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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 21 jährigen Vollwaisen - welche Möglichkeiten das er eigene Wohnung bekommt...


Gast-Geber
2006-08-22, 09:36:17
Hallo,

die Situation ist folgende:

Meine Frau und ich haben eine Wohnung.

Von ihrem verstorbenen Bruder der Sohn (dessen Mutter schon lange vorher verstorben ist) wurde bei uns aufgenommen, da er sonst quasi "unter den Brücken" hätte schlafen müssen. Nennen wir ihn Ralf. Dieser ist jetzt 21. Und wohnt nun schon seit einem Jahr bei uns.

Das Problem: wir haben dafür unser Schlafzimmer geopfert und das ganze sollte nur ein paar Wochen/Monate dauern, bis er eine eigene Wohnung bekommen hätte.

Er hat keine Ausbildung und arbeit nur sporadisch bei einem Verleihunternehmen, kommt aber auf noch nicht mal ein paar hundert Euro im Monat. Bewerbungen schreibt er ohne Ende...

Die Ämter wollen ihm keine Wohung vermitteln. Und ohne feste Arbeit wird ihm auch keine vermietet.

Was seht ihr für Möglichkeiten? Ich meine, dass meine Frau und ich weiter im Wohnzimmer schlafen ist für mich langsam keine Alternative mehr(man muss dazu sagen, dass Wohnzimmer und Küche eins sind, ein größerer Raum und ohne Tür, also Privatsphäre ist quasi fast nicht mehr vorhanden für uns), ihn einfach rausschmeisen ist aber auch nicht so das richtige denke ich...

Wenn ich lese wer hier alles was für Sozialhilfe/Hartz4 usw in diesem Land bekommt könnt ich mich schütteln...denn "uns" wird von keinem Amt geholfen diese Situation zu lösen :/

vielen Dank für jeden fundierten Tip... :)

Servus...

Anárion
2006-08-22, 09:41:42
Ich verstehe nicht. Man gewährt ihm keinerlei Hilfe vom Staat, wie Unterstützung zum Lebensunterhalt, eine Sozialwohnung eventuell mit Wohnberechtigungsschein? So konkret und genau bist du nun aber nicht gewesen. In Deutschland muss keiner auf der Straße schlafen.

oktolyt
2006-08-22, 09:44:45
Imho gilt die Tatsache dass man bis zum 25. Lebensjahr im Bedarfsfall zum Haushalt der Eltern gehört.
Eltern.
Nicht Tante und Onkel.
Von daher sollte er Anspruch auf Sozialleistungen haben. :uponder:

Gast
2006-08-22, 09:53:46
Wir wohnen ländlich, unsere Ämter sind ein Witz. Beratung bekommt man nicht wirklich, bzw. wird man einfach so abgekanzelt... da ich unter der Woche ganz woanders arbeite, war meine Frau mit ihm auf den Ämtern.

Eine Wohnung wollen die ihm nicht geben.

Ich hab leider von dieser Thematik überhaupt keinen Plan, weis also nicht, was für Möglichkeiten ich habe und was Ralf zumindestens bekommen müsste.

Wir dachten "damals" ja auch, da er keine Eltern mehr hat und noch jung ist, müsste doch wenigstens eine kleine (mehr wie ein Zimmer braucht er ja nicht) Wohnung drinn sein, aber Pustekuchen :(

Was kann ich konkret vom Amt fordern?

oktolyt
2006-08-22, 10:26:45
Was kann ich konkret vom Amt fordern?Hm...mir erschließt sich nicht welchen Vorteil das Amt hätte, Dinge die einer Person rechtlich zustehen, zu verweigern.
Ist ja nicht das persönliche Geld des Sachbearbeiters...

Ich würde beim Amt (welches eigentlich? Wer macht sowas? AA? Sozialamt) erstmal fordern. Eine Wohnung, Lebenshaltungskosten etc. Was man eben so braucht.
Und die sollen das dann bewilligen oder die Stelle im Gesetz zeigen, wo steht dass der Anspruch nicht besteht. Mit der lapidaren Aussage: 'Steht Ihnen nicht zu.' sollte man sich da nicht zufrieden geben.

Daredevil
2006-08-22, 10:31:26
Hmmm als ich mal bei der FaRe gearbeitet habe wo ich in der Woche 3 Tage Praktikum und 2 Tage Schule hatte habe ich Ausbildungsvergütung , Halbweisenrente und Kindergeld bekommen , soweit ich weiß bekommt man beim Arbeitsamt wenn man nicht mehr Zuhause wohnt auchnoch einen Zuschuss.
Kann ich nur von mir reden , vieleicht hilfts ja weiter.
Halbweisenrente ist nich wenig.

Hier hab ich mal schnell was ergooglet

Kinder, welche Vater oder Mutter verloren haben, erhalten eine Waisenrente in Höhe von 10 Prozent der Rente des/der Verstorbenen (Halbwaisenrente). Kinder, die beide Eltern verloren haben, bekommen 20 Prozent (Vollwaisenrente). Waisenrente kann längstens bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres bezogen werden.

Allerdings bekommt man die Rente bis 27 nur wenn mann sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder in ein freiwilliges soziales Jahr macht.

Gast
2006-08-22, 10:32:39
och da gibts noch ganz andere Fälle, wo sogar ein Gerichtsurteil vorliegt, dass das Amt zahlen muss, es das aber trotzdem nicht tut... finde die News dazu aber jetzt nicht. Und ich denke, bestimmte Gemeinden drückt selber die Geldnot und ich vermute mal stark, dass es da bestimmte Verzögerungstaktiken der Sachbearbeiter gibt...