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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehefrau Ausländerin Anspruch auf Hartz4?


VoodooMaster
2006-08-07, 17:07:30
Ich habe da eine Frage :biggrin: , die ich einem Bekannten nicht beantworten kann, er möchte eine Ausländerin aus einem EU Land zur Frau nehmen, hat diese Anspruch auf ALG2 und Deutschkurse? Wie läuft das mit der Krankenversicherung?

Freue mich wenn dat einer hier weiß! Da ich davon Null Plan habe...:eek:

Gast
2006-08-07, 17:10:11
ich bin schon mal gespannt, wie der thread ausartet. "ausländerin, hartz4? sind doch alle gleich"

GBWolf
2006-08-07, 17:19:51
soweit ich mich erinnere kann man durch Heirat mit einem/r Deutschen die Deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Also kann mana uch HIV empfangen ...

Cyphermaster
2006-08-07, 17:22:24
Also kann mana uch HIV empfangen ...
Ich glaube, DIESE Abkürzung lassen wir mal besser :ouch:

Popeljoe
2006-08-07, 22:36:40
Nach der Heirat und der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft hat sie alle Rechte, wie jeder andere Deutsche auch.
Vorher würde ich eher tippen, daß sie sich zu Hause um Stütze bemühen muss!
P1

Super Grobi
2006-08-07, 22:49:33
Nach der Heirat und der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft hat sie alle Rechte, wie jeder andere Deutsche auch.
Vorher würde ich eher tippen, daß sie sich zu Hause um Stütze bemühen muss!
P1

Und alle nicht Deutschen bekommen nichts? ;D

Jeder hier lebenen Mensch hat anspruch auf Harz4. Dazu muss man nur eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Die erlangt Sie mittels der Heiratsurkunde.

SG

John Williams
2006-08-07, 22:50:32
Seit ihr da sicher?
Wenn eine ausländerin einen deutschen heiratet erhält sie automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft?

Seltsam sowas ähnliches gibts gerade bei Stromberg. :smile:

Super Grobi
2006-08-07, 22:52:46
Seit ihr da sicher?
Wenn eine ausländerin einen deutschen heiratet erhält sie automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft?

Seltsam sowas ähnliches gibts gerade bei Stromberg. :smile:

Hab ich auch geraade an!

Aber durch eine Heirat erlangt Sie NICHT automatisch die BRD-Staatsbürgerschaft. sonst könnte die sich ja direkt wieder Scheiden lassen und kann denoch hier verbleiben. Die Staatsbürgerschaft muss benatragt werden und braucht ihre Zeit.

SG

Popeljoe
2006-08-07, 23:19:47
Und alle nicht Deutschen bekommen nichts? ;D
Naja Hartz4 ist doch etwas mehr, als Nichts! ;)
Jeder hier lebenen Mensch hat anspruch auf Harz4. Dazu muss man nur eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Die erlangt Sie mittels der Heiratsurkunde.
SG
Korrekt! Allerdings ist das mit der Genehmigung u.U. eine echt nervige Rennerei, imo selbst bei EU Ausländern.
P1

Winter[Raven]
2006-08-07, 23:33:42
Seit ihr da sicher?
Wenn eine ausländerin einen deutschen heiratet erhält sie automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft?

Seltsam sowas ähnliches gibts gerade bei Stromberg. :smile:

Nein nicht gleich ;) aber nach einer bestimmten Zeit ;)

Crazy_Bon
2006-08-08, 16:28:32
Soweit ich mich entsinne ist das so:
Ein Ausländer oder eine Ausländerin kann erst nach 7 Jahren Aufenthalt in BRD die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, unter Umständen kann die Zeit auch auf 5 Jahren verkürzt werden.

Bei Heirat mit einem Deutschen oder Deutsche beträgt die Frist auf Antrag der deutschen Staatsbürgerschaft auf 4 Jahre.