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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Rückgaberecht


-GENO-
2006-08-24, 13:36:01
Hallo

Ich habe OnLine (www.Hardwareversand.de) eine CPU bestellt und möchte diese nun innerhalb der 14 Tage zurück geben. Leider ist aber die Verpackung ziemlich beschädigt, wird es deswegen Probleme geben?

Mike1
2006-08-24, 13:37:53
naja, CPU zurückgeben wird wohl nicht einfach sein, da müsstest du schon ne ordentliche begründung haben, zb. das die CPU nicht auf dein Mainboard passt und die der volle ultra-dau bist und das nicht wusstest.....

Nvidia5
2006-08-24, 13:42:43
Die Verpackung vom CPU? Wenn ja, dann is das schwer. Besorg dir evtl. bei Egay ne Verpackung und schick sie zurück. Wenns nicht beschädigt wäre, müsstestes einfach nur zurückschicken und sagen:"Die CPU hat mir nicht gefallen oder so und ich möchte eine andere Hardware von ihnen."

-GENO-
2006-08-24, 13:44:07
Innerhalb der 14 Tage muss ich doch normalerweise gar keine Gründe nennen. :confused: Wie siehts mit der Rücksendung vom RAM aus? Da ist die Packung noch wie neu. Gründe muss ich da doch keine nennen oder?

puntarenas
2006-08-24, 13:51:41
Nein, du musst keine Gründe angeben.
Allerdings darf der Händler dir eine Wertminderung abziehen, wenn die Ware Gebrauchsspuren zeigt, die über diejenigen hinausgehen, die bei einem einfachen Ausprobieren im Ladengeschäft entstanden wären.
Ich denke, eine beschädigte Verpackung dürfte auch dazugehören, die Wertminderung dürfte sich aber in Grenzen halten, da die CPU ja in Ordnung ist.

Gruß
puntarenas

Nvidia5
2006-08-24, 13:53:43
Innerhalb der 14 Tage muss ich doch normalerweise gar keine Gründe nennen.
Bei einen von meinen Stamhändlern schon.:mad:

Das Flugzeug
2006-08-24, 13:59:21
Man kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen einen bestellten Artikel zurückgeben, wenn man Privatendkunde ist. Der Händler muss sogar das Porto leisten, wenn der Warenwert über 40 € liegt. Für Beschädigungen / Gebrauchsspuren darf der Händler eine Wertminderung geltend machen.

Gast
2006-08-25, 00:46:47
Ich habe OnLine (www.Hardwareversand.de) eine CPU bestellt und möchte diese nun innerhalb der 14 Tage zurück geben. Leider ist aber die Verpackung ziemlich beschädigt, wird es deswegen Probleme geben?
Zurückschicken kannst du sie auf jeden Fall.
Wenn du die Verpackung aber stärker als unbedingt nötig beschädigt hast um sie zu öffnen kann der Händler eine Wertminderung geltend machen und einen Teil des Kaufpreises einbehalten.
Gerade die Verpackungen von Intelprozessoren muß man aber aufschneiden, weil sie sich sonst nicht öffnen lassen. Das geht in Ordnung.

Haarmann
2006-08-25, 10:14:42
Das Flugzeug

Wenn Du als Kunde sagst Dead at Arrival ist das kein wirklicher Grund, aber erspart Dir Ärger.

Wenn der Händler nun nämlich das Produkt testet und es geht nicht mehr, Du hast natürlich nichts gesagt, dann ists doch ganz klar, dass Du das Gerät zerstört hast und damit den Schaden auch bezahlen musst.

tombman
2006-08-25, 10:18:35
Bei einen von meinen Stamhändlern schon.:mad:
Ist aber gegen das Gesetz, sag ihm das mal!

AlfredENeumann
2006-08-25, 12:19:59
Ich denke, eine beschädigte Verpackung dürfte auch dazugehören, die Wertminderung dürfte sich aber in Grenzen halten, da die CPU ja in Ordnung ist.


Sag das mal nicht.
Wer kauft ne CPU ohne sichere Verpackung? Eine Verpackung kann der Händler nicht nachordern, also muss der Händler extra warten bis ein Kunde die CPU so auf eigenes Risiko kauft, oder er zufällig jemanden hatt der bei Ihm einen Rechner mit dieser CPU bestellt, wobei normalerweise nur Trayware verbaut wird.

Gast
2006-08-25, 12:28:28
...und der nächste Kunde der dort bestellt bekommt dann zufällig deine gebrauchte CPU und weiß nicht ob und was für Schindluder du damit betrieben hast (extremes OC mit Spannungserhöhung z.B.). Ganz tolle Sache. FAG hin oder her, das Gesetz wurde nicht eingeführt damit Leute bei 10 Händlern 10 CPUs bestellen und dann die beste behalten und den Rest zurückgehen lassen. Ich will dir nix unterstellen, aber ein CPU Kauf ist immer eine wohlüberlegte Sache, das Argument "Gefallt mir nicht" schiebt dich zwangsläufig in die Ecke der FAG-Betrüger. Prost.

perforierer
2006-08-25, 13:14:22
Sag das mal nicht.
Wer kauft ne CPU ohne sichere Verpackung? Eine Verpackung kann der Händler nicht nachordern, also muss der Händler extra warten bis ein Kunde die CPU so auf eigenes Risiko kauft, oder er zufällig jemanden hatt der bei Ihm einen Rechner mit dieser CPU bestellt, wobei normalerweise nur Trayware verbaut wird.

Das ist aber ein typisches Verkäuferrisiko, das muss er schultern. Es zwingt ihn ja keiner, Fernabsatzverträge abzuschließen.

Ich würde das Teil zurückschicken mit einem Begleitschreiben:
"Rückgabe nach Prüfung der Sache".

Mehr muss man m.E. nicht dazuschreiben. Das Gesetz bestimmt nämlich, dass Verschlechterungen der Kaufsache durch Ingebrauchnahme dann nicht zu ersetzen sind, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. (§ 357 III Satz 2 BGB)
Glaube nicht, dass man das über Allgemeine Geschäftsbedingungen anders vereinbaren kann...

perforierer
2006-08-25, 13:16:37
...und der nächste Kunde der dort bestellt bekommt dann zufällig deine gebrauchte CPU und weiß nicht ob und was für Schindluder du damit betrieben hast (extremes OC mit Spannungserhöhung z.B.). Ganz tolle Sache. FAG hin oder her, das Gesetz wurde nicht eingeführt damit Leute bei 10 Händlern 10 CPUs bestellen und dann die beste behalten und den Rest zurückgehen lassen. Ich will dir nix unterstellen, aber ein CPU Kauf ist immer eine wohlüberlegte Sache, das Argument "Gefallt mir nicht" schiebt dich zwangsläufig in die Ecke der FAG-Betrüger. Prost.

Eine Kaufsache nach prüfung zurückzugeben hat mit Betrug nix zu tun, sondern ist ein Recht wie jedes andere auch, das vom Gesetzgeber dem Verbraucher eingeräumt wurde.

So oft wirds nicht vorkommen, dass Sachen zurückgehen, sonst hätten die Onlinehändler längst dicht gemacht.

Kurgan
2006-08-25, 13:22:53
Bei einen von meinen Stamhändlern schon.:mad:
dann weis den mal auf die gesetzeslage hin und falls kein einsehen: wech damit

Kurgan
2006-08-25, 13:24:30
...und der nächste Kunde der dort bestellt bekommt dann zufällig deine gebrauchte CPU und weiß nicht ob und was für Schindluder du damit betrieben hast (extremes OC mit Spannungserhöhung z.B.). Ganz tolle Sache. FAG hin oder her, das Gesetz wurde nicht eingeführt damit Leute bei 10 Händlern 10 CPUs bestellen und dann die beste behalten und den Rest zurückgehen lassen. Ich will dir nix unterstellen, aber ein CPU Kauf ist immer eine wohlüberlegte Sache, das Argument "Gefallt mir nicht" schiebt dich zwangsläufig in die Ecke der FAG-Betrüger. Prost.
sowas kann er bei jemdem händler einmal abzeihen .. maximal, dann ist schicht

Little Lamer
2006-08-25, 14:00:35
Wie ist denn das mit den Verpackungen geregelt?
Weil meistens sinds ja so zugeschweiste verpackungen, die man ja kaputt machen muss um an die Ware zu gelangen.
Und wer zahlt versand bei nichtgefallen?

(die fragen sind nur aus interesse. ich will jetzt net irgendwelche hardware hin und herschicken nur weil ich das beste will)

Kurgan
2006-08-25, 14:05:59
Wie ist denn das mit den Verpackungen geregelt?
Weil meistens sinds ja so zugeschweiste verpackungen, die man ja kaputt machen muss um an die Ware zu gelangen.
Und wer zahlt versand bei nichtgefallen?

(die fragen sind nur aus interesse. ich will jetzt net irgendwelche hardware hin und herschicken nur weil ich das beste will)
versandkosten sind in den agb geregelt, ab einer bestimmten warenwert übernimmt der händler meit komplett.

eine zerfetzte blisterverpackung dürfte kaum als wertminderung angesehen werden, schliesslich kommt man an die ware nicht ran oder das ding vollständig zu zerstören. kartonagen und antistatikhüllen sollten aber unversehrt bleiben. letztlich hängt das aber immer vom goodwill des händlers ab und auch, ob du stammkunde bist und regelmäßig waren beziehst (und natürlich wie groß deine zurückschickquote ist) oder nur eine eintagsfliege.

LOD
2006-08-25, 14:28:55
CPU Rückgabe kannst du vergessen .... ist wie mit den MusikCD´s ... Nach Öffnen der Packung KEIN Rückgaberecht oder Umtauschrecht.....

superdash
2006-08-25, 14:33:58
Weil man CPUs ja kopieren kann. Ne - Auch bei CPUs besteht in Deutschland bei Fernabsatz ein 14 - tägiges Rückgaberecht. Bei Software ist das anders. Und bei Verpackungen gab es auch mal ein Urteil (http://www.internetrecht-rostock.de/rueckgabe-originalverpackung.htm). Die Verpackung muss nur sachgemäß sein. Man kann ware auch in anderer Verpackung zurückgeben und der Händler muss dies akzeptieren. Denn die Verpackung hat mit dem Wert einer Ware nichts zu tun.

So ist das Gesetz und Versandhändler müssen sich daran halten. Da gibts nix zu meckern und wer das nicht will soll nur im Laden verkaufen - fertig.

mfg

P.S. nur um mal mit dem Halbwissen hier aufzuräumen...

Kurgan
2006-08-25, 14:44:35
CPU Rückgabe kannst du vergessen .... ist wie mit den MusikCD´s ... Nach Öffnen der Packung KEIN Rückgaberecht oder Umtauschrecht.....
http://www.kurwin.de/bilder/fressehalten.gif

wo hast du bloss diesen unglaublichen nonsens her?

Black-Scorpion
2006-08-25, 16:57:15
Wo steht im FAG eigentlich das ich mehr Rechte habe wie im Laden?

Das FAG wurde eingeführt um dem Käufer die Möglichkeit zu geben sich die Ware wie im Laden anzusehen.
Von auspacken, einbauen, testen und zurück damit steht darin nichts und dafür ist es auch nicht gedacht.

perforierer
2006-08-25, 17:05:49
Wo steht im FAG eigentlich das ich mehr Rechte habe wie im Laden?

Das FAG wurde eingeführt um dem Käufer die Möglichkeit zu geben sich die Ware wie im Laden anzusehen.
Von auspacken, einbauen, testen und zurück damit steht darin nichts und dafür ist es auch nicht gedacht.

1. Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Die Regelungen sind mittlerweile im BGB.

2. Der Gesetzgeber hat das Prüfungsrecht nunmal eingeführt. Um einen technischen Gegenstand zu prüfen, muss ich ihn in Betrieb setzen. Ob das ein Fön, ein Fernseher oder eine Graka ist, ist unerheblich.

3. CPUs sind sicherlich ein Sonderfall, weil eine CPU, nachdem ich Wärmeleitpaste draufgeknallt habe, sicherlich schwer verkäuflich ist. Dennoch gelten die Regelungen m.E. auch für CPUs.

4. In vielen Hardwareläden läuft es doch ähnlich. Wenn ne Graka zu laut ist kann man sie in vielen Läden zurückgeben. Ich denke mal, die werden dann in Fertigrechner verbaut...

PHuV
2006-08-25, 17:08:39
1. Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Die Regelungen sind mittlerweile im BGB.

2. Der Gesetzgeber hat das Prüfungsrecht nunmal eingeführt. Um einen technischen Gegenstand zu prüfen, muss ich ihn in Betrieb setzen. Ob das ein Fön, ein Fernseher oder eine Graka ist, ist unerheblich.

3. CPUs sind sicherlich ein Sonderfall, weil eine CPU, nachdem ich Wärmeleitpaste draufgeknallt habe, sicherlich schwer verkäuflich ist. Dennoch gelten die Regelungen m.E. auch für CPUs.

4. In vielen Hardwareläden läuft es doch ähnlich. Wenn ne Graka zu laut ist kann man sie in vielen Läden zurückgeben. Ich denke mal, die werden dann in Fertigrechner verbaut...

So dachte ich es eigentlich auch. Nur kann der Händler, wenn die Ware entsprechend beschädigt oder abgenutzt wurde (wie die Verpackung), durchaus eine Wertminderung des Artikels anrechnen! Rechne also damit, daß Dir der Verkäufer nicht den gesamten Betrag zurückerstattet.

Gast
2006-08-25, 17:11:42
Eine Prüfung des über mail-order gekauften Gegenstandes ist nur in einer Art gestattet, wie es sie auch in einem entsprechenden Ladengeschäft möglich wäre. Das heisst du kannst Dir die box der boxed CPU anschauen und lesen was da so drauf steht. Packst Du die CPU aus hat der Händler ein Recht auf Wertminderung.

Black-Scorpion
2006-08-25, 17:14:52
1. Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Die Regelungen sind mittlerweile im BGB.

2. Der Gesetzgeber hat das Prüfungsrecht nunmal eingeführt. Um einen technischen Gegenstand zu prüfen, muss ich ihn in Betrieb setzen. Ob das ein Fön, ein Fernseher oder eine Graka ist, ist unerheblich.

3. CPUs sind sicherlich ein Sonderfall, weil eine CPU, nachdem ich Wärmeleitpaste draufgeknallt habe, sicherlich schwer verkäuflich ist. Dennoch gelten die Regelungen m.E. auch für CPUs.

4. In vielen Hardwareläden läuft es doch ähnlich. Wenn ne Graka zu laut ist kann man sie in vielen Läden zurückgeben. Ich denke mal, die werden dann in Fertigrechner verbaut...
Wo es jetzt steht ist doch egal.
Und nein, damit ist nicht das probieren, testen und in Betrieb nehmen gemeint.
Das kann ich im Laden auch nicht.
Die würden sich schwer wundern wenn man dort z.B. mit seiner Dreckwäsche anrückt um die WM zu testen.
Dem Kunden wurden damit Rechte wie im Ladenverkauf eingeräumt und nicht mehr.

akuji13
2006-08-25, 18:00:56
Eine Kaufsache nach prüfung zurückzugeben hat mit Betrug nix zu tun, sondern ist ein Recht wie jedes andere auch, das vom Gesetzgeber dem Verbraucher eingeräumt wurde.

Zu seinem SCHUTZ,nicht um damit die zu 99% vorliegenden Spielchen (und damit meine ich nicht den threadstarter!) der Verbraucher zu unterstüzen.
Nur weil es etwas gibt,muss man es nicht gnadenlos ausnutzen.


So oft wirds nicht vorkommen, dass Sachen zurückgehen, sonst hätten die Onlinehändler längst dicht gemacht.

Super Argumentation. :rolleyes:
So oft wird Versicherungsbetrug schon nicht vorkommen,sonst hätten die Versicherer längst dicht gemacht.
Schon mal daran gedacht,das das Ausnutzen dieser Regelung zum Nachteil anderer führen kann,durch mehr Ablehnungen,höhere Kosten ect.?

:rolleyes:

perforierer
2006-08-25, 18:55:07
Um das klarzustellen:

1.
Ich verteidige niemanden, der illegale Dinge macht. Das wäre ja noch schöner.

Aber wenn ich nur ein Recht nutze, das der Gesetzgeber geschaffen hat, dann ist der Gesetzgeber schuld, wenn er die Regelung nicht eindeutig fasst oder strenger macht...

Es geht hier - um das klarzustellen - NICHT um eine moralische Bewertung. Mir geht es nur um die Rechtslage. Ob das ethisch o.k. ist, das ist ne andere Frage...

2.
Wir haben hier im Thread ja verschiedene Dinge angesprochen. Beim Thema Verpackung ist es sonnenklar, dass sie zur Prüfung der Ware geöffnet werden muss. Daher dürfte hier ein Ersatzanspruch des Verkäufers nicht in Frage kommen.

3.
Je nach Typ der Ware wird man halt streiten können, wann ein Ersatz für die Ingebrauchnahme in Frage kommt. Aber auch bei einer Graka ist es sicher ok, sie einzubauen und kurz zu testen. was anderes ist es sicher, wenn ich sie 7 Tage in Betrieb habe. Wie man das nachweisen kann ist dann wieder ne andere Frage...
Streng wird man sicher bei Kleidung (anziehen ok, längeres tragen nicht ok) und sehr streng bei Autos sein müssen.

perforierer
2006-08-25, 18:57:18
Zu seinem SCHUTZ,nicht um damit die zu 99% vorliegenden Spielchen (und damit meine ich nicht den threadstarter!) der Verbraucher zu unterstüzen.
Nur weil es etwas gibt,muss man es nicht gnadenlos ausnutzen.



Super Argumentation. :rolleyes:
So oft wird Versicherungsbetrug schon nicht vorkommen,sonst hätten die Versicherer längst dicht gemacht.
Schon mal daran gedacht,das das Ausnutzen dieser Regelung zum Nachteil anderer führen kann,durch mehr Ablehnungen,höhere Kosten ect.?

:rolleyes:

Ein bisschen weniger Polemik wäre schön.

Versicherungsbetrug ist ein Straftatbestand.

Widerruf eines Fernabsatzvertrages nicht. Man muss ja sogar besagten Wertersatz zahlen, wenn man es mit der Nutzung übertreibt.

tombman
2006-08-25, 19:09:28
CPU Rückgabe kannst du vergessen .... ist wie mit den MusikCD´s ... Nach Öffnen der Packung KEIN Rückgaberecht oder Umtauschrecht.....
Falsch. Denn das FAG sieht vor, daß man die Ware prüfen kann, und das beinhaltet die Öffnung des Pakets. Was der Händler verlangen darf ist eine Wertminderung, aber auch nur in einem gewissen Rahmen (ich habe sowas von 15% im Hinterkopf als Maximum).

Ganz abgesehen davon bekommt man Retail Verpackungen auch auf ohne irgendwelche Siegel zu verletzten :whistle:

Black-Scorpion
2006-08-25, 19:12:18
Warum muß ich eine (boxed) CPU Verpackung öffnen um mir die CPU anzusehen?
Nein, muß ich nicht um zu sehen das es das ist was ich bestellt habe.
Alles was darüber hinaus geht hat mit dem FAG nichts mehr zu tun.
Es wird sich nur das "Recht" rausgenommen erstmal zu testen und wenn es einem nicht passt sich auf das FAG zu berufen und es zurück zuschicken.
Dafür ist es aber nicht da und auch nicht gedacht.
Ich kann auch nicht im Laden eine CPU oder Grafikkarte testen.
Wenn etwas nicht funktioniert dann wird reklamiert.

tombman
2006-08-25, 19:16:55
Warum muß ich eine (boxed) CPU Verpackung öffnen um mir die CPU anzusehen?
Nein, muß ich nicht um zu sehen das es das ist was ich bestellt habe.
Alles was darüber hinaus geht hat mit dem FAG nichts mehr zu tun.
Es wird sich nur das "Recht" rausgenommen erstmal zu testen und wenn es einem nicht passt sich auf das FAG zu berufen und es zurück zuschicken.
Dafür ist es aber nicht da und auch nicht gedacht.
Ich kann auch nicht im Laden eine CPU oder Grafikkarte testen.
Wenn etwas nicht funktioniert dann wird reklamiert.
Du kannst aber im Laden sehen welcher Sockel das ist und ob er paßt. Und was allem im Paket ist, sprich Kühler usw... ein noob, der sich nicht anderweitig informiert hat, kann das nicht, also muß er das Paket aufmachen um dann zu merken, daß die neue Sockel 775 cpu nicht in sein Sockel 478 mobo paßt ;)
Aber der Grund ist scheißegal. Es hat das Teil nicht in der Hand und deshalb gibts FAG...er darf es testen, basta.

superdash
2006-08-25, 19:21:03
Wie perforierer schon gesagt hat, steht es mitlerweile im BGB. Man kann die Ware testen und auch in einer anderen sachgemäßen Verpackung zurückschicken. Wenn der Händler etwas anderes erzählen will hat er Unrecht. Auf der vorigen Seite im letzten Posting habe ich auch schon ein Gerichtsurteil dazu gepostet. Ausschluss per AGB ist natürlich gegen das Gesetz.

Gruß

superdash

P.S. Wie schon gesagt: Die Händler die das dt. Gesetz nicht haben wollen sollen einfach nicht verschicken sondern im Laden verkaufen. Sonst muss man diese "mehrkosten" eben mit in den Preis einkalkulieren. Wer das nicht tut ist selbst schuld....

akuji13
2006-08-25, 19:34:06
Ein bisschen weniger Polemik wäre schön.

Ein bißchen mehr ANSTAND auch.
Aber moralische Bedenken sind vielen schon lange abhanden gekommen.
Ich rege mich noch nichtmal darüber auf das sowas gemacht wird (ich bin selbst bei noch bedenklicheren Dingen kein Kind von Traurigkeit),sondern über die Art und Weise wie manche dazu stehen....nämlich garnicht.
Es wird sich immer nur mit "Ich hab das Recht dazu!" rausgeredet,anstatt den Fehler bei sich selbst zu suchen.
Was gibt es denn bitte für einen Grund,eine CPU zurückzugeben?
Optisches Nichtgefallen?
Die Leistung kann es jedenfalls nicht sein,wer darüber nicht genug Informationen VOR dem Kauf zusammen bekommt,der ist einfach nur dumm.
Und wer nicht in der Lage ist,Sockel auseinanderzuhalten,sollte sich sowieso keine einzelnen Komponenten ordern.


Versicherungsbetrug ist ein Straftatbestand.

Widerruf eines Fernabsatzvertrages nicht. Man muss ja sogar besagten Wertersatz zahlen, wenn man es mit der Nutzung übertreibt.

Wenn man es übertreibt,kann man dafür haftbar gemacht werden.
Das ist zumindest ein Vergehen.
Hier wird eine gute Sache so lange negativ genutzt,bis es sie vielleicht eines Tages nicht mehr gibt.
Rechtlich ist es ok,moralisch nicht.

:rolleyes:

perforierer
2006-08-25, 19:58:52
Wie gesagt, ich habe ein extremes Ausnutzen dieses Rechts auch nicht moralisch verteidigt. Sicher ist das auch gegen den Anstand. Hier geht es aber um die Rechtsfrage.

Ich habe nur die Gesetzeslage erläutert.

Und irgendein "Vergehen" ist es auch nicht, wenn man durch die Ingebrauchnahme u.U. die Sache im Wert mindert. Man muss dann eben Ersatz leisten, das ist klar. Das ist aber eine zivilrechtliche Fragestellung und hat mit Strafrecht wenig zu tun.

Gast
2006-08-25, 21:11:16
"Wertminderung" wird von so manchem Händler sehr frei ausgelegt...schon mitbekommen wie leuten z.b. bei speicher mal eben bei rückgabe 30% des warenwertes abgezogen wurde ;)

Gast
2006-08-26, 11:37:28
Bei TFTs ist zurueckschicken auch guenstiger als ein Pixelfehler-check...

Haarmann
2006-08-26, 13:17:42
Beim Studium dieser heiteren Gesetzestexte kam mir da was in den Sinn...

Wenn es nun eine Börse resp. einen Markt für dies Produkt gäb, so gelten ja andere Regeln. Ich behaupte nun mal, dass es für CPUs und Speicher dies auf alle Fälle gibt.