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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die erste eigene Wohnung - Rechten und Pflichten?


Gast
2006-08-10, 00:52:33
Ich ziehe demnächst in meine erste eigene Wohnung. Leider habe ich keine Erfahrung, bezüglich der Rechten und Pflichten, die mir zustehen.

Dazu kommt, das ich mich zu dem Zeitpunkt in einer Ausbildung befinden werde und hinterher studieren gehen möchte. Ich muss alles selbst bezahlen und beziehe diverse Leistungen wie KG, Bafög.

Nun wüsste ich gerne, was ich da beachten sollte? Ich werde in näherer Zeit wieder umziehen. Wie lange laufen solche Verträge normalerweise? gibts Standards?
Wieviel m² sollten es bei einer Person sein (auch in hinblick auf diverse Zuschüsse, falls relevant)?
Ist es möglich, außer KG, Bafög noch Wohngeld zu beantragen? Wenn ja, wieviel oder wovon hängt das ab?

Von wieviel Euro im Monat lässt es sich leben, wenn einfach alles bezahlt werden muss? Ich werde wahrscheinlich die komplette Einrichtung mitnehmen. Ansonsten bin ich eigentlich ziemlich sparsam. Licht bleibt fast immer aus (dafür der Rechner an), essen auch nicht viel und Nichtraucher.

Was ich auf jeden Fall benötige ist ein Internet und Telefonanschluss.

Also worauf sollte ich jetzt achten?

:( Gast
2006-08-10, 01:03:04
Hm, danke euch allen...ich werde mir eure Ratschläge zu Herzen nehmen.
Danke.

Gast
2006-08-10, 01:18:42
Schöner Fake. Solch sinnlose Kommentare würde ich nie abgeben. ;)

Thowe
2006-08-10, 07:27:34
http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm

P2oldi
2006-08-10, 09:33:02
so Faustformelmäßig heißts glaub ich nicht mehr als 50% des Netto-Einkommens (lieber 33%) für die Kaltmiete rauspulvern. Weil da kommt ja noch Strom, Wasser, Heizung, Nebenkosten drauf. (Ich zahl ~325€ kalt, insgesamt inklusive der vorgenannten Posten komm ich auf etwas über 450€).

Mietverträge haben imho eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Hausratversicherung (+ Privathaftpflichtversicherung, wenn Du net über Deine Eltern versichert bist.)

Von der Größe her ist schwierig zu sagen, kommt ja immer auf die eigenen Ansprüche an... ich hab bei meinen Eltern auf ~8m² gewohnt, das war zu klein ^^ Danach in ner 1-Zimmer-Wohnung mit ~25m², da drin läßt es sich schon aushalten, zumal es ja wie Du schreibst net auf Dauer sein soll. Hab jetzt 44m² und bin damit erstmal zufrieden.

hoffe das hilft Dir erstmal weiter, ansonsten einfach nachfragen :)

Monger
2006-08-10, 10:37:30
Meine Erfahrung (vorallem von meinen Geschwistern) ist, dass im Ernstfall einen auch Gesetze nur mangelhaft schützen. Das wichtigste ist, dass man mit dem Vermieter zurechtkommt, und er einem wohlwollend gegenüber steht.

Deshalb sollte man sich nicht so sklavisch an den Mietvertrag halten (der ist ohnehin meistens überfrachtet), sondern kritische Punkte wie z.B. Renovierung, Wasserkosten, Flurreinigung usw. möglichst noch vor Vertragsabschluss diskutieren. Je früher beide Parteien wissen woran sie sind, desto besser. Dabei geht es gar nicht so sehr dass man um bessere Angebote feilscht, sondern dass man frühzeitig weiß was auf einen zukommt. Sonst kommt bald einer mit "ja, aber ich habe vorausgesetzt dass...", und dann kriegt man sich völlig unnötig in die Wolle. Wie überall im Leben ist auch da Kompromissbereitschaft extrem wichtig.

Kenny1702
2006-08-10, 15:38:48
Ist es möglich, außer KG, Bafög noch Wohngeld zu beantragen? Wenn ja, wieviel oder wovon hängt das ab?
Kein Wohngeld zusätzlich zum BaföG. Du bekommst ja bereits Geld für die Wohnung.

Weyoun
2006-08-10, 17:16:48
Kein Wohngeld zusätzlich zum BaföG. Du bekommst ja bereits Geld für die Wohnung.

Richtig. Jedoch gibts beim BaföG auch keine Erhöhung der Bezüge, wenn keine zwingenden Gründe vorliegen. Man argumentiert damit, dass bei einer Ausbildung (Studium) die Eltern noch verpflichtet sind, dir eine Unterkunft bereitzustellen. Ein zwingender Grund wäre z. B. ein Studiumsort, der von deiner Heimat weit entfernt ist (3 Stunden Fahrzeit afaik).

Ich kann dir aber nicht sagen, ob du überhaupt im Studium BaföG berechtigt bist, denn du hast ja dann schon deine erste Ausbildung hinter dir. Vielleicht kann einer hier dir etwas dazu sagen.

MfG,
Weyoun

Gast
2006-08-11, 02:16:13
Kein Wohngeld zusätzlich zum BaföG. Du bekommst ja bereits Geld für die Wohnung.

Hab ich jetzt auch bemerkt. Dafür ist das Bafög dann höher.

Richtig. Jedoch gibts beim BaföG auch keine Erhöhung der Bezüge, wenn keine zwingenden Gründe vorliegen. Man argumentiert damit, dass bei einer Ausbildung (Studium) die Eltern noch verpflichtet sind, dir eine Unterkunft bereitzustellen. Ein zwingender Grund wäre z. B. ein Studiumsort, der von deiner Heimat weit entfernt ist (3 Stunden Fahrzeit afaik).

Das wird schwierig, sehr schwierig. Inwiefern wird denn das Einkommen der Eltern berücksichtigt? Ich mein, nehmen die nur deren Einkommen, was auf einem Blatt papier steht, her, oder berücksichtigen die auch etwaige Unterhaltszahlungen?

Denn eigentlich stellt sich die Situation so dar: Eltern geschieden, beide jeweils mit jemand anderen zusammenwohnend.
Unterhaltungszahlungen erfolgen bereits (Vater->Mutter), so das kaum eine Zuzahlung seitens der Eltern möglich ist und ich ebenfalls nirgendwo einziehen könnte, denn die Wohnungen sind in beiden Fällen nicht auf deren Namen eingetragen.

Was ist nun mit den monatlichen Kosten? Eine sehr kleine Wohnung reicht mir eigentlich aus, es ist vorerst vorrübergehend.
Internetanschluss ist aber Pflicht (ca. 40 Euro mit Telefon), dazu Handy (12 Euro). Essen denke ich mal reichen etwa 80-120 Euro.
Was muss ich noch berücksichtigen? Ein Auto kommt natürlich nicht in Frage, naja ist eh gesünder. :)

Weyoun
2006-08-11, 13:16:04
Das wird schwierig, sehr schwierig. Inwiefern wird denn das Einkommen der Eltern berücksichtigt? Ich mein, nehmen die nur deren Einkommen, was auf einem Blatt papier steht, her, oder berücksichtigen die auch etwaige Unterhaltszahlungen?

Denn eigentlich stellt sich die Situation so dar: Eltern geschieden, beide jeweils mit jemand anderen zusammenwohnend.
Unterhaltungszahlungen erfolgen bereits (Vater->Mutter), so das kaum eine Zuzahlung seitens der Eltern möglich ist und ich ebenfalls nirgendwo einziehen könnte, denn die Wohnungen sind in beiden Fällen nicht auf deren Namen eingetragen.

Gut, in dem Fall könnte man möglicherweise wirklich sagen, dass du Anspruch auf eine eigene Wohnung hast. Ich muss da gestehen, dass ich mich auf diesem Gebiet leider nicht so gut auskenne. Ich würde dir aber auf jeden Fall mal folgenden Link nahelegen: http://www.bafoeg-rechner.de/ . Wenn du dennoch Fragen haben solltest, im dortigen Board gibt es einige äußerst kompetente Leute, die dir weiterhelfen könnten.

Zu den Lebenskosten kann ich von meiner Seite aus Erfahrung sagen, dass es wirklich hilft, das Geld nicht zu eng zu berechnen. Falls mal etwas größeres passiert (z. B. Herd oder Waschmaschine kaputt), lohnt es sich wirklich ein paar Notgroschen im Haus zu haben. Daher sollte man sich den monatlichen Verbrauch in Euro so berechnen, dass man locker jeden Monat etwas Geld für Notfälle zur Seite legen kann. Sollte dir Bafög gewährt werden (auch für die Wohnung), denke ich, dass man damit einigermaßen über die Runden kommt - man darfs nur nicht übertreiben. Es wird ja auch immerhin so berechnet, dass es zum Leben reichen muss.

Btw. die Versicherungen, laufen die noch über deine Eltern? Evtl. sich das mal näher anschauen...

MfG,
Weyoun

Gast
2006-08-11, 17:42:45
Das wird schwierig, sehr schwierig. Inwiefern wird denn das Einkommen der Eltern berücksichtigt?
Es zählt das was auf dem Lohnsteuerbescheid steht. Außerdem noch natürlich dein eigenes Vermögen und Einkommen.
Was die jweiligen Ehepartner deiner geschiedenen Eltern verdienen spielt keine Rolle, da du mit denen offiziell nichts zu tun hast.

TheNeo1980
2006-08-11, 19:06:39
so Faustformelmäßig heißts glaub ich nicht mehr als 50% des Netto-Einkommens (lieber 33%) für die Kaltmiete rauspulvern. Weil da kommt ja noch Strom, Wasser, Heizung, Nebenkosten drauf. (Ich zahl ~325€ kalt, insgesamt inklusive der vorgenannten Posten komm ich auf etwas über 450€).




Wieso zahlst du so viel

ich hab 50qm² und zahl 196€ KALT + 120€ Nebenkosten (inklusive Heizung) und bekomm jedes Jahr trotz normaler Gasversorgung meiner Heizung noch 350€ ca. meiner Nebenkosten wieder :rolleyes: )

Kein Ghetto..normale Wohnungsgesellschaft und normale Wohnlage..bei mir zb wohn nur mittelstandsrentner :)
Ach ja und Großstadt....

GBWolf
2006-08-11, 19:09:06
Wieso zahlst du so viel

ich hab 50qm² und zahl 196€ KALT + 120€ Nebenkosten (inklusive Heizung) und bekomm jedes Jahr trotz normaler Gasversorgung meiner Heizung noch 350€ ca. meiner Nebenkosten wieder :rolleyes: )

Kein Ghetto..normale Wohnungsgesellschaft und normale Wohnlage..bei mir zb wohn nur mittelstandsrentner :)
Ach ja und Großstadt....

welche denn?

damit kannste in köln in einem 14 m² zimmer in ner wg wohnen (also mit der Kaltmiete, nebenkosten sind da ja geringer)

TheNeo1980
2006-08-11, 19:10:25
welche denn?

damit kannste in köln in einem 14 m² zimmer in ner wg wohnen (also mit der Kaltmiete, nebenkosten sind da ja geringer)

Bottrop mittem im Ruhrpott und ich wohn weit weg von der Ghettogegend und nun ja ok muss dabei sagen ist dritte obergeschoss aber das is ein neusanierter altbau..aus dem Jahr 1930 und nun ja hab nen eigenen Parkplatz und nen kleines Gartenstück :)

GBWolf
2006-08-11, 19:11:58
Bottrop mittem im Ruhrpott und ich wohn weit weg von der Ghettogegend und nun ja ok muss dabei sagen ist dritte obergeschoss aber das is ein neusanierter altbau..aus dem Jahr 1930 und nun ja hab nen eigenen Parkplatz und nen kleines Gartenstück :)

naja großstadt ^^

aber ok, so sollten die Preise auch sein, in Köln die Vermieter ticken eh nicht mehr sauber, nur blöd wenn man da arbeiten muss und net ewig unterwegs sein will...

Chris1337
2006-08-11, 19:35:36
Also ich weiß, bei einer eigenen Wohnung, gehört es zu deinen Pflichten, dass...

- du sie sauber hälst ( der Vermieter kann unangemeldet kontrollieren kommen )
- du ab 22 Uhr nicht unnötig Lärm verursachst
- du das Treppenhaus in einem gewissen Zeitabstand wischen musst ( nach Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern )
- du deinen Eingang sauber halten musst
- du die Einrichtung ( die dir nicht gehört ) nicht beschädigen, verunstalten darfst.

Mehr fällt mir gerade nicht ein.

TheNeo1980
2006-08-11, 19:36:51
naja großstadt ^^

aber ok, so sollten die Preise auch sein, in Köln die Vermieter ticken eh nicht mehr sauber, nur blöd wenn man da arbeiten muss und net ewig unterwegs sein will... 120.000 Einwohner ist schon Großstadt

GBWolf
2006-08-11, 19:44:01
120.000 Einwohner ist schon Großstadt

jo, nach Definition ja ^^ aber auch nur grad 20.000 Einwohner über die Grenze ;)

P2oldi
2006-08-12, 19:32:39
Wieso zahlst du so viel

Hamburg Eimsbüttel halt :/

Kenny1702
2006-08-13, 21:01:53
Was die jweiligen Ehepartner deiner geschiedenen Eltern verdienen spielt keine Rolle, da du mit denen offiziell nichts zu tun hast.
Doch, durchaus. Denn es kann schließlich sein, daß ein Elternteil etwas zuschießen müßte, aber dessen Ehepartner verdient weniger als einen bestimmten Satz. Dann sinkt der Zuschuß des Elternteils um den Betrag, den der Ehepartner unterhalb des Satzes liegt.

TheGoD
2006-08-13, 22:35:57
Marlboro']Also ich weiß, bei einer eigenen Wohnung, gehört es zu deinen Pflichten, dass...

- du sie sauber hälst ( der Vermieter kann unangemeldet kontrollieren kommen )
- du ab 22 Uhr nicht unnötig Lärm verursachst
- du das Treppenhaus in einem gewissen Zeitabstand wischen musst ( nach Absprache mit dem Vermieter und den anderen Mietern )
- du deinen Eingang sauber halten musst
- du die Einrichtung ( die dir nicht gehört ) nicht beschädigen, verunstalten darfst.

Mehr fällt mir gerade nicht ein.

Bist du dir da sicher, ziemlich dreist.:mad:

Mr.Fency Pants
2006-08-13, 22:49:46
Also dass der Vermieter oder sonst irgendeine Person ohne DS Befehl einfach so deine Wohnung betreten darf, halte ich für ein Gerücht.

Gast
2006-08-14, 06:38:20
Also dass der Vermieter oder sonst irgendeine Person ohne DS Befehl einfach so deine Wohnung betreten darf, halte ich für ein Gerücht.

Ohne Grund ~2x pro Jahr, um den Zustand zu überprüfen. Allerdings nur nach Anmeldung und im Beisein des Mieters.
Gibt wenige Ausnahmen, Wasserrohrbruch, Feuer usw. Das Problem ist dann, Aufbrechen nur mit Feuerwehr/Polizei, wenn kein Zweitschlüssel verfügbar ist.