euro so ein aufstand wert wären.

allerdings fand ich den absatz cool, dass die abweichende fahrzeugfarbe nur eine schutzbehauptung war. :lol:
bist du etwa zum nächsten sprayshop gefahren und hast den wagen schnell umlacken lassen? wie bei gta. ;D
die fahrzeugfarbe ist halt zweitrangig. ;)

jaja die beamten, die das staatssäckel füllen...

Jaja, die leiben Leutz in der Sesselpupserei :cool:
Haben nix anderes zu tun, als uns arbeitendes Volk zu transalieren!!

Mich regt die Sache nunmal auf und nicht die 30€ und deswegen gehe ich notfalls deswegen auch vor Gericht... dann bekommt der Fenstergucker danach auch schön eins in seinen eigenen Briefkasten geschießen, wenn es soweit kommt^^

MGeee
2006-08-03, 22:25:46
Quatsch, noch besser, du und deine Frau lagt um die Zeit bereits im Bett und habt geschlafen, vorher war bei euch ne Feier und ein paar Gäste haben sich von den angeheiterten Gastgebern verabschiedet.
Betrunken fährt man kein Auto.
Der Zeuge hat sich bei der Farbe geirrt, wer weiß wie das Nummernschild wirklich lautete...

Die 30€ wären mir in dem Fall egal, aber der Spaß...

tschau

Tja, dass passt irgendwie: der Zeuge vertut sich in der Autofarbe (und hat wohl auch nicht bemerkt, dass ich regelwidrig gehalten habe und ausgestiegen bin) und die Beamten können keinen Brief schreiben, der nicht mindestens 3 Rechtschreibfehler enthält und sind obendrein vergesslich (Stichwort: fehlende Skizze) und sind obendrein auch noch frech (Stichwort: "Schutzbehauptung").

@All
Jetzt aber mal im Ernst: Verfahrensfehler? Ja oder Nein?

3dzocker
2006-08-03, 22:29:44
ich frag mal morgen meine Anwältin.

tschau

deLu
2006-08-03, 22:33:43
Wenn du das Auto verlässt hast du geparkt.

Halten ist wenn deine Frau bei laufendem Motor im Auto gewartet hätte.

MGeee
2006-08-03, 22:36:52
ich frag mal morgen meine Anwältin.

tschau

Danke!!

WTC
2006-08-03, 22:48:03
Wenn du das Auto verlässt hast du geparkt.

Halten ist wenn deine Frau bei laufendem Motor im Auto gewartet hätte.

Halten ist auch wenn man bis zu 3 minuten steht...

CokeMan
2006-08-03, 22:56:47
[X] Zahlen, Kawasaki kaufen, Nummernschild hochklappen X-D

Boris
2006-08-03, 22:58:47
[X] Zahlen, Kawasaki kaufen, Nummernschild hochklappen X-D

Deine Beiträge sind so hirnlos und nutzlos. Wolltest du das Forum nicht verlassen?

KinGGoliAth
2006-08-03, 23:28:28
Halten ist auch wenn man bis zu 3 minuten steht...

es gibt wirklich nichts schöneres als die deutsche regulierungswut. ;D
besonders lustig finde ich es ja auch, dass man bei stehendem wagen den motor abstellen muß, damit man straffrei ohne freisprechanlage telefonieren darf. wo währen wir bloß ohne diese allgegenwärtige haarspalterei?
in einer ein klein wenig chaotischeren aber dennoch besseren welt. ;)

habt euch lieb @ rest

Boris
2006-08-03, 23:31:33
es gibt wirklich nichts schöneres als die deutsche regulierungswut. ;D
besonders lustig finde ich es ja auch, dass man bei stehendem wagen den motor abstellen muß, damit man straffrei ohne freisprechanlage telefonieren darf. wo währen wir bloß ohne diese allgegenwärtige haarspalterei?
in einer ein klein wenig chaotischeren aber dennoch besseren welt. ;)

Ich find das gut, glaubst du man könnte sonst ein Gesetzt durchsetzen?

KinGGoliAth
2006-08-03, 23:43:56
hä?
nur weil es ein gesetz gibt ist das noch lange nicht durchgesetzt. man muß es auch überwachen, in diesem fall durch die bullen, die dir nen zettel schreiben, wenn sie dich beim telefonieren erwischen. erst dann ist ein gesetzt auch (halbwegs) durchgesetzt und steht nicht nur auf dem papier.

nein ich finde das ganze zum teil extrem lustig. manchmal ist einem eher zum weinen aber dennoch überwiegt das lachen.

beispiel gez:
selbst der eingestaubte und eingemottete schwarzweißfernseher auf großvaters dachboden ist gez pflichtig, weil er mit wenig aufwand wieder funktionsfähig gemacht werden könnte. wenn opi fernsehen will kletter er also auf den dachboden, wühlt den kasten da raus, schleppt ihn runter ins wohnzimmer, schließt ihn an, guckt heimlich mutantenstadl und wenn das zuende ist klemmt er die kiste wieder ab und schleppt sie wieder auf den boden. klar. ;)
oder wo autohändler dreist abgezockt werden sollen, weil die auf dem gelände 500 autos mit autoradio stehen haben (die man theoretisch zum schwarzhören missbrauchen könnte) wo bekanntlich jede nacht die sause steigt und alle autos mit dröhnenden boxen öffentlich rechtlichen rundfunkt spielen.
LOL!
sry für den ausritt ins ot aber das mußte einfach sein.
man könnte sich vor lachen auf dem boden wälzen...aber das schlimme ist, dass die das wirklich ernst meinen. :|

Mumins
2006-08-04, 07:40:50
Vergiß das mit dem Formfehler, der ist ohne weiteres heilbar. Außerdem hat das OLG Hamm erst wieder entschieden, dass ein Formfehler einer Behörde nicht zum Vorteil nutzbar ist.

MGeee
2006-08-04, 07:50:40
Vergiß das mit dem Formfehler, der ist ohne weiteres heilbar. Außerdem hat das OLG Hamm erst wieder entschieden, dass ein Formfehler einer Behörde nicht zum Vorteil nutzbar ist.

Also wie stehen meine Aussichten, wenn das Ganze zur Bußgeldstelle weitergeleitet wird?

Mumins
2006-08-04, 08:08:51
Also wie stehen meine Aussichten, wenn das Ganze zur Bußgeldstelle weitergeleitet wird?

Deine Aussichten stehen sehr schlecht.

MGeee
2006-08-04, 08:33:21
Deine Aussichten stehen sehr schlecht.

Warum?

gbm31
2006-08-04, 08:47:44
ich hätte von vorherein komplett die beteiligung ausgeschlossen, da der wagen unzureichend/falsch beschrieben war.

dann steht aussage gegen aussage.



ich hatte vor vielen jahren so einen fall, damals fuhr ich einen schönen blauen panda mit 34 ps (;D) und mir wurde zur last gelegt, in einer einfahrt in göppingen geparkt zu haben mit meinem braunen fiesta, kennzeichen *meins* (:rolleyes:). sollte 50 mark zahlen...


ich habe zurückgeschrieben, daß ich mich von stuttgart noch nie bis nach göppingen verirrt hätte und sowieso das fahrzeug komplett falsch sei.

hab nie wieder was gehört.

Mumins
2006-08-04, 08:59:36
Bei einem Parkverstoß ist es völlig unerheblich wer das Auto gefahren hat. Im Zweifel zahlt dann eben der Halter.
Auch die Sache mit der Farbe ist großer Unsinn, denn Silber kann wie Weiß wirken. Außerdem ist das leicht heilbar, indem man erneut einen Bescheid mit richtiger Farbangabe schickt.

Urion
2006-08-04, 09:53:11
Tip von mir:
Zahl die 30€ und scheiss drauf, lohnt sich nich sich dafür so nen Stress zu machen.
Alternativ könnte es ja auch passieren das der Fahrzeughalter sich nicht erinnern kann wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist, muss er auch nicht.

Mumins
2006-08-04, 09:55:28
Alternativ könnte es ja auch passieren das der Fahrzeughalter sich nicht erinnern kann wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist, muss er auch nicht.

Völlig unerheblich, dann tritt eben die Halterhaftung ein. Bei Parkverstößen ist das möglich.

MGeee
2006-08-04, 10:15:54
Bei einem Parkverstoß ist es völlig unerheblich wer das Auto gefahren hat. Im Zweifel zahlt dann eben der Halter.
Auch die Sache mit der Farbe ist großer Unsinn, denn Silber kann wie Weiß wirken. Außerdem ist das leicht heilbar, indem man erneut einen Bescheid mit richtiger Farbangabe schickt.

Hier geht es um eine Zeugenaussage, auf deren Basis mir Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Da spielt die Autofarbe sehr wohl eine Rolle; sagt sie doch etwas über die Auffassungsgabe des Zeugen aus. Zudem ist die Skizze des Zeugen viel zu übertrieben dargestellt. Die Anfahrt zur Seitenstraße hat nicht in so einem schrägen Winkel stattgefunden, da ich ich davon ausgehen muss, dass aus der Seitenstr. ein Fahrzeug auf die Hauptstr. fahrne will. Dadurch kann ich gar nicht auf der Gegenfahrbahn gefahren sein. Ich bin auf der Hauptstr. demnach wirklich keinen einzigen Meter in Gegenrichtung gefahren; da kann ich mich wirklich noch ziemlich genau drann erinnern.
Schade nur, dass dem bekloppten Sachbearbeiter das egal ist...der hat nämlich beim Begutachten der Zeichnung diesen Aspekt nicht berücksichtigt.

also ich weiß ja nicht, aber haben die Leute auf dem Amt wirklich soviel Zeit übrig, dass sie so einem Schwachsinn auch noch folgen.
Wir haben uns bereits den Namen des Vorgesetzten dieses Ordnungsamtes beschafft und werden Beschwerde einlegen...den Brief werde ich hier natürlich posten.

Meine persöhnliche Meingung dazu:
Wenn ich wirklich dazu verdonnert werde, die 30€ zu zahlen...dann nur vom Gericht ... in letzt-möglicher Instanz... und falls es wirklich soweit kommt, habe ich definitiv mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat verloren!!! Deswegen mache ich bei diesem Thema auch eine so große Welle, da es mir um nichts geringeres als das Vertrauen in unsere Gerichtigkeit geht.
Wie gesagt; in diesem Fall stimmt so einiges nicht:
1. Die Zeichnung und die Beschreibung des Zeugen stimmen definitiv nicht mit den tatsächlichen Ereignissen überein!
2. Die Aussage des Zeugen ist ungenau/falsch (siehe Wagenfarbe), TROTZDEM bleibt der Sachbearbeiter am Fall dran, statt richtigerweise festzustellen, dass an dem Ganzen was nicht stimmen kann.
3. Der Sachbearbeiter ertreistet sich zur Behauptung, dass die Wagenfarbe NUR EINE SCHUTZBEHAUPTUNG sei....Entschuldung, aber die Wagenfarbe ist nunmal eine Tatsache... genauso wie das Nummernschild.. was demnach ja auch falsch sein könnte, und der Zeuge meinte etwas ganz anderes!

schmacko
2006-08-04, 10:39:30
du hast dich also in allen belangen regelkonform verhalten?

wenn ja: dann ist es eine frage des gemütes, wegen 30€ sich so viel ärger an den hals zu laden.

wenn nein: dann wäre es eine weitere sinnlose vergeudung von öffentlichen und gemeinschaftlichen mitteln, auf versicherungskosten (=gemeinschaftlichem geld) ein staatliches gericht mit einer nichtigkeit zu blockieren.


wegen der "gerechtigkeit": ich finde es ok, wenn solche anzeigen verfolgt werden. wärst du im gegenzug etwa dafür, dass eine anzeige von dir im amt deswegen nicht verfolgt wird, weil es ja sein könnte, dass du dich vertan hast? sollen gemeinde und polizei etwa keine solchen anzeigen im vorhinein mehr verfolgen?

und den angestellten im amt kann ich schon ganz gut verstehen, dass er seinen glauben an das "gute" langsam verliert: hier werden ja ganz ungeniert falschaussagen als patentrezept angeboten! dir schwillt der kamm, weil die farbe deines autos nicht 100%ig stimmt!

sollte es nicht viel mehr deinem rechtsempfinden dienen, wenn solche fälle stets mit stringenz verfolgt werden?

MGeee
2006-08-04, 11:12:38
du hast dich also in allen belangen regelkonform verhalten?

wenn ja: dann ist es eine frage des gemütes, wegen 30€ sich so viel ärger an den hals zu laden.

wenn nein: dann wäre es eine weitere sinnlose vergeudung von öffentlichen und gemeinschaftlichen mitteln, auf versicherungskosten (=gemeinschaftlichem geld) ein staatliches gericht mit einer nichtigkeit zu blockieren.


wegen der "gerechtigkeit": ich finde es ok, wenn solche anzeigen verfolgt werden. wärst du im gegenzug etwa dafür, dass eine anzeige von dir im amt deswegen nicht verfolgt wird, weil es ja sein könnte, dass du dich vertan hast? sollen gemeinde und polizei etwa keine solchen anzeigen im vorhinein mehr verfolgen?

und den angestellten im amt kann ich schon ganz gut verstehen, dass er seinen glauben an das "gute" langsam verliert: hier werden ja ganz ungeniert falschaussagen als patentrezept angeboten! dir schwillt der kamm, weil die farbe deines autos nicht 100%ig stimmt!

sollte es nicht viel mehr deinem rechtsempfinden dienen, wenn solche fälle stets mit stringenz verfolgt werden?

Die Frage ist, gibt es wirklich nichts Wichtigeres für den Staat zu tun, als alten oder arbeitslosen Fensterguckern den "Gefallen" zu tun?

Ich meine, es ist ja wirklich keinerlei Schaden entstanden. Es ist auch niemandem ein Nachteil entstanden. Ich bin mir zudem wirklich keinerlei Schuld bewusst.

Ist so ein Unfug wirklich notwendig?
An Stelle des Sachbearbeiters, der ja wirklich jedem Unfug erstmal nachgehen muss, hätte ich bei erstbester Gelegenheit die Sache fallen gelassen und mich Dingen gewidmet, die unsere Steuergelder (=sein Gehalt) wirklich wert sind. So ein Sachbearbeiter handelt wirklich unsachgemäß, da er bei der aktuellen Situation ganz sicher damit rechnen muss, dass unbescholtene Bürger wie wir NICHT zahlen werden und der Aufwand dadurch extrem in die Höhe geht!

EDIT:
Zudem stellt sich der Sachbeamte nun wirklich so dermaßen saublöd bei der ganzen sache an (Rechtschreibfehler, vergessene Skizze, Bezeichnung "Schutzmaßnahme, etc.), dass ich mich langsam Frage, ober nicht irgendein Bekannter des Sachbearbeiters sämtliche "Briefkastenaktivitäten" notiert und so der Stadt regelmäßig zu 30€ Mehreinnahmen verhelfen will...

Mumins
2006-08-04, 11:27:56
also ich weiß ja nicht, aber haben die Leute auf dem Amt wirklich soviel Zeit übrig, dass sie so einem Schwachsinn auch noch folgen.

Jeder Anzeige muß nachgegangen werden, das ist deren Pflicht. Wenn der dein Kennzeichen hat und das bezeugt, dann hast du Pech, denn mit Weiß liegt er nicht weit von Silber. Das kann man schonmal durch schlechten Lichteinfall verwechseln.
Ich sage dir zahls. Legst du Widerspruch ein schaut die Sache ein Richter an, kommt der zum selben Ergebnis wirds noch teurer. Läßt ers zur Verhandlung kommen, dann könntest du gewinnen, glaub ich aber nicht. Solange der Zeuge glaubhaft ist.

Urion
2006-08-04, 11:34:03
Völlig unerheblich, dann tritt eben die Halterhaftung ein. Bei Parkverstößen ist das möglich.

Was hat fahren entgegen der Verkehrsrichtung mit Parken zu tun??

MGeee
2006-08-04, 11:48:57
Jeder Anzeige muß nachgegangen werden, das ist deren Pflicht. Wenn der dein Kennzeichen hat und das bezeugt, dann hast du Pech, denn mit Weiß liegt er nicht weit von Silber. Das kann man schonmal durch schlechten Lichteinfall verwechseln.
Ich sage dir zahls. Legst du Widerspruch ein schaut die Sache ein Richter an, kommt der zum selben Ergebnis wirds noch teurer. Läßt ers zur Verhandlung kommen, dann könntest du gewinnen, glaub ich aber nicht. Solange der Zeuge glaubhaft ist.

Sind das Erfahrungswerte mit ähnlichen Ordnungswidrigkeiten?

Würde die Bußgeldstelle es wirklich soweit kommen lassen? (wieder die Frage: haben die nichts wichtigeres zu tun?)

Soweit ich hier und dort mal gehört habe, wird sowas gar nicht erst bis vors Gericht getragen, da sich kein Staatsanwalt wg. 30€ mit sowas auseinandersetzt.

007
2006-08-04, 12:12:23
Bei einem Parkverstoß ist es völlig unerheblich wer das Auto gefahren hat. Im Zweifel zahlt dann eben der Halter.
Auch die Sache mit der Farbe ist großer Unsinn, denn Silber kann wie Weiß wirken. Außerdem ist das leicht heilbar, indem man erneut einen Bescheid mit richtiger Farbangabe schickt.


...indem man die Zeugenaussage mal eben anpasst??

Mumins
2006-08-04, 12:19:59
...indem man die Zeugenaussage mal eben anpasst??

Mit Rücksprache des Zeugen möglich. Man fragt ihn obs nicht auch silber gewesen sein könnte.

Mumins
2006-08-04, 12:22:51
Was hat fahren entgegen der Verkehrsrichtung mit Parken zu tun??

Er hat doch im absoluten Halteverbot geparkt, Fahrtrichtung verkehrt.

MGeee
2006-08-04, 12:29:05
Er hat doch im absoluten Halteverbot geparkt, Fahrtrichtung verkehrt.

Sorry, Standzeit war keine 15 sek.
nur kurz angehalten raus und Briefe eingeworfen, dann sofort weiter.
WO ist da das Problem? Warum geht deswegen irgendjemand zur Polizei und gibt ne Anzeige auf? Derjenige sollte zum Psychiater gehen!!

Cyphermaster
2006-08-04, 12:54:07
Halten ist es per Definition nur, wenn der Fahrer das Fahrzeug nicht verläßt. Sobald man aussteigt, parkt man.

Marbleearth
2006-08-04, 13:06:34
Halten ist es per Definition nur, wenn der Fahrer das Fahrzeug nicht verläßt. Sobald man aussteigt, parkt man.

du parkst mit offener Tür?

HAL
2006-08-04, 14:07:00
Ich verstehe das nicht...

Hast Du jetzt gegen die Fahrtrichtung gehalten oder nicht?

Falls ja: War nunmal falsch, Pech gehabt, Geld zahlen, für's nächste mal draus lernen und fertig.

Ob Du jemanden gefährdet hast oder nicht, ob die Anzeige kleinlich, kleinkariert, unnötig und total bescheuert ist (was sie auch meiner Meinung nach ist) - vollkommen unerheblich. Verboten ist halt verboten!

lemonsoda
2006-08-04, 14:18:28
Würde die Bußgeldstelle es wirklich soweit kommen lassen? (wieder die Frage: haben die nichts wichtigeres zu tun?)

Soweit ich hier und dort mal gehört habe, wird sowas gar nicht erst bis vors Gericht getragen, da sich kein Staatsanwalt wg. 30€ mit sowas auseinandersetzt.

Erstmal Kompliment: du hast dir für dieses Problem das inkompetenteste Forum überhaupt ausgesucht.

Bei 90% der Posts in diesem Thread fällt mir nur noch der alte Filmtitel ein: "Denn sie wissen (hoffentlich) nicht, was sie tun"

Mal ein paar Klarstellungen:

man wirft dir das Befahren einer Straße gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vor, keinen Parkverstoß.

Dieser Verstoß wird lt. Bußgeldkatalog mit 30€ geahndet.

Bei Bußgeldern unter 40€ kann die zuständige Behörde (das ist nicht die Polizei sondern z.B. die Stadtverwaltung) die Zahlung eines Verwarngeldes anbieten. Der Vorteil dabei: mit Zahlung der reinen Geldbuße - in deinem Fall 30€ - ist alles erledigt.

Wird die Verwarnung nicht angenommen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Damit werden zusätzlich zu den 30€ noch 25,60€ an Auslagen und Gebühren fällig.

Dass euch der Sachbearbeiter trotz des "Widerspruchs" nochmals Gelegenheit gibt, die Sache mit 30€ zu erledigen, ist ein sehr, sehr großes Entgegenkommen. Woanders hättest du bereits den Bescheid über 55,60€ auf dem Tisch.

Dein rumgeiere wegen der Wagenfarbe ist völliger Quatsch. Ein Richter lacht sich bei der Argumentation was.

Wenn du jetzt nicht zahlst, wird dir ein Bußgeldbescheid über 55,60€ ins Haus flattern. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen (Frist: 2 Wochen) sonst wird er rechtskräftig und vollstreckbar. Wenn du Widerspruch einlegst, landet die Sache vor Gericht. Damit sind wieder erstmal 25€ Kosten fällig, wenn der Termin anberaumt wird, weitere Kosten (Zeugengelder etc.) wenn tatsächlich verhandelt wird. Fallenlassen wird das die Kommune auf keinen Fall.

Nette Alternative für die Stadtverwaltung: bei dem dir zur Last gelegten Verstoß muss der Fahrer ermittelt werden, da nur gegen diesen ein Bußgeld verhängt werden kann. Falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich deine Frau als Halterin nicht kooperativ zeigt), wird das Verfahren eingestellt und der Halterin das führen eines Fahrtenbuches für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten auferlegt. Kosten der Fahrtenbuchauflage: 50€ zzgl. Auslagen und Gebühren (insgesamt 75,60€).

MGeee
2006-08-04, 14:43:44
Ich verstehe das nicht...

Hast Du jetzt gegen die Fahrtrichtung gehalten oder nicht?

Falls ja: War nunmal falsch, Pech gehabt, Geld zahlen, für's nächste mal draus lernen und fertig.

Ob Du jemanden gefährdet hast oder nicht, ob die Anzeige kleinlich, kleinkariert, unnötig und total bescheuert ist (was sie auch meiner Meinung nach ist) - vollkommen unerheblich. Verboten ist halt verboten!

Bei der Ordnungswidrigkeit geht es nicht um das halten gegen die Fahrbahnrichtung in der Seitenstr.
Es geht um das fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Hauptstr. und das habe ich in nicht getan. Die Skizze ist schlicht falsch gezeichnet.
Es geht doch aber wirklich nicht darum... meine Gründe habe ich bereits beschrieben.

MGeee
2006-08-04, 14:54:43
Erstmal Kompliment: du hast dir für dieses Problem das inkompetenteste Forum überhaupt ausgesucht.

Bei 90% der Posts in diesem Thread fällt mir nur noch der alte Filmtitel ein: "Denn sie wissen (hoffentlich) nicht, was sie tun"

Mal ein paar Klarstellungen:

man wirft dir das Befahren einer Straße gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vor, keinen Parkverstoß.

Dieser Verstoß wird lt. Bußgeldkatalog mit 30€ geahndet.

Bei Bußgeldern unter 40€ kann die zuständige Behörde (das ist nicht die Polizei sondern z.B. die Stadtverwaltung) die Zahlung eines Verwarngeldes anbieten. Der Vorteil dabei: mit Zahlung der reinen Geldbuße - in deinem Fall 30€ - ist alles erledigt.

Wird die Verwarnung nicht angenommen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Damit werden zusätzlich zu den 30€ noch 25,60€ an Auslagen und Gebühren fällig.

Dass euch der Sachbearbeiter trotz des "Widerspruchs" nochmals Gelegenheit gibt, die Sache mit 30€ zu erledigen, ist ein sehr, sehr großes Entgegenkommen. Woanders hättest du bereits den Bescheid über 55,60€ auf dem Tisch.

Dein rumgeiere wegen der Wagenfarbe ist völliger Quatsch. Ein Richter lacht sich bei der Argumentation was.

Wenn du jetzt nicht zahlst, wird dir ein Bußgeldbescheid über 55,60€ ins Haus flattern. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen (Frist: 2 Wochen) sonst wird er rechtskräftig und vollstreckbar. Wenn du Widerspruch einlegst, landet die Sache vor Gericht. Damit sind wieder erstmal 25€ Kosten fällig, wenn der Termin anberaumt wird, weitere Kosten (Zeugengelder etc.) wenn tatsächlich verhandelt wird. Fallenlassen wird das die Kommune auf keinen Fall.

Nette Alternative für die Stadtverwaltung: bei dem dir zur Last gelegten Verstoß muss der Fahrer ermittelt werden, da nur gegen diesen ein Bußgeld verhängt werden kann. Falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich deine Frau als Halterin nicht kooperativ zeigt), wird das Verfahren eingestellt und der Halterin das führen eines Fahrtenbuches für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten auferlegt. Kosten der Fahrtenbuchauflage: 50€ zzgl. Auslagen und Gebühren (insgesamt 75,60€).

OK, Danke. Jetzt geht die Diskussion endlich mal in die richtige Richtung.
Wir werden nun ein Schreiben aufsetzen (an die Ordnungsbehörde), in dem meine Frau schreibt, dass sie nun endlich (wg. d. fehlenden Skizze) Stellung beziehen kann. sie wird schreiben, dass sie nicht gefahren ist, sondern ich. Damit wird doch die Ordnungsbehörde GEZWUNGEN, mich anzuschreiben und und ich kann selber Einspruch einlegen, oder?
Damit hat die Ordnungsbehörde dann bereits insgesamt 3 Briefe ohne direkten Erfolg versendet.
wie geht es dann weiter?
Die Ordnungsbehörde prüft dann MEINEN Einspruch und entscheidet dann, dass Ganze entweder fallen zu lassen, oder es an die Bußgeldstelle weiterzuleiten, oder?

Vielen Dank schonmal für Deine bisherige Antwort!

007
2006-08-04, 15:01:59
Mit Rücksprache des Zeugen möglich. Man fragt ihn obs nicht auch silber gewesen sein könnte.

Schon, aber von silber ist es auch nicht mehr weit bis zum anthrazit und ruckzuck hat man die Zeugenaussage sehr stark aufgeweicht. Wenn das dann das einzige "Beweismittel" für eine Verurteilung wäre, würde kein Richter dieser Welt verurteilen.

Mumins
2006-08-04, 15:10:25
Schon, aber von silber ist es auch nicht mehr weit bis zum anthrazit und ruckzuck hat man die Zeugenaussage sehr stark aufgeweicht. Wenn das dann das einzige "Beweismittel" für eine Verurteilung wäre, würde kein Richter dieser Welt verurteilen.

Auf die Farbe kommts auch nicht an, wenn der Zeuge glaubhaft ist und das Kennzeichen paßt.

MGeee
2006-08-04, 15:18:23
Auf die Farbe kommts auch nicht an, wenn der Zeuge glaubhaft ist und das Kennzeichen paßt.

Ich würde so argumentieren:
Wenn er noch nichtmal die Farbe richtig erkannt hat, wieso soll er dann die Ordnungswidrigkeit richtig erkannt haben?

StefanV
2006-08-04, 15:23:38
Es ist soweit ich weiss generell verboten in Gegenrichtung zu Parken/Halten, egal wie lange! Das Gesetzt steht halt dahinter, leider hats halt dich erwischt. Dein Argument, dass es ziemlich oft vorkommt, nützt dir dabei nicht viel.
FULL ACK!!

Das ist generell verboten, wenn man erwischt wird, gibts richtig haue, wobei 30€ dafür noch viel zu wenig ist, da das eigentlich eine absichtliche Straßenverkehrsgefährdung aus niedrigeren Beweggründen ist.

Das kann gemein gefährlich sein, deswegen ists verboten...

Dagegen anzugehen ist wenig Sinnvoll, da recht eindeutige Beweislage...

EvilOlive
2006-08-04, 15:31:11
FULL ACK!!

absichtliche Straßenverkehrsgefährdung aus niedrigeren Beweggründen ist.



;D

1. Es heißt "aus niederen Beweggründen".

2. Diese Formulierung wird nur in Verbindung mit Gewaltverbrechen wie z.B. Mord gebraucht. ;)

3dzocker
2006-08-04, 15:47:41
Was ist denn das fürn Rumgeeire, er hat dort nie gehalten, nie geparkt, war nie da. Es wär mir scheiß egal was irgendein Zeuge (oder mehrere) gesehen haben will. Ist es ein Zeuge stehts Aussage gegen Aussage, sind mehrere Zeugen, hat man eben auch mehrere (so clever sollte der Anwalt schon sein) und wieder steht Aussage gegen Aussage.

man man man...

tschau

Mumins
2006-08-04, 15:58:53
Was ist denn das fürn Rumgeeire, er hat dort nie gehalten, nie geparkt, war nie da. Es wär mir scheiß egal was irgendein Zeuge (oder mehrere) gesehen haben will. Ist es ein Zeuge stehts Aussage gegen Aussage, sind mehrere Zeugen, hat man eben auch mehrere (so clever sollte der Anwalt schon sein) und wieder steht Aussage gegen Aussage.

man man man...

tschau

Das ist ein Trugschluß, denn kommt der Richter zum Ergebnis, dass der Zeuge glaubhaft ist und dein Zeuge nicht, dann haste Pech.

Wenn er noch nichtmal die Farbe richtig erkannt hat, wieso soll er dann die Ordnungswidrigkeit richtig erkannt haben?

Kannste ja machen, ist nur totaler Unsinn.

3dzocker
2006-08-04, 16:42:14
Warum sollte der Richter das so sehen?
Kann ja wohl nicht sein das irgendein Penner behauptet ich hätte was "böses" gemacht und der Richter glaubt das so einfach.
Da kann ich ja aufm Kauflandparkplatz heute Kennzeichen notieren und Arschloch spielen, bei 10 KZ werden dann wohl mind. 3 verurteilt, obwohl sie nichts gemacht haben...???
Das kanns ja wohl nicht sein.

tschau

Boris
2006-08-04, 16:46:10
Kannste ja machen, ist nur totaler Unsinn.

Ack, würd mir dumm vorkommen wenn ich so nen Scheiss labern würde.

Du hast einen Fehler gemacht, eine Strafe bekommen und fertig. Zahl die 30€ einfach und du hast deine Ruhe! Ich park manchmal 200 meter weiter wenn ich kurz was zum Briefkasten bringen will, nur um nicht im Weg zu stehen.

Boris
2006-08-04, 16:48:02
Warum sollte der Richter das so sehen?
Kann ja wohl nicht sein das irgendein Penner behauptet ich hätte was "böses" gemacht und der Richter glaubt das so einfach.
Da kann ich ja aufm Kauflandparkplatz heute Kennzeichen notieren und Arschloch spielen, bei 10 KZ werden dann wohl mind. 3 verurteilt, obwohl sie nichts gemacht haben...???
Das kanns ja wohl nicht sein.


Wenn du Zeugen für deine Behauptung hast dann geht das schon. Und nur die wenigsten Leute haben Eier um vor dem Gericht eine Falschaussage abzugeben. Und bei den meißten kommt das eh raus.

Warum fällts eigentlich so vielen schwer einen Fehler einzugestehen?

Mumins
2006-08-04, 16:48:51
Warum sollte der Richter das so sehen?
Kann ja wohl nicht sein das irgendein Penner behauptet ich hätte was "böses" gemacht und der Richter glaubt das so einfach.
Da kann ich ja aufm Kauflandparkplatz heute Kennzeichen notieren und Arschloch spielen, bei 10 KZ werden dann wohl mind. 3 verurteilt, obwohl sie nichts gemacht haben...???
Das kanns ja wohl nicht sein.

tschau

Warum sollte er es anders sehen. Er hört die Leute an und beurteilt deren Glaubwürdigkeit. Bist du oder deine Zeugen unglaubwürdig und der Gegenzeuge glaubwürdig haste Pech. So einfach ist das.

MGeee
2006-08-04, 17:06:02
Warum sollte der Richter das so sehen?
Kann ja wohl nicht sein das irgendein Penner behauptet ich hätte was "böses" gemacht und der Richter glaubt das so einfach.
Da kann ich ja aufm Kauflandparkplatz heute Kennzeichen notieren und Arschloch spielen, bei 10 KZ werden dann wohl mind. 3 verurteilt, obwohl sie nichts gemacht haben...???
Das kanns ja wohl nicht sein.

tschau

Genau das meine ich,... ist ja wohl absolute Willkür, dass irgend so ein fensterguckender Wix-Opa, der viel Zeit hat, mich einfach so anzeigt und dem auch noch nachgegangen wird.

3dzocker
2006-08-04, 18:02:45
und wenn es nur 1 Zeuge ist?
Und wozu gibts den Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten", da passt ein "unglaubwürdiger Zeuge" überhaupt nicht rein - jedenfalls nicht bei so etwas.
Es geht nicht darum dass hier n Mafiosie oder bekannter Krimineller beschuldigt wird, sondern der überaus korrekte Ehrenbürger MGeee, welcher vor Gericht wohl genauso glaubwürdig ist wie der ominöse Zeuge.

tschau

Mumins
2006-08-04, 18:08:52
da passt ein "unglaubwürdiger Zeuge" überhaupt nicht rein

Woher willst du wissen, dass der Zeuge unglaubwürdig ist? Anscheinend stimmt ja was er gesehen hat.
Mit eurer naiven Einstellung werdet ihr vor Gericht nicht weit kommen.

3dzocker
2006-08-04, 18:14:54
warum soll MGeee unglaubwürdiger sein, als der Zeuge?
Nur weil der Zeuge der Ankläger ist?
Der eine sagt "ja", der andere "nein", AgA, frei.

Und es stimmt hier im Forum, vor Gericht war er nie da gewesen... und seine Frau auch nicht.

tschau

Mumins
2006-08-04, 18:28:36
warum soll MGeee unglaubwürdiger sein, als der Zeuge?
Nur weil der Zeuge der Ankläger ist?
Der eine sagt "ja", der andere "nein", AgA, frei.

Und es stimmt hier im Forum, vor Gericht war er nie da gewesen... und seine Frau auch nicht.

tschau

Es zählt das, was der Richter sagt. Er macht sich einen Eindruck anhand der Aussagen und entscheidet. Sollte der Zeuge glaubwürdig sein, dann hat er Pech gehabt. Denn mir nichts dir nichts denkt sich das irgendjemand nicht aus.

StefanV
2006-08-04, 18:39:01
2. Diese Formulierung wird nur in Verbindung mit Gewaltverbrechen wie z.B. Mord gebraucht. ;)
Falschparken kann unter gewissen Umständen zum Tode anderer Menschen führen...

Sei es durch einen Unfall an der Stelle oder aber weil Rettungswagen nicht durchkommen...

Wobei: wär nicht schlecht, wenn man die Leutz wegen fahrlässiger tötung anklagen würde, wenn ein Feuerwehrauto nicht durch kommt, aber das wär gemein, denn dann würden die Feuerwehrautos viel zu viel spazieren fahren und die Gemeinden würden uns noch mehr Geld aus der Tasche ziehen :)

PS: 20.000km in 20-30 Jahren, wo sonst schafft man das außer bei der Feuerwehr? ;)

Stormtrooper
2006-08-04, 19:11:41
So ein Quatsch
Aussage gegen Aussage gibts nicht.
Wenn ein Zeuge dich beschuldigt hast du Pech gehabt ...
Er ist Zeuge ist per Gesetz an die Wahrheit verpflichtet und als Beschuldigter darfst du Lügen das sich die Balken biegen und somit wird der Zeugenaussage mehr Gewicht zugesprochen.

MGeee
2006-08-04, 19:31:13
Falschparken kann unter gewissen Umständen zum Tode anderer Menschen führen...



Ich lach mich kaputt...:biggrin: ;D ;D

MGeee
2006-08-04, 19:34:17
So ein Quatsch
Aussage gegen Aussage gibts nicht.
Wenn ein Zeuge dich beschuldigt hast du Pech gehabt ...
Er ist Zeuge ist per Gesetz an die Wahrheit verpflichtet und als Beschuldigter darfst du Lügen das sich die Balken biegen und somit wird der Zeugenaussage mehr Gewicht zugesprochen.

Na wenn der Staat mich wg. 30€ wirklich vor Gericht zerrt, lach ich mich kaputt....dann hab ich es wenigstens scharz auf weiß, warum dieses Land zu Grunde geht :biggrin: .
Soweit lasse ich es gerne kommen...dämliches Beamtenvolk!

Apropo:
Kennt ihr Beamten Mikado?
Wer sich zuerst bewegt, hat verloren!

The Cell
2006-08-04, 19:58:37
MGeee,

ich kann deinen Brass wirklich gut verstehen.
Es passiert in Deutschland wahrscheinlich sehr viel mehr Scheiße, als das, worum es hier geht.
Aber in diesem Speziellen Fall geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Recht. Das ist hier ein großer Unterschied.

Du hast gegen geltendes Recht verstoßen und damit ist an dieser Stelle eigentlich die Diskussion erledigt. Es psielt eben keine Rolle, ob da ein Auto war, ob da keines war...oder in meinem Fall: Ob ich in finsterer Nacht über eine rote Ampel fahre, auf eine kanpp 5 Kilometer einzusehenden Straße. Mal ehrlich: Wen hat es denn noch nicht gejuckt abends, bei vollkommen freier Straße bei rot trotzdem zu fahren.
Faktisch ist das aber der Bruch von geltenden Gesetzen. Und mir haben sie damals auch die Rechnung gestellt.
Also eine Bitte an dich: Ja, der deutsche Staat lässt es auf einen Prozess ankommen, also bitte lass du es nicht darauf ankommen.
Es gibt genug Haubentaucher in diesem Land, welche den Staat durch solche Aktionen verdammt viel Geld kosten. Du hast einen Fehler gemacht, bezahl die 30 Kröten doch einfach und reihe dich bitte nicht in obige Menschenkategorie ein. Das ist doch nun wirklich kein Betrag, bei dem man zusammenbricht.
Mach es einfach aus der reinen Vernunft heraus, auch wenn dein Gerechtigkeitsempfingen dadurch empfindlich verletzt wird.

Gruß,
QFT

MGeee
2006-08-04, 20:01:20
Erstmal Kompliment: du hast dir für dieses Problem das inkompetenteste Forum überhaupt ausgesucht.

Bei 90% der Posts in diesem Thread fällt mir nur noch der alte Filmtitel ein: "Denn sie wissen (hoffentlich) nicht, was sie tun"

Mal ein paar Klarstellungen:

man wirft dir das Befahren einer Straße gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vor, keinen Parkverstoß.

Dieser Verstoß wird lt. Bußgeldkatalog mit 30€ geahndet.

Bei Bußgeldern unter 40€ kann die zuständige Behörde (das ist nicht die Polizei sondern z.B. die Stadtverwaltung) die Zahlung eines Verwarngeldes anbieten. Der Vorteil dabei: mit Zahlung der reinen Geldbuße - in deinem Fall 30€ - ist alles erledigt.

Wird die Verwarnung nicht angenommen, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Damit werden zusätzlich zu den 30€ noch 25,60€ an Auslagen und Gebühren fällig.

Dass euch der Sachbearbeiter trotz des "Widerspruchs" nochmals Gelegenheit gibt, die Sache mit 30€ zu erledigen, ist ein sehr, sehr großes Entgegenkommen. Woanders hättest du bereits den Bescheid über 55,60€ auf dem Tisch.

Dein rumgeiere wegen der Wagenfarbe ist völliger Quatsch. Ein Richter lacht sich bei der Argumentation was.

Wenn du jetzt nicht zahlst, wird dir ein Bußgeldbescheid über 55,60€ ins Haus flattern. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen (Frist: 2 Wochen) sonst wird er rechtskräftig und vollstreckbar. Wenn du Widerspruch einlegst, landet die Sache vor Gericht. Damit sind wieder erstmal 25€ Kosten fällig, wenn der Termin anberaumt wird, weitere Kosten (Zeugengelder etc.) wenn tatsächlich verhandelt wird. Fallenlassen wird das die Kommune auf keinen Fall.

Nette Alternative für die Stadtverwaltung: bei dem dir zur Last gelegten Verstoß muss der Fahrer ermittelt werden, da nur gegen diesen ein Bußgeld verhängt werden kann. Falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich deine Frau als Halterin nicht kooperativ zeigt), wird das Verfahren eingestellt und der Halterin das führen eines Fahrtenbuches für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten auferlegt. Kosten der Fahrtenbuchauflage: 50€ zzgl. Auslagen und Gebühren (insgesamt 75,60€).

OK, habe dass ganze nochmal im verkehrsportal.de (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=41060&st=0&gopid=499683&#entry499683) gepostet. Die Antworten dort stimmen in etwa mit Deiner überein. Ich habe jetzt dort nochmal geantwortet und wir entscheiden übers Wochenende dann, wie unsere Chancen aussehen...kann halt immer noch nicht glauben, dass man wg. sowas wirklich bis vors Gericht gezerrt wird...da wird einem langsam bewusst, warum man hier in Deutschland soviel Steuern zahlt. Wenn jeder Vollidiot irgendetwas behaupten kann, was zu einer 30€ Strafe führt und das dann auch noch bis zum Gericht getragen wird.... ARMES DEUTSCHLAND!!!

MGeee
2006-08-04, 20:13:02
MGeee,

ich kann deinen Brass wirklich gut verstehen.
Es passiert in Deutschland wahrscheinlich sehr viel mehr Scheiße, als das, worum es hier geht.
Aber in diesem Speziellen Fall geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Recht. Das ist hier ein großer Unterschied.

Du hast gegen geltendes Recht verstoßen und damit ist an dieser Stelle eigentlich die Diskussion erledigt. Es psielt eben keine Rolle, ob da ein Auto war, ob da keines war...oder in meinem Fall: Ob ich in finsterer Nacht über eine rote Ampel fahre, auf eine kanpp 5 Kilometer einzusehenden Straße. Mal ehrlich: Wen hat es denn noch nicht gejuckt abends, bei vollkommen freier Straße bei rot trotzdem zu fahren.
Faktisch ist das aber der Bruch von geltenden Gesetzen. Und mir haben sie damals auch die Rechnung gestellt.
Also eine Bitte an dich: Ja, der deutsche Staat lässt es auf einen Prozess ankommen, also bitte lass du es nicht darauf ankommen.
Es gibt genug Haubentaucher in diesem Land, welche den Staat durch solche Aktionen verdammt viel Geld kosten. Du hast einen Fehler gemacht, bezahl die 30 Kröten doch einfach und reihe dich bitte nicht in obige Menschenkategorie ein. Das ist doch nun wirklich kein Betrag, bei dem man zusammenbricht.
Mach es einfach aus der reinen Vernunft heraus, auch wenn dein Gerechtigkeitsempfingen dadurch empfindlich verletzt wird.

Gruß,
QFT

Momentan tendiere ich auch dahin, die 30€ einfach zu zahlen und Ruhe ist es.
Allerdings sehe ich meine Schuld absolut nicht ein (Gründe nannte ich schon). Wie kann man sich gegen Willkür wehren? Einfach arbeitslos melden und das Haus nicht mehr verlassen? Ich fühle mich unrecht behandelt, wärend diesem sch**** Fenstergucker wahrscheinlich schon einer abgegangen ist!!!! Wenn ich wüsste, wer das war, würde ich dem in den Briefkasten scheißen!!!!
Zudem bin ich ein denkender Mensch und habe eigenes Urteilsvermögen. Wenn sich ein Volk immer nur an Regeln hält, wird es zu einem Volk von Wegguckern. Wenn es den Anwohner stört, dass ich dort meine Post einwerfe, soll er es mir direkt ins Gesicht sagen...
Naja, wenn jemand vor mir auf der Straße zuckt und verreckt und er so aussieht wie ein Fenstergucker, werde ich weiter gehen.

StefanV
2006-08-04, 20:41:55
Na wenn der Staat mich wg. 30€ wirklich vor Gericht zerrt, lach ich mich kaputt....dann hab ich es wenigstens scharz auf weiß, warum dieses Land zu Grunde geht :biggrin: .
Soweit lasse ich es gerne kommen...dämliches Beamtenvolk!
Die ziehen dich nicht vor Gericht, die legen dir die Karre still, in dem sie dein Kennzeichen entwerten ;)

Mumins
2006-08-04, 20:43:15
Aussage gegen Aussage gibts nicht.

Das kann es schon geben. Z.B. bei nem Verkehrsunfall ohne Zeugen. A sagt B hat falsch geblinkt und deshalb sei A aufgefahren, B bestreitet dies. Nun steht Aussage gegen Aussage und A ist im vollen Umfang der Arsch.
Aber, dass 1 Zeuge den anderen aufhebt ist Unfug, allein die Glaubwürdigkeit entscheidet, da können 5 zu 1 sein, der eine Glaubwürdige läßt 5 Unglaubwürdige alt aussehen.

3dzocker
2006-08-04, 20:55:45
also ich hab mal mit meiner Anwältin gesprochen, die meinte der Ankläger ist der "Gute" und du bist der "Böse" - dt. Gesetz, find ich unglaublich sowas.
Die meinte wenn deine Post ein Anhörungsbogen oder ein Verwarnungsgeldbogen war, kommt in jedem Fall noch ein Bußgeldbescheid, da du ja die Tat abgestritten hast.
Wenn du nen Bußgeldbescheid bekommen hast, dann hast mit deiner Antwort ja quasi Einspruch eingelegt (hast die Tat ja nicht zugegeben) und der Fall geht vor Gericht.
Die Frist um gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen beträgt 2 Wochen.
Sie meinte auch, gegen eine "Aktenübersendungsgebühr" könne man selbst Akteneinsicht nehmen und schaun ob da wirklich ein Zeuge drin steht, wenn nein schön, wenn ja > überlegen...
...wenn die Sache dann vor Gericht geht, musst halt n paar Kumpels/Freunde/Bekannte mitnehmen, die vor Gericht lügen das sich die Balken biegen.

Und sie meinte noch, sowas nicht im Forum fragen, sondern wenn man unsicher ist nen Anwalt konsultieren.
Wirst doch wenigstens EINEN Anwalt im Freundeskreis haben?

tschau

Mumins
2006-08-04, 21:11:19
...wenn die Sache dann vor Gericht geht, musst halt n paar Kumpels/Freunde/Bekannte mitnehmen, die vor Gericht lügen das sich die Balken biegen.


Du forderst hier zur Falschaussage auf, sag mal gehts noch. Dafür gibts ordentlich Strafen wenn das rauskommt. Das ist kein Kavaliersdelikt.

3dzocker
2006-08-04, 21:16:21
Du forderst hier zur Falschaussage auf, sag mal gehts noch. Dafür gibts ordentlich Strafen wenn das rauskommt. Das ist kein Kavaliersdelikt.

Gehts bei dir noch, das ist Gang und Gebe vor Gericht und wenn es vor Gericht geht und er nicht verlieren will, dann muss man halt improvisieren.

tschau

Mumins
2006-08-04, 21:42:19
Gehts bei dir noch, das ist Gang und Gebe vor Gericht und wenn es vor Gericht geht und er nicht verlieren will, dann muss man halt improvisieren.

tschau

Ohne Worte.

CMK
2006-08-04, 21:46:28
Gehts bei dir noch, das ist Gang und Gebe vor Gericht und wenn es vor Gericht geht und er nicht verlieren will, dann muss man halt improvisieren.

tschau

Also dazu fällt mir auch nichts ein. Ich habe da zwar nichts mit am Hut, aber andere zahlen für solche Einstellungen. :uclap:


Edit: Und dieser ganze Faden für 3 Scheine :confused:

Sith
2006-08-04, 22:01:42
..... bei dem dir zur Last gelegten Verstoß muss der Fahrer ermittelt werden, da nur gegen diesen ein Bußgeld verhängt werden kann. Falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann (z.B. weil sich deine Frau als Halterin nicht kooperativ zeigt), wird das Verfahren eingestellt und der Halterin das führen eines Fahrtenbuches für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten auferlegt. Kosten der Fahrtenbuchauflage: 50€ zzgl. Auslagen und Gebühren (insgesamt 75,60€).


hihi ... "Alberto-Methode"?

Da muss seine Frau aber erst mal durch und lohnt sich wegen 30,- Eur doch nicht wirklich.

Zahl und schau dich in der nächsten Zeit in der Straße um, wers gewesen sein könnte. Dann ist den alten Fensterhocker halt was aus dem Fenster gefallen und du zeigst ihn wegen Strassenbeschmutzung oder sonst was an .... (Spass)

Komm wegen 30 Euro, mach hin ... und dann is es erledigt.

Stormtrooper
2006-08-04, 22:03:32
[QUOTE=MGeee]kann halt immer noch nicht glauben, dass man wg. sowas wirklich bis vors Gericht gezerrt wird...da wird einem langsam bewusst, warum man hier in Deutschland soviel Steuern zahlt./QUOTE]

Genau .. weil solche *piep* nicht fähig sind sich an Regeln zu halten und ständig quertreiben wollen, genau deswegen kommen die Gerichte nicht mehr nach mit richtigen Straftätern.
Solchen Leute wie du sollten mal zur MPU, Mist bauen und dann noch abstreiten ist schon erbärmlich.
Was wäre dir denn lieber?
Kein Gericht und dafür würfeln ob Schuld oder Unschuld ???

WTC
2006-08-04, 22:08:09
Halten ist es per Definition nur, wenn der Fahrer das Fahrzeug nicht verläßt. Sobald man aussteigt, parkt man.

FALSCH! Zumindest in der Fahrschule hab ich gelernt das man auch hält wenn man das auto 3 min. verlässt, man aber in sichtweite bleiben muss um es bei möglichen störungen (z.b. bushaltestelle, an der ein bus einfahren will) sofort wegfahren zu können!

MGeee
2006-08-04, 22:28:01
also ich hab mal mit meiner Anwältin gesprochen, die meinte der Ankläger ist der "Gute" und du bist der "Böse" - dt. Gesetz, find ich unglaublich sowas.
Die meinte wenn deine Post ein Anhörungsbogen oder ein Verwarnungsgeldbogen war, kommt in jedem Fall noch ein Bußgeldbescheid, da du ja die Tat abgestritten hast.
Wenn du nen Bußgeldbescheid bekommen hast, dann hast mit deiner Antwort ja quasi Einspruch eingelegt (hast die Tat ja nicht zugegeben) und der Fall geht vor Gericht.
Die Frist um gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen beträgt 2 Wochen.
Sie meinte auch, gegen eine "Aktenübersendungsgebühr" könne man selbst Akteneinsicht nehmen und schaun ob da wirklich ein Zeuge drin steht, wenn nein schön, wenn ja > überlegen...
...wenn die Sache dann vor Gericht geht, musst halt n paar Kumpels/Freunde/Bekannte mitnehmen, die vor Gericht lügen das sich die Balken biegen.

Und sie meinte noch, sowas nicht im Forum fragen, sondern wenn man unsicher ist nen Anwalt konsultieren.
Wirst doch wenigstens EINEN Anwalt im Freundeskreis haben?

tschau

Dank Dir für die Info. Ich werde wohl zahlen, 30€ ist wohl besser als das ganze Rumgezanke, was danach noch kommt und das dreckige Arschloch von Zeugen habe ich dafür immer noch nicht am Schlawittchen.
Ich werde mich da mal in nächster Zeit umschauen und wenn mir einer blöde auffällt, lass ich mir was einfallen (Sein Grundstück als Mülleimer verwenden oder sowas, mal schauen da bin ich sehr kreativ :) ).

MGeee
2006-08-04, 22:32:51
[QUOTE=MGeee]kann halt immer noch nicht glauben, dass man wg. sowas wirklich bis vors Gericht gezerrt wird...da wird einem langsam bewusst, warum man hier in Deutschland soviel Steuern zahlt./QUOTE]

Genau .. weil solche *piep* nicht fähig sind sich an Regeln zu halten und ständig quertreiben wollen, genau deswegen kommen die Gerichte nicht mehr nach mit richtigen Straftätern.
Solchen Leute wie du sollten mal zur MPU, Mist bauen und dann noch abstreiten ist schon erbärmlich.
Was wäre dir denn lieber?
Kein Gericht und dafür würfeln ob Schuld oder Unschuld ???

He, was willst du denn? Entspann dich mal, oder bist du so ein verbitterter Fenstergucker?!

MGeee
2006-08-04, 23:56:27
Also dazu fällt mir auch nichts ein. Ich habe da zwar nichts mit am Hut, aber andere zahlen für solche Einstellungen. :uclap:


Edit: Und dieser ganze Faden für 3 Scheine :confused:

Siehe es mal so, der verdammte Opa, der mir (und dem Staat) das eingebrockt hat, bekommt damit auch noch Recht. Würdest du die 30 Flocken zahlen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlen würdest?
3DZocker schrieb ja, dass das Recht erstmal auf der Seite des Zeugen ist... soll man alles mit sich machen lassen?

3 Scheine sind für einige viel Geld (für mich nicht, macht sich im Portomonaie nicht bemerkbar, wenn da 30 Flocken fehlen :wink: ), trotzdem isses ja wohl mal echt frech, was langweiligen Opas so einfällt, wenn morgens um 11:30 Uhr noch kein Musikantenstadl im ZDF läuft!!! Da muss man sich halt notfalls Hilfe von paar Kumpelz holen...das finde ich dann auch nu gerecht!
Wenn der Opa nix zu tun hat, kann er ja gerne gemeinnützige Arbeit machen.. Müll von den Autobahnraststätten aufsammeln oder so ;)

CMK
2006-08-05, 00:11:01
ät MGeee

Klar ich kann dich schon verstehen. Ich kann auch all die anderen verstehen. Aber tut mir leid, ab einen bestimmten punkt entfernt es sich bei mir mit dem Zeit/nutzen Faktor. Ein 30,er ist es mir nicht Wert gegen irgendwelche Deppen zu Streiten. Das ist nur Papier. Da kann ich Pech haben, richtig liegen, falsch urteilen. Alles ist drin. Mann weis es nicht.

Rentner am Fenster, Beamter an der Straße, Ordner vom Amt. Woher willst du das wissen? Das ist wage und nicht einschätzbar. Am Schluß bleibst du dran hängen und teurer wird es auch.

Wenn dir wirklich Ehre was wert ist dann streite gegen den Staat! Nicht wegen den 30€! Dann immer und nicht jetzt und wegen diesem. Ich sehe nur persönliche verletzung wegen nen Parkgeld sonst nichts. (Sry)

papachrischi
2006-08-05, 00:25:31
So wie ich das hier sehe, wurde ja noch nichteinmal der Fahrer ermittelt, wozu die Behörde allerdings verpflichtet ist. Sicherlich hat deine Frau als Halter den Brief bekommen? Das ist ein Verfahrensfehler, den sich ein geschickter Rechtsverdreher schon zum Vorteil machen würde.
Jedoch würde ich die Sache nicht unter den Tisch kehren, da in Deutschland die sogenannte Halterhaftung bei Parkverstössen greift: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/halterhaftung.php

Wenn wie in diesem Fall nicht versucht wurde, den Fahrer zu ermitteln, obwohl das hier sicherlich möglich wäre, hat die Behörde sehr schlechte Karten, wenn es zu einer Verhandlung kommt.



Edit: Ich sehe gerade, es es geht hier garnicht um einen Parkverstoß. Dann sieht die Sache ja noch besser aus, denn hier dürfte die Halterhaftung ausfallen. Am besten, deine Frau schreibt als Angeklagte einen Brief, indem in etwa folgendes steht:
1. es kam nicht zu einer schriftlichen Anhörung der Beklagten, worin sich die Beklagte zur Tat äussern konnte.
2. ist deine Frau als Beklagte völlig unschuldig, da sie zur Tatzeit nicht die Fahrerin des PKW war.
3. kann sie zum/r Fahrer/in keine Aussage machen, da die betreffende Person unter das Zeugnisverweigerungsrecht fällt. § 383 ZPO

Im schlimmsten Fall kann man dir bzw. deiner Frau das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen, oder man ermittelt dich eindeutig als Fahrer, was ohne Foto schwer sein wird.

Hier nochmal Lektüre zu lesen:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_07.php

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/ordnungswidrigkeiten_08.php

The_Strip
2006-08-05, 03:04:19
Wenn jeder Vollidiot irgendetwas behaupten kann, was zu einer 30€ Strafe führt und das dann auch noch bis zum Gericht getragen wird.... ARMES DEUTSCHLAND!!!Und wenn jeder Vollidiot, meint, obwohl schuldig, nicht dazu stehen zu müssen und bis vor Gericht zieht (nicht meine, deine Wortwahl!)!Wenn sich ein Volk immer nur an Regeln hält, wird es zu einem Volk von Wegguckern.Was willst du eigentlich? Er hat ja wohl nicht weggekuckt, dann ist das auch wieder nicht recht? Mal so mal so, wie es einem gerade in den Kram passt? Kindergarten oder was?

Stormtrooper
2006-08-05, 09:53:02
(Sein Grundstück als Mülleimer verwenden oder sowas, mal schauen da bin ich sehr kreativ :) ).

Auch wenns jetzt ein Punkt gibt ... Wie blöd bist du eigentlich?
Der Post zeigt ja wohl mehr als eindeutig, daß du gar nicht die nötige geistige Reife besitzt ein Kraftfahrzeug zu führen, deswegen sollte man ihn dir wegen Uneignung entziehen.

MGeee
2006-08-05, 10:07:41
Und wenn jeder Vollidiot, meint, obwohl schuldig, nicht dazu stehen zu müssen und bis vor Gericht zieht (nicht meine, deine Wortwahl!)!Was willst du eigentlich? Er hat ja wohl nicht weggekuckt, dann ist das auch wieder nicht recht? Mal so mal so, wie es einem gerade in den Kram passt? Kindergarten oder was?

Wenn er sogenannte Zivilcourage habe würde, hätte er mich direkt darauf angesprochen und nicht bei der Polizei gepetzt...das ist einfach nur hinterhältig.

Solche Leute würden auch bei einem Raubüberfall oder Vergewaltigung einfach wegsehen und es später erst bei der Polizei anzeigen... siehst du die Paralelle?

Ich finde es irgendwie schon krass, dass WEGEN NICHTIGKEITEN (und als solche sehe ich mein Verhalten an) notfalls vor Gericht geklagt wird..das meinte ich mit "haben die Gerichte nichts besseres zu tun"!
Wenn weit und breit kein auto zu sehen ist, war es ja wohl eindeutig keine Gefährdung des Straßenverkehrs, zumal die Skizze wie schon 100x geschrieben, so nicht zutrifft!

Stormtrooper
2006-08-05, 10:16:37
Ich finds cool das du zahlen darfst.
Und jetzt sei ein Kind und zahl.

MGeee
2006-08-05, 10:17:14
So wie ich das hier sehe, wurde ja noch nichteinmal der Fahrer ermittelt, wozu die Behörde allerdings verpflichtet ist. Sicherlich hat deine Frau als Halter den Brief bekommen? Das ist ein Verfahrensfehler, den sich ein geschickter Rechtsverdreher schon zum Vorteil machen würde.
Jedoch würde ich die Sache nicht unter den Tisch kehren, da in Deutschland die sogenannte Halterhaftung bei Parkverstössen greift: http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/halterhaftung.php

Wenn wie in diesem Fall nicht versucht wurde, den Fahrer zu ermitteln, obwohl das hier sicherlich möglich wäre, hat die Behörde sehr schlechte Karten, wenn es zu einer Verhandlung kommt.



Edit: Ich sehe gerade, es es geht hier garnicht um einen Parkverstoß. Dann sieht die Sache ja noch besser aus, denn hier dürfte die Halterhaftung ausfallen. Am besten, deine Frau schreibt als Angeklagte einen Brief, indem in etwa folgendes steht:
1. es kam nicht zu einer schriftlichen Anhörung der Beklagten, worin sich die Beklagte zur Tat äussern konnte.
2. ist deine Frau als Beklagte völlig unschuldig, da sie zur Tatzeit nicht die Fahrerin des PKW war.
3. kann sie zum/r Fahrer/in keine Aussage machen, da die betreffende Person unter das Zeugnisverweigerungsrecht fällt. § 383 ZPO

Im schlimmsten Fall kann man dir bzw. deiner Frau das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen, oder man ermittelt dich eindeutig als Fahrer, was ohne Foto schwer sein wird.

Hier nochmal Lektüre zu lesen:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_07.php

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/ordnungswidrigkeiten_08.php

Das Problem ist, dass ich trotz geänderter Sachlage (anderer Fahrer) defnitiv damit rechnen muss, dass die Angelegenheit der Bußgeldstelle weitergeben wird. Damit verteuert sich der "Spaß" erstmal um mind. weitere 18€. Ich kann dort zwar wieder Einspruch einlegen und dann eine eine Richtigstellung der Tatsachen darlegen, doch ist nach dem Einspruch dei Gefahr groß, dass es trotzdem vor Gericht geht. Dort wiederum hätte ich wahrscheinlich gute Karten, dass Ganze zu meinen Gunsten entscheiden zu können. Allerdings ist mir der Gang vor Gericht die 30€ nicht wert...zum einen ist das Zeitintensiv (und Zeit isr mir wichtiger als die 30€), zum Zweiten hätte es keinerlei Effekt, außer dasss der Zeuge evtl. damit aufhören würde, Leute zu belästigen.
Demnach werden wir die Überweisung wohl vornehmen, damit dass Ganze endlich ein Ende findet.

MGeee
2006-08-05, 10:20:05
Auch wenns jetzt ein Punkt gibt ... Wie blöd bist du eigentlich?
Der Post zeigt ja wohl mehr als eindeutig, daß du gar nicht die nötige geistige Reife besitzt ein Kraftfahrzeug zu führen, deswegen sollte man ihn dir wegen Uneignung entziehen.


Ich finds cool das du zahlen darfst.
Und jetzt sei ein Kind und zahl.

Keine Angst Stormtrooper, deine beiden Postings habe ich nicht überlesen...und den Admins gemeldet. Löschen, oder editieren brauchst du sie deswegen nicht, da ich die Postings vorher noch gescreenshotet habe ;)

Stormtrooper
2006-08-05, 10:22:50
Keine Angst Stormtrooper, deine beiden Postings habe ich nicht überlesen...und den Admins gemeldet. Löschen, oder editieren brauchst du sie deswegen nicht, da ich die Postings vorher noch gescreenshotet habe ;)

Hätte ich eh nicht gemacht .. denn ich steh im Gegensatz zu dir, zu den Dingen die ich getan habe. :-P

Mumins
2006-08-05, 10:32:08
Keine Angst Stormtrooper, deine beiden Postings habe ich nicht überlesen...und den Admins gemeldet. Löschen, oder editieren brauchst du sie deswegen nicht, da ich die Postings vorher noch gescreenshotet habe ;)

Ich denke petzen ist ucool und man macht das untereinander aus!

MGeee
2006-08-05, 10:36:07
So, hier nochmal eine Skizze von mir, wie ich damals wirklich gefahren bin.
OK, ich in der Steitenstr. gegen Fahrtrichtung gedreht (und kurz für 15 Sek. gehalten um die briefe einzuwerfen)....allerdings war keinerlei Straßengefährdung möglich, da wirklich weit und breit kein einziges Auto war. Mir ist klar, dass diese enge "eindrehen" auf der Seitenstr. nur mit meinem Auto möglich ist (Smart),...war das evtl. der (Neid)Punkt des Fensterguckers?
Ich habe ein paar Leute, gefragt, die die Stelle kennen und sie meinten, sie wären wirklich genauso gefahren wie ich und sehen kein Problem drin.
Zudem ist ja Inhalt der Ordnungswidrigkeit definitiv nicht das Verhalten in der Seitenstr. SONDERN das fahren gegen die Verkehrsrichtung auf der Haupstr., was ja defnitiv nicht stattgefunden hat. Wie würdet ihr dann reagieren, auch so verärgert wie ich?

Das gute A
2006-08-05, 10:36:54
Wie gesagt, ich finde das einfach frech und möchte ggf. gerne auch irgendwo Beschwerde einlegen, damit der Sachbearbeiter:
1. eins auf die hohle Birne bekommt
2. evtl. in den Genuss eines Rechtschreibkurses kommt :biggrin:

Punkt 1: Zustimmung

Punkt 2: Leg ihm doch noch paar Cent extra dazu, damit dieses grauenhafte Deutsch nicht noch andere Fahrer demnächst ertragen müssen und der gute Herr/Frau (?) einen Deutschkurs besucht. :D ;)


Ach ja und zu der Angelegenheit: Selber schuld, so blöd das klingt. Bezahls und gut ist. So darf man nicht fahren, auch wenn ichs genauso gemacht hätte - aber es ist nunmal eine Ordnungswidrigkeit, und sobald Dich jemand anzeigt hast Du Pech gehabt (so ärgerlich das auch sein mag).

Gruß

MGeee
2006-08-05, 10:40:14
Ich denke petzen ist ucool und man macht das untereinander aus!

Kritik ist das eine, damit kann ich leben...wenn es sich um konstruktive Kritik handelt, kann man sogar daraus lernen. Stormtrooper hat hier in diesem Thread jedoch in keinster Weise zu irgendwas beigetragen. Wie so etwas in einem Forum ausarten kann, ist nur allzugut bekannt. Nicht umsonst wurde vor kurzem das PoWi-Forum einen Monant in den ReadOnly-Modus gesetzt, da sehr viel gespammt und beleidigt wurde. Ich möchte zu dem Thema hier eine Diskussion haben und solche Postings wie die von Stormtrooper sind da wirklich Gift!
Warum postet er nicht zur Sache und greift mich direkt und persöhnlich an?

MGeee
2006-08-05, 10:45:23
Punkt 1: Zustimmung

Punkt 2: Leg ihm doch noch paar Cent extra dazu, damit dieses grauenhafte Deutsch nicht noch andere Fahrer demnächst ertragen müssen und der gute Herr/Frau (?) einen Deutschkurs besucht. :D ;)


Ach ja und zu der Angelegenheit: Selber schuld, so blöd das klingt. Bezahls und gut ist. So darf man nicht fahren, auch wenn ichs genauso gemacht hätte - aber es ist nunmal eine Ordnungswidrigkeit, und sobald Dich jemand anzeigt hast Du Pech gehabt (so ärgerlich das auch sein mag).

Gruß

Jo, hast Recht. die 30 Flocken isses einfach nicht Wert. Ich werde die Ecke zukünftig sowieso meiden und meine lieben Briefchen woanders einwerfen, wo man nicht gleich ein Kapitalverbechen begeht, wenn man anhält :biggrin:
Dann kann sich der Fenstergucker nämlich wieder seinen sonstigen Tätigkeiten widmen,...wahrscheinlich ist dass das verbotene Autowaschen im Hof oder Zeugs im Garten abfackeln :biggrin:

Stormtrooper
2006-08-05, 10:59:08
2. evtl. in den Genuss eines Rechtschreibkurses kommt :biggrin:

persöhnlich

Was hälst du davon, wenn ihr zusammen den Rechtschreibkurs besucht? ;D

MGeee
2006-08-05, 11:47:12
Was hälst du davon, wenn ihr zusammen den Rechtschreibkurs besucht? ;D

Was hälst du davon, hier nicht mehr Stunk zu machen?

EDIT: bzw. das hier ist ein Forum und kein offizieller Brief!

Das gute A
2006-08-05, 11:59:48
Was hälst du davon, wenn ihr zusammen den Rechtschreibkurs besucht? ;D

Ehm... Stormi-Schatz^^.... "hältst" wäre hier richtig... btw... ;)

Grüßlies

Boris
2006-08-05, 13:17:08
Ehm... Stormi-Schatz^^.... "hältst" wäre hier richtig... btw... ;)

Grüßlies

Jungs, ich hol gleich Aths der zerrupft euch dann. Also back to Topc!;)

@Mgeee
Ich finde er hat schon zivilcourage bewiesen indem er dich bei der Polizei bzw. beim Ordnungsamt gemeldet hat. Wäre er zu dir hin und hätte dich darauf angesprochen, dann wärs dir mit sicherheit am Arsch vorbei gegangen und du hättest es beim nächsten Mal wieder getan.

mbee
2006-08-05, 13:23:49
IMO wieder einmal ein prima Beispiel für die Prozeßwut in deutschen Landen. Wegen so einem "Scheiß" sind unsere Gerichte zum größten Teil mehr als überbelastet. Dass Du Deinen Fehler nicht einmal einsehen magst, schießt hier wirklich den Vogel ab! :down:
Schon mal daran gedacht, wie viel Kosten, Du durch diesen Mist verursachst und von wem diese wiederum gezahlt werden?

MGeee
2006-08-05, 14:05:28
IMO wieder einmal ein prima Beispiel für die Prozeßwut in deutschen Landen. Wegen so einem "Scheiß" sind unsere Gerichte zum größten Teil mehr als überbelastet. Dass Du Deinen Fehler nicht einmal einsehen magst, schießt hier wirklich den Vogel ab! :down:
Schon mal daran gedacht, wie viel Kosten, Du durch diesen Mist verursachst und von wem diese wiederum gezahlt werden?

Versetz dich mal in die folgende Lage:
Die Straße ist frei und du drehst dein Auto...wärend dieses Vorganges verstößt du gegen irgendein Gesetzt (für 1,2 Sek. gegen die Fahrbahn gestanden, etc.)... ein oller Opa geilt sich daran auf und bringt das zur Anzeige = 30€. Wie würdest du empfinden?
Hier geht es NICHT um Nötigung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrerflucht, Rote Ampel oder irgendwas anderes, sondern im Grunde genommen wurde ich wg. so gut wie NICHTS angezeigt. Wäre auch nur eine Menschenseel oder ein Auto in der nähe gewesen, der gefährdet wäre, würde ich es einsehen doch hier war KILOMETERWEIT NIEMAND ZU SEHEN. Auf meine Zeichnung ist bisher ebenfalls noch keiner eingegangen.

Wo haben Leute wie du, Stormtrooper, The_Strip oder Mumis ein Problem damit, dass ihr hier so ausfällig werdet?

ICH FÜR MEINEN TEIL BEENDE HIERMIT DIE DISKUSSION ÜBER DAS THEMA UND WERDE ZUKÜNFTIG ÄHNLICHE DISKUSSIONEN WOANDERS FÜHREN!
IM 3DC GEHTS JA TEILS SCHLIMMER ALS IM KINDERGARTEN ZU!

Sith
2006-08-05, 14:10:37
Ich wäre so gefahren:

http://img89.imageshack.us/img89/2642/unbenannt4us4.th.gif (http://img89.imageshack.us/my.php?image=unbenannt4us4.gif)

In diesem orangen Bereich, haben rechts abbiegende Fahrzeuge oder Radfahrer nicht wirklich eine Chance wenn ihnen auf der eigenen Spur ein Fahrzeug entgegen kommt. Wer rechnet denn damit? Wäre das sogar ein Streifenwagen gewesen, hättest du mit Sicherheit das gleiche Problem.

http://img71.imageshack.us/img71/94/unbenannt3nf7.th.gif (http://img71.imageshack.us/my.php?image=unbenannt3nf7.gif)



Ärger dich nicht! :D

mbee
2006-08-05, 14:14:46
Versetz dich mal in die folgende Lage:
Die Straße ist frei und du drehst dein Auto...wärend dieses Vorganges verstößt du gegen irgendein Gesetzt (für 1,2 Sek. gegen die Fahrbahn gestanden, etc.)... ein oller Opa geilt sich daran auf und bringt das zur Anzeige = 30€. Wie würdest du empfinden?


Da liegt doch der Hund begraben. Du hast dagegen verstoßen und must leider Gottes dafür gerade stehen. Ob Dich jetzt ein Streifenwagen oder ein "anzeigegeiler" Opa dabei erwischt, hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun! Natürlich ist es bescheuert bzw. empfindest Du die ganze Sache als ungerecht, was ich auch nachvollziehen kann. Allerdings könntest Du Deiner Argumentation nach auch jederzeit über eine Kreuzung mit roter Ampel fahren, wenn weit und breit nichts zu sehen ist...

Sorry, aber das geht einfach nicht in meinem Schädel, wie man diese zwei Tatsachen miteinander vermischt bzw. das eine als "Ausrede" für das andere verwenden kann und deshalb dann ein solches Gedöhns anstösst...
Bringen Dich die (rechtlich absolut einwandfreien) 30 EUR an den Rand Deiner Existenz?

Crazy_Bon
2006-08-05, 14:18:25
Das Manöver auf der Skizze sieht schon ungewöhnlich aus, so würde ich nie fahren. Was sprach denn dagegen auf der Hauptstrasse zu parken und zu Fuß die Strasse zu überqueren? Autos kamen ja keine, also wäre der Gang zum Briefkasten völlig ungefährlich gewesen.

Sharee
2006-08-05, 14:22:52
du hast dich regelwidrig verhalten also musst auch dafür gradestehen und zahlen, verhalte dich halt so wie es das gesetz vorschreibt und du brauchst hier net über dein eigenes fehlverhalten nen thread aufmachen und dich dann auch nicht mit kritik auseinandersetzen.

Sith
2006-08-05, 14:38:53
Eine wahre Göttin ... kurz & schmerzlos! :D

Habe vor kurzem auch ein Ticket kassiert, wg. wenden an der Kreuzung obwohl ausdrücklich verboten. Habe das Schild tatsächlich übersehen und dieses Schild wurde angebracht wg. der dort befindlichen Trambahnhaltestelle. Tram war weit und breit keine zu sehen, dafür aber ziehmlich schnell ein Blaulicht. 15,- Eur unter Erfahrung verbucht. :D

MGeee
2006-08-05, 15:58:56
du hast dich regelwidrig verhalten also musst auch dafür gradestehen und zahlen, verhalte dich halt so wie es das gesetz vorschreibt und du brauchst hier net über dein eigenes fehlverhalten nen thread aufmachen und dich dann auch nicht mit kritik auseinandersetzen.

sorry, ich hab nen Kopf auf dem Hals und kann eigenständig denken. Mache ich es so wie du, mache ich immer "Dienst nach Vorschrift".
Was unser Land braucht, ist nicht die Kleinkariertheit, die hier im Forum auch fleißig gepflegt wird, sondern eigenständig denkende Menschen, die bereit sind, auch das Gegebene in Frage zu stellen.

EDIT:
Zur Info, ich überschreite wirklich niemals die Geschwindigkeit, halte mich auf der Autobahn strikt an das Linksfahrgebot und halte ebenfalls immer genügend Abstand zum Vordermann. Tugenden, die wohl der überwiegende Teil der Autofahrer nicht einhält.... wie ich bei ca. 3000-4000km monatlicher Fahrtstrecke sehr oft sehen kann.

MGeee
2006-08-05, 16:00:52
Das Manöver auf der Skizze sieht schon ungewöhnlich aus, so würde ich nie fahren. Was sprach denn dagegen auf der Hauptstrasse zu parken und zu Fuß die Strasse zu überqueren? Autos kamen ja keine, also wäre der Gang zum Briefkasten völlig ungefährlich gewesen.

Damit war der Stop am Briefkasten noch schneller vorbei... wenn ich anhalte, über die Straße latsche und wieder zurück dauert es länger.
Weiß nicht, vielleicht habe ich die Briefe auch direkt aus dem auto in den Briefkasten geworfen.

Crazy_Bon
2006-08-05, 16:04:56
Sorry, das klingt nach einer fadenscheinigen Ausrede. Wer nicht mehr mal die Zeit hat eine leere Strasse zu überqueren, dann weiss ich auch nicht mehr weiter.

MGeee
2006-08-05, 16:09:36
Sorry, das klingt nach einer fadenscheinigen Ausrede. Wer nicht mehr mal die Zeit hat eine leere Strasse zu überqueren, dann weiss ich auch nicht mehr weiter.

Mir blieb die Logik einfach fern, extra das Auto dort abzustellen, wo ich doch genug Platz, keinerlei Verkehr weit und breit und die Möglichkeit so zu fahren, wie ich es tat. NATÜRLICH kann man so elegant nicht mit irgendeinem x-beliebigen Auto fahren...mit meinem Smart klappt das auber ohne größere Probleme ;)
Früher haben die Leute über das Auto geschmutzelt...mittlerweile höre ich auch von anderen Smart-Fahrern, dass es teils in regelrechter Neid ausartet (Sprit-Neid?!). Das ist für mich und für viele hier wohl schwer vorstellbar, habe ich aber so schon von anderen Smart-Fahrern und Fahrerinnen gehört.

MGeee
2006-08-05, 16:19:28
Ich wäre so gefahren:

http://img89.imageshack.us/img89/2642/unbenannt4us4.th.gif (http://img89.imageshack.us/my.php?image=unbenannt4us4.gif)

In diesem orangen Bereich, haben rechts abbiegende Fahrzeuge oder Radfahrer nicht wirklich eine Chance wenn ihnen auf der eigenen Spur ein Fahrzeug entgegen kommt. Wer rechnet denn damit? Wäre das sogar ein Streifenwagen gewesen, hättest du mit Sicherheit das gleiche Problem.

http://img71.imageshack.us/img71/94/unbenannt3nf7.th.gif (http://img71.imageshack.us/my.php?image=unbenannt3nf7.gif)



Ärger dich nicht! :D

Warum so komplex:

Freie Straße, alles einsehbar...geschätzte Dauer der Aktion ca. 15 Sek.
Was spricht dagegen, so zu fahren wie in meiner Zeichnung?

Mir ist gewusst, dass das verkehrsrechtlich eine eindeutige Sache ist.... Schuldverständnis meinserseits? NEIN!

Ich habe mal in einem Buch gelesen, ob es rechtswidrig ist, in einem Ort nachts um 3 Uhr an einer Fußgängerampel, die automatisch auf rot geht, einfach bei rot drüber zu fahren, oder ob man, OBWOHL ES OFFENSICHTLICH IST, dass wohl 100%ig keine Gefahr für Fußgänger gibt, trotzdem stehen bleibt. der Autor stellt in diesem Kapitel die unsinnigel Regeln und Ermahnungen in Frage.
Der Autor rät dringend zur einhaltung der Verkehrsregeln, sagt aber trotzdem, dass man in einem solchen Fall wohl drüber fahren kann... denn der Mensch hat ja (normalerweise) eigene Entscheidungsfreiheit und kann wohl besser als eine starre Regelung entscheiden, ob diese Regel zu der Situation passt, oder nicht.

Habe es gefunden:
Buchtitel: Bier auf Wein das lass sein!
Autor: Jürgen Brater
erschienen im Pieper Verlag

Mir ist wirklich unbegreiflich, warum hier wirklich KEINER ähnlich denkt. In meinem breit gefächerten Bekanntenkreis wird der Konsens sehr wohl so aufgefasst, wie ich ihn hier wiedergebe.

Sith
2006-08-05, 17:47:31
Damit war der Stop am Briefkasten noch schneller vorbei...
wenn ich anhalte, über die Straße latsche und wieder zurück dauert es länger.

ja dauert länger ... ABER FÜR DICH und das interessiert keinen, arbeite an deinem Zeitmanagment oder such dir nen anderen Briefkasten.


Weiß nicht, vielleicht habe ich die Briefe auch direkt aus dem auto in den Briefkasten geworfen.

Also warst zu bequem zum aussteigen? Um an den Briefkasten zu kommen, muss man also mit der Fahrerseite an den Kasten (= immer entgegengesetzter Fahrtrichtung, ausser bei Einbahnstr.) stehen bleiben. Bist auch auf den Bürgersteig gestanden oder? :D


Freie Straße, alles einsehbar...geschätzte Dauer der Aktion ca. 15 Sek.
Was spricht dagegen, so zu fahren wie in meiner Zeichnung?

Ich stell mir das Grad mal aus Sicht des Fahrersitzes vor:
Links die Hauswand, davor der Briefkasten und ums Eck kannst noch nicht schauen ...also siehst auch noch gar nicht ob da Fussgänger Radler oder ein Fahrzeug kommt und in deine Strasse einbiegen will. Du verlässt die Strasse aber nun auf der falschen Spur .... alles lt. deiner Skizze ...


Mir ist gewusst, dass das verkehrsrechtlich eine eindeutige Sache ist.... Schuldverständnis meinserseits? NEIN!


... und bist dir keiner Schuld bewusst. Muss wohl erst was passieren, dass du sagst. "Jaaa, ist schlimm was ist gemacht habe." ... damit es aber nicht so weit kommt, gibts Regeln! Es gibt immer Leute die mit Regeln nicht leben können, müssen halt dann mit Konsequenzen rechnen. Es gibt aber auch Leute , denen ihr Recht heilig ist und wie du nun siehst, dieses auch durchsetzen können/werden. Schon mal darüber nachgedacht, dass wenn du die Briefe so vom Fahrzeug einwirfst und dann die Strasse auf deiner Art und Weise verlässt, vielleicht schon in der jüngeren Vergangenheit jemanden ankommenden gefärdet hast und beobachtet wurdest? Vielleicht hat dein gleiches, sich wiederholendes Verhalten nun jemand angespornt, dem ein Ende zu setzen ..!?


Mir ist wirklich unbegreiflich, warum hier wirklich KEINER ähnlich denkt. In meinem breit gefächerten Bekanntenkreis wird der Konsens sehr wohl so aufgefasst, wie ich ihn hier wiedergebe.


Was heisst hier "keiner ähnlich denkt"? Wahrscheinlich hält sich keiner an die Verkehrsordnung zu 100%, andere haben aber ein anderes Verständnis darüber ob zu Recht oder zu Unrecht. Wurd ich bei irgendwas erwischt, isses halt nun mal so.


Mir blieb die Logik einfach fern, extra das Auto dort abzustellen, wo ich doch genug Platz, keinerlei Verkehr weit und breit und die Möglichkeit so zu fahren, wie ich es tat.

Logik? Es gibt Regeln .... defeniere doch mal Logik und lass jedem nach seiner Logik fahren.


sorry, ich hab nen Kopf auf dem Hals und kann eigenständig denken. Mache ich es so wie du, mache ich immer "Dienst nach Vorschrift".
Was unser Land braucht, ist nicht die Kleinkariertheit, die hier im Forum auch fleißig gepflegt wird, sondern eigenständig denkende Menschen, die bereit sind, auch das Gegebene in Frage zu stellen.


Eigenständig denkende Menschen, wo und wenn es die Situation erlaubt.


EDIT:
... halte mich auf der Autobahn strikt an das Linksfahrgebot und halte ebenfalls immer genügend Abstand zum Vordermann.

Autobahn und Linksfahrgebot? ... Jetzt weiss ich warum da so viele auf der linken Seite mit 130 km/h rumtuckern.


Bin hier raus, dir geht es NUR um deinen verletzten Stolz, dabei würde es "wahre Größe" zeigen, sich den eigenen Fehler einzugestehen und die Strafe die hier wirklich nicht groß ist, zu zahlen.
Aber, geh vor Gericht ... stolzer Mann, zahl mehr und zeig uns wie man höher verliert! :D

mbee
2006-08-05, 18:07:16
Mir ist gewusst, dass das verkehrsrechtlich eine eindeutige Sache ist.... Schuldverständnis meinserseits? NEIN!

Womit alles gesagt ist, weil das Schuldverständnis Deinerseits für dieses Verwarnungsgeld eben völlig Latte ist!
Wenn Du in Ösi-Land bei Überqueren der Grenze kein Tagfahrlicht an hast, löhnst Du ebenfalls: Ob das nun sinnig ist oder ein "Schuldverständnis" Deinerseits vorliegt, ist da genauso nebensächlich.
Dagegen ala Don Quixote vor Gericht zu ziehen ist IMO eher kleinkariert bzw. typisch Piefke-mässig, aber jeder nach seiner Façon...

lemonsoda
2006-08-05, 19:44:10
Warum so komplex:

Freie Straße, alles einsehbar...geschätzte Dauer der Aktion ca. 15 Sek.
Was spricht dagegen, so zu fahren wie in meiner Zeichnung?

Mir ist gewusst, dass das verkehrsrechtlich eine eindeutige Sache ist.... Schuldverständnis meinserseits? NEIN!

Ich habe mal in einem Buch gelesen, ob es rechtswidrig ist, in einem Ort nachts um 3 Uhr an einer Fußgängerampel, die automatisch auf rot geht, einfach bei rot drüber zu fahren, oder ob man, OBWOHL ES OFFENSICHTLICH IST, dass wohl 100%ig keine Gefahr für Fußgänger gibt, trotzdem stehen bleibt. der Autor stellt in diesem Kapitel die unsinnigel Regeln und Ermahnungen in Frage.
Der Autor rät dringend zur einhaltung der Verkehrsregeln, sagt aber trotzdem, dass man in einem solchen Fall wohl drüber fahren kann... denn der Mensch hat ja (normalerweise) eigene Entscheidungsfreiheit und kann wohl besser als eine starre Regelung entscheiden, ob diese Regel zu der Situation passt, oder nicht.

Mir ist wirklich unbegreiflich, warum hier wirklich KEINER ähnlich denkt. In meinem breit gefächerten Bekanntenkreis wird der Konsens sehr wohl so aufgefasst, wie ich ihn hier wiedergebe.

In der Sache bin ich mir völlig mit dir einig. Auch ich fahre in der Regel so, wie es MIR richtig und angemessen scheint. Allerdings bin ich mir bewusst, dass ich gar nicht erst versuchen sollte, mich mit diesem Argument herauszureden, wenn man mich erwischt. Dann muss ich wohl oder übel zahlen, ganz gleich, wie berechtigt oder unberechtigt ich den Vorwurf sachlich finde. Dazu verstehe ich ein bisschen zuviel von Verkehrsrecht....

Aus diesem Grund verkneife ich mir auch nach Möglichkeit heftigere Verstöße, weil ich meinen Schein doch noch eine Weile behalten möchte. Im Schnitt alle 3 Jahre ein Ticket für 18 km/h zuviel (bei ständiger Überschreitung) und einmal 15 Euro erhöhte Parkgebühr sind dagegen zu verschmerzen. Das rechne ich einfach auf die Fahrleistung um.

P.S.
halte mich auf der Autobahn strikt an das Linksfahrgebot
Freud'scher Fehler?

MGeee
2006-08-05, 20:24:15
In der Sache bin ich mir völlig mit dir einig. Auch ich fahre in der Regel so, wie es MIR richtig und angemessen scheint. Allerdings bin ich mir bewusst, dass ich gar nicht erst versuchen sollte, mich mit diesem Argument herauszureden, wenn man mich erwischt. Dann muss ich wohl oder übel zahlen, ganz gleich, wie berechtigt oder unberechtigt ich den Vorwurf sachlich finde. Dazu verstehe ich ein bisschen zuviel von Verkehrsrecht....

Aus diesem Grund verkneife ich mir auch nach Möglichkeit heftigere Verstöße, weil ich meinen Schein doch noch eine Weile behalten möchte. Im Schnitt alle 3 Jahre ein Ticket für 18 km/h zuviel (bei ständiger Überschreitung) und einmal 15 Euro erhöhte Parkgebühr sind dagegen zu verschmerzen. Das rechne ich einfach auf die Fahrleistung um.

P.S.

Freud'scher Fehler?

Meinte natürlich Rechtsfahrer :)

Die 30€ werden morgen überwiesen, der Aufwand ist wie Du schon geschrieben hast wesentlich höher (Gericht, etc.).

Stormtrooper
2006-08-05, 23:12:01
halte mich auf der Autobahn strikt an das Linksfahrgebot :confused:
Soso ;)

MGeee
2006-08-06, 12:29:42
Ich werde diesen Thread hier von meiner Mailingliste nehmen; werde also bei neuen Postings nicht mehr via E-Mail benachrichtigt und klinke mich damit aus diesem verwässerten, zum Spam- und Bashingthread verkommene Diskussion aus.

Dies hier ist keine Diskussion mehr, sondern hautpsächlich rumgebashe.
Da ich das gottseidank schon recht früh erkannt habe, habe ich dass Startposting von hier auch nochmal woanders reingesetzt... mit einem völlig anderen und um Welten hilfreicheren und informativeren Diskussionsverlauf. Hier der Link (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=41060) zum dortigen Thread!

Speziell Usern wie Stormtrooper, Mumins und mbee spreche ich jegliche Diskussionsfähigkeit ab, da von diesen Usern fast ausschließlich nur gebashe gepostet wurde. Wenn ich sowas haben will, könnte ich den Thread auf wie folgt nennen: "Ich habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, bitte macht mich dafür fertig" ... denn nichts anderes habt ihr gemacht. Nochmal der dringende Tipp für euch, lest euch den Verkehrsportal-Thread durch und LERNT daraus (und bitte fangt dort nicht auch noch an rumzuspammen, dort führt sowas konsequent zum Rausschmiss)!

Mit diesem Thread wollte ich eigentlich Hilfestellung haben. Einige wenige User waren defnitiv dazu bereit und haben mir auch geholfen. Leider versumpfte dieser Thread wie viele andere auch im Spam.

mfg
MGeee

Nachtrag: Ich habe zu den Geschehenissen hier im thread nochmal Stellung bezogen. Hier der 3DC-Thread (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=313047). Wer will, kann dort Stellung beziehen.

WhiteVelvet
2006-08-06, 12:55:13
Schade, dass der Thread so verlaufen ist. Wird leider zur Gewohnheit hier im Forum. Mich wunderts, dass Stormtrooper nicht verwarnt wurde mit seinen Postings.

Sharee
2006-08-06, 13:44:39
mal so gefragt, was erwartet herr threadstarter denn, wenn er hier schon halbert in höchster proletenmanier sein regelwidriges verkehrsverhalten darlegt und die deppen sind sowieso immer die anderen ...und den leuten letztendlich natürlich nur wieder neid auf seinen smart vorwirft?

also ich kann nur dazu sagen, wer sich hier so darstellen muss, hats net anders verdient und muss sich dann net beschweren!

#44
2006-08-06, 15:23:20
Ich frage mich auch was du erwartet hast... Das du dich vorm Zahlen drücken kannst? Wenn du schon zugibst das das was man dir vorwirft (bzw deiner Frau) zutriffst ist das die einfachste Erklärung...

Was hat dir an dem Verfahren nicht gepasst?

Das man es dem Fahrzeughalter, der die Person welche wirklich im Auto saß eigentlich sicher bestimmen kann (wenn es geklaut worden wäre, wäre es noch ein anderer Fall, da müsste ja Anzeige erstattet werden usw), vorwirft (wem auch sonst...)?

Oder das der Zeuge die Fahrzeugfarbe nicht exakt bestimmen konnte (ist ja nicht so das ein komplett buntes (also ABSOLUT abwegiges) angegeben wurde, sondern die Originalfarbe ziemlich genau)?

Das du überhaupt erwischt wurdest? Nunja wer etwas tut der muss damit rechnen das es Konsequenzen hat.

Das einfachste wäre gewesen ihr hättet es geschildert wie es war: Du bist zum betreffenden Zeitpunkt gefahren und nicht deine Frau. Und dann die (wie du bereits sagtest) läppischen 30€ gezahlt - Insofern verstehe ich den Thread nicht, denn das wäre die einfachste und naheliegenste Möglichkeit gewesen. Alles andere lässt dich mehr oder weniger als Drückeberger dastehen: Erst nen Fehler machen und dann nicht bestraft werden wollen, so hört sich das an.

€: Das alles soll kein Vorwurf sein, ich frage mich nur ernsthaft nach der Intention. Ich sehe nämlich kein wirkliches Problem: Ein Verstoß der mit dem Fahrzeug begangen wurde, wurde dem Halter (der es nicht als gestohlen gemeldet hatte) zur Last gelegt und ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme (evtl zum Benennen des tatsächlichen Fahrers) gegeben.

Das gute A
2006-08-06, 19:24:24
Close pls :(

Alles gesagt, alles getan, ende, aus - bitte schließen, die Diskussion artet sonst nur erneut aus. Und Stormtrooper würde ich mal langsam bepunkten (!).

Gruß

Piffan
2006-08-06, 23:58:52
Es ist nicht zu fassen. Da übertritt jemand eindeutige Vorschriften, die nicht zur Schikane erdacht wurden, und beleidigt in einem Rundumschlag "Wix- Opas", "Sesselpupser" und faselt von "Beamtenmikado" und versteigt sich in Formulierungen, dass unser Land kaputtgeht wegen der Kleinkariertheit. Und Schuldverständnis? Nee...

Mein frommer Wunsch: Lege Widerspruch ein wegen der Mäusescheisse und lass es auf ein Verfahren ankommen. Hoffentlich holste Dir ne blutrote Nase. :mad:

Statt hier deine überschüssige Freizeit zur Schau zu stellen und deine Verachtung pflichtbewußten Menschen gegenüber auszudrücken, mache was gescheites.....

Statt dich kaputtzulachen, sinniere lieber mal darüber, ob eine Gesellschaft funktionieren kann, wenn jeder für sich bestimmt, welche Regeln zu befolgen sind oder nicht....

Piffan
2006-08-07, 00:04:22
Hätte ich eh nicht gemacht .. denn ich steh im Gegensatz zu dir, zu den Dingen die ich getan habe. :-P

Der triffts auf den Punkt. Wenn ich deine obigen Postings zwar verstehen, aber nicht gutheißen kann (so was macht ein artiger Junge nicht. :wink: ), so hast du im Kern der Sache völlig recht.

Die Mods sehen es offensichtlich auch so, und wenn es ne kleine Ausszeit geben sollte, dann ists auch nicht tragisch. Denn sowas käme von sowas. Wenn Mcgee es doch auch erkennen würde. :tongue:

Kai
2006-08-07, 21:23:00
Ich habe nicht geparkt, sondern nur für ca. 15 Sek. gehalten.


Wer sein Auto verlässt (und sei es auch nur für eine Sekunde), der parkt.

Kai
2006-08-07, 21:25:17
sorry, ich hab nen Kopf auf dem Hals und kann eigenständig denken. Mache ich es so wie du, mache ich immer "Dienst nach Vorschrift".
Was unser Land braucht, ist nicht die Kleinkariertheit, die hier im Forum auch fleißig gepflegt wird, sondern eigenständig denkende Menschen, die bereit sind, auch das Gegebene in Frage zu stellen.

Das hab ich versucht. Mit dieser Methode fällt man regelmässig ordentlichst auf die Schnauze. Daher empfehle ich Dir mit dem Flow zu schwimmen. Ist zwar ärgerlich aber hey - die Gedanken sind frei. Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat in dem wir uns an gewisse Regeln anpassen müssen. Das sehe sogar ich ein und ich bin schon ein ziemlicher Rebell...


Freie Straße, alles einsehbar...geschätzte Dauer der Aktion ca. 15 Sek.
Was spricht dagegen, so zu fahren wie in meiner Zeichnung?

Die Strassenverkehrsordnung.

Na wenn der Staat mich wg. 30€ wirklich vor Gericht zerrt, lach ich mich kaputt....dann hab ich es wenigstens scharz auf weiß, warum dieses Land zu Grunde geht :biggrin:

Kannst ja hierher nach Frankreich ziehen - da isses leider genauso ;) Und Frankreich gehts ziemlich gut, hehe.

r.s.s.
2006-08-07, 21:51:51
Das hab ich versucht. Mit dieser Methode fällt man regelmässig ordentlichst auf die Schnauze. Daher empfehle ich Dir mit dem Flow zu schwimmen.

Die erfahrung hab ich auch gemacht das man auf die Schnautze fällt. Ich schwimme demnächst 'mit dem Flow', denn ich werde jetzt auch andere Autofahrer anzeigen. Jeder Drängler, Rechtsüberholer und Handytelefonierer ist bei mir demnächst fällig.
Denn:

- ein Polizist hat mich davon überzeugt.
- der Angezeigte ist immer (!) der Gearschte
- ich wurde auch von 'Wix-Opas' wegen nichtigkeiten angezeigt und von 'Sesselpupsern' eines besseren belehrt. Ich zahle es so auf meine art dem Staat zurück.
- sie verstoßen schließlich gegen die StVO
- unser Rechtssystem will es so

Ich weiss das dieses Verhalten absolut kontraproduktiv ist für einen flüssigen Straßenverkehr.

Marbleearth
2006-08-07, 21:53:31
Die erfahrung hab ich auch gemacht das man auf die Schnautze fällt. Ich schwimme demnächst 'mit dem Flow', denn ich werde jetzt auch andere Autofahrer anzeigen. Jeder Drängler, Rechtsüberholer und Handytelefonierer ist bei mir demnächst fällig.
Denn:

- ein Polizist hat mich davon überzeugt.
- der Angezeigte ist immer (!) der Gearschte
- ich wurde auch von 'Wix-Opas' wegen nichtigkeiten angezeigt und von 'Sesselpupsern' eines besseren belehrt. Ich zahle es so auf meine art dem Staat zurück.
- sie verstoßen schließlich gegen die StVO
- unser Rechtssystem will es so

Ich weiss das dieses Verhalten absolut kontraproduktiv ist für einen flüssigen Straßenverkehr.

yeah gleiches mit gleichem vergelten rult :| :P

Butter
2006-08-07, 22:04:57
OK, habe dass ganze nochmal im verkehrsportal.de (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=41060&st=0&gopid=499683&#entry499683) gepostet. Die Antworten dort stimmen in etwa mit Deiner überein. Ich habe jetzt dort nochmal geantwortet und wir entscheiden übers Wochenende dann, wie unsere Chancen aussehen...kann halt immer noch nicht glauben, dass man wg. sowas wirklich bis vors Gericht gezerrt wird...da wird einem langsam bewusst, warum man hier in Deutschland soviel Steuern zahlt. Wenn jeder Vollidiot irgendetwas behaupten kann, was zu einer 30€ Strafe führt und das dann auch noch bis zum Gericht getragen wird.... ARMES DEUTSCHLAND!!!

Wie arm muß man sein, wenn man genau weiß das man was falsch gemacht hat und nicht einsieht, dass es eine Strafe dafür gibt.
Aber viel Glück beim Zahlen bzw. kann man sowas nicht auch im Knast absitzen?
Dann hast du es allen gezeigt...

Sith
2006-08-07, 22:37:14
Die erfahrung hab ich auch gemacht das man auf die Schnautze fällt. Ich schwimme demnächst 'mit dem Flow', denn ich werde jetzt auch andere Autofahrer anzeigen. Jeder Drängler, Rechtsüberholer und Handytelefonierer ist bei mir demnächst fällig.
Denn:

- ein Polizist hat mich davon überzeugt.
- der Angezeigte ist immer (!) der Gearschte
- ich wurde auch von 'Wix-Opas' wegen nichtigkeiten angezeigt und von 'Sesselpupsern' eines besseren belehrt. Ich zahle es so auf meine art dem Staat zurück.
- sie verstoßen schließlich gegen die StVO
- unser Rechtssystem will es so

Ich weiss das dieses Verhalten absolut kontraproduktiv ist für einen flüssigen Straßenverkehr.

Na ja komm, solche Mitmenschen machen aber auch keinen Spass oder? :rolleyes:

MGeee
2006-08-08, 10:34:06
@r.s.s & Kai

Sind auch meine Gedanken. Habe am Sonntag das Geld überwiesen und damit das Thema beendet.
Mit meiner relativ hohen Laufleistung im Monat von 3000-4000KM sehe ich soviele "Verstöße gegen die Verkehrsordnung", da könnte ich hauptberflich fürs Ordnungsamt oder die Polizei arbeiten,....würde mir auch etwas dazuverdienen, wenn es "Provision" für jeden erfolgreich zur Anzeige gebrachten Verstoß geben würde.
Mittlerweile sehe ich es so:
Der Typ, der mir die 30€ und diese Diskussion hier eingebracht hat, lebt wohl voller Neid in seinem Leben, denn normale, ausgeglichene und zufriedene Menschen würden sowas nicht zur Anzeige bringen. Warum jemandem Schaden zufügen (mir), der mir nichts getan hat...und sogar noch auf die Umwelt achten (=Smart Fahrer)?
Die Anzeige hat mich so überraschend getroffen, dass ich mir im Nachhinein den Jenigen gut vorstellen kann, wie er in seinem stillen Kämmerlein rumsitzt und die Welt da draußen haßen muss!
Letzten Endes habe ich die 30€ sogar gerne gezahlt, denn die Erfahrung, die ich auch hier sammeln durfte, sind bleibend.
Ich will mal schildern, was ich hier an der Diskussion sehr gut sehen konnte:
Ein paar Leute halten zu einem und wollen helfen, bzw. trösten.
Dann gibt es noch die hohe Anzahl an Trollen, die hier reinplatzen, inhaltlich wenig bis gar nichts beitragen, aber dann in Ihrem Trollwesen volles Rohr loslegen und ablästern, beleidigen, niedermachen usw.
Es gibt auch Mitläufer, die Postings Mädchen wie Sharee mit Kommentaren wie "Eine wahre Göttin" kommentieren...bähhh, widerlich die billige Anmache!
Zu dem Mäfchen Sharee ("Eine wahre Göttin" ...:rolleyes: ) noch etwas: du platzt hier in den Thread rein und tätigst eine Aussage, um die ich nicht gebeten habe...der thread heißt "Ordnungswidrigkeit, brauche Hilfe..Verfahrensfehler?" und da ist deine Antwort wirklich VÖLLIG FEHL AM PLATZ!

Hier mal das, was ich meine:

2006-08-05, 14:22:52
du hast dich regelwidrig verhalten also musst auch dafür gradestehen und zahlen, verhalte dich halt so wie es das gesetz vorschreibt und du brauchst hier net über dein eigenes fehlverhalten nen thread aufmachen und dich dann auch nicht mit kritik auseinandersetzen.

2006-08-06, 13:44:39
mal so gefragt, was erwartet herr threadstarter denn, wenn er hier schon halbert in höchster proletenmanier sein regelwidriges verkehrsverhalten darlegt und die deppen sind sowieso immer die anderen ...und den leuten letztendlich natürlich nur wieder neid auf seinen smart vorwirft?

also ich kann nur dazu sagen, wer sich hier so darstellen muss, hats net anders verdient und muss sich dann net beschweren!
(Gemeinschaftssinn? produktive Teilnahme am Thread? NEIN!)
Noch eine Message an die Trolls in diesem Thread, die jegliche Diskussion im Keim erstickt haben:
Natürlich ist die Rechtslage klar, steht doch schwarz auf weiß in der Ordnungswidrigkeit geschrieben, gegen welche Paragraphen ich verstieß...warum haltet ihr mir dies ständig weiterhin vor? Ich lehne mich nicht gegen den Sachverhalt, sprich die Paragraphen auf, ich lehne mich gegen die anzeigende Person auf und gegen die Art und Weise, die der Sachbearbeiter im zweiten Brief die Wagenfarbe als "Schutzbehauptung" abgetan hat...von den Rechtschreibfehlern und der fehlenden Skizze ganz zu schweigen.
Mir ging es um die Diskussion zu dem thema generell: Ist es Rechtens, wie der Staat da vorgeht? Wie sehen die Chancen aus? etc.

Wie würdet ihr (die Trolls) wohl reagieren, wenn euch jemand wg. z.B. Nötigung anzeigt (da geht es nicht mehr um bezahlbare 30€ sondern um den Lappen!), und der Fall so wie zur Anzeige gebracht, nicht stimmt und ihr euch dann hier im Forum Hilfe einholen wollt, oder mit anderen darüber sprechen wollt?
Ich wünsche euch in einem Fall jedenfalls keine Diskussion, wie sie hier abgelaufen ist...obwohl ihr sie so verdient hättet ;) .

Meine Konsquenz aus diesem Thread war, dass ich mein Foto aus dem Profil löschte und meine Signatur eingeschrumpft habe. Ich werde weniger an Diskussionen teilnehmen und das 3DC-Forum hat seinen hohen Stellenwert bei mir verloren (Mods sind da nicht ganz unschuldig, den trotz 3x Meldung diverser Postings keine Reaktion).
Ich habe vielmehr erkannt, dass das 3DC nicht mehr zum diskutieren geeignet ist, was es aber die letzten Jahre definitiv war.

Das gute A
2006-08-08, 11:04:19
Anstatt zurückzuschrauben und sich weniger zu beteiligen sollte man den Umkehrschluß wagen und sich mehr einbringen.

Mit "ich versuche es nicht mehr länger, wieder mehr Diskussionskultur zu erlangen", wirst Du eben diese auch nicht wirklich produktiv nach vorne bringen... :|

Ich für meinen Teil bin immer bemüht, produktiv zu posten (auch wenns nicht immer gelingt ;) ), aber ich denke, dass nur so hier mal wieder irgendwann eine Trendwende kommt.

Ansonsten sollte das hier soweit abgehakt werden - Du hast die Strafe erhalten bzw. bezahlt, über die Schuldfrage ansich ist nicht mehr zu diskutieren (diese ist ja klar) und wer sich wie in welcher Situation verhalten hätte ist eh individuell.

Von daher: Ende des Themas und zurück zur geordneten Diskussion :)

Grüße

MGeee
2006-08-08, 11:21:46
Anstatt zurückzuschrauben und sich weniger zu beteiligen sollte man den Umkehrschluß wagen und sich mehr einbringen.

Mit "ich versuche es nicht mehr länger, wieder mehr Diskussionskultur zu erlangen", wirst Du eben diese auch nicht wirklich produktiv nach vorne bringen... :|

Ich für meinen Teil bin immer bemüht, produktiv zu posten (auch wenns nicht immer gelingt ;) ), aber ich denke, dass nur so hier mal wieder irgendwann eine Trendwende kommt.

Ansonsten sollte das hier soweit abgehakt werden - Du hast die Strafe erhalten bzw. bezahlt, über die Schuldfrage ansich ist nicht mehr zu diskutieren (diese ist ja klar) und wer sich wie in welcher Situation verhalten hätte ist eh individuell.

Von daher: Ende des Themas und zurück zur geordneten Diskussion :)

Grüße

Ja, da stimme ich Dir zu.
Wir könnten hier im Thread ja zumindest über die Diskussionskultur weitermachen:

An eine geordnete Diskussion zu ähnlichen Diskussionen glaube ich hier im 3DC nämlich nicht mehr, da ich es in ähnlichen Threads schon oft gesehen habe, wie unproduktiv gepostet wird. Ich habe auch keine Lust mehr, mich bei interessanten Themen durch 5 Seiten zu kämpfen, in denen kaum Informatives steht und nur banale Nebensächlichkeiten gepostet werden. Schaut man mal in andere Foren, werden Themen ausführlich und sachlich diskutiert.
Ich stellen mir nun die Frage, ob ich augenscheinlich bin ich mit meinen 28 Jahren aus dem 3DC-Forum rausgewachsen bin, oder ob sich die Diskussionskultur hier im 3DC die letzte Zeit geändert hat. Vielleicht sollte ich das Forum hier den "Jüngeren" überlassen, die gerne auchmal streiten und beleidigen und denen das anscheinend absolut nichts ausmacht...vielleicht gehört das Heute schon zum guten Ton?? Dann habe ich aber kein Interesse mehr daran, mich an solch Belanglosem zu beteiligen!

Das gute A
2006-08-08, 12:42:02
Ich stellen mir nun die Frage, ob ich augenscheinlich bin ich mit meinen 28 Jahren aus dem 3DC-Forum rausgewachsen bin, oder ob sich die Diskussionskultur hier im 3DC die letzte Zeit geändert hat. Vielleicht sollte ich das Forum hier den "Jüngeren" überlassen, die gerne auchmal streiten und beleidigen und denen das anscheinend absolut nichts ausmacht...vielleicht gehört das Heute schon zum guten Ton?? Dann habe ich aber kein Interesse mehr daran, mich an solch Belanglosem zu beteiligen!

Keine Sorge, bist nicht der Älteste, ich bin ja auch noch da ;)

Und zur Diskussionskultur: Darüber könnte man Bücher schreiben, gerade was das 3DC anbelangt. Es gibt Themen, da will man ordentliche Infos und Diskussionen und es kommt nur Schrott dabei raus. Bei anderen Themen, wo man qualifizierte Antworten eigentlich gar nicht wirklich erwartet, da bricht eine exorbitant sachliche Diskussion aus, dass einem die Freudentränen in den Augen stehen ;)

Ich denke, Du verstehst was ich meine: Man kann hier leider (das gibts aber in anderen Foren auch) nie vorher wissen, wie bestimmte Ansätze/Problemstellungen hier diskutiert werden - aber daran arbeiten, dass es besser wird, das kann man... ich bemühe mich zumindest.

Gruße

MGeee
2006-08-08, 13:03:43
Keine Sorge, bist nicht der Älteste, ich bin ja auch noch da ;)

Und zur Diskussionskultur: Darüber könnte man Bücher schreiben, gerade was das 3DC anbelangt. Es gibt Themen, da will man ordentliche Infos und Diskussionen und es kommt nur Schrott dabei raus. Bei anderen Themen, wo man qualifizierte Antworten eigentlich gar nicht wirklich erwartet, da bricht eine exorbitant sachliche Diskussion aus, dass einem die Freudentränen in den Augen stehen ;)

Ich denke, Du verstehst was ich meine: Man kann hier leider (das gibts aber in anderen Foren auch) nie vorher wissen, wie bestimmte Ansätze/Problemstellungen hier diskutiert werden - aber daran arbeiten, dass es besser wird, das kann man... ich bemühe mich zumindest.

Gruße

Das stimmt wohl.
Wenn man aber mal bei einigen Usern aufs Profil schaut und sich durchliest, was sie anderswo posten, stellt man oft fest, dass sie ihr niedriges Niveau auch in fast allen anderen Threads halten. Woanders werden solche User einfach aus dem Forum geschmissen, denn wer nichts porduktives postet, der spamt und zerstört. Allein schon das spammen verwässert interessante Threads. Mit spammen sind auch Postings alá "würde mich auch mal interessieren" oder "Zustimmung" gemeint...das stört den Lesefluss extrem, wenn es mehrere Leute machen und verwässert daher!
Hier mal ein thread (http://finanzen.ariva.de/board/204267/thread.m?page=100&a=all&nr=204267), den ich aktiv zum Thema Intel-Aktien mitverfolge. Dort wird ausschließlich sachlich gepostet und es kommt daher pro Post auch zu im Verhätlnis zum 3DC-Forum viel Text je Posting....ich erwarte dort jede Antwort mit sehr viel Spannung! Die sonstigen Themen in dem Finanzen-Forum sind hauptsächlich OffTopic, es ist also kein spezielles Finanzenforum! Nur scheint den Trolls, die hier im 3DC zuhauf rumlaufen, die Umgebung des Finanzenforum zu wenig Anreize für Ihren Spam zu bieten, sonst wäre es dort ähnlich unerträglich, wie es hier zuweilen ist.

Piffan
2006-08-08, 17:41:01
Also halten wir mal fest: Wer nicht ins selbe Horn stößt sondern Threadersteller zu verstehen gibt, dass man die Art der Sichtweise nicht teilen kann, dann ist man ein unreifer und störender Poster, man macht die "Diskussion" kaputt...

Da frage ich mich doch glatt, wer nun der Reifere ist.........

Die Art des Eingangsposts und weitere verbal- Rundschläge schrien doch geradezu danach, manche Ratten aus den Löchern zu locken.

Wäre das Eingangspost wirklich so reif gewesen und wäre der Ruf nach "Beratung" nicht mit hasserfülltem Gegeifer vermischt worden, wären manche Posts, inklusive meiner tollen, nicht gekommen. Garantiert. :biggrin:

Dass Leute, die nur auf der Lauer liegen, um andere bei irgendwas zu ertappen, sich nicht gerade allgemeiner Sympathie erfreuen, ist wohl klar. Aber das Austeilen gegen "behinderte" Beamte etc. ist ebenfalls unterste Schublade. Wenn man erwischt wurde, Pech gehabt, aber Menschen bei ihrer Arbeit als Idioten darzustellen oder sonstwie zu verunglimpfen (beliebt der Spuch von den "Scheißbullen", aber wehe wen sie nicht helfen), hat mich schon immer auf 180 gebracht. Sorry, habe nun mal einen ausgeprägten Sinn für Gerchtigkeit. :cool:

Piffan
2006-08-08, 17:51:59
Keine Sorge, bist nicht der Älteste, ich bin ja auch noch da ;)

Und zur Diskussionskultur: Darüber könnte man Bücher schreiben, gerade was das 3DC anbelangt. Es gibt Themen, da will man ordentliche Infos und Diskussionen und es kommt nur Schrott dabei raus. Bei anderen Themen, wo man qualifizierte Antworten eigentlich gar nicht wirklich erwartet, da bricht eine exorbitant sachliche Diskussion aus, dass einem die Freudentränen in den Augen stehen ;)

Ich denke, Du verstehst was ich meine: Man kann hier leider (das gibts aber in anderen Foren auch) nie vorher wissen, wie bestimmte Ansätze/Problemstellungen hier diskutiert werden - aber daran arbeiten, dass es besser wird, das kann man... ich bemühe mich zumindest.

Gruße

Was das Alter betrifft, schweige ich besser mal. Ich bin das Paradebeispeil dafür, dass Alter nicht vor Torheit schützt. Im Gegenteil, ich werde schon wieder infantil. :tongue:

Zum Rest: Ack! Wenn man in einem öffentlichen Forum ohne Zugangsbeschränkungen postet, hat man leider kein Recht bzw. Einfluss darauf, in welche Richtung sich die Sache entwickelt. Eines ist allerdings schon bekannt: Bei Autos und Straßenverkehr gibts keine Freunde mehr. Da komme archaische Instinkte hoch. :wink:

Ich denke an Sonnis Thread, der ja dann in einem Hagel von Strafpunkten endete.

r.s.s.
2006-08-08, 20:10:32
Bitte redet hier bei den 30,-€ nicht von Strafe. MGeee hat nichts getan wofür er bestraft werden muss. Es war eine Ordnungswidrigkeit. Niemand ausser ihm und Fensteropi hat es überhaupt bemerkt!
MGeee Fehler war es hier 'Beratung' zu suchen obwohl er wie er selber zugibt schuldig ist. Ich will mir nicht vorstellen was hier losgewesen wäre wenn er anstelle von 3,42m gegen die Einbahnstraße zu fahren mit 80 sachen erwischt worde wäre wo nur 50 erlaubt sind. Da darf man eben keine 'Beratung' mehr erwarten, so ist das hier nunmal. Beraten kann da einem nur der Rechtsanwalt.
Nochmal, der Angezeigte ist immer der gearschte, das ist vor dem Staatsanwalt so und das ist in der Bildzeitung so. Deine Anzeige bleibt gespeichert und wird bei nächster zweifelhafter Gelegenheit gegen dich negativ ausgelegt.
Man muss das Spiel mitspielen. Wie man ja hier gesehen hat wird man ja auch überhaupt nicht gefragt. Angezeigt, 30,-€, Zahlen oder Rechtsanwalt und Gericht. Für 30,-€ ? Einbahnstraße? Fensteropi? Jaja, so ist unser Rechtsystem nunmal, also alle mitspielen und selber jemanden Anzeigen, dann macht das ganze irgendwann sogar Spaß!
Wer einsteckt muss auch austeilen können.:biggrin:

MGeee
2006-08-08, 21:35:11
@Piffan

Deswegen werde ich hier wohl auch keine Diskussion mehr suchen, wie bereits geschrieben.
Der Threadtitel war übrigens immer noch: "Ordnungswidrigkeit, brauche Hilfe..Verfahrensfehler?"
Ich habe den für Dich wichtigen Teil mal fett markiert...und kommentiere Deine zwei Postings oben mal nicht weiter.

Piffan
2006-08-09, 12:46:31
@Piffan

Deswegen werde ich hier wohl auch keine Diskussion mehr suchen, wie bereits geschrieben.


Schade!

Du könntest ja auch ein dickes Fell anziehen und ziehst dir aus der "Diskussion" nur das raus, was für dich was bringt. Wenn man Bilanz zieht, nehmen sich die Bash- Postings und die Helfer- Postings zahlenmäßig nicht viel. Am Ende, nach Abzug des Unschönen, bleibt doch ne brauchbare Qunintessenz. Und bitte nicht den Unterhaltungswert außer acht lassen..:wink: :popcorn:

MGeee
2006-08-09, 21:12:18
Schade!

Du könntest ja auch ein dickes Fell anziehen und ziehst dir aus der "Diskussion" nur das raus, was für dich was bringt. Wenn man Bilanz zieht, nehmen sich die Bash- Postings und die Helfer- Postings zahlenmäßig nicht viel. Am Ende, nach Abzug des Unschönen, bleibt doch ne brauchbare Qunintessenz. Und bitte nicht den Unterhaltungswert außer acht lassen..:wink: :popcorn:

Ja, nur bitte so bashen, dass man dabei auch lachen kann...so tumbe "da muss man ja blöd sein" etc. Bashings verbrauchen nur unnötig Bandbreite. Trotzdem ist es dann immer noch sehr zeitaufwändig, die lesenswerten Postings rauszufischen.

Stormtrooper
2006-08-09, 21:57:36
Bashings verbrauchen nur unnötig Bandbreite.

Lol .. der Witz war gut .. wieviel Bandbreite denn? 500Byte? ;D

MGeee
2006-08-09, 22:16:42
Lol .. der Witz war gut .. wieviel Bandbreite denn? 500Byte? ;D

mal 100 Aufrufe = 50 KByte...da für jedes hirnrissige Posting auch noch an alle Teilnehmer Mails verschickt werden, die dann die komplette Seite (inkl. den 500 Byte Schwachsinn) laden...da kommt schon was zusammen.
Ist aber natürlich jetzt von mir nicht ernst gemeint.
Schlimm ist nur, dass es Zeit kostet.

3dzocker
2006-08-10, 21:32:56
Kann man hier mal dicht machen?
Die Moralapostel haben ihren Senf beigetragen - und die bösen/schlechten Autofahrer auch... ;)

tschau

Das gute A
2006-08-11, 11:21:05
Kann man hier mal dicht machen?
Die Moralapostel haben ihren Senf beigetragen - und die bösen/schlechten Autofahrer auch... ;)

tschau

/signed.

Gruß