PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: Ich werde verklagt, wenn ich nicht kleinbei geben (negativ Bewertung)...


Agent_no1
2006-08-25, 11:42:37
Hi Leute,
ich bin momentan echt außer Rand und Band.

Ich beschreibe mal meinen Fall:
Anfang letzten Monats (Juli) ersteigerte ich erfolgreich für meine Schwester ein Geburtstagsgeschenk bei Ebay. Es handelt sich hierbei um eine Multimediafernbedienung für den PC, die bei dem entsprechenden Händler als „NEU“ angepriesen wurde. Nach erfolgreichem Gebot und Ersteigerung des Artikels, lies ich noch am selben Tag (1 Stunde später) den Betrag per Paypal und Lastschrift überweisen. Dadurch erscheint das Geld noch im selben Moment beim Gegenüber auf dem Paypalkonto.
7 Tage nach der Ebay Überweisung, verfasste ich eine E-Mail an den Händler um mich nach dem Bestellstatus zu erkundigen. (der Geburtstag meiner Schwester rückte ja immer näher)
2 Tage später (also 9 Tage nach Sofortüberweisung) traf bei mir dann die Versandmitteilung in meinem E-mail Konto ein. Ich hatte noch immer keine Antwort auf meine E-Mail erhalten.
Inzwischen war der Geburtstag meiner Schwester verstrichen, das Paket war aber noch immer nicht da.
2 Tage später versuchte ich mich dann auch an der Hotline (die nur von 14-17 Uhr geschaltet ist), wo jedoch niemals jemand ranging (ich wartete 3 Min. mit Freizeichen).
4 Tage nach der Versandmitteilung (13 Tage nach Überweisung) erhielt ich dann eine kurze Antwort auf meine E-Mail mit dem Text „Hallo ! Vielen Dank für Ihre Anfrage,
das Paket wird morgen bei Ihnen eintreffen.“…
Am darauf folgenden Dienstag (3 Werktage später) erhielt ich dann tatsächlich das „Paket“….
In einer alten Tastaturverpackung von einer kabellosen Mediontastatur, steckten dann neben 2 geknüllten Blättern Papier die Fernbedienung und der RF-Empfänger.
Vom RF-Empfänger fehlte das komplette Schildchen (mit der Seriennummer und der Bezeichnung; Klebe- und Schildchenspuren waren noch dran), die Fernbedienung selbst besaß ein paar abgerubbelte Tastenbezeichnungen und war mit zwei entladeten Batterien ausgestattet (in der Ebaybeschreibung stand ja auch nichts von mitgelieferten Batterien/Akkus, jedoch hätte sie die Fernbedienung auch leer lassen können, da die Batterien ja auslaufen könnten).
Egal. Meine Schwester war dann auch glücklich mit der Fernbedienung (die ja auch tadellos funktionierte) und der Preis war gut (um die 12€ mit Versand).

Jetzt kam der entscheidene Punkt. Ich bewerte den Händler negativ mit
„Ware am 14.Tag erhalten, definitiv KEINE Neuware, Kontakt SEHR langsam, das wars“
4 Tage später erhielt ich dann ebenfalls eine Negativbewertung vom Händler „Ebayer gibt wahllos Negativ Bewertungen ab, meldet sich auch nicht“.
Direkt noch am selben Tag erhielt ich dann per E-Mail die „Bitte um Rücknahme der Bewertung für Artikel mit der Nummer xxxxxxxxxxxxxxx“
Der Händler wollte eine gegenseitige Rückname der negativen Bewertung.
Das ist eine absolute Erpressung was der da anstrebt. Er haut mir in mein Profil eine negative Bewertung (erwartungsgemäß, da sich die wenigsten Shops mit Kritik auseinandersetzen können) a la wie du mir so ich dir und zwingt damit dann eine gegenseitige Rücknahme der Bewertungen, damit wieder alles bunte heile Welt ist und kein Kunde von dem Fehlverhalten des Shops erfährt.
Damit konnte ich mich jedoch partout nicht abfinden, da ich der Ansicht bin, das solch ein Fehlverhalten des Händlers nicht toleriert werden und die anderen Kunden davon wissen sollten. Immerhin basiert eine Negativbewertung ja auf den eigens gewonnen Eindruck während des Bestellauftrages, also ignorierte ich diese E-Mail (wie Ebay ja zu einem rät, wenn man damit nicht einverstanden ist) und gab eine Antwort auf meine Negative Bewertung in meinem Profil ab „reine Rachemail von zurecht negativ Bewerteten Auf Kontakt wurde nicht geantwortet“

Nachdem nun einige Zeit verstrichen ist, erhielt ich heute mit der Post ein Schreiben vom besagten Händler bezüglich meiner Ebaybewertung. So wie es scheint ist es ein automatisch generiertes Schreiben, da es direkt an mich addressiert ist, jedoch mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ beginnt…

Hier der Text in Originalform:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Ebay Namen xxxxxxxxxx wurde am 7/4/2006 4:32:15 PM von Ihnen der Artikel: X10 PC USB Funk Fernbedienung für Multimediaprogramme Artikelnummer: xxxxxxxxxxxx ersteigert sowie eine negativ Bewertung bei Ebay abgegeben, welche wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen und entsprechend rückbewertet haben.
Ihr Verhalten uns gegenüber ist geschäftsschädigend und wird nicht toleriert.
Nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt fordern wir Sie hiermit auf, die von Ihnen abgegebene Negative Bewertung für den Ebay-Account xxxxxxxxx bis zum 30.08.2006 zu entfernen.
Kommen Sie unserer Aufforderung nach Fristablauf nicht nach, werden umgehend rechtliche Schritte wegen Geschäftsschädigung eingeleitet.

Der Streitwert beläuft sich auf 4.350 EUR.

Wir hoffen jedoch diesen Fall gütlich mit Ihnen lösen zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Hotline zum Ortstarif, welche Montag bis Freitag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer Tel. xxxxxxxxxxxx geschaltet ist.

Eine Anleitung, wie Sie die von Ihnen abgegebene Bewertung Online zurücknehmen können, finden Sie auf dem beiliegendem Schreiben.

Gerne möchte ich Sie bereits jetzt auf die nicht unerheblich entstehenden Mehrkosten bei nicht kooperativen verhalten hinweisen.

Dieses Aufforderungsschreiben ist für Sie kostenlos.


Mit freundlichen Grüßen


Xxxxxxx

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dann ist hier noch ein Anhang mit einer Anleitung zur Rücknahme der Bewertung




Neben den vielen Groß- und Kleinschreibfehlern, den zuviel gesetzten Leerzeichen zwischen den Wörtern und der Unseriösheit, finde ich das schlicht und ergreifend abartig, was die jetzt hier von mir Verlangen.

Ich würde ehrlich gesagt wirklich sehr gerne dagegen vorgehen, da ich es unmenschlich finde, gegen Kunden so vorzugehen. Kritik ist berechtigt, wenn sie natürlich auch stimmt. Negativbewertungen bei Ebay gehören zum Alltag und warnen andere Kunden davor, ähnliche Fehler zu begehen oder darauf Hinzuweisen, womit sie es zu tun haben.
Neben einigen anderen negativen Bewertungen in dem Bewertungsportal des Händlers (253 negative in den letzten 12 Monaten), hat der Händler inzwischen sein Bewertungsprofil auf privat gesetzt, wodurch der Inhalt der abgegebenen Bewertungen nicht mehr angezeigt wird.
Sollte ich seinen Forderungen nachkommen (vor allem weil ich nicht Rechtsversichert bin und keinen Anwalt habe) oder kann ich da irgendwie gegen vorgehen. Was würdet ihr nun machen? Ich meine, es ist offensichtlich das der Betrag bzw. das Schreiben zur Abschreckung dienen soll, aber ich will irgendwie gerne etwas dagegen tun. Es fällt mir außerordentlich schwer in diesem Fall kleinbei zugeben, da ich es schlicht und ergreifend ungerecht finde, die Kunden auf zweierlei Wegen dazu zu zwingen, nicht negativ zu bewerten. Das so was überhaupt in Deutschland in dieser Form akzeptiert wird, finde ich grausig.

Was sagt ihr dazu? Habe ich irgendwo etwas vergessen zu berücksichtigen? Hätte ich umsichtiger sein oder gar ein Auge wegen dem Preis zudrücken sollen?
Was würdet ihr machen?

Danke schon mal im voraus
Grüße
Agent_no1

Vertigo
2006-08-25, 11:45:43
So ein Unsinn. Wozu ist das Bewertungssystem da, wenn keine negativen Bewertungen erlaubt sind? Sofort bei eBay melden!

GanjaBob
2006-08-25, 11:47:51
So ein Unsinn. Wozu ist das Bewertungssystem da, wenn keine negativen Bewertungen erlaubt sind? Sofort bei eBay melden!

dito. glaube auch dass du definitiv im recht bist. weiter zu eBay... echt eine unverschämtheit.

DeX
2006-08-25, 11:53:03
Die träumen wohl. Mach dir mal keine Sorgen. Das ist nur ein billiger Versuch dir angst zu machen. Du hast alle Rechte ihn negativ zu bewerten.

dogmeat
2006-08-25, 11:53:15
Das ist ja mal oberdreist von dem Händler. Ich würde da einfach aus Prinzip nicht drauf eingehen. In GER herrscht Redefreiheit(sowohl positive und negative), vor allem wenn sie mehr als berechtigt ist, wie in diesem Fall.

captainsangria
2006-08-25, 11:54:27
ab zu ebay mit dem mail, wo alles beschrieben wird (inkl. briefkopie). wozu ist deren bewertungssystem wohl da? :ucrazy:

Vertigo
2006-08-25, 11:54:40
Es ist doch wohl nicht etwa dieser Dödel ...

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=sale4less-de&iid=220020780135&frm=284&ssPageName=VIP:feedback:1:de

AnDr3
2006-08-25, 11:54:51
Das ist ja mal ober LOL! Die haben kein recht dich zu verklagen, dass ist ja deine Persönliche meinung gewessen und dagegen können die doch nichts machen!

Der Streitwert beläuft sich auf 4.350 EUR. lol forder doch denn Betrag damit du ne Positive Bewertung machst;D

€dit: lol so viele antworten aufeimal

9800ProZwerg
2006-08-25, 11:57:04
Lass dich nicht einschüchtern!
Ist in dem Schreiben die Anwatskanzlei genannt?

Der will dich nur unter Druck setzen! Das mit dem Anwalt ist lächerlich!
Sofort ebay und gegebenfalls dem Verbraucherschutz kontaktieren!
Kannst du mir per PN den Händler nennen?

Agent_no1
2006-08-25, 11:57:37
ich wollte ihn nicht posten,nicht das mir daraus nacher noch ein größerer Nachteil ensteht...

PS: Eine Anwaltskanzlei wurde nicht genannt.

deekey777
2006-08-25, 11:58:08
Ich muss leider weg, sollte jemand die Ausgaben der diesjährigen c't haben: Da ist ein Artikel zu diesem sehr heiklen Thema.
Wenn ich wieder da bin, werde ich definitiv was dazu (ab-)schreiben.

9800ProZwerg
2006-08-25, 11:59:03
ich wollte ihn nicht posten,nicht das mir daraus nacher noch ein größerer Nachteil ensteht...

PS: Eine Anwaltskanzlei wurde nicht genannt.

Dann bitte per PN;)


Es ist doch wohl nicht etwa dieser Dödel ...

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI...:feedback:1:de

Mitgliedsname Gültig von Gültig bis
sale4less-de 03.01.05 aktuell
sale.4.less 06.03.04 03.01.05
game-freakz 09.01.04 06.03.04
instructed 20.03.03 09.01.04
orstenbod 18.01.03 20.03.03

Vertigo
2006-08-25, 11:59:47
ich wollte ihn nicht posten,nicht das mir daraus nacher noch ein größerer Nachteil ensteht...

PS: Eine Anwaltskanzlei wurde nicht genannt.
Dann frag mal wie eine negative Bewertung geschäftsschädigend sein kann, wenn er sein Profil (ja ganz offenbar aus gutem Grund) als "Privat" angibt, wo keinerlei Bewertungen lesbar sind ...

Beeblebrox
2006-08-25, 12:00:03
Hast du denn vor deiner negativen Bwertung mit dem Händler Kontakt gehabt und um Lösung des Problems gebeten? Denn wenn du mit dem Artikel soweit zufrieden warst, ist es meiner Meinung höchstens gerechtfertigt eine neutrale Bewertung abzugeben. Den Artikel stillschweigend zu behalten und dann eine negative Bewertung abzugeben finde ich nicht in Ordnung.

9800ProZwerg
2006-08-25, 12:08:11
Schaut mal hier:
http://bettercom.de/auctiontools/bc/top100wd

Das ist ein Betrüger der immer so handelt!

AgentNo1
du hast doch die Geschätsanschrift!?
Ab zum Anwalt und nen netten Brief verfassen, oder zumindest zum Verbraucherschutz!

AtTheDriveIn
2006-08-25, 12:15:56
:lol:

In solch einem dreisten Fall könnte ich es mir wohl nicht verkneifen eine ebenfalls dreiste Mail zurück zu schicken. Naja lass einfach die negative Bewertung da stehen und lach über den Vogel. Der macht das nur, weil sich viele unwissende davon einschüchtern lassen. Deine negative Bewertung ist ja nachvollziehbar. Er hat nicht die Ware geliefert die du bestellt hast und kann von Glück sagen das du dein Geld nicht wiederhaben willst ,weil deine Schwester nicht auf einer Neuen Fernbedienung plädiert.

Bei solchen Sachen fällt einem die ganze Sinnlosigkeit des Ebay Bewertungssystem auf. Wer negativ bewertet wird ebenfalls negativ bewertet. Das erinnert mehr an einen Kindergarten.

9800ProZwerg
2006-08-25, 12:16:35
http://bewertungspruefer.de/vkcheck/sale4less-de

StefanV
2006-08-25, 12:18:13
Ist nicht der Tatbestand der Nötigung erfüllt, von dem 'Geschäftsführer'??


@Rest
Müsste c't 12/06 sein, hab jetzt gerad keine Lust, die zu holen...
Da stand was drin, zu einem ähnlichen Sachverhalt...
Auf jedenfall sollt man NICHT kleinbei geben, wenn die Sache berechtigt ist.
Und auf jeden Fall mal eBay einschalten...

Agent_no1
2006-08-25, 12:18:57
Hast du denn vor deiner negativen Bwertung mit dem Händler Kontakt gehabt und um Lösung des Problems gebeten? Denn wenn du mit dem Artikel soweit zufrieden warst, ist es meiner Meinung höchstens gerechtfertigt eine neutrale Bewertung abzugeben. Den Artikel stillschweigend zu behalten und dann eine negative Bewertung abzugeben finde ich nicht in Ordnung.

Vor der negativen Bewertung habe ich ihn einmal per E-Mail angeschrieben um mich über den Status der Bestellung und die lange Lieferzeit zu erkundigen, worauf ich ja die kurze Antwort erhalten habe (ein paar Tage später; siehe oben) und es "versucht" ihn telefonisch zu erreichen.
Das ist mir jedoch nicht gelungen, da ich wie gesagt 3 min bei einem Freizeichen gewartet habe. Danach habe ich nichts weiteres mehr unternommen. Den Vogel hat er halt mit der "gebrauchten" Ware abgeschossen, was mich dann letztendlich auch zur negativen Bewertung bewegt hat. Eine neutrale hätte er problemlos bekommen, wenn es Neuware und der einizge negative Punkt die lange Lieferzeit gewesen wäre.

Beeblebrox
2006-08-25, 12:20:39
Vor der negativen Bewertung habe ich einmal per E-Mail ihn angeschrieben um mich über den Status der Bestellung und die lange Lieferzeit zu erkundigen, worauf ich ja die kurze Antwort erhalten habe (ein paar Tage später; siehe oben) und es "versucht" ihn telefonisch zu erreichen.
Das ist mir jedoch nicht gelungen, da ich wie gesagt 3 min bei einem Freizeichen gewartet habe. Danach habe ich nichts weiteres mehr unternommen. Den Vogel hat er halt mit der "gebrauchten" Ware abgeschossen, was mich dann letztendlich auch zur negativen Bewertung bewegt hat. Eine neutrale hätte er problemlos bekommen, wenn es Neuware und der einizge negative Punkt die lange Lieferzeit gewesen wäre.

Ok, dann ist die Sache tatsächlich klar. Dann lass ihn mal machen. :wink:

AlfredENeumann
2006-08-25, 12:30:07
Hast du denn vor deiner negativen Bwertung mit dem Händler Kontakt gehabt und um Lösung des Problems gebeten? Denn wenn du mit dem Artikel soweit zufrieden warst, ist es meiner Meinung höchstens gerechtfertigt eine neutrale Bewertung abzugeben. Den Artikel stillschweigend zu behalten und dann eine negative Bewertung abzugeben finde ich nicht in Ordnung.

Das ist doch völlig egal wie er den Händler Bewertet.
Der Händler DARF Ihn nich negativ bewerten, weil AGENT_No1 seinen Teil des Geschäftes erfüllt hat, sprich er hat sofort gezahlt.

Die negative Bewertung ist doch gerechtfertigt, da es sich def. nicht um Neuware handelt (BETRUG !!!) und der Lieferverzug. Das ist keine Basis für eine Geschäftsbeziehungen.


Ich hatte auch einmal das vergnügen eine "Rachebewertung", weil die von mir Bestellte ware nicht angekommen ist. Ich hatte den Händler sogar nur Neutral bewertet.

Vertigo
2006-08-25, 12:34:16
[...]
Ich hatte auch einmal das vergnügen eine "Rachebewertung", weil die von mir Bestellte ware nicht angekommen ist. Ich hatte den Händler sogar nur Neutral bewertet.
Die Nummer ("Rückbewertung") leisten sich vor allem die Großen gern und oft um kleine eBayer unter Druck zu halten. Oft habe ich schon nach Auktionsende in Kontakt-Emails gelesen das man ein automatisches Bewertungssystem hätte und ich (als Käufer) bitte meine Bewertung zuerst abgeben möge ... ich bewerte dann generell nicht, selbst wenn ich mit der Ware und allem zufrieden bin.

Andre2779
2006-08-25, 12:34:40
Was sagt E-Bay dazu? Kann ja nicht sein das wenn man ne negative Bewertung geben will, der andere das auch macht nur weil ihm die Bewertung nicht passt?

Die könnten doch einführen das man die Bewertung erst sieht sobald beide diese abgegeben haben, oder?

Das gute A
2006-08-25, 12:35:24
Ok, dann ist die Sache tatsächlich klar. Dann lass ihn mal machen. :wink:

Negative Bewertung bleibt stehen - Punkt. Der Händler kann Dir gar nichts, deine Bewerbung ist absolut rechtens. Der Versuch, Dich einzuschüchtern, ist gründlich in die Hose gegangen, da musst Du dir überhaupt keine Sorgen machen.

Gruß

Gouvernator
2006-08-25, 12:37:24
Das er dir mit dem Anwalt droht das ist wohl oberhammer... Ich weiss von meinem Kumpel der hat mal für jemanden ein mini Motorrad bestellt und der angekommene hatte andere Farbe als der bestellte. Darauf eine Neg.Bewertung abgegeben. So und später hat mir der Kumpel erzählt hat ihn der Händler zuerst per Email und dann telefonisch kontaktiert und ungefähr 40 Minuten lang angebettelt die Bewertung zurückzunehmen. Ist ein Unterschied oder ?

Agent_no1
2006-08-25, 12:39:29
mensch da bin ich ja beruhigt. Vielen Dank euch allen
Da werde ich noch heut abend einen Brief an Ebay und die Verbraucherschutzzentrale mit meinem Vater verfassen.
Soll ich das Schreiben von dem Händler als solches einfach ignorieren, oder sollte ich eine Antwort darauf verfassen?

Vertigo
2006-08-25, 12:46:10
mensch da bin ich ja beruhigt. Vielen Dank euch allen
Da werde ich noch heut abend einen Brief an Ebay und die Verbraucherschutzzentrale mit meinem Vater verfassen.
Soll ich das Schreiben von dem Händler als solches einfach ignorieren, oder sollte ich eine Antwort darauf verfassen?
Den Händler-Heini einfach ignorieren. Kam das Briefchen eigentlich per Einschreiben? Falls nein ist es ohnehin für die Tonne. ;)

darph
2006-08-25, 12:46:49
Das er dir mit dem Anwalt droht das ist wohl oberhammer... Ich weiss von meinem Kumpel der hat mal für jemanden ein mini Motorrad bestellt und der angekommene hatte andere Farbe als der bestellte. Darauf eine Neg.Bewertung abgegeben. So und später hat mir der Kumpel erzählt hat ihn der Händler zuerst per Email und dann telefonisch kontaktiert und ungefähr 40 Minuten lang angebettelt die Bewertung zurückzunehmen. Ist ein Unterschied oder ?Wobei da eine negative Bewertung auch hoffnungslos übertrieben ist. Solche Fehler können passieren, da sollte man dem Händler auch die Möglichkeit geben, das zu korrigieren. Das ist ja auch eine Unsitte bei ebay, daß die Leute wegen jedem geringstem Scheiß eine negative Bewertung reinknallen.

Beim oben angebenen Fall handelt es sich ja aber deutlich um Schabernack.

Beeblebrox
2006-08-25, 12:57:28
Wobei da eine negative Bewertung auch hoffnungslos übertrieben ist. Solche Fehler können passieren, da sollte man dem Händler auch die Möglichkeit geben, das zu korrigieren. Das ist ja auch eine Unsitte bei ebay, daß die Leute wegen jedem geringstem Scheiß eine negative Bewertung reinknallen.

Beim oben angebenen Fall handelt es sich ja aber deutlich um Schabernack.

Das denke ich eben auch. Eine negative Bewertung ist nur nach einem gescheiterten Lösungsversuch gerechtfertigt. Das gilt in dem Fall natürlich auch und besonders für den Händler.

AtTheDriveIn
2006-08-25, 12:58:53
mensch da bin ich ja beruhigt. Vielen Dank euch allen
Da werde ich noch heut abend einen Brief an Ebay und die Verbraucherschutzzentrale mit meinem Vater verfassen.
Soll ich das Schreiben von dem Händler als solches einfach ignorieren, oder sollte ich eine Antwort darauf verfassen?

Ich würde ihm deine weiteren Schritte mitteilen. Und bitte zieh das dann auch durch, er hats verdient.

Merkor
2006-08-25, 12:59:58
Ist ja wirklich die Oberhammer. Ich will nicht wissen, wie viele negative Bewertungen er auf diesem Wege wieder rückgängig gemacht hat.

Wenn der Fall so eindeutig wäre, hätter er dich ja gleich wegen Geschäftsschädigung abmahmen/verklagen können. So eindeutig ist der Fall wohl nicht und er hat das Kostenrisiko gescheut, einen Anwalt mit der Sache zu betreuen. Vermutlich hat er seine Frau gefragt, dessen Freundin einen Schwager hat, dessen Kumpel Anwalt ist. ;)

Ich denke, das entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Leider kann hier wohl keiner definitive Aussagen treffen. Ich würde aber den Verbraucherschutz und Ebay einschalten.

Falls das Schreiben nicht bei Einschreiben bei dir ankam, hat der gute Mann noch schlechtere Karten.

Vielleicht ist das Ganze auch eine neue Abzockgeschichte eines Anwalts, die sogar auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Der Händler provoziert absichtlich eine negative Bewertung, um dann rechtlich tätig zu werden. Auch sowas könnte ich mir durchaus vorstellen.

Wäre nochmal interessant zu lesen, was die c't dazu in den angesprochenen Artikeln schreibt...

9800ProZwerg
2006-08-25, 13:00:01
Soll ich das Schreiben von dem Händler als solches einfach ignorieren, oder sollte ich eine Antwort darauf verfassen?

Kopieren und dem Brief an Ebay/Verbraucherschutz beilegen!
Original behalten!

anddill
2006-08-25, 13:13:49
Verklag doch den Händler! Seine negative Rachebewertung ist definitiv rechtswiedrig. Deine Pflichten als Käufer beschränken sich doch darauf, pünktlich zu zahlen, und das hast Du ja getan.

deekey777
2006-08-25, 13:33:36
@Rest
Müsste c't 12/06 sein, hab jetzt gerad keine Lust, die zu holen...
Da stand was drin, zu einem ähnlichen Sachverhalt...
Auf jedenfall sollt man NICHT kleinbei geben, wenn die Sache berechtigt ist.
Und auf jeden Fall mal eBay einschalten...
12/06 und als Exkurs 13/06.
In der ct 12/06 wird empfohlen, die Wortwahl genau zu überdenken.
Aus deiner Sicht stimmt der Sachverhalt, trotzdem würde ich die negative Bewertung zunächst zurücknehmen und die reibungslose Erfühlung des Kaufvertrags verlangen. Du schreibst ihm, dass er seinen Teil des Kaufvertrags nacherfühlt (§ 437 erlaubt neben der Nacherfüllung auch einen Schadenersatz!), sprich, du schickst die Ware auf seine Kosten zurück, setzt ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung(=Ersatzlieferung); 5-6 Werktage sind bei der Ware angemessen. Lässt er die Frist, wo er den Ersatz liefern muss, verstreichen, tritst du vom Kaufvertrag zurück und lässt dir den entstandenen Schaden ersetzen (auch die PayPal-Gebühren!).

Auf seine negative Bewertung hättest du auch reagieren müssen, denn diese war unberechtigt. Du hast deinen Teil als Käufer einwandfrei erfühlt, das Geld sofort überwiesen. Er ist verpflichtet die Ware sofort zu liefern, wenn nichts anderes eindeutig gesagt wird (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/60707). Bei SofortKauf kann der Käufer immer davon ausgehen, dass die Ware verfügbar ist. Ist sie nicht verfügbar, wovon aber nichts steht, riskiert der Verkäufer eine schöne Abmahnung.

Verklag doch den Händler! Seine negative Rachebewertung ist definitiv rechtswiedrig. Deine Pflichten als Käufer beschränken sich doch darauf, pünktlich zu zahlen, und das hast Du ja getan.
(Und die Ware abzunehmen.) ;)

Gouvernator
2006-08-25, 13:36:58
Wobei da eine negative Bewertung auch hoffnungslos übertrieben ist. Solche Fehler können passieren, da sollte man dem Händler auch die Möglichkeit geben, das zu korrigieren. Das ist ja auch eine Unsitte bei ebay, daß die Leute wegen jedem geringstem Scheiß eine negative Bewertung reinknallen.

Beim oben angebenen Fall handelt es sich ja aber deutlich um Schabernack.
es war noch was anderes bezüglich der qualität , ich weiss nur nicht mehr was.

Unfug
2006-08-25, 13:42:36
Es stand auch mal in der Ct oder Vergleichbar, daß die Ware eines Händlers spätesten 2-4 Tage bei dem Käufer ankommen muss.

Vertigo
2006-08-25, 13:43:01
[...]

(Und die Ware abzunehmen.) ;)
Nicht unbedingt. Die 14Tage Widerrufsrecht bleiben ja von der gelieferten "Qualität" unberührt. Dazu gesellt sich noch die Möglichkeit der Falschlieferung usw. ...

CharlizeTheron
2006-08-25, 13:53:40
Was sagt E-Bay dazu? Kann ja nicht sein das wenn man ne negative Bewertung geben will, der andere das auch macht nur weil ihm die Bewertung nicht passt?

Die könnten doch einführen das man die Bewertung erst sieht sobald beide diese abgegeben haben, oder?

Das wäre vermutlich die ideale Lösung. Das darauf noch keiner bei Ebay gekommen ist.

deekey777
2006-08-25, 14:37:54
Nicht unbedingt. Die 14Tage Widerrufsrecht bleiben ja von der gelieferten "Qualität" unberührt. Dazu gesellt sich noch die Möglichkeit der Falschlieferung usw. ...
Widerruf/Rücktritt = es gibt keinen Vertrag.
Die Falschlieferung stellt einen Sachmangel dar.

So oder so: Die Pflicht zu Abnahme der Ware besteht immer, selbst wenn es ein Fahrad anstelle eines Autos ist, denn eine bloße Nichtannahme der Ware wäre eine Pflichtverletzung, und der Käufer kann sich schadenersatzpflichtig machen. Wichtig ist zu unterscheiden, ob es eine Stück- oder Gattungsschuld ist.

Mumins
2006-08-25, 14:42:03
Die Falschlieferung stellt einen Sachmangel dar.


Meiner Meinung nach hat der Käufer aber nun den Mangel schon akzeptiert, er hätte sofort handeln müssen.

Das gute A
2006-08-25, 14:58:13
Meiner Meinung nach hat der Käufer aber nun den Mangel schon akzeptiert, er hätte sofort handeln müssen.

Rügefrist für Sachmängel bei Neuware = 2 Jahre
Bei Gebrauchtware = 1 Jahr

Da das hier angeblich Neuware war, hat er theoretisch 2 Jahre Zeit, diesen Sachmangel zu rügen, darf den Artikel aber natürlich nicht weiterverkaufen oder wegwerfen etc.

Grüße

PHuV
2006-08-25, 15:37:26
Grundsätzlich, wenn jemand negative Bewertung abgibt, die nicht gegen Ebay-Grundsätze verstößt (Beleidigungen etc.), kann der Händler rein gar nichts machen. Wenn er einen Anwalt einschaltet, viel Spaß, bleibt er selbst auf den Kosten sitzen, weil bisher fast immer das Verfahren wegen nichtigkeit eingestellt wurde.

Ich hatte bei Ebay mal eine Bewertung löschen lassen, weil mit der Verkäufer als "A..loch" bezeichnet hatte.

Zudem bewerte ich heute nicht mehr, wenn nicht der Verkäufer zuerst meinen Geldeingang bewertet. Ich als Verkäufer bewerte immer zuerst, als Käufer zuletzt, nachdem ich auch mal eine reine Rachebewertung bekommen hatte.

Mumins
2006-08-25, 16:50:44
Rügefrist für Sachmängel bei Neuware = 2 Jahre
Bei Gebrauchtware = 1 Jahr

Da das hier angeblich Neuware war, hat er theoretisch 2 Jahre Zeit, diesen Sachmangel zu rügen, darf den Artikel aber natürlich nicht weiterverkaufen oder wegwerfen etc.

Grüße

Auch bei einem offensichtlichen Mangel? Könnte sein, dass das nur unter Kaufleuten gilt es binnen 14 Tagen anzuzeigen.

Slipknot79
2006-12-21, 20:16:47
Und was ist nun dabei rausgekommen? Oo

Abraxaς
2006-12-21, 22:19:11
Und was ist nun dabei rausgekommen? Oo

Würd mich auch interessieren,hoffentlich hat ebay gehandelt,solche Verkäufer gehören gesperrt.

MarcWessels
2006-12-21, 22:45:52
Neee, der mutmaßliche Betrüger macht es offenbar immer noch genauso-> http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=sale4less-de&items=25&which=all&interval=&page=7&frompage=-1&iid=220020780135&de=off

Zumindest das "Absolut dreist. Vergibt wahllos negative Bewertungen." schreibt er immer noch bei jedem rein, der ihn negativ bewertet hat. Und da in seinem Profil auch mehrere relativ aktuelle Bewertungsrücknahmen vorhanden sind, haben vermutlich wohl einige Leutchen auf seine beknackten Schreiben reagiert.

WhiteVelvet
2006-12-22, 08:50:26
Vielleicht ist hier ja ein Anwalt anwesend und bestellt bei dem mal aus Spaß etwas :D

Karlsberg Urpils
2006-12-29, 17:15:36
Mach noch einen weiteren Eintrag in die Bewertung, daß der Händler derart auf negativ Bewertungen reagiert. Weiterhin laß den Händler machen was er will, sollte er tatsächlich juristische Schritte einleiten mach ihn vor Gericht fertig. Bei dieser Sachlage hat er einfach ganz schlechte Karten...

Yups
2006-12-29, 19:03:04
Die Bewertung steht noch :) "Ware am 14.Tag erhalten, definitiv KEINE Neuware, Kontakt SEHR langsam, das wars

Käufer xxxxxx( 3510 bis 49 Bewertungspunkte)
18.07.06 17:11 320003643579"


Und die Bewertung von dem verkäufer ist auch noch da:"Ebayer gibt wahllos Negativ Bewertungen ab, meldet sich auch nicht

Verkäufer "weiss ja jeder ;)"( 2551725,000 bis 49,999 Bewertungspunkte)
24.07.06 16:23 320003643579

Antwort von xxxxxx: reine Rachemail von zurecht negativ Bewerteten Auf Kontakt wurde nicht geantwort
24.07.06 17:31 "

Scheint wohl nichts gebracht zu haben (der Brief), naja wen wunderts ...

Mit dem Verkäufer hatte ich auch schon Ärger, hat ewig gebraucht die ware zu Versenden (hatte auch die dumme Fernbedienung). Dann habe ich mal nachgefragt ob das Geld eingegangen ist. Nen tag später kam die Antwort das es da sei und dann kamen 2 Statusmails mit dem Status von 0 Uhr (!!!!) das das Geld eingegangen ist und das die Ware versendet wurde...
Tjoa, ware kam auch in nem Medion Joystick Karton, war aber anständig eingepackt.

Trotzdem
nie wieder...!

r00t
2006-12-29, 20:36:10
also wenn ich bei ebay was kaufe (was sehr selten ist !) lese ich immer zuerst ein paar bewertungen durch ..das hätte wohl auch in diesem fall einiges an ärger erspart ;D

dennoch: macht die sau kalt :D der hats verdient