Gast
2006-08-07, 14:50:05
Hallo,
Ich frage im Auftrag einer Bekannten.
Sie wurde beinah in ihrer Wohnung vergewaltigt. Beinah bedeutet, daß Sie den Wixer verjagen konnte.
Klar ist nun, daß diese Frau keinen Fuß mehr in ihre Wohnung setzt.
Durch geringes Einkommen sagt Sie, wäre es nicht möglich zwei Wohnungen 3 Monate lang zu unterhalten. Der Mieter besteht aber auf die 3 Monate Kündigungsfrist. Gibt es da nicht ein besonderes Gesetz? Ich mein, man kann es doch der Frau wirklich nicht mehr zumuten in dieser Wohnung angemeldet zu bleiben, und desweiteren ständig bei Bekannten zu übernachten anstatt sich eine eigene zu nehmen.
Danke für die Hilfe
Ich frage im Auftrag einer Bekannten.
Sie wurde beinah in ihrer Wohnung vergewaltigt. Beinah bedeutet, daß Sie den Wixer verjagen konnte.
Klar ist nun, daß diese Frau keinen Fuß mehr in ihre Wohnung setzt.
Durch geringes Einkommen sagt Sie, wäre es nicht möglich zwei Wohnungen 3 Monate lang zu unterhalten. Der Mieter besteht aber auf die 3 Monate Kündigungsfrist. Gibt es da nicht ein besonderes Gesetz? Ich mein, man kann es doch der Frau wirklich nicht mehr zumuten in dieser Wohnung angemeldet zu bleiben, und desweiteren ständig bei Bekannten zu übernachten anstatt sich eine eigene zu nehmen.
Danke für die Hilfe