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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was ist legal ... was nicht? (roms/abandon/etc.)


DNAn
2006-08-13, 08:11:30
also ich weiss zB das im bereich PC spiele manche Hersteller, entweder die ganzen Spiele (GTA1+2, sind kostenlos zudownloaden und das ganz legal) oder nur den source-code veröffentlichen (q1 bis q3a, dukenukem3d, avp, ...).
infos zu solchen spielen gibts auf http://www.liberatedgames.org/

aber dann gibt es noch die reihe von seiten mit *alten* spielen, genannt Abandon(gamez,warez,...). das sind dann meisten mehrere internetseiten, welche mit alten DOS spielen handelt. Ist meist nicht ganz klar wie die Lizenzfrage ist.

jetzt aber meine eigentliche frage zu alt Spielconsolen oder Computer (bei Amigaspielen ist es noch so das einige Lizenzen immernoch beim Hersteller zB LucasArts), wie sieht es mit GB, Atari, ... oder dem SuperBrotKasten C64 aus (ZakMcKracken oder Maniac Manson - frei für alle ?) ?

RoKo
2006-08-13, 12:25:06
aber dann gibt es noch die reihe von seiten mit *alten* spielen, genannt Abandon(gamez,warez,...). das sind dann meisten mehrere internetseiten, welche mit alten DOS spielen handelt. Ist meist nicht ganz klar wie die Lizenzfrage ist.
Doch, ist klar: Illegal. http://de.wikipedia.org/wiki/Abandonware
jetzt aber meine eigentliche frage zu alt Spielconsolen oder Computer (bei Amigaspielen ist es noch so das einige Lizenzen immernoch beim Hersteller zB LucasArts), wie sieht es mit GB, Atari, ... oder dem SuperBrotKasten C64 aus (ZakMcKracken oder Maniac Manson - frei für alle ?) ?
Nein, da ist nichts frei, wenn es nicht explizit freigegeben wurde. Insbesondere ist von LucasArts gar nix frei.

DNAn
2006-08-14, 22:49:02
danke !

Gast
2006-08-16, 14:09:06
Doch, ist klar: Illegal. http://de.wikipedia.org/wiki/Abandonware

Nein, da ist nichts frei, wenn es nicht explizit freigegeben wurde. Insbesondere ist von LucasArts gar nix frei.

Viel mehr würde mich mal interessieren, was passiert wenn man die Platte voller Mame Games hat (4000?), paar Amiga/C64 Emus mit sämltichen spielen (gibt ja Torrent Packs für sowas), und man "erwischt" wird. Wird man strafrechtlich genauso belangt, als wenn es aktuelle Spiele wären?


Ano

Ric
2006-08-16, 14:34:07
... macht es einen strafrechtlichen unterschied, ob du ein fabrikneues auto entwendest, oder ein alten opel kadett ?

Denk mal drüber nach!

Spearhead
2006-08-16, 14:44:33
Viel mehr würde mich mal interessieren, was passiert wenn man die Platte voller Mame Games hat (4000?), paar Amiga/C64 Emus mit sämltichen spielen (gibt ja Torrent Packs für sowas), und man "erwischt" wird. Wird man strafrechtlich genauso belangt, als wenn es aktuelle Spiele wären?


Ano

Ich würde sagen das kommt auf den Kläger an... wenn die Firmen von denen die Spiele sind / vertrieben werden/wurden daran interessiert sind dich deswegen anzuklagen, dann hast du bei der Menge durchaus ein Problem ;)

Das ist aber eben die Sache bei Abandonware, meistens juckt es keine Firma mehr was mit den Sachen passiert, die Sachen werden zwar nicht freigegeben, aber was die User damit machen wird ignoriert, weil es die Mühe normalerweise einfach nicht mehr wert ist.

biggoof
2006-08-23, 10:13:06
ist immer das Prinzip: wo kein Kläger da kein Richter..
Viele Firmen von alten Spielen sind schon Pleite und wer die Rechte dran hat ist womöglich sogar nicht geklärt.
Bei grossen Firmen (LucasArts) wird normal nix freigegeben. Die vermarkten das Spiel lieber selber nochmal. (z.B. C&C bei EA)
Schade eigentlich..

Gast
2006-08-29, 17:38:18
... macht es einen strafrechtlichen unterschied, ob du ein fabrikneues auto entwendest, oder ein alten opel kadett ?

Denk mal drüber nach!

Das ist schon richtig. Das alter macht die sache nicht strafunwürdiger. Aber man muss auch mal mit beiden Füssen auf dem Boden bleiben. Wenn man ein 20 Jahre altes Computerspiel zockt, welches der Grafik wegen nur noch ein müdes Lächeln auf den Mund zaubert, spielt, und man "erwischt" wird, sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.

Und wie schon gesagt, bei etlichen Titeln gibt es die Rechteinhaber garnicht mehr.
Anders sieht es natürlich bei spielen der großen aus, also Capcom, Taito und konsorten. Die verdienen ja auch heute noch Kohle damit, indem sie Compilations auf den Markt werfen.

Aber ich glaube ernsthaft, das ein Staatsanwalt sowas nicht sonderlich interessiert.

Ano

ShadowXX
2006-08-29, 17:45:19
Es gibt ja auch durchaus Site, wo man legal C64-Games runterladen kann (z.B. Lemon).

Die packen auf Ihre Seite nur Games, wo Sie die Rechteinhaber gefragt haben oder die Freeware sind.


The downloadable games on this site are either freeware, or the copyright holder has given permission for free distribution.

Ric
2006-08-29, 19:00:51
@ Gast

recht hast du: wo kein kläger, da kein richter.

Wie du schon sagtes: Wenn der rechteinhaber was dagegen hat, dann (könnte) es harrig werden.
Aber dazu müsste man erst mal erwischt werden,
dann ist der wert sehr gering (tendenz zur einstellung),

Gast
2006-09-27, 00:44:09
Das ist schon richtig. Das alter macht die sache nicht strafunwürdiger. Aber man muss auch mal mit beiden Füssen auf dem Boden bleiben. Wenn man ein 20 Jahre altes Computerspiel zockt, welches der Grafik wegen nur noch ein müdes Lächeln auf den Mund zaubert, spielt, und man "erwischt" wird, sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.

Das ist ein Wunsch Denken wie man sich es natürlich gerne wünscht.

Aber Recht ist Recht und Gesetz ist Gesetz.
Daher wird man wohl damit rechnen müssen,
daß das normale Urheberrechtsverstöße-Portfolio
herausgekramt wird und man genau die selbe Strafe bekommt wie wenn das Spiel nagelneu wäre.


Der einzige Schutz besteht vielleicht höchstens nur da,
wo die Firma wirklich nicht mehr existiert und ein Rechteinhaber nicht mehr auszumachen ist.
Dabei ist aber auch zu berücksichtigen,
daß es durchaus Firmen geben kann, die zwar nicht
mehr aktiv produzieren da Bankrott aber dennoch immer noch auf dem Papier bestehen.
Da dürften also die Gläubiger ein berechtigtes Interesse haben, daß ein Raubkopierer Geld an die nur noch auf dem Papier bestehende Firma bezahlt.




Aber ich glaube ernsthaft, das ein Staatsanwalt sowas nicht sonderlich interessiert.

Mag ja sein.
Spielt hier aber keine Rolle, da ein Staatsanwalt handeln MUSS, wenn es der Rechteinhaber bzw. Kläger einfordert.

Der Staatsanwalt kann also nicht sagen "bäh das Spiel ist so alt, habe keinen Bock." Das funktioniert nämlich nicht.



Am besten ist es daher, man legt sich solche
Abandonwarespielesammlungen erst gar nicht an
und vernichtet bestehende CD Sammlungen.