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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnis


Bandit_SlySnake
2006-08-23, 11:49:17
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet einem Arbeitnehmer der in der Probezeit gekündigt wurde ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Es geht um einen Freund der eine 6 monatige Probezeit hatte und dem nach einem Monat gekündigt wurde weil er ein Tag krank war.
Der Arbeitgeber reagiert auf kein Schreiben wo um ein Arbeitszeugnis gebeten wird und meinem Freund ist es wichtig eines zu haben da es seiner Meining nach nicht gut darstellt wenn er im Lebenslauf einen Arbeitgeber auflistet wo er kein Arbeitszeugnis vorweisen kann.

-Sly

Rentner
2006-08-23, 12:02:06
http://de.wikipedia.org/wiki/Qualifiziertes_Zeugnis#Gesetzlicher_Anspruch

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Ob Probezeit oder nicht ist egal!

Ach ja, auch noch wichtig:

Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren, (BGH 26.11.63, DB 1964, S. 517). Beim Wohlwollen ist der Maßstab eines verständigen Arbeitgebers anzulegen. Im Übrigen ergibt sich das verständige Wohlwollen auch aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

jxt666
2006-08-23, 13:27:25
Soll er selber eins schreiben oder schreiben lassen wenn ers nich kann - dann zum Chef und unterschreiben lassen :D geht auf jeden Fall!

Verpflichtet ist er definitiv eins auszustellen.