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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Forderungseinzug von Rechtsanwalt erhalten o_O


Nedo
2006-08-16, 12:52:01
Hi, ich habe heute Post bekommen von einem Rechtsanwalt namens Olaf Tank.
Angeblich soll ich mich am 30.05.2006 bei hausaufageb-heute.com angemeldet haben und die Rechnung vom 21.06.2006 sei noch offen. Zu der Zeit (30.05.06) war ich aber gemütlich im Urlaub X-D
Ich mach mir mal die Mühe und tipp den Brief ab:

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Sehr geehrter Herr x,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandatschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 21.06.2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R517815 für die Anmeldung vom 30.05.2006 um 14:48 Uhr auf der Internetseite Hausaufgaben-heute.com mit folgender Anmelde-IP:xxx.xxx.xxx.xx.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher 84,00 EUR. Da sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Liquidation:

blablabla
blabla
bla

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 123,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

24.08.2006 hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Sollten sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können, dass Sie ihre Daten niemals auf oben genannter Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet, jedoch eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, erstattet.

Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, so haben Sie mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrags bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank, Rechtsanwalt

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So... und nun? Hat da jemand evtl. mit meiner IP wirklich soas angestellt oder is das ein Fake oder was soll ich tun?
Bitte um Hilfe :redface:

lg nedo

E: Achja, Telefonnummer mit 0541-Vorwahl steht auch alles drauf. Auch einzusehen auf der dazugehörigen Homepage http://www.inkassorecht.net/kontakt

hadez16
2006-08-16, 13:01:01
ich würd sagen das weißt du aber am besten ob du da leistung beansprucht hast oder nicht

in den AGB der seite steht z.B:


§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Kosten belaufen sich auf sieben Euro inklusive Mehrwertsteuer monatlich und berechtigen zum Zugang zum Memberbereich. Der Mitgliedsbeitrag wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt.

Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

Preise auf der Rechnung sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, stets Kundenendpreise inklusive Mehrwertsteuer.



weiter drüber steht dann, das man erst in den Memberbereich kommt, wenn man den Betrag bezahlt hat. Hast du das?

Oder warst du nie auf der seite oder wie?

Scoff
2006-08-16, 13:02:57
Google mal nach Olaf Tank. Du bist nicht der erste der die Person kennen lernt. Scheint ein Internet Betrüger zu sein.

Strafanzeige gegen Hr. Tank: http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137153422/12

Unterschrift nur gedruckt? http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137120162

Hadez: Er war im Urlaub zu der Zeit wo er sich angemeldet haben soll.

peppschmier
2006-08-16, 13:05:00
guckst du hier:

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=260785

Es gibt ein Urteil, wonach ein Abo über die AGB´s nicht wirksam ist. Widerspruch einlegen und im inet weiter informieren. Die Schmidtlein Kanzlei ist recht bekannt, solltest Du einiges zu finden....

pt3
2006-08-16, 13:05:10
Wohnst du denn alleine in deiner Wohnung?

govou
2006-08-16, 13:08:53
Ich würde einfach überhaupt nicht antworten. Kostet deine Zeit, deine Druckertinte, ggf. deine Telefonkosten. Soll er dich doch vor Gericht zerren. Da du (ich denke mal nachweislich) im Urlaub warst, dürfen die nachher Gerichtskosten, Anwaltskosten von dir etc. bezahlen.
Mach sie platt!

Senfgnu
2006-08-16, 13:12:07
anrufen, sagen, dass du weg warst und gut ist. Dass der Vertrag unwirksam ist, ist wohl eher eine erfreuliche Nebensache.

DEAF BOY
2006-08-16, 13:15:47
Würde ich sagen, Fake.

Weil ich nicht normal finde: Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum 24.08.2006 hier eingehend.

Die haben so eilig. In 10 Tage 123 Euro auftreiben? Niemals.

Nedo
2006-08-16, 13:18:55
Wohnst du denn alleine in deiner Wohnung?
Nein, aber so doof is keiner bei uns in der Familie :D
@hadez: ich war noch nie auf so einer Seite :)

Ok, ich schau mal, evtl. frag ich mal bei der Polizei nach, was denn da so geht ^^
Vllt. ruf ich da mal an :D

Nedo
2006-08-16, 13:20:03
Würde ich sagen, Fake.

Weil ich nicht normal finde: Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum 24.08.2006 hier eingehend.

Die haben so eilig. In 10 Tage 123 Euro auftreiben? Niemals.
Genau das hat mich auch als aller erstes stutzig gemacht.
Naja mal abwarten... Ich könnte ja zu Akte 06 gehn X-D

Scoff
2006-08-16, 13:26:05
Die waren da wohl schon. :biggrin:

littlejam
2006-08-16, 13:26:06
Schmidtlein GbR hört man öfter im Zusammenhang mit solchen "Angeboten".
Siehe auch http://www.jurablogs.com/meldungen/2006/03/30/38541/

Die dahinterstehende "ISAS" kann man hier besuchen:
http://www.isa-solutions.de/index.php

Bemerkenswert ist die unglaubliche Ähnlichkeit der Projekte dieser Firma ;D
Das ist ja so lächerlich.

Gruß

Zaffi
2006-11-02, 23:01:26
der werte Herr Tank macht übrigens munter weiter mit seinr Klagewelle gegen Gott und die Welt, habe vorgestern noch ein aktuelles Schreiben von ihm gesehen (nicht an mich adressiert) wo er die gleiche Masche immer noch abzieht, seltsamer Rechtstaat in dem wir hier leben, wo einer sowas dauerhaft abziehen kann :rolleyes:

Ach ja, die Seite www.forderungseinzug.de gehört wohl auch dem Hr. Tank.... also besser drüber nachdenken bevor man drauf klickt :eek:

ups jetzt war ich doch drauf und da steht unter anderem das hier:

"Die Kanzlei für Forderungseinzug bildet von der außergerichtlichen, schriftlichen und telefonischen Mahnung über das gerichtliche Mahn- bzw. Klageverfahren bis hin zu vielfältigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die gesamte mögliche Prozesskette der Forderungsbeitreibung ab. Dabei sind wir für das Mengengeschäft in besonderer Weise ausgestattet.

und das hier noch:

Die Kanzlei strebt höchste Qualität, Innovationsführerschaft und ein extra Plus an Service und Engagement in allen Bereichen an. Mandanten und Anspruchsgegner sollen davon gleichermaßen profitieren. Unter Befolgung von Recht und Gesetz fühlen wir uns als Anwaltskanzlei hohen moralischen und berufsrechtlichen Prinzipien verpflichtet.

Na sowas :eek:

Thowe
2006-11-03, 00:04:15
Das nächste mal wenn ich in der Rheiner Landstraße bin, kann ich ihn ja "Liebesgrüße aus Moskau" senden.

http://www.pr-inside.com/de/die-boesen-buben-schlagen-wieder-zu-r21196.htm

Sehr beliebt unter seinen reellen Kollegen, modern ist Herr Tank wohl nur in dem Sinne, das er versucht mit wenigen Mittel das Maximum zu erzielen. Ob man das als juritisch wertvoll einstufen sollte?

StefanV
2006-11-03, 00:15:00
Ich würde einfach überhaupt nicht antworten.
Das ist das dümmste was man machen kann!

Das einzige, was jetzt sinnig ist, ist sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, am besten in dem er den Wisch und einige 'Beweise' mitnimmt...

Thanatos
2006-11-03, 00:24:09
Nimm dir einfach nen Rechtsanwalt und lass ihn ein Schreiben für dich aufsetzen, dass du niemals auf dieser Seite warst usw. . Dann kommt ein Schreiben, dass nun doch nichts mehr kommt.

Das kostet dich dann vielleicht 10-25€, wodurch dann aber auch zu 95% nichts mehr kommt.

Bei uns in der Kanzlei haben wir auch schon mehrere Briefchen vom lieben Onkel Olaf bekommen.

Im Spiegel stand sogar mal ein schöner Bericht drinnen, dass diese -heute.de Seiten nur zum abzocken sind, emrh nicht und oft sogar Leute einfach mal präventiv Post bekommen, welche nie auf deren Seite waren.

Duran05
2006-11-03, 00:25:49
Die Möglichkeit, über eine IP jemanden ausfindig zu machen, ist nur dann möglich, wenn wirklich eine Tat begangen wurde und der Unternehmer der Seite, einen Antrag auf Herausgabe der Daten gestellt hat. Ansonsten ist es denen gar nicht möglich, an die Adressdaten zu kommen.

Wenn also mit Sicherheit gesagt werden kann, das sich niemand dort angemeldet hat, dann kann man deren Schreiben getrost in die Tonne kloppen.

Bei einem WLAN gilt es allerdings zu differenzieren: Es könnte sein, falls es sich um ein ungeschütztes WLAN handelte, das sich jemand darüber angemeldet hat. Am besten mal in die Logdateien schauen, falls das noch möglich ist.
Wenn das nicht der Fall gewesen ist, dann einfach deren Schreiben ignorieren.

Die mit Abstand cleverste Methode - nichts tun.
Wenn jemand etwas fordert, was ihm nicht zusteht, ist es am besten, gar nichts zu tun.

Denn wenn es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, kann vom Kläger, welcher die unrechtmäßigen Gebühren gefordert hat, eine Entschädigung verlangt werden. Da er das Verfahren mit Sicherheit verlieren wird, muss er dann auch die Kosten tragen.

Man kann bei überhöhten Gebühren sogar selbst ein Verfahren anstreben.

Fazit: Wenn keine Anmeldung erfolgt ist, dann ist die beste Methode: Nichts tun. Nicht Antworten, nicht anrufen, nicht hinschreiben. Dadurch wissen die Betrüger nur, das jemand tatsächlich aktiv ist, wodurch weitere Schreiben mit noch höheren Gebühren folgen.

Kurzum: Der Kläger muss Beweise vorlegen, nicht der Angeklagte!