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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietwohnung: Rost im Wasser


pajofego
2006-08-11, 20:07:38
Hallo miteinander,

wie es der Titel schon sagt, habe ich folgendes Problem:

Seitdem ich hier in meine Mietwohnung eingezogen bin, habe ich das Problem mit dem Warm- und Kaltwasser, dass hin und wieder das Wasser sehr braun ist. Minutenlanges Laufen bringt da gar nichts.

Vor kurzem war ein Handwerker da, um den Warmwasserzähler zu entfernen. Dabei hat er eine große Menge von recht großen Rostbrocken rausgeholt. Er meinte, dass die Rohre alle samt verrostet wären und es kein Wunder sei, dass das Wasser braun sei. Ich bat ihm, diese Erkenntnis in den Auftrag reinzuschreiben. Desweitern habe ich meinem Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt.

Heute gab's ein Antwortschreiben von der Hausverwaltung,

die die Beschwerden über den Rost im Wasser auf ein kurzfristiges Phänomen wg. des Zählerwechsel abtun. Man solle die Perlatoren ausbauen und säubern - das habe ich gemacht und es sind lange nicht so große Brocken zu sehen wie sie der Handwerker herausgefischt hat. Mahnend schrieb noch die Hausverwaltung, dass ein Ausspülen der Rohre sehr teuer wäre und ggf. zusätzlich noch Schäden entstehen könnten.

Für mich ist diese Situation unbefriedigend, meine weisse Wäsche ist braun und ich finde es ekelhaft damit kochen zu müssen, was ich nicht mache. Benutze teueres Volvicwasser.

Wie sollte ich auf das Schreiben reagieren? Direkt nochmal den Vermieter darüber in Kenntnis setzen?

Danke,

Gruß

pajofego

Stormtrooper
2006-08-11, 20:36:09
Am besten ab zum Mieterbund wegen Mietminderung herantreten ...
Dann wird der Vermieter das schon richten.

_Gast
2006-08-11, 20:41:00
Die Trinkwasserverordnung regelt, dass das Trinkwasser nicht nur an der Übergabestelle ins Haus, sondern noch am Wasserhahn einwandfrei sein muss. Entsprechend müssen auch Hauswasserleitungen durch die Vermieter saniert werden. Schreib denen einfach, dass sich die Situation nicht verbessert hat und du jetzt (beruf dich auf die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)) das zuständige Gesundheitsamt informieren wirst. Mal sehen, wie schnell die reagieren.

pajofego
2006-08-11, 20:44:25
Am besten ab zum Mieterbund wegen Mietminderung herantreten ...
Dann wird der Vermieter das schon richten.

Ja, das ist sicherlich eine Maßnahme. Aber die wollte nur in Betracht ziehen, wenn gar nichts mehr geht. Mein Vermieter war bis jetzt eigentlich ein ganz vernünftiger...daher wollte ich die Sache erst einmal ohen Mieterbund rangehen. An eine Mietminderung, bin ich überhaupt nicht interessiert. Ich will sauber Wasser haben!

Wie sieht's denn aus, auch wenn mein Vermieter einer Reinigung/Instandsetzung einwilligen würde, heißt noch lange nicht, dass die anderen Vermieter zustimmen, oder? Wie würde soetwas überhaupt ablaufen? Weiss das einer von euch?

drmaniac
2006-08-12, 00:39:40
http://www.lbs.de/microsite-presse/recht-und-steuern/rs-archiv-2000/wasser




Farbiges Wasser - ein Mangel
Wenn aus dem Wasserhahn einer Wohnung nur noch ein leicht rotbraun gefärbtes Wasser herausläuft, dann muss sich das der Mieter nicht gefallen lassen. Er darf nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Miete kürzen, sofern der Wohnungseigentümer keine Abhilfe schafft (Amtsgericht Görlitz, Aktenzeichen 3 C 1347/96).

Der Sachverhalt: Ein halbes Jahr lang ärgerte sich ein Mieter stets dann, wenn er einen Wasserhahn in seiner Wohnung aufdrehte: Statt klaren Wassers trat eine rötliche Flüssigkeit aus. Die Färbung stammte, wie sich später herausstellte, vom Rost in den Leitungen. Der Mieter beschwerte sich zunächst ohne Erfolg dagegen, dann beharrte er wegen dieses Mangels auf einer Kürzung der Miete. Schließlich, so argumentierte er, wirke das Wasser immer leicht schmutzig. Man fürchte auch, sich dadurch irgendwelche Krankheitserreger einzufangen. Der Wohnungseigentümer räumte zwar die Färbung des Wassers ein, sah darin jedoch keinen Anlass, auf einen Teil seiner monatlichen Einnahmen zu verzichten.

Das Urteil: Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mieter durchaus das Recht, wegen dieses Mangels seine Zahlungen zu kürzen. Im konkreten Fall seien 1,9 Prozent der Miete angemessen. Bei einem monatlichen Gesamtbetrag von knapp 1000 Mark durfte der Mann also fast 19 Mark einbehalten. Das Amtsgericht ging in der Urteilsbegründung allerdings noch weiter. Hätte es sich nicht nur um leicht gefärbtes, sondern um extrem eisenhaltiges, braunes Wasser gehandelt, dann wäre es sogar gestattet gewesen, die Miete um 20 Prozent zu kürzen. Grundsätzlich gilt bei solchen Minderungen für jeden betroffenen Mieter: Nicht einfach die Zahlungen zusammenstreichen, sondern zunächst einmal den Eigentümer über den Mangel informieren und um Abhilfe bitten.


ich war auch mal in so einer Wohnung. der Vermieter musste für das ganze Hais (12 Wohnungen) neue Leitungen legen, der war super sauer und hat rumgeheult was in da Haus kostet (hmmm...warum verkaufte er es dann nicht ;) ) ...

Dar1gaaz
2006-08-12, 10:56:51
du musst dir nicht gefallen lasse, Wasser aus dem Supermarkt zu benötigen um kochen zu können.

Sprich ihn doch erst einmal erneut drauf an.

Ich verstehe, dass du das Verhältnis zu deinem Vermieter nicht direkt runieren oder anspannen willst. Aber dennoch solltest du was unternehmen.


Erzähl dann wies weitergegangen ist