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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pc-Spiel Umtausch möglich?


CharlizeTheron
2006-08-13, 23:38:20
Frage steht ja im Titel. Hab mir am Freitag Anstoss 2007 gekauft, und das Spiel liegt an der Grenze zur Unspielbarkeit aufgrund diverser schlimmer Bugs.

Anfangs lief es noch quasi Absturzfrei, später stürzt es im Minutentakt ab.

Hat jemand fundierte Informationen wie es mit einem Umtauschrecht bei derartig verbuggter Software aussieht?

P.S. es FEHLEN sogar Features die im Handbuch beschrieben sind.....

Das warten auf einen Patch kommt absolut nicht in Frage. Nach dem Motto: "Heute 40 Euro latzen und 3 Monate später, wenns nur noch 20 kostet spielen" geht mal gar nicht.

AnarchX
2006-08-13, 23:39:34
Du hast es ausgepackt -> kein Umtausch mehr möglich(Kullanz vielleicht...).

Berni
2006-08-13, 23:50:11
Wieso wäre nach dem Auspacken kein Umtausch mehr möglich? Nur der Umtausch aus Kulanz kann so ausgeschlossen werden; die gesetzlichen Ansprüche laut BGB aber nicht.
Du kannst vom Händler daher verlangen, die Bugs und fehlenden Features im Rahmen der Nacherfüllung ( http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html )nachzubessern. Wahlweise (und das wird er tun; glaube kaum, dass er die Mängel behebn kann) kann er dir dann das Geld zurückgeben. Dazu ist es allerdings nötig, stichhaltige "Beweise" vorzulegen über die Bugs bzw. fehlenden Features. Also am Besten ne Liste zusammenstellen und evtl. auch von anderen Usern die ebenso Probleme haben Erfahrungsberichte aus dem Internet ausdrucken und mitnehmen.

CharlizeTheron
2006-08-13, 23:58:12
Wieso wäre nach dem Auspacken kein Umtausch mehr möglich? Nur der Umtausch aus Kulanz kann so ausgeschlossen werden; die gesetzlichen Ansprüche laut BGB aber nicht.
Du kannst vom Händler daher verlangen, die Bugs und fehlenden Features im Rahmen der Nacherfüllung ( http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html )nachzubessern. Wahlweise (und das wird er tun; glaube kaum, dass er die Mängel behebn kann) kann er dir dann das Geld zurückgeben. Dazu ist es allerdings nötig, stichhaltige "Beweise" vorzulegen über die Bugs bzw. fehlenden Features. Also am Besten ne Liste zusammenstellen und evtl. auch von anderen Usern die ebenso Probleme haben Erfahrungsberichte aus dem Internet ausdrucken und mitnehmen.

Na ich versuchs erstmal ohne irgendwelche ausgedrucken "Beweise". Ich geb dem aber gerne die URL vom Ascaron Supportforum das sollte schon reichen hoffe ich. Der wird wohl kaum wegen 40 Euro (welche ja nichtmal seine persönlichen sind), irgendwelche Aufwändigen REcherchen oder was so starten.... hoffe ich ....

Mir gings hauptsächlich um die Grundsätzliche Sache ob da überhaupt was zu machen ist theoretisch. Da das Produkt ja nun wirklich NICHT wie beschrieben nutzbar ist. Geld will ich nichtmal zurück für die Kohle/Gutschein kauf ich mir dann 2 Dvds oder so. Jedenfalls werd ich morgen das Ergebnis des Umtauschs hier posten.

Hucke
2006-08-14, 00:08:17
Klare Produktmängel. Immer schön anprangern und Geld zurück verlangen. Nacherfüllung dürfte ja etwas kniffliger werden für nen Händler.

Wenn sich genügend Käufer beschweren, dann wird sich vielleicht auch mal was ändern. Naja, hab noch Träume. :D

Aber die Rückgabe des Spieles dürfte bei nem guten Händler kein Thema sein.

Heimatsuchender
2006-08-14, 00:09:15
Die meisten Haendler schreiben ja:
"Wir nehmen nur ungeoeffnete Software zurueck."

Wenn du dich durchsetzen kannst, sollte das aber kein Problem sein. Ansonsten verweise wirklich auf das Ascaron-Forum. Da steht bereits etliches ueber die vorhandenen Bugs und fehlenden Features drin. Und ich frage mich gerade: Warum haben die Magazine und Zeitschriften diese Bugs nicht bemerkt?:confused: :|

tobife

Marbleearth
2006-08-14, 00:13:43
Und ich frage mich gerade: Warum haben die Magazine und Zeitschriften diese Bugs nicht bemerkt?:confused: :|

tobife

tja warum :( wer weiss was da für Summen geflossen sind. Ist wirklich superärgerlich soviel Geld für ein unfertiges Spiel augegeben zu haben ;(

CharlizeTheron
2006-08-14, 00:29:21
Die meisten Haendler schreiben ja:
"Wir nehmen nur ungeoeffnete Software zurueck."

Wenn du dich durchsetzen kannst, sollte das aber kein Problem sein. Ansonsten verweise wirklich auf das Ascaron-Forum. Da steht bereits etliches ueber die vorhandenen Bugs und fehlenden Features drin. Und ich frage mich gerade: Warum haben die Magazine und Zeitschriften diese Bugs nicht bemerkt?:confused: :|

tobife

DAS frage ich mich allen ernstes auch kann ich dir sagen..... Da sind teilweise so schwerwiegende Fehler drin , die kann man UNMÖGLICH übersehen. Da bleibt echt nur die Vermutung mit dem geflossenem Geld. Nach dem Anstoss 4 Desaster, ziehen die jetzt sowas ab.

Das freut die potentiellen Kunden für zukünftige Spiele der entsprechenden Softwarefirma.

Man ich könnt mich echt aufregen. Da hätt ich mir doch lieber die 5. Staffel der Bundys auf DVD kaufen sollen... Ich hoffe ich kriegs morgen echt noch umgetauscht.

deekey777
2006-08-14, 00:34:39
Du hast es ausgepackt -> kein Umtausch mehr möglich(Kullanz vielleicht...).
Und wenn du einen Fernseher auspackst?
X-D
Du verwechselst die Materie mit dem Widerruf bei Fernabsatzverträgen, wo der Käufer den Inhalt des Datenträgers mit einfachen Mitteln eigen machen könnte. Da gibt es eine Einschränkung, aber hier geht es um ein anderes Thema.
Für Standardsoftware (dazu gehören auch Spiele) gelten die gleichen gesetzlichen Rechte des Käufers aus der Mangelhaftung gegenüber dem Verkäufer, wenn zusätzlich kein Nutzungsvertrag geschlossen wurde.
Das BGB formuliert die Verpflichtung des Verkäufers in § 434 Absatz 1: "Die Sache ist frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Ver- wendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Die Gerichte erkennen auf Sachmängel in diesem Sinne, wenn das Programm etwa bereits bei geringfügigen Bedienungsfehlern abstürzt, wenn entgegen der Leistungsbeschreibung bestimmte Funktionen fehlen oder wenn es zu anderen Programmen nicht wie zugesichert kompatibel ist.
http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2002/05/recht/recht.html

Da es dem Verkäufer unzumutbar ist, den Vertrag nachzuerfüllen (wie soll er das Spiel von Bugs befreien), kommt eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag.
So weit die Theorie: Was kann der Verkäufer für ein fehlerhaftes Spiel? Ist er verpflichtet, ein Spiel auf verschieden kofigurierten PCs auf Bugs zu testen? Eher nein. Demgegenüber stehen die gesetzlichen Rechte des Käufers, die nicht einfach so umgangen werden dürfen.
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-433-computerkauf.htm#2.%20
Gewährleistung
a) §§ 434 ff. BGB (Standardsoftware)
Beim Erwerb von Standardsoftware wird das Gewährleistungsrecht des Kaufs angewandt.
aa) Die Soll-Beschaffenheit ergibt sich aus Produktbeschreibung und Erwartungen des Kunden (Pflichtenheft), soweit sie Vertragsgegenstand geworden sind (herrschender subjektiv-objektiver Fehlerbegriff, z. B. MünchKomm-Westermann § 459 Rn. 6 ff.), sowie aus den üblichen Standards vergleichbarer Programme und nach dem Stand der Technik Erwartbaren (Malzer, Der Softwarevertrag S. 144 ff. mit Nachweisen).

bb) Die Ist-Beschaffenheit ist durch folgendes gekennzeichnet: Fehlende Funktionen; überflüssige Funktionen; falsche Funktionserfüllung; schlechte Funktionserfüllung; Anwendungsprobleme (LG Oldenburg v. 24.4.91 CR 92, 26; Heinz Bons, Computer-Software und Sachmängelhaftung, Hrsg. Gorny/Kilian, German Chapter of the ACM-Berichte, S. 35).

Die Ursachen solcher Funktionsdefizite sind vielfältig: Planungsfehler, Entwurfs-/Konstruktionsfehler, Programmier-/Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler (Computerrechts-Handbuch, Kap. 12 Rdn. 45 ff., Kap. 13 und Kap. 40 Rdn. 102 ff.).

cc) Schwierig ist die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche: Liegt ein Bedienungsfehler des Erwerbers vor oder ein Funktionsfehler? Bei Nichtreproduzierbarkeit des Fehlers ist die Abgrenzung kaum realisierbar.

dd) In den AGB wird regelmäßig dem Händler/Hersteller ein Nachbesserungsrecht eingeräumt. Hierbei ist § 309 Nr. 8b bb) BGB zu beachten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist dem Kunden das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu belassen. Das Fehlschlagen ist jetzt in § 440 S. 2 BGB definiert (nach dem 2. Versuch).
..........
e) Unvermeidliche Fehler
Programme können nicht vollständig durchschaut werden. Daher haben sie Funktionen, die der Entwickler gar nicht kannte. Aber sie haben auch das Gegenteil, nämlich Fehler. Das BGB lässt verschuldensunabhängig für Fehler haften (§ 434 Nr. 1 und 2, 634 Nr. 1-3 BGB). Die Fehlerquote von Software lässt sich durch Kontrollen senken. Die Frage ist, ob der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag steht. Hier wird man dem Hersteller das Risiko geben müssen, da es in jedem Fall um vermeidbare Fehler geht und er der cheapest cost avoider ist (vgl. dazu Computerrechts-Handbuch Kap. 40 Rdn. 155 ff.; Kilian, Haftung für Mängel der Computersoftware, S. 31).

(del)
2006-08-14, 00:37:54
Media Markt tauscht in der Regel anstandslos aus oder gibt Geld zurück. Kundenbindung ist den mittlerweile zum Glück mehr wert als 40 € Verlust.

Ähnliche Gruppen des Metro-Konerns verhalten sich mit Sicherheit ähnlich. :)

CharlizeTheron
2006-08-14, 00:40:17
Und wenn du einen Fernseher auspackst?
X-D
Du verwechselst die Materie mit dem Widerruf bei Fernabsatzverträgen, wo der Käufer den Inhalt des Datenträgers mit einfachen Mitteln eigen machen könnte. Da gibt es eine Einschränkung, aber hier geht es um ein anderes Thema.
Für Standardsoftware (dazu gehören auch Spiele) gelten die gleichen gesetzlichen Rechte des Käufers aus der Mangelhaftung gegenüber dem Verkäufer, wenn zusätzlich kein Nutzungsvertrag geschlossen wurde.

http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2002/05/recht/recht.html

Da es dem Verkäufer unzumutbar ist, den Vertrag nachzuerfüllen (wie soll er das Spiel von Bugs befreien), kommt eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag.
So weit die Theorie: Was kann der Verkäufer für ein fehlerhaftes Spiel? Ist er verpflichtet, ein Spiel auf verschieden kofigurierten PCs auf Bugs zu testen? Eher nein. Demgegenüber stehen die gesetzlichen Rechte des Käufers, die nicht einfach so umgangen werden dürfen.
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-433-computerkauf.htm#2.%20

Das liest sich ja recht positiv..... ich habe mir überlegt (ja steinigt mich VErbrecher), evtl. zu sagen das Spiel lässt sich schlichtweg nicht installieren. Um jedweden Diskussionen mit ihm/ihr aus dem WEg zu gehen.

CharlizeTheron
2006-08-14, 00:44:08
Media Markt tauscht in der Regel anstandslos aus oder gibt Geld zurück. Kundenbindung ist den mittlerweile zum Glück mehr wert als 40 € Verlust.

Ähnliche Gruppen des Metro-Konerns verhalten sich mit Sicherheit ähnlich. :)

Ich bin mir nichtmal sicher ob das für, in dem Falle Karstadt, der VErlust ist. Oder ob das nicht mit dem Hersteller(Ascaron) irgendwie geregelt wird.

Peleus1
2006-08-14, 00:47:16
Erfahrungsgemäß ist es kein Problem. Hier bei uns kriegt man allerdings "nur" Geschenkgutscheine. Doch die bekommt man nur wnen das SPiel geöffnet ist, ist es noch verschweisst, kriegt man sein Geld.
So kann man ganz einfach auch den Gutschein wieder in Geld machen. :)

CharlizeTheron
2006-08-14, 00:51:55
Erfahrungsgemäß ist es kein Problem. Hier bei uns kriegt man allerdings "nur" Geschenkgutscheine. Doch die bekommt man nur wnen das SPiel geöffnet ist, ist es noch verschweisst, kriegt man sein Geld.
So kann man ganz einfach auch den Gutschein wieder in Geld machen. :)

Nunja ich habe auch schon "gehört" Spiel abgeben ---> eingeschweisstes Spiel wieder mitnehmen (dasselbe) am anderen Tag Kollegen schicken der Geld zurück holt. Allerdings ist mir soviel Kriminelle Energie zuviel :biggrin: . Mir reicht wie gesagt nen dummer Gutschein, dann kauf ich mir halt was schönes

StefanV
2006-08-14, 00:54:48
Ab zum Händler und nicht eher gehen, bis er dir das Geld zurückgegeben hat.

Am besten noch darauf bestehen, das der Händler sich in deiner Anwesenheit bei Ascaron bzw dem Publisher beschwert.

Peleus1
2006-08-14, 00:54:53
Nunja ich habe auch schon "gehört" Spiel abgeben ---> eingeschweisstes Spiel wieder mitnehmen (dasselbe) am anderen Tag Kollegen schicken der Geld zurück holt. Allerdings ist mir soviel Kriminelle Energie zuviel :biggrin: . Mir reicht wie gesagt nen dummer Gutschein, dann kauf ich mir halt was schönes
Ja.
Naja, wenn du dir was anderes kaufst ist es kein Problem, für mich gabs damals nicht.
Und naja kriminelle Energie, ich find das eigentlich okay. Wenn das Spiel unspielbar ist.....

CharlizeTheron
2006-08-14, 01:01:56
Ja.
Naja, wenn du dir was anderes kaufst ist es kein Problem, für mich gabs damals nicht.
Und naja kriminelle Energie, ich find das eigentlich okay. Wenn das Spiel unspielbar ist.....

Naja unspielbar ist übertrieben aber doch nicht wirklich "lustig", geschweige denn wie im Handbuch beschrieben bzw. vorher angekündigt.

Na egal WAS ich für die Kohle kaufe. ALLES ist besser als das Stück Software. Ich würde sogar liebend gerne für 40 Euro Gummibärchen nehmen. Ich weiss gar nicht warum ich überhaupt noch fürn PC Spiele bei Release kaufe.... da gabs die letze Zeit IMMER nur Theater.... IMMER

Peleus1
2006-08-14, 01:03:29
Naja unspielbar ist übertrieben aber doch nicht wirklich "lustig", geschweige denn wie im Handbuch beschrieben bzw. vorher angekündigt.

Na egal WAS ich für die Kohle kaufe. ALLES ist besser als das Stück Software. Ich würde sogar liebend gerne für 40 Euro Gummibärchen nehmen. Ich weiss gar nicht warum ich überhaupt noch fürn PC Spiele bei Release kaufe.... da gabs die letze Zeit IMMER nur Theater.... IMMER
Ja also.
Das ist wie wenn du nen Auto kaufst, das Reifen haben soll, aber keine hat
---> es fährt nicht. :)

Aber ich denk du kriegst das Geld wieder, war bei mir immer so.

CharlizeTheron
2006-08-14, 01:05:02
Ja also.
Das ist wie wenn du nen Auto kaufst, das Reifen haben soll, aber keine hat
---> es fährt nicht. :)

Aber ich denk du kriegst das Geld wieder, war bei mir immer so.

Das will ich aber jetzt näher wissen :biggrin: .

Wie oft tauschte denn Spiele um ? :eek:

Peleus1
2006-08-14, 01:06:40
Das will ich aber jetzt näher wissen :biggrin: .

Wie oft tauschte denn Spiele um ? :eek:
Gucksu PN :)

Naja, umtauschen tu ich eigentlich nicht viel. Aber ich denk das ich seitdem nicht viel geänder hat.

schmalhans
2006-08-14, 01:54:32
Also im MM ist es so: Wenn du aus irgendeinem Grund das Spiel nicht möchtest, also das Geld zurückhaben willst, gehts du mit dem Kassenbon da hin und die geben dir deine Asche zurück :up: War bei mir bisher so.

CharlizeTheron
2006-08-14, 14:59:10
Also im MM ist es so: Wenn du aus irgendeinem Grund das Spiel nicht möchtest, also das Geld zurückhaben willst, gehts du mit dem Kassenbon da hin und die geben dir deine Asche zurück :up: War bei mir bisher so.

Hat tatsächlich problemlos geklappt. Ein Glück

piker
2006-08-15, 20:26:39
Hat jemand fundierte Informationen wie es mit einem Umtauschrecht bei derartig verbuggter Software aussieht?


nicht konkret...aber ein kumpel hat bei media-markt schon klamotten umgetauscht die die selber garnicht im sortiment haben. ohne bong und garnichts. einfach ein bißchen rumgelabert und schon gabs kohle an der kasse wieder, die dort nichtmal hingetragen wurde ... echt "kulant" der laden :biggrin: