PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerlich Absetzen der Kosten für ein Fitnessstudio?


pajofego
2006-08-24, 14:25:26
Hallo Leute,

ich da eine Frage: Hat einer von euch schon mal gegenüber seinem Finanzministerium die Kosten für das Fitnessstudio geltend gemacht? Wenn ja, unter welchen Umständen ist das möglich gewesen?

Danke,

Gruß

pajofego

Ajax
2006-08-24, 14:31:44
Hallo Leute,

ich da eine Frage: Hat einer von euch schon mal gegenüber seinem Finanzministerium die Kosten für das Fitnessstudio geltend gemacht? Wenn ja, unter welchen Umständen ist das möglich gewesen?

Danke,

Gruß

pajofego

Ministerium?? Eher Finanzamt... ;)

Kann ich mir nicht vorstellen. Wüßte keine Möglichkeit das anzusetzen. Allerhöchstens als Arztkosten und ob es da die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung übersteigen würde ist doch mehr als fraglich. :uponder:

Sephiroth
2006-08-24, 14:34:00
Nein, wobei ich mir folgendes vorstellen könnte: Höchstens als außergewöhnliche Belastung, wenn es der Arzt verordnet.

pajofego
2006-08-24, 14:35:14
Es gibt da eine sehr sehr sehr eingeschränkte Möglichkeit...:

Fitnessstudio von der Steuer absetzen

Schwitzen kann sich lohnen. Denn die Mitgliedsbeiträge für das Trainieren im Fitnessstudio können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weisen jetzt die Experten der ARAG hin. Allerdings nur dann, wenn für das Hanteltraining ein medizinischer Grund vorliegt. Der muss im Voraus durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bestätigt werden. Darüber hinaus müssen auch Verordnungen des Hausarztes oder Heilpraktikers vorliegen. Wenn dann noch ein Krankengymnast oder Arzt die Übungsstunden beaufsichtigt, zahlt der Fiskus beim Pumpen mit. Ein einfacher Sportlehrer reicht dafür allerdings nicht aus.

Quelle: ARAG – Allgemeine Rechtschutzversicherung AG; Bundesfinanzhof, AZ III R 67/96


Da würde mich einmal interessieren ob's jemand schon geschafft hat und vor allem wie? Praktische Tipps, was ist von nöten, was muss vorliegen, welche Nachweise bräuchte man da und etc.

Ajax
2006-08-24, 14:38:27
Es gibt da eine sehr sehr sehr eingeschränkte Möglichkeit...:

Fitnessstudio von der Steuer absetzen

Schwitzen kann sich lohnen. Denn die Mitgliedsbeiträge für das Trainieren im Fitnessstudio können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weisen jetzt die Experten der ARAG hin. Allerdings nur dann, wenn für das Hanteltraining ein medizinischer Grund vorliegt. Der muss im Voraus durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bestätigt werden. Darüber hinaus müssen auch Verordnungen des Hausarztes oder Heilpraktikers vorliegen. Wenn dann noch ein Krankengymnast oder Arzt die Übungsstunden beaufsichtigt, zahlt der Fiskus beim Pumpen mit. Ein einfacher Sportlehrer reicht dafür allerdings nicht aus.

Quelle: ARAG – Allgemeine Rechtschutzversicherung AG; Bundesfinanzhof, AZ III R 67/96


Da würde mich einmal interessieren ob's jemand schon geschafft hat und vor allem wie? Praktische Tipps, was ist von nöten, was muss vorliegen, welche Nachweise bräuchte man da und etc.

Ja Du bräuchtest das Rezept vom Doktor und den NAchweis der Zahlungen.
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass DU mit all Deinen Arztkosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen wirst und sich somit eine steuerliche Auswirkung ergibt. <== Ich gehe davon, dass Du nicht verheiratet bist und mehrere Kinder besitzt. ;)

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DA65/DA65C/DA65CF/da65cf.htm

Sephiroth
2006-08-24, 14:41:46
Es gibt da eine sehr sehr sehr eingeschränkte Möglichkeit...:

Fitnessstudio von der Steuer absetzen

Schwitzen kann sich lohnen. Denn die Mitgliedsbeiträge für das Trainieren im Fitnessstudio können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weisen jetzt die Experten der ARAG hin. Allerdings nur dann, wenn für das Hanteltraining ein medizinischer Grund vorliegt. Der muss im Voraus durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bestätigt werden. Darüber hinaus müssen auch Verordnungen des Hausarztes oder Heilpraktikers vorliegen. Wenn dann noch ein Krankengymnast oder Arzt die Übungsstunden beaufsichtigt, zahlt der Fiskus beim Pumpen mit. Ein einfacher Sportlehrer reicht dafür allerdings nicht aus.

Quelle: ARAG – Allgemeine Rechtschutzversicherung AG; Bundesfinanzhof, AZ III R 67/96


Da würde mich einmal interessieren ob's jemand schon geschafft hat und vor allem wie? Praktische Tipps, was ist von nöten, was muss vorliegen, welche Nachweise bräuchte man da und etc.
jetz weiß ich wieder wo ich das her hab X-D und wenn mich nicht alles täuscht, muß die bezahlung der behandlung (sowas wär es ja dann) von der krankenkasse abgeleht worden sein (dürfte nicht das problem sein ;D).

pajofego
2006-08-24, 16:32:32
Ja Du bräuchtest das Rezept vom Doktor und den NAchweis der Zahlungen.
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass DU mit all Deinen Arztkosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen wirst und sich somit eine steuerliche Auswirkung ergibt. <== Ich gehe davon, dass Du nicht verheiratet bist und mehrere Kinder besitzt. ;)

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DA65/DA65C/DA65CF/da65cf.htm

Natürlich nicht...da ist no ne menge Puffer dazwische...bin zwar verheiratet, bringt aber nur 500€ Unterschied.

Mein Steuerberater hatte mich darauf hingewiesen, falls man Aufwendungen für irgendwelche Krankheiten hätte, dann solle man dir Quittungen aufbewahren.

Bei mir verlief es so, dass ich durch mehrjähriges Fussballspielen, mein Knie beschädigt habe! Eine Operation ist noch nicht notwendig, könnte aber jederzeit eintreten, wenn ich die Belastung auf das Knie nicht reduziere. Der Orthopäde empfahl mir daher eine Sportart auszuüben, die das Knie belasten würde. Eine Kombination aus Schwimmen und Radfahren, wie Sie in meinem Sportstudio angeboten wird, wäre sehr sinnvoll. Insgesamt hat sich das positiv entwickelt, die anfänglichen Schmerzen sind gewichen und ich kann wieder vernünftig laufen, was vorher nicht der Fall war.

Daher habe ich natürlich interesse die Ausgaben im Rahmen meines Knieleidens abzusetzen...ob's geht und vor allem im welchem Rahmen, ist mir noch nicht ganz klar.

Schon mal danke,

Gruß

pajofego

Kladderadatsch
2006-08-24, 17:32:46
wäre es dir nicht zu peinlich, den arzt zu fragen, ob er dir fitnessstudio 'verschreiben' könne? ich würde mich nach einem kraftsportverein umschauen, und dort die 8 statt 50 euro monatsbeitrag schamlos abdrücken..